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   OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 17 U 24/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6802
OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 17 U 24/03 (https://dejure.org/2003,6802)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2003 - 17 U 24/03 (https://dejure.org/2003,6802)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 17 U 24/03 (https://dejure.org/2003,6802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft; Teilleistung bei Bauvertrag über mehrere Objekte

  • Judicialis

    VOB/B § 17 Nr. 1 Abs. 2; ; ZPO § 513

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 17 Nr. 1 Abs. 2; ZPO § 513
    Sicherungsumfang einer Gewährleistungsbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zunft-starke.de (Kurzinformation)

    Kann eine Gewährleistungsbürgschaft für fehlende Fertigstellungen in Anspruch genommen werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Gewährleistungsbürgschaft für Fertigstellungsleistungen in Anspruch genommen werden? (IBR 2004, 14)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 30.10.1997 - 12 U 40/97

    Bürgschaft auf ersten Anfordern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 17 U 24/03
    Die Gegenansicht meint, dass Ansprüche des Auftraggebers auf Restfertigstellung grundsätzlich von einer Gewährleistungssicherheit erfasst seien, da es auch insoweit um Ansprüche des Auftraggebers nach Abnahme gehe (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Auflage, B § 17 Rn. 21; nach Vertragsauslegung ebenfalls: OLG Hamm, NJW-RR 1987, 686; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1393, 1395).
  • OLG Hamm, 24.06.1986 - 21 U 150/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 17 U 24/03
    Die Gegenansicht meint, dass Ansprüche des Auftraggebers auf Restfertigstellung grundsätzlich von einer Gewährleistungssicherheit erfasst seien, da es auch insoweit um Ansprüche des Auftraggebers nach Abnahme gehe (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Auflage, B § 17 Rn. 21; nach Vertragsauslegung ebenfalls: OLG Hamm, NJW-RR 1987, 686; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1393, 1395).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2006 - 17 U 123/05
    Sie wurde schließlich rechtskräftig verurteilt, zur Beseitigung bestimmter Mängel an die Wohnungseigentümergemeinschaft 72 960, 40 EUR zu zahlen ( Senat, Urteil vom 30.7.2004 - 17 U 24/03 ).
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