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   OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07   

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OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07 (https://dejure.org/2008,1058)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.07.2008 - 17 U 4/07 (https://dejure.org/2008,1058)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 17 U 4/07 (https://dejure.org/2008,1058)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Kreditvertrag: Freistellungsanspruch gegen eine Bank wegen des Verschweigens einer Altlastenproblematik im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Grundstückskaufvertrages

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 488 ff, 675
    Ausnahmsweise Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über ihr bekannte Altlasten des Kaufgrundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Haftung einer finanzierenden Bank bei deren Kenntnis von Altlasten eines zu erwerbenden Grundstücks; Pflicht einer finanzierenden Bank zur Warnung vor Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens für den Fall eines Wissensvorsprungs hinsichtlich ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kreditvertrag - Aufklärungspflichtverletzung und Schadensersatz

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 31, 89, 166, 280
    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Altlasten bei Grundstückserwerb

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 166; ; BGB § 31; ; BGB § 89

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31; BGB § 89; BGB § 166; BGB § 280
    Zur Haftung der finanzierenden Bank bei Kenntnis von Altlasten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altlasten: Aufklärungspflicht der Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Schadensersatzhaftung einer Bank gegenüber Darlehensnehmer wegen Wissens um Kotamination des finanzierten Grundstücks - Aufklärungspflicht der Bank bei Wissensvorsprung -

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Wissen um Kontamination eines finanzierten Grundstücks

  • nomos.de PDF, S. 25 (Zusammenfassung)

    Bank haftet gegenüber Darlehensnehmer für verschwiegenes Wissen um Kontamination des finanzierten Grundstücks

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hinweis der finanzierenden Bank auf gravierende Grundstücksmängel

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht der Bank bei Wissensvorsprung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 31, 89, 166, 280
    Zur Haftung der finanzierenden Bank bei Kenntnis von Altlasten

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Altlastenverseuchung des Kaufgrundstücks: Haftung der finanzierenden Bank?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten einer Bank: Über ein Sonderwissen um die Kontamination eines zu finanzierenden Grundstücks muss eine kreditgebende Bank beim Kauf aufklären.

  • juraforum.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufklärungspflicht der Bank bei Wissensvorsprung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht der Bank aufgrund eines Wissensvorsprungs im Altlastenfall! (IMR 2009, 134)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1870
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.2007 - XI ZR 243/05

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei einem Fondserwerb; Kausalität

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07
    b) Zutreffend hat das Landgericht dargelegt, dass eine Bank, die keine Beratung vornimmt, grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Darlehensnehmer über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des zu finanzierenden Geschäfts sowie über Gefahren und Risiken der Verwendung des Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGHZ 107, 92; BGH WM 1992, 901; 2007, 1831, 1832 jeweils m.w.N.).

    Eine Aufklärungspflicht der Bank kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Kreditgeschäften ausnahmsweise gegeben sein, wenn diese für sie selbst erkennbar in Bezug auf spezielle Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung im Hinblick auf ein spezielles Risiko des zu finanzierenden Geschäfts hat (BGH WM 2007, 1831 Tz. 14; Nobbe, WM 2007, Sonderbeilage Nr. 1, S. 29 m.w.N.).

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07
    Wird ein Antrag nach § 320 ZPO auf Berichtigung des Tatbestands unterlassen, so muss wegen der Beweiskraft des Tatbestands von der Richtigkeit des dort wiedergegebenen Tatsachenvortrags ausgegangen werden (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 891; BGH NJW 2001, 448).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02

    Deckungsklage gegen die Maschinenversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07
    Wird ein Antrag nach § 320 ZPO auf Berichtigung des Tatbestands unterlassen, so muss wegen der Beweiskraft des Tatbestands von der Richtigkeit des dort wiedergegebenen Tatsachenvortrags ausgegangen werden (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 891; BGH NJW 2001, 448).
  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07
    c) Zutreffend - und mit der Berufungsbegründung auch nicht angegriffen - hat das Landgericht das Wissen des Beklagten Ziffer 2 als Vorstand der Beklagten Ziffer 1 dieser gemäß §§ 166 Abs. 1, 31, 89 BGB zugerechnet (vgl. nur BGHZ 41, 282).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07
    b) Zutreffend hat das Landgericht dargelegt, dass eine Bank, die keine Beratung vornimmt, grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Darlehensnehmer über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des zu finanzierenden Geschäfts sowie über Gefahren und Risiken der Verwendung des Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGHZ 107, 92; BGH WM 1992, 901; 2007, 1831, 1832 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07
    b) Zutreffend hat das Landgericht dargelegt, dass eine Bank, die keine Beratung vornimmt, grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Darlehensnehmer über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des zu finanzierenden Geschäfts sowie über Gefahren und Risiken der Verwendung des Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGHZ 107, 92; BGH WM 1992, 901; 2007, 1831, 1832 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07
    Zwar war die Bank nicht verpflichtet, insoweit gezielte Nachforschungen anzustellen, jedoch durfte sie bei der damaligen ihr bekannten Sachlage auch nicht einfach unterstellen, dass weitere Probleme nicht hätten auftreten können, sondern musste zumindest das ihr bekannte Wissen offenbaren (vgl. BGH WM 2004, 172).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2006 - 15 W 45/06

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen eines finanzierten Immobilienkaufs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07
    Das Landgericht konnte die erforderliche Kausalität daher unterstellen (vgl. OLG Karlsruhe WM 2007, 355 Tz. 30).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07
    Der Kläger hat aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Feststellung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht bei Abschluss eines Darlehensvertrags durch die Beklagte Ziffer 1. Soweit der Kläger seinen Anspruch in erster Instanz als Freistellungsanspruch formuliert hatte, der vorausgesetzt hätte, dass die Höhe der Verbindlichkeit feststeht (vgl. BGH NJW 2007, 1809, 1811), hat er den Antrag auf Hinweis des Senats in der mündlichen Verhandlung in zulässiger Form klargestellt bzw. geändert (vgl. §§ 264 Nr. 2, 267 ZPO).
  • BGH, 11.05.1989 - VII ZR 12/88

    Pflichten eines Mittelverwendungstreuhänders innehralb eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 4/07
    Zudem hat es zutreffend darauf hingewiesen, dass Zweifel, wie sich der Aufzuklärende bei gehöriger Erfüllung der Aufklärungspflicht verhalten hätte, zu Lasten des Aufklärungspflichtigen, hier also der Beklagten Ziffer 1, gehen, weil es gerade zu dem mit der Aufklärungspflicht verfolgten Zweck gehört, darüber Klarheit zu verschaffen (BGH NJW-RR 1989, 1102, Tz. 25 m.w.N.).
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