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   OLG Karlsruhe, 19.04.2005 - 17 U 217/04   

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https://dejure.org/2005,3836
OLG Karlsruhe, 19.04.2005 - 17 U 217/04 (https://dejure.org/2005,3836)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.04.2005 - 17 U 217/04 (https://dejure.org/2005,3836)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. April 2005 - 17 U 217/04 (https://dejure.org/2005,3836)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigung eines Projektsteuerungsvertrages aus wichtigem Grund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezahlung von Honorarrechnungen; Vertrag über Projektsteuerung und Objektüberwachung

  • Judicialis

    BGB § 314; ; ZPO § 301

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314; ZPO § 301
    Fristlose Kündigung eines Projektsteuerungsvertrages durch den Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Projektsteuerer - Fristlose Kündigung wegen Rufschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Loyalitätspflicht des Projektsteuerers und Kündigung aus wichtigem Grund (IBR 2005, 385)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 50
  • BauR 2005, 1661
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.09.1999 - VII ZR 225/98

    Besondere Vertrauenesstellung bei Projektsteuerungsvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2005 - 17 U 217/04
    Die Anforderungen an eine Kündigung aus wichtigem Grund dürfen deshalb bei einem Projektsteuerungsvertrag nicht überspannt werden (BGH, NJW 2000, 202; vgl. auch OLG Dresden, NJW-RR 2000, 652 zum wichtigen Grund wegen Kündigung eines Mitarbeiters eines Consulting-Unternehmens).

    Mit solchen Projektsteuerungstätigkeiten geht einher, dass Elemente des persönlichen Vertrauens im Vordergrund stehen (vgl. BGH, NJW 2000, 202; Locher/Koelbe/Frick, HOAI 8. Aufl., § 31 Rn. 19).

    Leistungen der Bauüberwachung (Ziffer 3.2.8 des Vertrages) und der Projektsteuerung (Ziffer 3.1 des Vertrages) erfordern ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit und Loyalität (BGH, NJW 2000, 202).

    Die Beklagte konnte für Leistungen aufgrund des vorliegenden Vertrages erwarten, dass sich der Kläger mit ihren Interessen identifizierte, loyal zu ihr stand und vertrauenswürdig war (vgl. BGH, NJW 2000, 202).

  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2005 - 17 U 217/04
    Maßgeblich ist vielmehr, wessen Verantwortungsbereich der wichtige Grund zuzuordnen ist (BGH, NJW 1999, 418, 420).
  • OLG Dresden, 29.07.1999 - 16 U 1687/98

    Kündigung eines Beratervertrages wegen Ausscheidens des persönlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2005 - 17 U 217/04
    Die Anforderungen an eine Kündigung aus wichtigem Grund dürfen deshalb bei einem Projektsteuerungsvertrag nicht überspannt werden (BGH, NJW 2000, 202; vgl. auch OLG Dresden, NJW-RR 2000, 652 zum wichtigen Grund wegen Kündigung eines Mitarbeiters eines Consulting-Unternehmens).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 150/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2005 - 17 U 217/04
    Ein Teilurteil über eine Zwischenfeststellungsklage ist zulässig (BGH, NJW 1956, 1755).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 23 U 20/11

    Voraussetzungen der Kündigung des Bauträgervertrages aus wichtigem Grund durch

    Ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber der vertragsuntreuen Partei eines Bauträgervertrages lässt sich auch weiterhin aus einer analogen Anwendung von § 314 BGB auf den - regelmäßig auf eine nicht nur kurzfristige Zusammenarbeit angelegten - Bauträgervertrag ableiten (vgl. Pause, a.a.O. Rn 754 mwN in Fn 2064; Basty, a.a.O., Rn 1133 ff. mwN; Palandt-Sprau, BGB, 70. Auflage 2011, § 643, Rn 1; 649, Rn 13; § 675, Rn 18; Kniffka, ibr-online-Kommentar 2011, § § 649, Rn 7 ff. mwN; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2000, 24 U 240/98, CR 2001, 503; BGH, Urteil vom 13.06.2006, X ZR 167/04, NJW-RR 2006, 1309; vgl. auch zum Projektsteuerungsvertrag: BGH, Urteil vom 09.09.1999, VII ZR 225/98, NJW 2000, 202; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.04.2005, 17 U 217/04, NZBau 2006, 2881).
  • OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines

    Es ist allgemein anerkannt, dass trotz möglicher Widerspruchsgefahren über eine Zwischenfeststellungsklage durch Teilurteil entschieden werden kann (Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 301 Rn 7; BGH NJW 1956, 1755; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 568).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 327/07

    Anfechtung der Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Der Umstand, dass das Bundesamt die Frist deshalb nicht einhielt, weil es sich auf der Grundlage Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II) zunächst um die Übernahme des Asylverfahrens durch die Niederlande bemühte, vermochte angesichts der mit § 14 Abs. 3 Satz 3 AsylVfG getroffenen eindeutigen gesetzlichen Regelung nichts daran zu ändern (OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2007 - 16 Wx 130/07; OLG Schleswig OLGR 2005, 568; KG InfAuslR 2005, 40; einschränkend für den hier nicht einschlägigen Fall, dass das Bundesamt die Abschiebung in einen Drittstaat angeordnet hat: OLG Zweibrücken OLGR 2002, 57).
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