Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1352
OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05 (https://dejure.org/2007,1352)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2007 - 17 U 292/05 (https://dejure.org/2007,1352)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2007 - 17 U 292/05 (https://dejure.org/2007,1352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bankenhaftung: Abhanden gekommene Schecks durch Unterschlagung eines Angestellten; Nachprüfungspflichten vor Hereinnahme eines disparischen Verrechnungsschecks zur Gutschrift auf ein privates Girokonto des Einreichers; Mitverschulden des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung grober Fahrlässigkeit einer Bank durch eine Hereinnahme disparischer Verrechnungsschecks zur Gutschrift auf ein privates Girokonto des Einreichers; Üblichkeit einer Weitergabe von Schecks im kaufmännischen Zahlungsverkehr; Vom Arbeitgeber unbemerkter Ausgleich ...

  • Judicialis

    BGB § 990 Abs. 1; ; BGB § 989; ; ScheckG Art. 21

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 990 Abs. 1; BGB § 989; ScheckG Art. 21
    Bankenhaftung bei ungeprüfter Einlösung unterschlagener Verrechnungsschecks

  • RA Kotz

    Scheinreichung - Haftung der Bank bei anderem Zahlungsempfänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 990 Abs. 1 § 989; ScheckG Art. 21
    Grobe Fahrlässigkeit bei Hereinnahme disparischer Verrechnungsschecks ohne weitere Überprüfung der Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Ungeprüfte Einlösung von unterschlagenen Verrechnungsschecks - Bank muss Scheckeigentümerin Schadensersatz zahlen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bank muss vor der Einlösung verdächtiger Schecks nachforschen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 990 Abs. 1, § 989; ScheckG Art. 21
    Zur Hereinnahme von disparischen Verrechnungsschecks zur Gutschrift auf ein privates Girokonto des Einreichers

  • xing.com (Zusammenfassung)

    Ungeprüfte Einlösung von unterschlagenen Verrechnungsschecks - Bank muss Scheckeigentümerin Schadensersatz zahlen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Zur Nachforschungspflicht von Banken bei verdächtigen Schecks

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Bank muss unklare Scheckangaben überprüfen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bank muss vor der Einlösung verdächtiger Schecks nachforschen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ungeprüfte Einlösung von unterschlagenen Verrechnungsschecks

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 857
  • VersR 2008, 355
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02

    Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05
    Dass der Streithelfer die Überwachungsmaßnahmen der Klägerin mit krimineller Energie umgehen konnte, begründet den Vorwurf eines Mitverschuldens seitens der Klägerin nicht (BGH WM 2003, 2286).

    Dies geht zu Lasten der Beklagten, der insoweit die Beweislast obliegt (BGH WM 2003, 2286).

  • OLG Frankfurt, 02.06.1999 - 23 U 43/94

    Grobe Fahrlässigkeit der Bank bei Hereinnahme disparischer Schecks ohne Prüfung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05
    Die Weitergabe von Schecks im kaufmännischen Zahlungsverkehr ist unüblich (Anschluss an OLG Frankfurt, ZIP 1999, 1207).

    Sie hätte wegen der Abweichung zwischen dem jeweils benannten Zahlungsempfänger (Klägerin) und dem Einreicher (sog. Disparität) weitere Nachprüfungen anstellen und bei der Klägerin, welche ebenfalls eine Geschäftsverbindung zur Beklagten unterhielt, nachfragen müssen, ob der Streithelfer als Angestellter der Klägerin zur Einreichung von Kundenschecks auf sein privates Girokonto berechtigt ist (BGHZ 135, 202; OLG Frankfurt, ZIP 1999, 1207; Nobbe in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Band 1, 2. Aufl., § 61 Rn. 159f).

  • BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05
    Sie hätte wegen der Abweichung zwischen dem jeweils benannten Zahlungsempfänger (Klägerin) und dem Einreicher (sog. Disparität) weitere Nachprüfungen anstellen und bei der Klägerin, welche ebenfalls eine Geschäftsverbindung zur Beklagten unterhielt, nachfragen müssen, ob der Streithelfer als Angestellter der Klägerin zur Einreichung von Kundenschecks auf sein privates Girokonto berechtigt ist (BGHZ 135, 202; OLG Frankfurt, ZIP 1999, 1207; Nobbe in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Band 1, 2. Aufl., § 61 Rn. 159f).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05
    Das Vorbringen der Beklagten ist daher nicht unstreitig i.S. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 161, 138), sondern bedürfte hier einer weiteren Aufklärung und ggf. Beweisaufnahme.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht