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   OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06   

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OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06 (https://dejure.org/2009,31872)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.2009 - 17 U 4537/06 (https://dejure.org/2009,31872)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 17 U 4537/06 (https://dejure.org/2009,31872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des Treuhandkommanditisten wegen der unterbliebenen Aufklärung über die tatsächliche Höhe der im Emissionsprospekt unzutreffend angegebenen Eigenkapitalvermittlungsprovision

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.05.2008 - III ZR 59/07 - das Berufungsurteil gegen die Beklagte zu 1) insoweit aufgehoben, als der Klageantrag zu Ziffer 1 (Zahlungsantrag mit Hilfsantrag zum Steuervorteil) abgewiesen wurde und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    32 Die Beklagte zu 1) trifft als Treuhandkommanditistin die vorvertragliche Pflicht (c.i.c, Art. 229 § 5 EGBG), die künftigen Treuegeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung sind, insbesondere diese über regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren (BGH Urteil vom 29.05.2008 - Az.: III ZR 59/07, WM 2008, 1205, 1206 m. w. N., BGH Urteil vom 27.02.2008 - Az.: V ZR 135/07).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29.05.2008 - Az.: III ZR 59/07 ausgeführt, dass die Regelungen in § 6 des Gesellschaftsvertrags (Prospektteil B Seite 28 Anlage K 3) und die dort vorgesehenen Verwendungen einzuhalten seien.

    Die Regelung in § 4 Abs. 3 des Treuhandvertrags i.V.m. § 6 des Gesellschaftsvertrags ist dahingehend zu verstehen, dass die laut Investitionsplan anfallenden Gebühren jeweils auf den Zeichnungsbetrag des einzelnen Treugebers und nicht auf das Gesamtkapital bezogen sind (vgl. BGH, Urteil vom 29.05.2008 - Az.: III ZR 59/07, Rn. 23; Urteil vom 06.11.2008 - Az.: III ZR 290/07 Rn. 13).

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.05.2008 (Az.: III ZR 59/07) lässt sich eine solche beliebige Verwendung von den der C. GmbH zur Verfügung stehenden Weichkosten mit den Erwartungen des Anlegers jedoch nicht vereinbaren (BGH, a.a.O., Rn. 24).

    Unabhängig von der bereits dargelegten Haftung der Beklagten ergäbe sich diese auch aus dem Umstand, dass die Beklagte zu 1) es unterließ, die Anleger über die aus dem Prospekt nicht ersichtliche Verflechtung zwischen Fondsgesellschaft und der von ihr mit oben genannten Sondervorteilen bedachten I.T. GmbH zu informieren (vgl. BGH III ZR 59/07 Rn 25).

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06
    Die von der Beklagten insoweit aufgestellte Behauptung, die bereits nicht durch konkrete Tatsachen belegt war (BGH Urteil vom 09.02.2006 - Az.: III ZR 20/05), hat auch die Einvernahme des Klägers als Partei nicht bestätigt.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGHZ 79, 337, 346; BGH, Urteil vom 01.03.2004, Az. II ZR 88/02, ZIP 2004, 1104, 1106; BGH, Urteil vom 09.02.2006, Az. III ZR 20/05, NJW-RR 2006, 685).

    Ein Vermögensschaden des Klägers, der sich bei zutreffender Unterrichtung nicht an dem Anlagemodell beteiligt hätte, ist schon dann gegeben, wenn die Anlage - aus welchen Gründen auch immer - den gezahlten Preis nicht wert ist (BGH, NJW-RR 2006, 685).

    Die Beklagte zu 1) hat den Kläger somit nach § 249 BGB so zu stellen, als hätte er sich an der Fondsgesellschaft nicht beteiligt (BGH, NJW-RR 2006, 685).

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06
    Zur Überzeugung des Senats fehlen Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger bei vollständiger Aufklärung sich dennoch für die Anlage entschieden hätte (BGH NJW 2004, 2228, 2230).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGHZ 79, 337, 346; BGH, Urteil vom 01.03.2004, Az. II ZR 88/02, ZIP 2004, 1104, 1106; BGH, Urteil vom 09.02.2006, Az. III ZR 20/05, NJW-RR 2006, 685).

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06
    Von einem Verschulden der Beklagten zu 1) ist danach auszugehen (vgl. BGH, NJW 2006, 2042, Rn. 14).

    Hinreichender Sachvortrag hierzu ist nicht erfolgt (siehe dazu auch BGH, Urteil vom 06.02.2006, Az. II ZR 329/04, Rn. 20, NJW 2006, 2042).

  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

    Auszug aus OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06
    Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.11.2007 (Az. V ZR 284/06, NJW 2008, 649), wonach eine solche Anrechnung unterbleibt, weil die Rückabwicklungen des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Kläger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.

    Dieser liegt hier vor, weil dem Kläger sämtliche Schäden und damit auch die Werbungskosten zu ersetzen sind, die ihm im Falle des Erwerbs entstanden sind (BGH, NJW 2008, 649 m.w.N.).

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06
    Die Beklagte zu 1) trifft als Treuhandkommanditistin (BGH NJW 2002, 1711), welche die Interessen der Anleger als ihre Treuegeber wahrzunehmen hat, die Verpflichtung, diese über alle wesentlichen Punkte, insbesondere auch regelwidrige Umstände der Anlage aufzuklären, die ihr bekannt waren oder bei gehöriger Prüfung bekannt sein mussten und die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung waren.

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass nach seiner Überzeugung aufgrund des gesamten Geschehensablaufes, die Beklagte zu 1) im Sinne der Rechtsprechung des BGH (NJW 2002, 1711) bereits im Zeitpunkt der Zeichnung des Anlegers im Februar 2000 diese Umstände zumindest bei gehöriger Prüfung hätte erkennen können.

  • BGH, 12.06.2008 - V ZR 221/07

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens

    Auszug aus OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06
    Zwar genügt nach der ständigen Rechtsprechung eine Partei ihrer Darlegungslast in der Regel bereits dann, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen (BGH Urteil vom 12.06.2008 - Az.: V ZR 221/07).

    Die Ablehnung eines Beweises für eine beweiserhebliche Tatsache ist dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (BGH Urteil vom 12.06.2008 - Az.: V ZR 221/07).

  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Auszug aus OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06
    Entschuldigend kann ein solcher Rechtsirrtum allerdings nur dann wirken, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten strengen Voraussetzungen (vgl. BGHZ 74, 281, 284 f; BGHZ 89, 296, 303; BGH, NJW 1972, 1045 f.; BGH, NJW 1976, 1903, 1904 f.) erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung sich durch höchstrichterliche Entscheidung als unzutreffend herausstellt, dem Gläubiger zugeschoben hat.
  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 230/76

    Ausstellerhaftung für Dienstleistungszeugnis

    Auszug aus OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06
    Entschuldigend kann ein solcher Rechtsirrtum allerdings nur dann wirken, wenn die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten strengen Voraussetzungen (vgl. BGHZ 74, 281, 284 f; BGHZ 89, 296, 303; BGH, NJW 1972, 1045 f.; BGH, NJW 1976, 1903, 1904 f.) erfüllt sind, dass der Schuldner sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Frage bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung sich durch höchstrichterliche Entscheidung als unzutreffend herausstellt, dem Gläubiger zugeschoben hat.
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGHZ 79, 337, 346; BGH, Urteil vom 01.03.2004, Az. II ZR 88/02, ZIP 2004, 1104, 1106; BGH, Urteil vom 09.02.2006, Az. III ZR 20/05, NJW-RR 2006, 685).
  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

  • OLG Braunschweig, 12.07.1976 - Ss 82/76
  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 135/07

    Umfang der Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Erwerb eines Grundstücks

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 290/07

    Rückabwicklung der Beteiligung an einem Filmfonds wegen Täuschung über die Höhe

  • BGH, 11.12.2008 - III ZR 271/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der

  • OLG Köln, 19.02.2013 - 9 U 158/12

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer

    Dazu habe das Landgericht keine hinreichenden Feststellungen getroffen und sich nicht mit dem Umstand auseinandergesetzt, dass das Landgericht München und das Oberlandesgericht München der Meinung gewesen seien, dass die Angaben zur Mittelverwendung und der Beteiligung des Herrn P nicht zu beanstanden seien (Urt. OLG München 27.2.2009 - 17 U 4537/06).
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OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 17 U 4537/06 (https://dejure.org/2007,47860)
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