Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 02.05.2016

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16   

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https://dejure.org/2016,4882
OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16 (https://dejure.org/2016,4882)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.03.2016 - 17 U 4/16 (https://dejure.org/2016,4882)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. März 2016 - 17 U 4/16 (https://dejure.org/2016,4882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinbarung, Wirksamkeit, Beweislast

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinbarung, Pflichtverteidiger, Beweislast

  • IWW

    § 3a RVG
    Vergütungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Vergütungsvereinbarung (des Pflichtverteidigers), oder: Beweislast im Streit über Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16
    Wer - wie vorliegend die Klägerin - behauptet, die mündlich erteilten Belehrungen seien über den Wortlaut und Inhalt der Urkunde hinausgegangen, ist für diesen Vortrag unabhängig von der prozessualen Rollenverteilung beweispflichtig (BGH, NJW 1999, 1702; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 416 Rn. 10).
  • BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Anwaltsvertrages; Herabsetzung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16
    vereinbarten Vergütungspauschale im Ausgangspunkt noch in vollem Umfang (§§ 241, 311 BGB) oder - nach Kündigung des Mandatsverhältnisses und Aufhebung der Beiordnung - nurmehr in gekürzter Höhe (§§ 628 Abs. 1 Satz 1, 627 Abs. 1 BGB) besteht (vgl. hierzu BGH, NJW 1987, 315).
  • BGH, 03.05.1979 - III ZR 59/78

    Erlass eines Grundurteils - Vereinbarung eines von den gesetzlichen Gebühren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16
    Der Mandant muss nicht nur wissen, dass er bei Abschluss einer Honorarvereinbarung mehr verspricht oder zahlt, als er nach dem Gesetz leisten muss, sondern auch, dass der Pflichtverteidiger eine Vergütung von der Staatskasse erhält und zur Führung der Verteidigung daher kraft Gesetzes verpflichtet ist, auch wenn ihm der Beschuldigte keinerlei Vergütung entrichtet (BGH, Urt. v. 03.05.1979 - III ZR 59/78, MDR 1979, 1004, juris Rn. 25 ff.).
  • BGH, 25.06.2013 - XI ZR 210/12

    Erneute Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz bei mangelnder Aussage über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 17 U 4/16
    Eine Wiederholung der Beweisaufnahme ist nicht geboten, nachdem das Landgericht sich zur Glaubhaftigkeit der Aussagen des informatorisch gehörten Beklagten und von Rechtsanwalt Z. geäußert und ausdrücklich festgestellt hat, dass es keinen Anlass gebe, an den glaubhaften Angaben des um wahrheitsgemäße Angaben bemühten Beklagten zu zweifeln (LGU 9) (vgl. BGH, Beschl. v. 25.06.2013 - XI ZR 210/12, Rn. 10).
  • OLG Hamm, 15.08.2017 - 28 U 186/15

    Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt

    Diese Entscheidung, der sich das OLG Karlsruhe noch unlängst in einem Urteil vom 17.03.2016 (Az. 17 U 4/16 - zitiert nach juris-) angeschlossen hat, ist nach Einschätzung des Senats auf die inzwischen geltende Rechtslage nach Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 05.05.2004 nicht (mehr) uneingeschränkt anwendbar.

    Weil sich das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 17.03.2016 (17 U 4/16 - zitiert nach juris-) auf die vom Bundesgerichtshof in dessen Urteil vom 03.05.1979 angeführten Gründe bezogen hat, erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 ZPO).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,61327
OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16 (https://dejure.org/2016,61327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2016 - 17 U 4/16 (https://dejure.org/2016,61327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 17 U 4/16 (https://dejure.org/2016,61327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 355 BGB
    Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag: Kein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot bei Abweichungen zugunsten des Darlehensnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag: Kein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot bei Abweichungen zugunsten des Darlehensnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16
    Die Verlängerung der Frist durch das Hinausschieben des Beginns der Widerrufsfrist entspricht dem Interesse des Verbrauchers (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 17, juris).

    Dass die Verlängerung der Widerrufsfrist und die Belehrung über diese in einem Akt zusammenfallen, berührt die Ordnungsgemäßheit der Belehrung nicht (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 19 W 4/12

    Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16
    Ein solches Missverständnis ist in einem Fall wie dem vorliegenden jedoch ausgeschlossen (OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2015 - 3 U 89/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2015 - I-17 U 125/14, 17 U 125/14 -, Rn. 5, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 19 W 4/12 -, Rn. 3, juris).

    Hat aber der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben oder gibt es sie zumindest zeitgleich mit der Belehrung ab, bezieht sich die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 19 W 4/12 -, Rn. 3, juris).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16
    Dies habe der Bundesgerichtshof bereits in seinen Entscheidungen vom 10.03.2009 (Az. XI ZR 33/08) und 15.02.2011 (Az. XI ZR 148/10), die eine vergleichbare Widerrufsbelehrung beträfen, festgestellt.

    Soweit die Kläger mit der Berufung erneut auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.03.2009 (Az. XI ZR 33/08) Bezug nehmen und geltend machen, der Bundesgerichtshof habe klargestellt, dass eine vergleichbare Widerrufsbelehrung nicht dem Deutlichkeitsgebot entspreche, weil der Hinweis auf den Fristbeginn missverständlich sei, verkennen sie, dass jener Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt.

  • OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 19 U 160/15

    Darlehen: Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach § 355 II 1 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16
    Insoweit dürfte die Verwendung des allgemeingebräuchlichen Wortes "Exemplar" sogar noch besser verständlich sein als die des gesetzessprachlichen Terminus "Textform" (OLG Frankfurt, Verfügung vom 21. Dezember 2015 - 19 U 160/15 -, Rn. 48, juris).
  • OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 17 U 139/15

    Widerrufsrecht bei Darlehensvertrag - Belehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16
    Dass sich die Belehrung am Ende der Darlehensverträge befindet und gesondert zu unterschreiben war, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher die Belehrung tatsächlich zur Kenntnis nimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 17 U 139/15 -, Rn. 41, juris), zumal die Schriftgröße nicht hinter den übrigen Passagen des Vertrages zurückbleibt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 23 U 204/14 -, Rn. 32, juris).
  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich bei derartigen Feststellungsklagen der Streitwert nach den Zins- und Tilgungsleistungen, die der widerrufende Darlehensnehmer im Fall der Wirksamkeit des Widerrufs zurückverlangen kann (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 XI ZR 366/15 Rn. 6 ff., juris; BGH, Beschluss vom 04. März 2016 - XI ZR 39/15 -, Rn. 2, juris).
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 171/14

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16
    Auch wenn die Belehrung innerhalb des Vertragstextes nicht der einzig schwarz umrahmte und mit fett gedruckten Zwischenüberschriften versehene Bestandteil ist, wird sie ein verständiger Verbraucher aufgrund ihrer hervorgehobenen Lage und Gestaltung nicht überlesen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 171/14 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich bei derartigen Feststellungsklagen der Streitwert nach den Zins- und Tilgungsleistungen, die der widerrufende Darlehensnehmer im Fall der Wirksamkeit des Widerrufs zurückverlangen kann (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 XI ZR 366/15 Rn. 6 ff., juris; BGH, Beschluss vom 04. März 2016 - XI ZR 39/15 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 23 U 204/14

    Schutzwirkung von § 14 Abs. 1 BGB-InfoV trotz geringer Abweichung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16
    Dass sich die Belehrung am Ende der Darlehensverträge befindet und gesondert zu unterschreiben war, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher die Belehrung tatsächlich zur Kenntnis nimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 17 U 139/15 -, Rn. 41, juris), zumal die Schriftgröße nicht hinter den übrigen Passagen des Vertrages zurückbleibt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 23 U 204/14 -, Rn. 32, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2015 - 17 U 125/14

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16
    Ein solches Missverständnis ist in einem Fall wie dem vorliegenden jedoch ausgeschlossen (OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2015 - 3 U 89/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2015 - I-17 U 125/14, 17 U 125/14 -, Rn. 5, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 19 W 4/12 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

  • OLG Köln, 22.12.2016 - 3 U 89/15

    Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!

  • OLG Frankfurt, 27.10.2017 - 19 U 116/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Verwendung

    Die Verlängerung der Frist durch das Hinausschieben des Beginns der Widerrufsfrist entspricht dem Interesse des Verbrauchers (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 17, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. Mai 2016 - 17 U 4/16 -, Rn. 53 , juris).

    Auch wenn die Belehrung innerhalb des Vertragstextes nicht der einzig schwarz umrahmte und mit fett gedruckten Zwischenüberschriften versehene Bestandteil ist, wird sie ein verständiger Verbraucher aufgrund ihrer hervorgehobenen Lage und Gestaltung nicht überlesen ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. Mai 2016 - 17 U 4/16 -, Rn. 51 , juris; vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 171/14 -, Rn. 12, juris).

    Dass deren Empfang hier gesondert zu unterschreiben war, erhöht allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher die Belehrung tatsächlich zur Kenntnis nimmt, zumal die Schriftgröße nicht hinter den übrigen Passagen des Vertrages zurückbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08 -, BGHZ 180, 123-134, Rn. 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. Mai 2016 - 17 U 4/16 -, Rn. 51 , juris).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2016 - 17 U 77/16

    Darlehensvertrag: Voraussetzung für das Vorliegen eines Fernabsatzgeschäftes

    Insoweit dürfte die Verwendung des allgemeingebräuchlichen Wortes "Exemplar" sogar noch besser verständlich sein als die des gesetzessprachlichen Terminus "Textform" (OLG Frankfurt, Verfügung vom 21. Dezember 2015 - 19 U 160/15 -, Rn. 48, juris; Senat, Beschluss vom 02. Mai 2016 - 17 U 4/16).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2017 - 17 U 162/17

    Anforderungen des Deutlichkeitsgebots an Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Insoweit dürfte die Verwendung des allgemeingebräuchlichen Wortes "Exemplar" sogar noch besser verständlich sein als die des gesetzessprachlichen Terminus "Textform" (OLG Frankfurt, Verfügung vom 21. Dezember 2015 - 19 U 160/15 -, Rn. 48, juris; Senat, Beschluss vom 02.05.2016, 17 U 4/16).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 17 U 162/17

    Anforderungen des Deutlichkeitsgebots an Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Insoweit dürfte die Verwendung des allgemeingebräuchlichen Wortes "Exemplar" sogar noch besser verständlich sein als die des gesetzessprachlichen Terminus "Textform" (OLG Frankfurt, Verfügung vom 21. Dezember 2015 - 19 U 160/15 -, Rn. 48, juris; Senat, Beschluss vom 02.05.2016, 17 U 4/16).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2019 - 17 U 107/19

    1. Ein Verbraucher muss als Adressat der Widerrufsbelehrung den Klammerzusatz zur

    Ebenso genügt die Widerrufsbelehrung, die im Vertrag vom 07.05.2007 enthalten ist, den gesetzlichen Vorgaben, was der Senat für gleichlautende Belehrungen bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2019 - 17 U 47/19; Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 17 U 162/17 -, juris; Beschluss vom 19. Juni 2017 - 17 U 79/17 -, Rn. 18 , juris; Beschluss vom 22. Mai 2017 - 17 U 54/17 -, Rn. 4 , juris; Beschluss vom 1. März 2017 - 17 U 212/16 -, Rn. 23 , juris; Beschluss vom 27. Februar 2017 - 17 U 224/16 ; Beschluss vom 2. Mai 2016, - 17 U 4/16 ).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Belehrung über

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluss vom 2. Mai 2016 - 17 U 217/15; Beschluss vom 2. Mai 2016, - 17 U 4/16) entspricht die von der Beklagten erteilte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben.
  • OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 17 U 79/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung (hier: zutreffende Darstellung der

    Die von der Beklagten den Klägern erteilte Widerrufsbelehrung genügt dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. Dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (Senat, Beschluss vom 2.5.2016, Az. 17 U 4/16; Beschluss vom 29.8.2015, Az. 17 U 25/16; Beschluss vom 9.2.2017, Az. 17 U 199/16; Beschluss vom 17.5.2017, Az. 17 U 59/17).
  • LG Frankfurt/Main, 21.03.2017 - 7 O 222/16
    Zu diesem Gesichtspunkt führt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Hinweisbeschluss (vgl. Beschluss vom 02. Mai 2016 - 17 U 4/16) hinsichtlich einer gleichlautenden Belehrung aus:.
  • OLG Frankfurt, 09.02.2017 - 17 U 199/16

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Fristbeginn;

    Dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (Senat, Beschluss vom 02.05.2016, - 17 U 4/16 - ; Beschluss vom 29.08.2015 - 17 U 25/16 - ).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2017 - 17 U 54/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Begriff

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2017 - 17 U 224/16 ; Beschluss vom 2. Mai 2016, - 17 U 4/16 ) entspricht die von der Beklagten erteilte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben.
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