Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.06.1994 - 17 U 53/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung von Gebäuden durch Leuchtreklamen; Verjährungsfrist bei Änderung an Gebäuden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leuchtreklame: Arbeit bei einem Bauwerk; Ansprüche des Auftraggebers bei Mangelhaftigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist Fristsetzung zur Mängelbeseitigung entbehrlich? (IBR 1995, 60)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 07.12.1992 - 5 O 376/92
- OLG Hamm, 27.06.1994 - 17 U 53/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 213
- BauR 1995, 240
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.01.1992 - VII ZR 86/90
Kriterien für die Zuordnung einer Werkleistung zur fünfjährigen Verjährungsfrist …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 24.01.1990 - 25 U 62/89
Gewährleistungsfrist für die Montage einer Neon-Werbeanlage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 11.03.1992 - 15 U 4188/91
Außenreklame: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 134/13
Wann kann der Auftraggeber vor der Abnahme von einem Werkvertrag zurücktreten?
Den Anspruch auf eine Rückgabe von bei der Beklagten eingelagerter Hard- bzw. Software (…vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O., 7. Teil, Rn 13 mwN;… Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1420 mwN; OLG Hamm, Urteil vom 27.06.1994, 17 U 53/93, BauR 1995, 240), welche die Beklagte - nach Terminabstimmung - zur Abholung bereithält (vgl. Schreiben vom 29.04.2009, Anlage B 23, dort Seite 2 , vorletzter Absatz) hat die Klägerin im vorliegenden Verfahren nicht als prozessualen Anspruch (Streitgegenstand) - auch nicht hilfsweise - geltend gemacht, sondern verfolgt auch im Rahmen des Berufungsverfahrens nur ihren - vermeintlichen - Werklohnanspruch in Höhe der 2. und 3. Teilrechnung weiter.