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   KG, 17.07.2007 - 17 U 33/06   

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KG, 17.07.2007 - 17 U 33/06 (https://dejure.org/2007,39769)
KG, Entscheidung vom 17.07.2007 - 17 U 33/06 (https://dejure.org/2007,39769)
KG, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 17 U 33/06 (https://dejure.org/2007,39769)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 33/06
    Zur Zurückweisung der Berufung führen die denselben Anspruch begründenden Fehler des Prospekts, die der Senat zu II. a) und b) seiner Verfügung unter Hinweis auf BGH FamRZ 2004, 942 angeführt hat.

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass es der Lebenserfahrung entspricht, dass Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich werden, weil die Annahme gerechtfertigt ist, dass ein Kläger im Falle der Richtigkeit des Prospektes bezüglich des Haftungsrisikos die Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (vgl. BGH WM 2003, 1818 ff. [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; BGH FamRZ 2004, 942 mwN).

  • OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06

    Richtigstellungsanspruch: Beschränkung auf Fälle der fortwirkenden

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 33/06
    Dass zahlreiche Gerichte der ersten Instanz dem Beklagten zufolge nicht selbst entscheiden, sondern eine obergerichtliche Entscheidung in anderer Sache abwarten, ist schon deshalb kein maßgeblicher Gesichtspunkt, weil der Senat erstmals eine obergerichtliche Entscheidung trifft, die dem Beklagte voraussichtlich sogar früher und überdies in der von ihm erwarteten Form zuteil geworden wäre, wenn er nicht von der Durchführung der Berufung vor dem OLG Brandenburg in dem Verfahren 7 U 121/06 im Termin angesichts der dort aufgezeigten Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht Abstand genommen hätte.
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 33/06
    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass es der Lebenserfahrung entspricht, dass Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich werden, weil die Annahme gerechtfertigt ist, dass ein Kläger im Falle der Richtigkeit des Prospektes bezüglich des Haftungsrisikos die Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (vgl. BGH WM 2003, 1818 ff. [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; BGH FamRZ 2004, 942 mwN).
  • LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 571/05
    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 33/06
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 1. August 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 18 O 571/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 33/06
    Der Senat ist an einer Entscheidung im Beschlusswege durch § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 ZPO nicht gehindert, weil der Sache entgegen der Ansicht des Beklagten keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern (vgl. BGHZ 152, 182-194 ).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 33/06
    Auch grundsätzliche Bedeutung hätte eine Rechtssache nur, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren ( BGHZ 159, 135-142 mwN).
  • KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06

    Kapitalanlage: Kollektives Anlagemodell als Finanzkommissionsgeschäft;

    Schließlich ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2004 (6 C 29/03, ZIP 2005, 385) auch nichts anderes (so aber wohl KG, 17. ZS, Hinweisverfügung vom 22. Mai 2007, 17 U 33/06).

    Der gegenteiligen Auffassung des 17. und des 27. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 17. Juli 2007 - 17 U 33/06, Hinweisschreiben vom 22. Mai 2007 - 17 U 33/06 und vom 23. August 2006 - 27 U 150/06) und des Landgerichts Potsdam (Urteil vom 18. Mai 2006 - 10 O 594/05) vermag sich der Senat aus den genannten Gründen nicht anzuschließen.

    Deshalb kann nicht angenommen werden, der Umfang und die Beteiligung des Fonds an der I. seien dem Prospekt nicht eindeutig zu entnehmen gewesen (anderer Auffassung KG, 17. ZS, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 17 U 33/06, Hinweisschreiben vom 22. Mai 2007 - 17 U 33/06).

  • KG, 12.12.2007 - 26 U 272/06

    Kapitalanlage: Kollektives Anlagemodell als Finanzkommissionsgeschäft;

    Schließlich ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2004 (6 C 29/03, ZIP 2005, 385) auch nichts anderes (so aber wohl KG, 17. ZS, Hinweisverfügung vom 22. Mai 2007, 17 U 33/06).

    Der gegenteiligen Auffassung des 17. und des 27. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 17. Juli 2007 - 17 U 33/06, Hinweisschreiben vom 22. Mai 2007 - 17 U 33/06 und vom 23. August 2006 - 27 U 150/06) und des Landgerichts Potsdam (Urteil vom 18. Mai 2006 - 10 O 594/05) vermag sich der Senat aus den genannten Gründen nicht anzuschließen.

    Deshalb kann nicht angenommen werden, der Umfang und die Beteiligung des Fonds an der I. seien dem Prospekt nicht eindeutig zu entnehmen gewesen (anderer Auffassung KG, 17. ZS, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 17 U 33/06, Hinweisschreiben vom 22. Mai 2007 - 17 U 33/06).

  • KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07

    Anforderungen an einen Emissionsprospekt: Hinweis auf negative Pressestimmen zu

    Die hierzu im Prospekt gegebenen Informationen sind nicht zu beanstanden (vgl. zum Vorstehenden auch die Ausführungen auf den Seiten 10 ff der zitierten Entscheidungen des 26. Zivilsenats des Kammergerichts; a. A.: KG 17 U 33/06 - Beschluss vom 17. Juli 2007 und Hinweisschreiben vom 22. Mai 2007; KG 27 U 150/06 - Beschluss vom 15. November 2007 und Hinweisschreiben vom 23. August 2007).
  • SG Düsseldorf, 19.10.2007 - S 16 U 128/05

    Feststellung einer Berufskrankheit für einen Bezug von Übergangsleistungen gemäß

    Darüber hinaus hat das Landessozialgericht in seinem Urteil vom 22.01.2007 - L 17 U 33/06 - unter Bezugnahme auf arbeitsmedizinische Feststellungen von X ausgeführt, dass Toner aus polymerisierten Stoffen bestünden, die in Staubform keine chemisch-irritativ oder toxisch wirkenden Reaktionen der Atemwege auslösen würden.
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