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   OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10   

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https://dejure.org/2011,10059
OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10 (https://dejure.org/2011,10059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2011 - 17 U 213/10 (https://dejure.org/2011,10059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 17 U 213/10 (https://dejure.org/2011,10059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB
    Anlageberatung durch Banken beim Vertrieb von eigenemittierten Zertifikaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rabatte beim Erwerb von eigenemittierten Zertifikaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rabatte beim Erwerb von eigenemittierten Zertifikaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10
    Daneben ergibt sich die Pflicht zur Offenlegung der an die Beklagte geflossenen Vertriebsprovision auch aus der Auskunftspflicht des Geschäftsbesorgers gemäß §§ 675, 666, 667 BGB beziehungsweise des Kommissionärs gemäß §§ 383, 384 Abs. 2 HGB beziehungsweise des Eigenhändlers nach §§ 383, 384 Abs. 2, 406 Abs. 1 Satz 2 HGB, wie sie bereits vom Reichsgericht (vgl. RG JW 1905, S. 1918) und nachfolgend vom Bundesgerichtshof (vgl. Urteil vom 12.5.2009 - XI ZR 586/07 - juris, Rn. 21) angenommen wurde.

    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH, Urteil vom 12.5.2009 - XI ZR 586/07 - juris, Rn. 22).

    Bei fehlerhafter Anlageberatung ist bereits die Zeichnung der Anlage aufgrund der fehlerhaften Information ursächlich für den späteren Schaden, weil der ohne die gebotene Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist und es auf die Gründe, warum die Kapitalanlage später im Wert gefallen ist, nicht ankommt (BGH, Urteil vom 12.5.2009 - XI ZR 586/07 - juris, Rn. 22).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10
    Ein Beratungsvertrag kommt stillschweigend zustande, wenn die Bank mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kunden herantritt und tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1993, XI ZR 12/93 - juris, Rn. 11; BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08 - juris, Rn. 15 m.w.Nw.).

    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, also "anlegergerecht" sein (vgl. BGH, Urt. v. 25.11.1981, IV a ZR 286/80, NJW 1982, 1095, 1096; BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff., zit. nach juris, Rn. 17).

    Eine objektgerechte Beratung hat sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können, wobei zwischen den allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung des Börsenmarktes) und den speziellen Risiken zu unterscheiden ist, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjekts (Kurs-, Zins- und Währungsrisiko) ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff., zit. nach juris, Rn. 18).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10
    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen nach der Begriffsbestimmung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Hinweisbeschluss vom 9.3.2011 - XI ZR 191/10, Tz. 25; Urteile vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08, Tz. 31 und vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05, Tz. 22 f. - juris).

    Die Pflicht zur Offenlegung der 3, 5%igen Platzierungsprovision ergibt sich darüber hinaus auch daraus, dass das aufsichtsrechtliche Gebot der Offenlegung eines Rabatts auf den Emissionspreis (§ 31 WpHG a.F. und § 31 d Abs. 1 Nr. 2 WpHG) für Inhalt und Reichweite (vor-)vertraglicher Aufklärungs- und Beratungspflichten nicht bedeutungslos bleibt, sondern die beratungsvertragliche Pflicht der Beklagten konkretisiert (vgl. BGH, Urteile vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05 - juris, Rn. 18 f. und vom 19.02.2008 - XI ZR 170/07 - juris, Rn. 14; Ellenberger: "Kick-Backs", in: Ellenberger u.a. (Hrsg.): Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, 3. Aufl., Rn. 980).

    Die hierin enthaltenen Informationen reichen nicht für eine ordnungsgemäße Aufklärung über umsatzabhängige Vergütungen aus, weil insbesondere auch die Höhe der Rückvergütung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der Bank ungefragt offen gelegt werden muss (BGH, Beschluss vom 09.03.2011, XI ZR 191/10 - juris, Rn. 27; BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05 - juris, Rn. 24).

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10
    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen nach der Begriffsbestimmung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Hinweisbeschluss vom 9.3.2011 - XI ZR 191/10, Tz. 25; Urteile vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08, Tz. 31 und vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05, Tz. 22 f. - juris).

    Mit Hinweisbeschluss vom 9. März 2011 (XI ZR 191/10, Tn. 24) hat der Bundesgerichtshof jedoch klargestellt, dass die in früheren Entscheidungen erfolgte Nennung von "Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen" als Quelle der Rückvergütungen nur beispielhaft gemeint gewesen sei.

    Die hierin enthaltenen Informationen reichen nicht für eine ordnungsgemäße Aufklärung über umsatzabhängige Vergütungen aus, weil insbesondere auch die Höhe der Rückvergütung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der Bank ungefragt offen gelegt werden muss (BGH, Beschluss vom 09.03.2011, XI ZR 191/10 - juris, Rn. 27; BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05 - juris, Rn. 24).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10
    Sie verweist auf zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen (S. 6/7 der Berufungserwiderung vom 03.03.2011 (Bl. 321/322 d.A.) und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.10.2009 (XI ZR 338/08; ZIP 2009, 2380 ff.) dafür, dass eine Verpflichtung zur Offenlegung von Verdienstmargen beim Vertrieb von Zertifikaten oder anderen Wertpapieren nicht bestehe.

    Ein Beratungsvertrag kommt stillschweigend zustande, wenn die Bank mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kunden herantritt und tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1993, XI ZR 12/93 - juris, Rn. 11; BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08 - juris, Rn. 15 m.w.Nw.).

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen nach der Begriffsbestimmung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Hinweisbeschluss vom 9.3.2011 - XI ZR 191/10, Tz. 25; Urteile vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08, Tz. 31 und vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05, Tz. 22 f. - juris).

  • OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 17 U 90/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Provisionen für den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10
    Die umsatzabhängig von der Emittentin an die Beklagte gezahlte V ergütung steht nach der maßgeblichen Interessenlage einem an die Bank umsatzabhängig zurückfließenden Ausgabeaufschlag beziehungsweise einer umsatzabhängig zurückfließenden Verwaltungsgebühr gleich (vgl. Senat, Urteil vom 8.9.2010 - 17 U 90/10 - Revision durch Rücknahme erledigt; Urteil vom 1.12.2010 - 17 U 3/10; Hinweisbeschluss vom 8.12.2010 - 17 U 160/10; Urteil vom 16.2.2011 - 17 U 179/10).

    Für die Möglichkeit des Kunden, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen, spielt es nämlich keine Rolle, ob die an die Bank umsatzabhängig geleistete Provision als Ausgabeaufschlag deklariert und/oder sich - begrifflich - als Verwaltungsgebühr darstellt oder ob diese versteckt als Kostenfaktor in den Verkaufspreis der Anlage eingepreist ist (Senat, Urteil vom 8.9.2010 - 17 U 90/10 - Revision durch Rücknahme erledigt; Hinweisbeschluss vom 8.12.2010 - 17 U 160/10).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10
    Denn die Ersatzpflicht setzt allein voraus, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war (so zutreffend für einen Parallelfall: 19. Zivilsenat des OLG Frankfurt, Urt. v. 03.11.2010, 19 U 70/10, zit. nach juris, Rn. 59, unter Hinweis auf BGH NJW 2004, 444, 446).
  • OLG Köln, 04.05.2011 - 13 U 165/10

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe umsatzabhängiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10
    Denn nur dann, wenn dem Kunden offengelegt wird, dass ein Kaufvertrag zwischen ihm und der Bank zustande kommt, kann er das mit dem Verkauf verbundene Umsatzinteresse der ihn beratenden Bank auch erkennen (OLG Köln, Urteil vom 4.5.2011 - 13 U 165/10).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10
    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, also "anlegergerecht" sein (vgl. BGH, Urt. v. 25.11.1981, IV a ZR 286/80, NJW 1982, 1095, 1096; BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff., zit. nach juris, Rn. 17).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10
    Die Bank trifft eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aufklärung über das konkrete Anlagerisiko (vgl. BGH, Urt. v. 06.03.2008, III ZR 198/05, WM 2008, 725 ff., zit. nach juris, Rn. 25).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

  • OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 19 U 70/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht der Bank zur Offenbarung verdeckter

  • OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09

    Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung (hier: Lehman-Zertifikate

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

  • OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 17 U 3/10

    Aufklärungspflicht der Banken über umsatzabhängige Vertriebsprovison

  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 179/10

    Schadensersatz wegen fehlerhaffter Anlageberatung (hier: fehlende Offenlegung

  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 367/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in juris veröffentlicht ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29. Juni 2011 - 17 U 213/10), hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Krefeld, 07.11.2013 - 3 O 184/12

    Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit dem

    Unterlässt es ein wirtschaftlich erfahrener Kunde, der zudem - wie vorliegend - alle bisherigen Empfehlungen seiner Bank intern inhaltlich hat überprüfen lassen, konkrete weitere Nachfragen zur Risikostruktur zu stellen, treffen die Bank keine weiteren Aufklärungspflichten (vgl. OLG Frankfurt, Urt.v.29.06.2011, 17 U 213/10 - zitiert nach Juris Rdnr. 74).

    Aufgrund des Anlageberatungsvertrages war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über alle diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss der Klägerin von besonderer Bedeutung waren, weil die Klägerin ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen konnte, ob sie sich engagieren solle, und keine sachgerechte Anlageentscheidung treffen konnte (vgl. OLG Frankfurt, Urt.v.29.06.2011, 17 U 213/10 - zitiert nach Juris Rdnr. 33).

  • LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Über die fehlende Einlagensicherung musste die Beklagte nicht aufklären, da bereits über das Emittentenrisiko aufgeklärt wurde (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.06.2011, Az. 17 U 213/10, zit. nach juris).

    Anerkannte Rating-Agenturen und Finanzanalysten haben bis dahin unverändert an ihren konstruktiven Einschätzungen sowie der Einstufung als "investmentgrade" (anlagewürdig) festgehalten (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.02.2012, Az. 19 U 92/11, und Urteil vom 29.06.2011, Az. 17 U 213/10, zit. nach juris).

  • OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 3 U 39/12

    Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung

    Anerkannte Ratingagenturen und Finanzanalysten hatten bis dahin unverändert an ihren konstruktiven Einschätzungen sowie der Einstufung als "Investment great" (Anlagewürdig) festgehalten (OLG Frankfurt, Urteil v. 29.06.2011, 17 U 213/10, Rdnr. 75 - zitiert nach Juris).".
  • OLG Frankfurt, 31.07.2012 - 9 U 31/11

    Fehlerhafte Anlageberatung: Darstellung von Lehman-Zertifikaten als "sicher" im

    Anerkannte Ratingagenturen und Finanzanalysten hatten bis dahin unverändert an ihren konstruktiven Einschätzungen sowie der Einstufung als "Investment great" (Anlagewürdig) festgehalten (OLG Frankfurt, Urteil v. 29.06.2011, 17 U 213/10, Rdnr. 75 - zitiert nach Juris).
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   OLG Karlsruhe, 07.02.2011 - 17 U 213/10   

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OLG Karlsruhe, 07.02.2011 - 17 U 213/10 (https://dejure.org/2011,49331)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2011 - 17 U 213/10 (https://dejure.org/2011,49331)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 17 U 213/10 (https://dejure.org/2011,49331)
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