Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 17 U 56/14   

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https://dejure.org/2014,41103
OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 17 U 56/14 (https://dejure.org/2014,41103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.2014 - 17 U 56/14 (https://dejure.org/2014,41103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 17 U 56/14 (https://dejure.org/2014,41103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verjährungshemmung ohne hinreichende Individualisierung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungshemmung per Mahnbescheid - Individualisierung und die Frage von Treu und Glauben

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 177
  • WM 2015, 476
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 17 U 56/14
    Wann diese Anforderungen erfüllt sind, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angabe im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (BGH NJW 2009, 56 Rn. 18).

    Eine rückwirkende Heilung durch eine nachträgliche Individualisierung der Klageforderung nach Ablauf der Verjährungsfrist kommt nicht in Betracht (BGH NJW 2009, 56 Rn. 20).

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 157/11

    Rechtsmissbräuchliche Verjährungshemmung durch Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 17 U 56/14
    aa) Das Landgericht hat dabei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde gelegt, wonach es für den Eintritt der Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht auf die Zulässigkeit, sondern allein auf die Wirksamkeit des auf den Mahnantrag erlassenen und zugestellten Mahnbescheides ankommt, so dass bei hinreichender Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs dessen Verjährung auch dann gehemmt wird, wenn der Mahnantrag an Mängeln leidet oder sogar unzulässig ist oder wenn für die darin erhobene Forderung - von der Sachbefugnis abgesehen - noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (BGH, NJW 2012, 995 Rn. 8 m.w.Nachw.).

    Zwar hat der Kläger als Antragsteller hier im Unterschied zu der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung BGH NJW 2012, 995 nicht wahrheitswidrig erklärt, die Gegenleistung bereits erbracht zu haben.

  • BGH, 05.08.2014 - XI ZR 172/13

    Haftung wegen Beratungspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Erwerb von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 17 U 56/14
    Beschreitet ein Kläger in einem derartigen Fall gleichwohl den Weg des Mahnverfahrens in der nahe liegenden Absicht, die Klage nicht sofort begründen zu müssen, nutzt er treuwidrig eine formale Rechtsposition aus, wenn er sich auf die verjährungshemmende Wirkung des zugestellten Mahnbescheids beruft (ebenso jetzt auch BGH WM 2014, 1763, 1764 Rn. 11 a.E.).

    Im ersteren Fall scheint auch der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH WM 2014, 1763 Rn. 11) der Auffassung zu sein, dass von einem Missbrauch des Mahnverfahrens keine Rede sein könne.

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 17 U 56/14
    Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hält an der früheren Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach die Verjährung aller im Mahnbescheid ausreichend bezeichneten Einzelforderungen bis zur Höhe des geltend gemachten Teilbetrags unterbrochen werden sollte und deshalb die Nachholung der Aufschlüsselung der Einzelforderungen im weiteren Verlauf des Verfahrens jederzeit zulässig war (vgl. etwa BGH NJW 2001, 305).
  • BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08

    Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 17 U 56/14
    Denn der Kläger hat sich nämlich unter Berufung auf BGH WM 2009, 540 Rn. 10 auf den Rechtsstandpunkt gestellt, er könne bei schuldhafter Verletzung des Beratungsvertrages durch die Beklagte als Geschädigter wählen, ob er an dem Anlagegeschäft festhalten, also die Eigentumswohnung behalten, und darüber hinaus seine zusätzlichen Vermögenseinbußen ersetzt verlangen ("kleiner Schadensersatz") oder ob er den "großen" Schadensersatz unter Übereignung der Kaufsache geltend machen will.
  • BGH, 06.05.2014 - II ZR 217/13

    Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einer Teilklage: Hemmung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 17 U 56/14
    Die hiervon abweichende Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 06.05.2014 - II ZR 217/13 - WM 2014, 1544 Rn. 16 ff.) betrifft die Teilklage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe den im Klageantrag geltend gemachten Teil übersteigt.
  • OLG Stuttgart, 16.07.2014 - 3 U 170/13

    Verjährunghemmung durch Mahnbescheid bei Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 17 U 56/14
    Nur bei einer entsprechenden Täuschung des Mahngerichts ist der Kläger wegen Rechtsmissbrauchs gemäß § 242 BGB gehindert, sich auf die durch Einreichung des Mahnantrages vor Ablauf der Verjährungsfrist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 167 ZPO eingetretene Hemmung der von der Beklagten geltend gemachten Verjährung des erhobenen Schadensersatzanspruchs zu berufen (vgl. OLG Stuttgart, WM 2014, 1998, 1999 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 U 180/14

    Ansprüche eines Bankkunden wegen angeblich überhöhter Zinszahlungen

    Soweit der Kläger demgegenüber für den Verjährungsbeginn u.a. unter Hinweis auf eine Entscheidung des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24.10.2014 - I-17 U 56/14 - die Rechtsansicht vertritt, ausgehend davon, dass bei einer unwirksamen Zinsanpassung erst im Zuge eines Gestaltungsurteils über die Vertragsanpassung entschieden werde, könnten folglich auch die damit korrespondierenden Bereicherungsansprüche des Klägers auf die Erstattung der von ihm geleisteten Überzahlungen erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung über die Höhe der berechtigten Zinsansprüche überhaupt entstanden sein, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 U 181/14

    Abweisung der Klage auf Neuberechnung eines fällig gestellten Kontokorrents, da

    Soweit der Kläger demgegenüber für den Verjährungsbeginn u.a. unter Hinweis auf eine Entscheidung des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2014 - I-17 U 56/14 - die Rechtsansicht vertritt, ausgehend davon, dass bei einer unwirksamen Zinsanpassung erst im Zuge eines Gestaltungsurteils über die Vertragsanpassung entschieden werde, könnten folglich auch die damit korrespondierenden Bereicherungsansprüche des Klägers auf die Erstattung der von ihm geleisteten Überzahlungen erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung über die Höhe der berechtigten Zinsansprüche überhaupt entstanden sein, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14

    - Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und

    Es bleibt dabei, dass die geltend gemachten Ansprüche im Mahnbescheidsantrag nicht ausreichend individualisiert sind ( so für eine ähnliche Fallgestaltung jetzt auch OLG Karlsruhe MDR 2015, 177).
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