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   KG, 17.07.2007 - 17 U 29/06   

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KG, 17.07.2007 - 17 U 29/06 (https://dejure.org/2007,39301)
KG, Entscheidung vom 17.07.2007 - 17 U 29/06 (https://dejure.org/2007,39301)
KG, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 17 U 29/06 (https://dejure.org/2007,39301)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 29/06
    Zur Zurückweisung der Berufung führen die denselben Anspruch begründenden Fehler des Prospekts, die der Senat zu II. a) und b) seiner Verfügung unter Hinweis auf BGH FamRZ 2004, 942 angeführt hat.

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass es der Lebenserfahrung entspricht, dass Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich werden, weil die Annahme gerechtfertigt ist, dass ein Kläger im Falle der Richtigkeit des Prospektes bezüglich des Haftungsrisikos die Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (vgl. BGH WM 2003, 1818 ff. [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; BGH FamRZ 2004, 942 mwN).

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 29/06
    Auch grundsätzliche Bedeutung hätte eine Rechtssache nur, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren ( BGHZ 159, 135-142 mwN).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 29/06
    Der Senat ist an einer Entscheidung im Beschlusswege durch § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 ZPO nicht gehindert, weil der Sache entgegen der Ansicht des Beklagten keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern (vgl. BGHZ 152, 182-194 ).
  • LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 445/05
    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 29/06
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 1. August 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 18 O 445/05 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06

    Richtigstellungsanspruch: Beschränkung auf Fälle der fortwirkenden

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 29/06
    Dass zahlreiche Gerichte der ersten Instanz dem Beklagten zufolge nicht selbst entscheiden, sondern eine obergerichtliche Entscheidung in anderer Sache abwarten, ist schon deshalb kein maßgeblicher Gesichtspunkt, weil der Senat erstmals eine obergerichtliche Entscheidung trifft, die dem Beklagte voraussichtlich sogar früher und überdies in der von ihm erwarteten Form zuteil geworden wäre, wenn er nicht von der Durchführung der Berufung vor dem OLG Brandenburg in dem Verfahren 7 U 121/06 im Termin angesichts der dort aufgezeigten Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht Abstand genommen hätte.
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 29/06
    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass es der Lebenserfahrung entspricht, dass Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich werden, weil die Annahme gerechtfertigt ist, dass ein Kläger im Falle der Richtigkeit des Prospektes bezüglich des Haftungsrisikos die Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (vgl. BGH WM 2003, 1818 ff. [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; BGH FamRZ 2004, 942 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06

    Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist in den Fällen unwirksamer

    Dagegen ist der Anspruch der Kläger auf Rückzahlung des zum 01.04.1999 zur Ablösung des Darlehens geleisteten Betrages von 10.095,59 EUR nicht verjährt (vgl. näher bereits Senat, Urteile vom 12.09.2006 - 17 U 29/06 und vom 18.07.2006 - 17 U 320/05, OLGR 2006, 755 = ZIP 2006, 1855).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - L 17 U 146/06

    Unfallversicherung

    Außerdem hat sie ihr Antragsrecht nach § 109 SGG bereits im ersten Rechtszug durch das Gutachten des Neurologen Prof. Dr. E verbraucht (vgl. Senatsurteile vom 21. Juni 2006, Az: L 17 U 227/05 und vom 23. August 2006, Az: L 17 U 96/03 sowie Senatsbeschluss vom 15. Mai 2006, Az: L 17 U 29/06; Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., § 109 Rn. 10a, 11).
  • LG Berlin, 07.03.2008 - 55 S 60/07
    Nicht entschieden werden muss auch über die Frage, ob der Prospekt auch insoweit unrichtig sein könnte, als in ihm zugesichert wurde, dass man mit Exklusivvermittlern arbeiten würde (vgl. hierzu ablehnend Urteil des KG a.a.O. Seite 11 ff; aA KG, Urteil vom 17. Juli 2007, AZ 17 U 29/06 , Seite 7).
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