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   OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12   

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OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12 (https://dejure.org/2013,37685)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.11.2013 - 17 U 221/12 (https://dejure.org/2013,37685)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. November 2013 - 17 U 221/12 (https://dejure.org/2013,37685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 42; ZPO § 45
    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsgesuchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine pauschale Ablehnung des gesamten Senats!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 242
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12

    Bankenhaftung wegen Aufklarungspflichtverletzung bei finanzierter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12
    Ihre Besorgnis habe sich aktuell durch das Urteil des Senats vom 24.09.2013 (17 U 280/12) vertieft.

    Diese Besorgnis habe sich nochmals vertieft, weil der Senat in der genannten Besetzung in einem am 24.09.2013 verkündeten Urteil in einer Parallelsache (17 U 280/12) in der von der Beklagten befürchteten und bereits im Verfahren 17 U 96/12 in einem Befangenheitsantrag vom 23.04.2013 vorgetragenen Art verfahren sei.

    Auch liegt ersichtlich ein verfahrensübergreifender Grund für eine Ablehnung der Mitglieder des Senats, die an dem von der Beklagten konkret herangezogenen Urteil vom 24.09.2013 im Verfahren 17 U 280/12 mitgewirkt haben, nicht vor, zumal sich die Beklagte am Vormittag des 26.11.2013 in 5 gegen sie gerichteten Verfahren aus demselben Komplex in eine Verhandlung vor dem Senat eingelassen hat (17 U 294/12, 308/12, 271/12, 244/12 und 17 U 233/12).

    Das Verfahren 17 U 280/12 hat Verjährungsfragen im Zusammenhang mit einer von Rechtsanwalt M. vermittelten Anspruchskenntnis zum Gegenstand, nicht aber die Kenntnis der Rechtsanwälte R., auf die es im vorliegenden Rechtsstreit allein ankommt.

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12
    Eine inhaltliche Prüfung der vorgebrachten Ablehnungsgründe ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771; NJW 2005, 3410).
  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12
    Das Ablehnungsverfahren darf aber nicht dazu dienen, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BFH, Beschl. v. 25.08.2009 - V S 10/07, NJW 2009, 3806, 3807).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12

    Kreditfinanzierter Immobilienkauf zu Steuersparzwecken: Verjährung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12
    Soweit die Beklagte vorgetragen habe, die Richter hätten nicht nur in dem Beschluss vom 29.05.2012 (17 W 36/12), sondern auch in ihrem Urteil vom 27.11.2012 (17 U 236/11), in den mündlichen Verhandlungen vom 23.10.2012 (17 U 96/12) und 12.03.2013 (17 U 186/12) und erneut mit Beschluss vom 09.04.2013 (17 U 186/12) an ihrer fehlerhaften Rechtsauffassung zur Frage der Verjährung festgehalten und den Sachverhalt zu Lasten der Beklagten gewürdigt, obwohl zur Kenntnislage gemäß § 199 BGB ausreichend vorgetragen und diese dokumentiert worden sei, dringe das Ablehnungsgesuch nicht durch.
  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12
    Denn einer Partei ungünstige Auffassungen im Rahmen der richterlichen Begründungspflicht oder ihr ungünstige Rechtsauffassungen in einem früheren Rechtsstreit oder sogar die Verfestigung einer solchen Rechtsauffassung zu einer ständigen Rechtsprechung rechtfertigten grundsätzlich keine Befangenheitsbesorgnis (BGH, WM 2003, 848; NJW 1998, 612; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 42 Rn. 28).
  • BFH, 18.10.1994 - VIII B 120/93

    Zulässigkeit einer bedingten Prozesshandlung - Voraussetzungen für die Ablehnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12
    Das Ablehnungsverfahren wird jedoch nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es dazu dienen soll, Druck auf die zur Entscheidung berufenen Richter dahin auszuüben, dass sie in dem vom Ablehnenden gewünschten Sinn, also hier der Beklagten günstig, entscheiden (BFH, Beschl. v. 18.10.1994 - VIII B 120/93, BFH/NV 1995, 687).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11

    Kapitalanlage: Vorvertragliche Pflichtverletzung wegen arglistiger Täuschung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12
    Soweit die Beklagte vorgetragen habe, die Richter hätten nicht nur in dem Beschluss vom 29.05.2012 (17 W 36/12), sondern auch in ihrem Urteil vom 27.11.2012 (17 U 236/11), in den mündlichen Verhandlungen vom 23.10.2012 (17 U 96/12) und 12.03.2013 (17 U 186/12) und erneut mit Beschluss vom 09.04.2013 (17 U 186/12) an ihrer fehlerhaften Rechtsauffassung zur Frage der Verjährung festgehalten und den Sachverhalt zu Lasten der Beklagten gewürdigt, obwohl zur Kenntnislage gemäß § 199 BGB ausreichend vorgetragen und diese dokumentiert worden sei, dringe das Ablehnungsgesuch nicht durch.
  • OLG Karlsruhe, 04.06.2013 - 17 U 186/12

    Bankenhaftung: Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung; Zahlungsanweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12
    Soweit die Beklagte vorgetragen habe, die Richter hätten nicht nur in dem Beschluss vom 29.05.2012 (17 W 36/12), sondern auch in ihrem Urteil vom 27.11.2012 (17 U 236/11), in den mündlichen Verhandlungen vom 23.10.2012 (17 U 96/12) und 12.03.2013 (17 U 186/12) und erneut mit Beschluss vom 09.04.2013 (17 U 186/12) an ihrer fehlerhaften Rechtsauffassung zur Frage der Verjährung festgehalten und den Sachverhalt zu Lasten der Beklagten gewürdigt, obwohl zur Kenntnislage gemäß § 199 BGB ausreichend vorgetragen und diese dokumentiert worden sei, dringe das Ablehnungsgesuch nicht durch.
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12
    Eine inhaltliche Prüfung der vorgebrachten Ablehnungsgründe ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771; NJW 2005, 3410).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96

    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12
    Denn einer Partei ungünstige Auffassungen im Rahmen der richterlichen Begründungspflicht oder ihr ungünstige Rechtsauffassungen in einem früheren Rechtsstreit oder sogar die Verfestigung einer solchen Rechtsauffassung zu einer ständigen Rechtsprechung rechtfertigten grundsätzlich keine Befangenheitsbesorgnis (BGH, WM 2003, 848; NJW 1998, 612; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 42 Rn. 28).
  • KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Ablehnung eines

    Ein Ablehnungsersuchen kann daher grundsätzlich nicht erfolgreich auf die Verfahrensweise oder Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 W 300/20, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. November 2013 - 17 U 221/12, MDR 2014, 242; MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 42 Rn. 28).
  • LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13

    Pflegegeld in der Sozialhilfe; Keine Erhöhung des Pflegegeldes in der Sozialhilfe

    Eine Ausnahme von dem in § 45 ZPO verankerten Verbot der Selbstentscheidung gilt für rechtsmissbräuchliche Ablehnungsanträge, welche offensichtlich und ausschließlich zur Prozessverschleppung oder zur Verfolgung anderer verfahrensfremder Zwecke gestellt werden (BeckOK ZPO § 45, Rn 7 Autor: Vossler Beck'scher Online-Kommentar ZPO Hrsg: Vorwerk/Wolf, Stand: 01.03.2015, BGH NJW-RR 2005, 1226; OLG Karlsruhe MDR 2014, 242, OLG Köln JMBl NW 2009, 89; BAG NJW 2012, 1531; Musielak/Heinrich ZPO § 45 Rn 3; Zöller/Vollkommer ZPO § 45 Rn 4; Ghassemi-Tabar/Nober NJW 2013, 3686 f.).
  • OLG Saarbrücken, 17.11.2023 - 4 W 23/23

    Kein Ablehnungsgesuch aus taktischen Gründen!

    Dies gilt insbesondere dann, wenn in mehreren Verfahren Befangenheitsgesuche mit im Wesentlichen gleicher Begründung erfolgen (vgl. BAG, Beschluss vom 07.02.2012 - 8 AZA 20/11BAGE 140, 336 - 337; BVerwG, Beschluss vom07.08.1997 - 11 B 18/97NJW 1997, 3327 - 3328; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2013 - 17 U 221/12MDR 2014, 242 - 243; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 44 ZPO, Rdn. 13 und § 42 ZPO, Rdn. 29 jeweils m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22

    Einbürgerung von Ausländern; Erfordernis, den Lebensunterhalt selbst bestreiten

    Das Ablehnungsverfahren wird jedoch nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es - wie vorliegend - dazu dienen soll, Druck auf die zur Entscheidung berufenen Richter dahin auszuüben, dass sie in dem vom Ablehnenden gewünschten Sinne entscheiden (vgl. BFH, Beschl. v. 18.10.1994 - VIII B 120/93 - juris Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.11.2013 - 17 U 221/12 - juris Rn. 13).
  • OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch nach Hinweisbeschluss - Entbehrlichkeit

    Das Ablehnungsverfahren wird nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es dazu dienen soll, gezielten Druck auf das erkennende Gericht dahin auszuüben, dass es in dem vom Antragsteller gewünschten Sinn entscheidet (OLG Stuttgart NJW-RR 2013, 960; OLG Köln, MDR 2014, 242 Rn.13 jeweils im Anschluss an BFH/NV 1995, 687).
  • LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen

    Das Ablehnungsverfahren wird nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es dazu dienen soll, Druck auf den zur Entscheidung berufenen Richter dahin auszuüben, dass er in dem vom Ablehnenden gewünschten Sinn entscheidet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2013 - 17 U 221/12, MDR 2014, 242, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 24.05.2018 - 17 U 3/17

    Verfahren des Gerichts bei nur der Verschleppung dienenden oder als taktisches

    Allgemein anerkannt ist allerdings auch, dass diese Regelung in bestimmten, eng definierten Fallkonstellationen Ausnahmen zulässt: Abweichend von dem eingangs dargestellten Grundsatz und vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO kann der Spruchkörper ausnahmsweise unter Mitwirkung des abgelehnten Richters über rechtsmissbräuchliche Ablehnungen entscheiden, wozu etwa die Fälle zählen, in denen die Ablehnung offenbar grundlos ist und nur der Verschleppung dient oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke eingesetzt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06 = NJW 2007, 3771 - RdNr. 19 gem. Juris; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06 = NJW-RR 2008, 72 ff - RdNr. 17 f; BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - V ZR 8/10 = NJW-RR 2012, 61 f - RdNr. 8 gemäß Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2013 - 17 U 221/12 - RdNr. 12; Stackmann in Münchener Kommentar, ZPO, 5. Auflage, § 45 RdNr. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Auflage, § 42 RdNr. 6 und § 45 RdNr. 4 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Marburg, 15.07.2022 - 3 T 69/22
    Ein Ablehnungsersuchen kann daher grundsätzlich nicht erfolgreich auf die Verfahrensweise oder Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden (BGH, Beschluss vom 12.10.2011, Az.: V ZR 8/10 = NJW-RR 2012, 61; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2013, Az.: 17 U221/12 = BeckRS 2014, 314, zitiert nach beck-online).
  • AG Essen, 11.12.2019 - 109 F 108/18
    Ein Ablehnungsersuchen kann daher grundsätzlich nicht erfolgreich auf die Verfahrensweise oder Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden (BGH NJW-RR 2012, 61; OL>G Karlsruhe MDR 2014,m 242 (243) = BeckRS 2014, 00314; MüKoZPO/Stackmann Rn. 28).
  • LG Hamburg, 11.09.2019 - 318 S 75/18

    Beschlussanfechtung einer Verwalterwahl im Wohnungseigentumsverfahren:

    Dies gilt auch, wenn das Ablehnungsverfahren dazu dienen soll, Druck auf den zur Entscheidung berufenen Richter dahin auszuüben, dass er in dem vom Ablehnenden gewünschten Sinn entscheidet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2013 - 17 U 221/12, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2020 - 9 WF 77/20
  • VG Karlsruhe, 23.07.2015 - 7 K 2180/15

    Festsetzung einer Verfahrensgebühr; Nichtbenennung eines Prozessbevollmächtigten

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