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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 17 U 48/98   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 17 U 48/98 (https://dejure.org/1998,12992)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.06.1998 - L 17 U 48/98 (https://dejure.org/1998,12992)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - L 17 U 48/98 (https://dejure.org/1998,12992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Oberarmschaftbruchs und Radiusköpfchenbruchs infolge eines Sturzes aus einer Höhe von zwei Metern; Hilfe des Bruders bei Bauarbeiten an dessen Eigenheim als den Versicherungsschutz ausschließendes ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein UV-Schutz für eine unternehmerähnliche Tätigkeit gemäß § 539 Abs. 2 RVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 17 U 48/98
    Ebensowenig sind die Beweggründe des Handelns für den Versicherungsschutz von Bedeutung (BSG SozR 3- 2200 § 539 Nr. 16).

    Ein Unternehmen i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung setzt eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten voraus, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (BSGE 42, 126, 128, SozR 3- 2200 § 539 Nr. 16; Ricke a.a.O. § 658 RVO Rdn. 5).

    Insoweit ist es für die Beurteilung der unternehmerähnlichen Tätigkeit ebensowenig erforderlich, daß alle Merkmale des Unternehmerbegriffes vorliegen, wie die Annahme einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit nicht voraussetzt, daß sämtliche Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sind (BSG Urt. v. 06.02.1986 - 2 RU 9/87 - BSG Urt. v. 26.11.1987 - 2 RU 34/86 - BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16, Brackmann/Krasney a.a.O. § 2 Rdn. 836 ff.).

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 17 U 48/98
    Daher schließen grundsätzlich auch Freundschafts- und Gefälligkeitsdienste oder Leistungen unter Verwandten den Versicherungsschutz nicht aus (BSGE 5, 168, 172; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 55; BSG Urt. v. 26.04.1990 - 2 RU 39/89 - SozR 3-2200 § 539 Nrn. 15 und 16).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 17 U 48/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat bereits wiederholt angeschlossen hat, ist es danach erforderlich, daß eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit ausgeführt worden ist, die unabhängig von den Beweggründen des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15, 16 m.w.N.; Bereiter-Hahn/ Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand September 1996, § 539 Rdn. 35; Ricke, Kasseler Kommentar, § 539 RVO Rdn. 108 ff.; Krasney, Unfallversicherungsschutz "wie ein Beschäftigter", Die Betriebskrankenkasse 1994, S. 363 ff.).
  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89

    Erstattung der Kosten für eine Heilbehandlung; Ansprüche einer Allgemeinen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 17 U 48/98
    Daher schließen grundsätzlich auch Freundschafts- und Gefälligkeitsdienste oder Leistungen unter Verwandten den Versicherungsschutz nicht aus (BSGE 5, 168, 172; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 55; BSG Urt. v. 26.04.1990 - 2 RU 39/89 - SozR 3-2200 § 539 Nrn. 15 und 16).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 34/86
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 17 U 48/98
    Insoweit ist es für die Beurteilung der unternehmerähnlichen Tätigkeit ebensowenig erforderlich, daß alle Merkmale des Unternehmerbegriffes vorliegen, wie die Annahme einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit nicht voraussetzt, daß sämtliche Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sind (BSG Urt. v. 06.02.1986 - 2 RU 9/87 - BSG Urt. v. 26.11.1987 - 2 RU 34/86 - BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16, Brackmann/Krasney a.a.O. § 2 Rdn. 836 ff.).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 17 U 48/98
    Insoweit ist es für die Beurteilung der unternehmerähnlichen Tätigkeit ebensowenig erforderlich, daß alle Merkmale des Unternehmerbegriffes vorliegen, wie die Annahme einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit nicht voraussetzt, daß sämtliche Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sind (BSG Urt. v. 06.02.1986 - 2 RU 9/87 - BSG Urt. v. 26.11.1987 - 2 RU 34/86 - BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16, Brackmann/Krasney a.a.O. § 2 Rdn. 836 ff.).
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 189/74

    Versicherung gegen Arbeitsunfall - Facharbeiter - Tätigkeiten aus Gefälligkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - L 17 U 48/98
    Ein Unternehmen i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung setzt eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten voraus, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (BSGE 42, 126, 128, SozR 3- 2200 § 539 Nr. 16; Ricke a.a.O. § 658 RVO Rdn. 5).
  • LG Darmstadt, 06.04.2011 - 25 S 162/10

    Abhängigkeit des vereinbarten Sonderpreises von der sofortigen Zahlung des

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts und der vom Kläger vorgelegten, in eigenen Sachen ergangenen, nicht veröffentlichten Rechtsprechung anderer Gericht (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.1.1999, 17 U 48/98, Bl. 101 ff. d.A.; LG Heidelberg, Urt. v. 30.3.2003, 1 O 286/01, Bl. 105 ff.; AG Mannheim, Urt. v. 23.3.1999, 2 C 3903/98, Bl. 115 ff.; LG Mannheim, Urt. v. 9.6.2010, 8 O 80/10, Bl. 181 ff.) sieht die Kammer hierin nicht ein unverfängliches Wahlrecht des Kunden, sondern dessen grobe Benachteiligung.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2000 - L 7 U 379/99

    Kein UV-Schutz bei unternehmerähnlicher Tätigkeit (§ 539 Abs. 2 RVO)

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 24.6.1998 (Az L 17 U 48/98) die Planung und Leitung der Arbeiten bei einer Dachrenovierung unter Berücksichtigung der Umstände des gegebenen Sachverhalts als einem Auftragsverhältnis mit Werkvertragscharakter ähnlich angesehen.

    Gegen Arbeitnehmerähnlichkeit spricht es bei einer solchen Sachlage, dass der Tätigwerdende über spezifische Fachkenntnisse verfügt und die Leitung über die Tätigkeit innehat oder diese sogar allein ausführt, ohne im wesentlichen Umfang Weisungen ausgesetzt zu sein (BSG, Urt v 27.10.1987, aaO; LSG Baden-Württemberg, Urt v 3.7.1997, aaO; LSG Baden-Württemberg, Urt v 22.4.1998, aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt v 24.6.1998, aaO).

  • SG Düsseldorf, 09.12.2008 - S 6 U 119/06

    Kein Unfallversicherungsschutz bei familiärer Hilfe beim Hausbau

    Eine Hilfeleistung bei Bauarbeiten von 74 Stunden unter Brüdern wurde ebenfalls noch als familiär geprägt gewertet (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 48/98 - vom 24.06.1998).
  • SG Aachen, 11.01.2007 - S 9 (14) U 99/05

    Begriff des Beschäftigten im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Diese Voraussetzung erfüllte der Kläger am Unfalltag nicht (zu den Voraussetzungen vgl. z.B. LSG NRW, Urteil vom 24.06.1998, L 17 U 48/98; LSG Rheinland-Pfalz; Urteil vom 03.04.2000, L 7 U 379/99; Kasseler Kommentar/Ricke, Rdnr. 103 bis 112 a zu A 2 SGB VII):.
  • SG Düsseldorf, 30.05.2023 - S 6 U 284/20

    Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall

    Von der Rechtsprechung wurde beispielsweise ein Zeitaufwand für Renovierungsarbeiten durch Schwiegereltern von 35/40 Stunden noch als im Rahmen rein familiärer Gefälligkeit liegend beurteilt ( BSG, Urteil - 2 RU 46/91 - vom 29.09.1992 ); eine Hilfeleistung bei Bauarbeiten von 74 Stunden unter Brüdern wurde ebenfalls noch als familiär geprägt gewertet ( LSG Nordrhein-Westfalen; Urteil - L 17 U 48/98 - vom 24.06.1998 ).
  • LSG Hessen, 22.04.2008 - L 3 U 286/05
    Daran fehlt es, wenn eine objektiv arbeitnehmerähnliche Tätigkeit auf einer Sonderbeziehung z.B. als Familienangehöriger, Nachbar, Freund, Vereinsmitglied beruht oder aber der Handelnde mit ihr im Wesentlichen allein eigene Angelegenheiten verfolgt, im Rahmen und im Interesse eines eigenen Unternehmens für dieses oder jedenfalls unternehmerähnlich, z.B. zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus einem selbstständigen Dienstvertrag (§ 611 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) oder einem Werkvertrag (§ 631 BGB) oder - bei Unentgeltlichkeit - aus einem übernommenen Auftrag (§ 662 BGB) mit Dienst- oder Werkvertragscharakter, tätig wird oder wenn - bei fehlendem rechtlichen Bindungswillen das gegenseitige Verhältnis nach dem Gesamtbild jedenfalls eher einem anderen Vertragstyp des BGB als einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ähnelt (s. dazu BSG SozR § 539 RVO Nr. 15; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16; BSG, Urteile vom 23. April 1987 - 2 RU 29/86 -, 27. Oktober 1987 - 2 RU 9/87 -, 26. November 1987 - 2 RU 34/86 -, 24. März 1998 - B 2 U 21/97 R -, 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R - LSG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 3. April 2000 - L 7 U 379/99 - und 27. Oktober 1993 - L 3 U 37/93 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juni 1998 - L 17 U 48/98 - und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. April 1998 - L 2 U 892/97 -).
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