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   OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06   

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OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06 (https://dejure.org/2008,4857)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.01.2008 - 17 U 406/06 (https://dejure.org/2008,4857)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Januar 2008 - 17 U 406/06 (https://dejure.org/2008,4857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung einer Bank mit einem unabhängig von einer Kontokorrentabrede bestehenden Schadensersatzanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot einer Aufrechnung in der Insolvenz; Ansehung der Verbuchung von Zahlungseingängen durch die Gläubigerbank als Rechtshandlung i.S.d. Anfechtungsrechts; Inkongruente Deckung bei Sicherung eines Anspruchs durch Schaffung einer Aufrechnungslage bei bestehendem ...

  • Judicialis

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 143; ; InsO § 146 Abs. 1; ; BGB § 202 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Verbot der Aufrechnung in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1343
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 447/06

    Auslegung eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung; Rechtsfolgen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06
    Nach den mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2002 eingeführten Änderungen im Verjährungsrecht ist ein solcher Verzicht auch dann zulässig, wenn er vor Eintritt der Verjährung erfolgt (MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl. 2006, § 202 Rn. 13, OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 871; BGH WM 2007, 2230 f.).

    Der ohne Bestimmung eines Endzeitpunkts erklärte Verzicht ist regelmäßig dahin zu verstehen, dass er die Grenzen des § 202 Abs. 2 BGB einhält, soweit sich aus der Auslegung der Erklärung nichts Abweichendes ergibt (BGH WM 2007, 2230 f.) .

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04

    Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06
    Zu Recht hat das Landgericht unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2005 (NJW 2005, 3213 ff.) im Rechtsstreit zwischen der Beklagten und dem Insolvenzverwalter der F. klargestellt, dass es auf den Sachverhaltskomplex der abredewidrigen Abänderung des Überweisungsauftrags der KSK an F. für die Frage des Auszahlungsanspruchs nicht ankommt.

    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Anspruch auf den auf dem Girokonto der Gemeinschuldnerin vorhandenen Überschuss, den sogenannten kausalen Saldo (BGH NJW 1978, 538), fällig geworden (vgl. BGH NJW 2005, 3213, 3214).

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06
    Die vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Unterscheidung zwischen Befriedigung (durch Aufrechnung) und Sicherung (durch Entstehung einer Aufrechnungslage) kann nicht in der Form nivelliert werden, dass die Sicherung als Minus gegenüber der Befriedigung nach den gleichen Maßstäben beurteilt wird (BGH NJW 2004, 3118, 3119).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits zum alten Konkursrecht entschieden, dass die Herstellung der Aufrechnungslage zu einer inkongruenten Deckung führt, wenn der Aufrechnende vorher keinen Anspruch auf die Vereinbarung hatte, die die Aufrechnungslage entstehen ließ (BGHZ 147, 233, 240), und diesen Grundsatz bei Prüfung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO in gleicher Form übernommen (BGH WM 2003, 2458, 2459; BGH NJW 2004, 3118, 3119).

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 121/55

    Allgemeines Vertragsrecht - Einrede der Verjährung; Nötigung zum Abschluss d. KV

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06
    bb) Ob ein unbefristet erklärter Einredeverzicht überhaupt widerrufbar ist, erscheint fraglich (verneinend etwa MünchKommBGB/Grothe, § 214 Rn. 8, BGHZ 22, 267, 271), kann aber letztlich dahingestellt bleiben, da in dem Schreiben der Beklagten vom 29. Dezember 2004 ein solcher Widerruf auch nach Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB nicht erklärt wurde.
  • OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05

    Verjährung einer Zugewinnausgleichsforderung - Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06
    Nach den mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2002 eingeführten Änderungen im Verjährungsrecht ist ein solcher Verzicht auch dann zulässig, wenn er vor Eintritt der Verjährung erfolgt (MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl. 2006, § 202 Rn. 13, OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 871; BGH WM 2007, 2230 f.).
  • LG Karlsruhe, 14.11.2006 - 2 O 465/05

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Aufrechenbarer Gegenanspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06
    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 14. November 2006 - 2 O 465/05 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert:.
  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76

    Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht und der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.12.1977 (BGH NJW 1978, 758 ff.), der eine andere Sachverhaltskonstellation zu Grunde liegt und die die Frage, wie es zu beurteilen wäre, wenn die Gemeinschuldnerin bei der Beklagten weitere Konten gehabt hätte, gerade dahinstehen lässt.
  • BGH, 09.10.2003 - IX ZR 28/03

    Benachteiligung der Gläubiger durch Veräußerung eines sicherungsübereigneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits zum alten Konkursrecht entschieden, dass die Herstellung der Aufrechnungslage zu einer inkongruenten Deckung führt, wenn der Aufrechnende vorher keinen Anspruch auf die Vereinbarung hatte, die die Aufrechnungslage entstehen ließ (BGHZ 147, 233, 240), und diesen Grundsatz bei Prüfung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO in gleicher Form übernommen (BGH WM 2003, 2458, 2459; BGH NJW 2004, 3118, 3119).
  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06
    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Anspruch auf den auf dem Girokonto der Gemeinschuldnerin vorhandenen Überschuss, den sogenannten kausalen Saldo (BGH NJW 1978, 538), fällig geworden (vgl. BGH NJW 2005, 3213, 3214).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 136/05

    Wirkung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06
    Mit Urteil vom 28. September 2006 hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass zu Gunsten des Insolvenzverwalters § 146 Abs. 1 InsO entsprechend anzuwenden ist, und dementsprechend die Verjährung der anfechtungsrechtlichen Ausübungsfrist unterstellt (BGH NJW 2007, 78, 80).
  • BGH, 24.06.1994 - V ZR 19/93

    Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei Nichtigkeit des Kaufvertrages

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 254/81

    Konkursanfechtungsfrist

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09

    Prozess- und Verzugszinsanspruch: Annahmeverzug des Gläubigers bei Zurückweisung

    Die Zwangsvollstreckung des Beklagten aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 04.01.2008 - 17 U 406/06 - wird für unzulässig erklärt.

    Der Beklagte wird verurteilt, die ihm erteilte vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 04.01.2008 - 17 U 406/06 - an die Klägerin herauszugeben.

    In dieser Eigenschaft hat er gegen die Klägerin, bei der die Insolvenzschuldnerin ein Kontokorrentkonto unterhielt, im erstinstanzlich vor dem Landgericht Karlsruhe geführten Vorprozess 2 O 465/05 ein am 04.01.2008 verkündetes Berufungsurteil des Senats - 17 U 406/06 - erstritten, durch das die Klägerin zur Zahlung von 9.979.906,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % für den Zeitraum vom 01.06.2000 bis zum 19.05.2002 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2002 verurteilt worden ist.

  • OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14

    Klage des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Zinszahlung:

    Das OLG Karlsruhe lehnt in seinem Urteil vom 04.01.2008 (17 U 406/06, OLGR Karlsruhe 2008, 312) einen Zinsanspruch aus § 143 InsO in Verbindung mit der Vorschrift über eine verschärfte Haftung nach Bereicherungsrecht nach insolvenzrechtlicher Unwirksamkeit des Aufrechnungseinwands ab (vgl. auch OLG Braunschweig, ZIP 2012, 1872).
  • OLG Köln, 08.11.2012 - 7 U 43/12

    Zur Wirkung eines Anerkenntnisses ohne ausdrücklich zeitlich unbegrenzten

    Entgegen der Ansicht des Klägers kommt vorliegend eine 30-jährige Verjährungsfrist aufgrund einer unbefristeten Verjährungsverzichtserklärung der Beklagten im Schreiben vom 14.12.2005, der i.d.R. dahin zu verstehen wäre, dass er auf die 30-jährige Höchstfrist des § 202 Abs. 2 BGB begrenzt ist (Palandt/Ellenberger, BGB 70. Aufl. 2011, § 202 Rn. 7; BGH ZIP 2007, 2206; OLG Karlsruhe ZIP 2008, 1343/1345), nicht zur Anwendung.
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