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   OLG Karlsruhe, 16.01.2006 - 17 U 344/05   

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https://dejure.org/2006,9792
OLG Karlsruhe, 16.01.2006 - 17 U 344/05 (https://dejure.org/2006,9792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.01.2006 - 17 U 344/05 (https://dejure.org/2006,9792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - 17 U 344/05 (https://dejure.org/2006,9792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruchsverjährung: Dauer der Verjährungshemmung bei Verhandlungen über Verjährungsverzicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung; Anforderungen an einen Erlass einer Forderung aus einem Bürgschaftsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung bei unverjährter Bürgschaftsforderung - Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen über Verjährungsverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1392
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2006 - 17 U 344/05
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass selbst dann, wenn der Schuldner sich auf den Eintritt der Verjährung beruft, aber dem Gläubiger Umstände darlegt, die ihn zur Annahme der Verjährung kommen lassen, als Verhandlung gewertet wird und zur Hemmung der Verjährung führt (BGH, NJW 1997, 3447, 3448 f.; MünchKommBGB/Grothe, Ergänzungsband 1a, 4. Aufl, § 203 Rn. 5).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 173/81

    Ärztliche Schieds- oder Gutachterstelle - Arzthaftungsprozeß - Verjährung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2006 - 17 U 344/05
    Der Begriff der "Verhandlung" ist weit auszulegen (BGH NJW 1983, 2075).
  • BGH, 14.02.1978 - VI ZR 78/77

    Abstandnahme von einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2006 - 17 U 344/05
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass einem Gläubiger eine angemessene, jedoch in aller Regel kurze Übergangsfrist zur Klageerhebung zur Verfügung steht, wenn ein Schuldner zunächst auf die Einrede der Verjährung verzichtet und an diesem Verzicht später nicht mehr festhalten will (BGH, NJW 1978, 1256).
  • OLG Hamm, 24.02.2015 - 24 U 94/13

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem

    Die Frage, ob die Bitte um Erklärung eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung überhaupt als Verhandlung i.S.d. § 203 BGB zu werten ist (siehe dazu: OLG Karlsruhe, MDR 2006, 1392; Palandt/Ellenberger, BGB (74. Aufl.), § 203 Rdnr. 2), kann daher dahinstehen.
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 320/05

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des

    Entgegen der Annahme von Rohlfing (MDR 2006, 721 Fn. 3) hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 16.01.2006 - 17 U 344/05 (PKH-Ablehnung und Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO) nicht - noch dazu völlig ohne Begründung - für eine von Kenntnis unabhängige Verjährung per 31.12.2004 ausgesprochen.
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2009 - 22 U 4/09

    Feststellungsklage für eine Schadenersatzforderung zur Tabelle eines

    Andererseits dienen auch Verhandlungen über einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung - im Erfolgsfall - der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und fallen daher in den Anwendungsbereich des § 203 BGB (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2006, 413).
  • LG Frankfurt/Main, 20.09.2011 - 18 O 115/06

    Anspruchsverjährung - Hemmung bei Verhandlungen über einen Verjährungsverzicht

    Denn auch Verhandlungen über einen Verjährungsverzicht dienen - im Erfolgsfall - der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und fallen daher in den Anwendungsbereich des § 203 BGB (OLG Karlsruhe, MDR 2006, 1392).
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