Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Bankenhaftung: Abhanden gekommene Schecks durch Unterschlagung eines Angestellten; Nachprüfungspflichten vor Hereinnahme eines disparischen Verrechnungsschecks zur Gutschrift auf ein privates Girokonto des Einreichers; Mitverschulden des Arbeitgebers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung grober Fahrlässigkeit einer Bank durch eine Hereinnahme disparischer Verrechnungsschecks zur Gutschrift auf ein privates Girokonto des Einreichers; Üblichkeit einer Weitergabe von Schecks im kaufmännischen Zahlungsverkehr; Vom Arbeitgeber unbemerkter Ausgleich ...
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 990 Abs. 1; BGB § 989; ScheckG Art. 21
Bankenhaftung bei ungeprüfter Einlösung unterschlagener Verrechnungsschecks - RA Kotz
Scheinreichung - Haftung der Bank bei anderem Zahlungsempfänger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 990 Abs. 1 § 989; ScheckG Art. 21
Grobe Fahrlässigkeit bei Hereinnahme disparischer Verrechnungsschecks ohne weitere Überprüfung der Mitarbeiter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Ungeprüfte Einlösung von unterschlagenen Verrechnungsschecks - Bank muss Scheckeigentümerin Schadensersatz zahlen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Bank muss vor der Einlösung verdächtiger Schecks nachforschen
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 990 Abs. 1, § 989; ScheckG Art. 21
Zur Hereinnahme von disparischen Verrechnungsschecks zur Gutschrift auf ein privates Girokonto des Einreichers
- xing.com (Zusammenfassung)
Ungeprüfte Einlösung von unterschlagenen Verrechnungsschecks - Bank muss Scheckeigentümerin Schadensersatz zahlen
- kanzlei-klumpe.de , S. 4 (Kurzinformation)
Zur Nachforschungspflicht von Banken bei verdächtigen Schecks
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Bank muss unklare Scheckangaben überprüfen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bank muss vor der Einlösung verdächtiger Schecks nachforschen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ungeprüfte Einlösung von unterschlagenen Verrechnungsschecks
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 14.09.2005 - 10 O 302/03
- OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05
- BGH, 26.02.2008 - XI ZR 258/07
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 857
- VersR 2008, 355
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02
Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05
Dass der Streithelfer die Überwachungsmaßnahmen der Klägerin mit krimineller Energie umgehen konnte, begründet den Vorwurf eines Mitverschuldens seitens der Klägerin nicht (BGH WM 2003, 2286).Dies geht zu Lasten der Beklagten, der insoweit die Beweislast obliegt (BGH WM 2003, 2286).
- OLG Frankfurt, 02.06.1999 - 23 U 43/94
Grobe Fahrlässigkeit der Bank bei Hereinnahme disparischer Schecks ohne Prüfung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05
Die Weitergabe von Schecks im kaufmännischen Zahlungsverkehr ist unüblich (Anschluss an OLG Frankfurt, ZIP 1999, 1207).Sie hätte wegen der Abweichung zwischen dem jeweils benannten Zahlungsempfänger (Klägerin) und dem Einreicher (sog. Disparität) weitere Nachprüfungen anstellen und bei der Klägerin, welche ebenfalls eine Geschäftsverbindung zur Beklagten unterhielt, nachfragen müssen, ob der Streithelfer als Angestellter der Klägerin zur Einreichung von Kundenschecks auf sein privates Girokonto berechtigt ist (BGHZ 135, 202; OLG Frankfurt, ZIP 1999, 1207;… Nobbe in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Band 1, 2. Aufl., § 61 Rn. 159f).
- BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96
Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05
Sie hätte wegen der Abweichung zwischen dem jeweils benannten Zahlungsempfänger (Klägerin) und dem Einreicher (sog. Disparität) weitere Nachprüfungen anstellen und bei der Klägerin, welche ebenfalls eine Geschäftsverbindung zur Beklagten unterhielt, nachfragen müssen, ob der Streithelfer als Angestellter der Klägerin zur Einreichung von Kundenschecks auf sein privates Girokonto berechtigt ist (BGHZ 135, 202; OLG Frankfurt, ZIP 1999, 1207;… Nobbe in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Band 1, 2. Aufl., § 61 Rn. 159f). - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05
Das Vorbringen der Beklagten ist daher nicht unstreitig i.S. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 161, 138), sondern bedürfte hier einer weiteren Aufklärung und ggf. Beweisaufnahme.