Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 14.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4716
OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02 (https://dejure.org/2004,4716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2004 - 17 U 46/02 (https://dejure.org/2004,4716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 17 U 46/02 (https://dejure.org/2004,4716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Steuerberaters nach einem Beratungsfehler, auf die eigene Regresspflicht und deren kurze Verjährung hinzuweisen; Auswirkungen der Einschaltung der Haftpflichtversicherung auf die Einrede der Verjährung durch den Steuerberater gegen Treu und Glauben; ...

  • Judicialis

    StBerG § 68; ; BRAO § 51 b; ; BGB § 222 a.F.; ; BGB § 242

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Entfallen der Regresspflicht eines Steuerberaters nach Beratungsfehler wegen neuer Beratung des geschädigten Mandanten bei anderem Berater

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerberater - Hinweispflicht auf eigene Regresspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Haftung des Steuerberaters unter dem Blickwinkel der Verjährung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02
    Von diesem Zeitpunkt an ist dem Auftraggeber zuzumuten, einen Ersatzanspruch gegen den Steuerberater im Wege der Klage geltend zu machen (BGH, NJW 1998, 1488, 1489; NJW 1995, 2108, 2109; NJW-RR 1998, 742, 743).

    Entgegen der Auffassung der Kläger führt ein fortlaufendes Mandat nicht zu selbständigen Pflichtverletzungen durch eine Nichtaufklärung über die vorangegangene Pflichtverletzung, die wegen ihrer Dauerwirkungen ständig neue Verjährungsfristen in Lauf setzen würden (BGH, NJW 1998, 1488).

    Der Sekundäranspruch, der darauf gerichtet ist, dass der Schädiger den Geschädigten so zu stellen hat, als wäre der Primäranspruch nicht verjährt, entsteht mit der Vollendung der Verjährung des Primäranspruchs (BGH, NJW 1988, 2245, 2248) und verjährt gleichfalls in drei Jahren (BGH, NJW 1988, 2250, 2253; NJW 1993, 2742, 2751; NJW 1998, 265, 266; NJW 1998, 1488, 1489).

    Entgegen der Auffassung der Kläger hinderten die Einsprüche gegen die Steuerbescheide und das anschließende Klageverfahren den Beginn der Verjährung nicht (BGH, NJW 1996, 1895, 1896; NJW-RR 1998, 742; NJW 1998, 1488, 1489).

    Allerdings trifft grundsätzlich einen Steuerberater ebenso wie einen Rechtsanwalt die Pflicht, seinen Mandanten von einer von aussichtslosen Klage abzuraten und so unnötige Prozesskosten des Mandanten zu vermeiden (BGH, NJW 1998, 1488, 1491 f.).

    Die Verjährung dieses Ersatzanspruches hat jedoch bereits mit der Einreichung der Klage begonnen, weil dadurch die Kläger Schuldner der Gerichtskosten geworden sind und damit der erste Teil des Kostenschadens entstanden ist (BGH, NJW 1995, 2039, 2041; NJW 1998, 1488, 1491).

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02
    Von diesem Zeitpunkt an ist dem Auftraggeber zuzumuten, einen Ersatzanspruch gegen den Steuerberater im Wege der Klage geltend zu machen (BGH, NJW 1998, 1488, 1489; NJW 1995, 2108, 2109; NJW-RR 1998, 742, 743).

    Im Rahmen der Sekundärhaftung eines Steuerberaters, die derjenigen des Rechtsanwalts nachgebildet ist, besteht zwar eine Pflicht, den Mandanten auf die eigene Regresspflicht und deren Verjährung hinzuweisen, nicht mehr, sobald dieser rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung wegen der Haftungsfrage anwaltlich beraten wird oder auf anderem Wege von dem Schadensersatzanspruch und dessen Verjährung Kenntnis erhält (BGH, NJW 1992, 836, 837; NJW 1994, 1405, 1407; NJW 1995, 2108, 2109).

    Deswegen kann eine Pflicht des neuen Steuerberaters, auf einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen seinen Vorgänger und die Verjährung hinzuweisen, nicht aus der sekundären Hinweispflicht des - früheren - haftpflichtigen Steuerberaters abgeleitet werden; ebenso wenig darf dieser auf die Erfüllung seiner Pflicht durch den neuen Berater vertrauen, mit der Folge, dass ein Sekundäranspruch mangels eines Verschuldens entfiele (BGH, NJW 1995, 2108).

  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 31/91

    Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf kurze Verjährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02
    Im Rahmen der Sekundärhaftung eines Steuerberaters, die derjenigen des Rechtsanwalts nachgebildet ist, besteht zwar eine Pflicht, den Mandanten auf die eigene Regresspflicht und deren Verjährung hinzuweisen, nicht mehr, sobald dieser rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung wegen der Haftungsfrage anwaltlich beraten wird oder auf anderem Wege von dem Schadensersatzanspruch und dessen Verjährung Kenntnis erhält (BGH, NJW 1992, 836, 837; NJW 1994, 1405, 1407; NJW 1995, 2108, 2109).

    Im Übrigen entfällt die Belehrungspflicht hinsichtlich einer Pflichtverletzung und der kurzen Verjährungsfrist des daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs bei der Mandatierung eines anderen Rechtsberaters nur dann, wenn dieser wegen der Regressfrage mandatiert wird (BGH, NJW-RR 1996, 313, 314; NJW 1992, 836, 837; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 935, 936).

  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02
    Der Sekundäranspruch, der darauf gerichtet ist, dass der Schädiger den Geschädigten so zu stellen hat, als wäre der Primäranspruch nicht verjährt, entsteht mit der Vollendung der Verjährung des Primäranspruchs (BGH, NJW 1988, 2245, 2248) und verjährt gleichfalls in drei Jahren (BGH, NJW 1988, 2250, 2253; NJW 1993, 2742, 2751; NJW 1998, 265, 266; NJW 1998, 1488, 1489).

    Bloßes Ausweichen, Ablenken oder Schweigen rechtfertigt das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht (BGH, NJW 1988, 2245, 2247).

  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02
    Allerdings steht der Verjährungseinrede des Schuldners der Arglisteinwand des Gläubigers aus § 242 BGB entgegen, wenn der Schuldner, auch unbeabsichtigt, den Gläubiger nach objektiven Maßstäben ausreichenden Anlass gegeben hat, von einer Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung abzusehen, weil dieser entsprechend dem Verhalten des Schuldners darauf vertrauen durfte, seine Ansprüche würden, wenn nicht befriedigt, so doch nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft werden, und der Schuldner sei deshalb mit einem Hinausschieben der Klageerhebung einverstanden (BGH, NJW 1996, 1895, 1897; NJW 1988, 265, 266; 2245, 2247; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Überblick vor § 194 Rn. 10, 12).

    Der Sekundäranspruch kann nur entstehen, wenn diese weitere Pflichtwidrigkeit zu einer Zeit begangen wird, zu der der Regressanspruch noch durchgesetzt werden kann, also insbesondere noch nicht verjährt ist (BGH, NJW 1985, 2250, 2252; NJW 1988, 265, 266; NJW 1993, 2747, 2751).

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02
    Entgegen der Auffassung der Kläger hinderten die Einsprüche gegen die Steuerbescheide und das anschließende Klageverfahren den Beginn der Verjährung nicht (BGH, NJW 1996, 1895, 1896; NJW-RR 1998, 742; NJW 1998, 1488, 1489).

    Allerdings steht der Verjährungseinrede des Schuldners der Arglisteinwand des Gläubigers aus § 242 BGB entgegen, wenn der Schuldner, auch unbeabsichtigt, den Gläubiger nach objektiven Maßstäben ausreichenden Anlass gegeben hat, von einer Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung abzusehen, weil dieser entsprechend dem Verhalten des Schuldners darauf vertrauen durfte, seine Ansprüche würden, wenn nicht befriedigt, so doch nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft werden, und der Schuldner sei deshalb mit einem Hinausschieben der Klageerhebung einverstanden (BGH, NJW 1996, 1895, 1897; NJW 1988, 265, 266; 2245, 2247; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Überblick vor § 194 Rn. 10, 12).

  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02
    Von diesem Zeitpunkt an ist dem Auftraggeber zuzumuten, einen Ersatzanspruch gegen den Steuerberater im Wege der Klage geltend zu machen (BGH, NJW 1998, 1488, 1489; NJW 1995, 2108, 2109; NJW-RR 1998, 742, 743).

    Entgegen der Auffassung der Kläger hinderten die Einsprüche gegen die Steuerbescheide und das anschließende Klageverfahren den Beginn der Verjährung nicht (BGH, NJW 1996, 1895, 1896; NJW-RR 1998, 742; NJW 1998, 1488, 1489).

  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02
    Zwar kann im Einzelfall auch eine erneute Verletzung eines fortbestehenden Auftrags, die einen weiteren Schadensersatzanspruch begründet und die Erkenntnis des zuvor begangenen Fehlers verhindert hat, ein ausreichender Anlass dafür sein, dass der Steuerberater über seine auf der früheren Pflichtwidrigkeit beruhende Haftung und über die Verjährung hätte belehren müssen (BGH, NJW 1991, 2828: Gleiche Pflichtwidrigkeit bei der Bearbeitung der Steuererklärung für das nächste oder die folgenden Jahre im Rahmen eines einheitlichen Mandats).
  • BGH, 26.02.1985 - VI ZR 144/83

    Zulässigkeit der Verjährungseinrede gegenüber Inanspruchnahme des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02
    Aus dem Vortrag der Kläger ergibt sich nicht, dass die Beklagten - wie in den von ihnen zitierten Fällen des OLG Düsseldorf (VersR 2003, 1047, II 309) und BGH (NJW 1985, 1151, 1152) - durch konkrete Handlungen oder Erklärungen den Eindruck erweckt haben, verjährungsunterbrechender Maßnahmen bedürfe es nicht bzw. ausdrücklich gegenüber den Klägern angeregt haben, zunächst den Ausgang des finanzgerichtlichen Verfahrens abzuwarten.
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2001 - 10 U 109/00

    Anwaltshaftung wegen mangelhafter Beratung - treuwidrige Erhebung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 46/02
    Aus dem Vortrag der Kläger ergibt sich nicht, dass die Beklagten - wie in den von ihnen zitierten Fällen des OLG Düsseldorf (VersR 2003, 1047, II 309) und BGH (NJW 1985, 1151, 1152) - durch konkrete Handlungen oder Erklärungen den Eindruck erweckt haben, verjährungsunterbrechender Maßnahmen bedürfe es nicht bzw. ausdrücklich gegenüber den Klägern angeregt haben, zunächst den Ausgang des finanzgerichtlichen Verfahrens abzuwarten.
  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 227/94

    Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92

    Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 250/02

    Anforderungen an die Darlegung der Mandatserteilung im Vergütungsprozeß des

  • OLG Hamm, 25.08.1998 - 28 U 13/98

    Verjährungshemmung (§ 852 Abs. 2 BGB ): keine Anwendung des § 852 Abs. 2 für

  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 32/93

    Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anwaltsberatung

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

  • OLG Frankfurt, 16.06.1988 - 6 U 27/88
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 24 U 87/05

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen Rechtsanwalt wegen

    Forderungs- und Kostenschaden sind dann selbständig und lösen eine jeweils unterschiedlich beginnende Verjährungsfrist aus (vgl. BGH NJW 1988, 1488, 1489; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 388; Zugehör aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 14.01.2004 - L 17 U 46/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25769
LSG Bayern, 14.01.2004 - L 17 U 46/02 (https://dejure.org/2004,25769)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.01.2004 - L 17 U 46/02 (https://dejure.org/2004,25769)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - L 17 U 46/02 (https://dejure.org/2004,25769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,25769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Hochtoniger Tinnitus als Folge eines Arbeitsunfalls; Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ( MdE) von 20 Prozent bei Tinnitusschaden; Ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Gesundheitsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2004 - L 17 U 46/02
    Ein solcher liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129; Bereiter-Hahn/Schicke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4.Auflage, Anm.3, 3.4 zu § 548 RVO).
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

    Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2004 - L 17 U 46/02
    Ein solcher liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129; Bereiter-Hahn/Schicke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4.Auflage, Anm.3, 3.4 zu § 548 RVO).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2004 - L 17 U 46/02
    Ein solcher liegt nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsbegriff dann vor, wenn das Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 1, 72, 76; 12, 242, 245; 38, 127, 129; Bereiter-Hahn/Schicke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4.Auflage, Anm.3, 3.4 zu § 548 RVO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht