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   KG, 10.01.2011 - 17 UF 225/10   

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https://dejure.org/2011,6785
KG, 10.01.2011 - 17 UF 225/10 (https://dejure.org/2011,6785)
KG, Entscheidung vom 10.01.2011 - 17 UF 225/10 (https://dejure.org/2011,6785)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10 (https://dejure.org/2011,6785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1684 Abs 1 BGB, § 1684 Abs 2 BGB, § 45 Abs 3 FamGKG
    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Ausschluss von Übernachtungen bei ungünstigen Wohnverhältnissen; Kürzung des Regelwerts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung des Umgangs auf Übernachtungen bei dem umgangsberechtigten Elternteil; Gegenstandswert im Verfahren über den Umgang mit einem Kind

  • kanzleibeier.eu

    Regelumgang umfasst regelmäßige Übernachtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstreckung des Umgangs auf Übernachtungen bei dem umgangsberechtigten Elternteil; Gegenstandswert im Verfahren über den Umgang mit einem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Auszüge)

    Umgang auch für Raucher

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgangsrecht schließt Übernachtungen mit ein!

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Kalter Zigarettenrauch hindert Kindesumgang nicht.

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Auch Raucher haben ein Umgangsrecht mit den Kindern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutz für Kinder bei Umgangskontakten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf mein Kind bei mir nach der Trennung übernachten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutz für Kinder bei Umgangskontakten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Umgangsrecht: Übernachtungen können angeordnet werden!

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.com (Kurzanmerkung)

    Wenn der Anwalt in der Beschwerdeinstanz nur eineinhalb Seiten schreibt, kann der Streitwert gekürzt werden.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1408
  • FamRZ 2011, 825
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 23.11.2001 - 8 WF 152/01
    Auszug aus KG, 10.01.2011 - 17 UF 225/10
    Dem Senat erscheint die Festsetzung des Regelwertes von 3.000 ? aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unbillig (§ 45 Abs. 3 FamGKG): Aufgrund des - von der Beschwerde ausdrücklich hervorgehobenen - Umstandes, dass nicht der Umgang insgesamt, sondern lediglich ein untergeordneter Einzelaspekt - die Übernachtungsregelung - angegriffen werden soll (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2002, 1578: Kürzung des Regelwertes um ca. ein Drittel, wenn der Streit nur den Umfang des praktizierten Umgangs betrifft), der Sachverhalt darüber hinaus sehr einfach gelagert ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 21. Dezember 2009 - 8 WF 270/09 -, bei juris: Herabsetzung des Gegenstandswerts auf 1.000 ? bei unterdurchschnittlichem Bearbeitungsaufwand) und aufgrund der wirtschaftlich beengten Verhältnisse der Beteiligten - beide sind auf staatliche Transferleistungen angewiesen - sowie des insgesamt geringen Aufwandes - die Beschwerdeschrift besteht aus lediglich 1½ Seiten, der Aktenumfang beträgt gerade einmal 40 Seiten - ist eine Kürzung des Wertansatzes um ein Drittel angezeigt.
  • OLG Naumburg, 21.12.2009 - 8 WF 270/09
    Auszug aus KG, 10.01.2011 - 17 UF 225/10
    Dem Senat erscheint die Festsetzung des Regelwertes von 3.000 ? aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unbillig (§ 45 Abs. 3 FamGKG): Aufgrund des - von der Beschwerde ausdrücklich hervorgehobenen - Umstandes, dass nicht der Umgang insgesamt, sondern lediglich ein untergeordneter Einzelaspekt - die Übernachtungsregelung - angegriffen werden soll (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2002, 1578: Kürzung des Regelwertes um ca. ein Drittel, wenn der Streit nur den Umfang des praktizierten Umgangs betrifft), der Sachverhalt darüber hinaus sehr einfach gelagert ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 21. Dezember 2009 - 8 WF 270/09 -, bei juris: Herabsetzung des Gegenstandswerts auf 1.000 ? bei unterdurchschnittlichem Bearbeitungsaufwand) und aufgrund der wirtschaftlich beengten Verhältnisse der Beteiligten - beide sind auf staatliche Transferleistungen angewiesen - sowie des insgesamt geringen Aufwandes - die Beschwerdeschrift besteht aus lediglich 1½ Seiten, der Aktenumfang beträgt gerade einmal 40 Seiten - ist eine Kürzung des Wertansatzes um ein Drittel angezeigt.
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus KG, 10.01.2011 - 17 UF 225/10
    Im Hinblick auf den hohen, verfassungsrechtlich geschützten Rang des Umgangsrechts und der Bedeutung von Übernachtungen für die Erhaltung und Verbesserung der kindlichen Beziehungen zum Umgangselternteil (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105; bei juris Rz. 20ff.) kann eine derzeit (noch) fehlende Schlafgelegenheit offensichtlich kein Gesichtspunkt sein, der Übernachtungen entgegensteht.
  • OLG Schleswig, 30.05.2016 - 10 UF 11/16

    Umgangsregelung; Umgangseinschränkung; Abänderung einer Entscheidung;

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ungünstige Wohnverhältnisse - solange sie zu keiner Kindeswohlgefährdung führen - das Umgangsrecht des Kindesvaters nicht maßgebend einschränken können (vgl. KG FamRZ 2016, 389; KG FamRZ 2011, 825 ).
  • OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren;

    Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil entsprechen in der Regel dem Kindeswohl (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2017 - 9 UF 87/16 - vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 105 und 1078; 2005, 871; KG FamRZ 2011, 825; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 134).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2013 - 6 UF 20/13

    Umgangsverfahren: Umgangsregelung ohne Übernachtung als Umgangseinschränkung;

    Denn auch eine Umgangsregelung ohne Übernachtung hält sich jedenfalls solange noch im Rahmen des durch § 1684 Abs. 1 BGB dem Richter eröffneten Ausgestaltungsspielraums, wie dadurch nicht aufgrund großer Entfernung zwischen den Wohnorten des Umgangsberechtigten und des Kindes eine faktische Umgangseinschränkung entsteht (siehe explizit BVerfG FamRZ 2007, 105, dort Rz. 20 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. September 2012 - 6 UF 33/12 -), obschon auch bei geringer Distanz dieser Wohnorte der Ausschluss von Übernachtungen besonderer Rechtfertigung bedarf, weil Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil in der Regel dem Kindeswohl entsprechen (Senatsbeschluss a.a.O.; vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 105 und 1078; 2005, 871; KG FamRZ 2011, 825; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 134).
  • OLG Braunschweig, 28.07.2018 - 2 UF 57/18

    Umgangsverweigerung durch Elternteil; Absehen von Kindesanhörung; Aufhebung der

    In der Regel gilt, dass Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil dem Kindeswohl auch entsprechen (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2017 - 9 UF 87/16 - vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 105 und 1078; 2005, 871; KG FamRZ 2011, 825; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 134).
  • OLG Köln, 08.02.2019 - 10 UF 189/18

    Kindeswohldienlichkeit von Übernachtungskontakten bei dem nicht betreuenden

    Gerade bei - wie hier - geringer Distanz der Wohnorte der Kindeseltern bedarf ein Ausschluss von Übernachtungen besonderer Rechtfertigung, weil Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil in der Regel dem Kindeswohl entsprechen (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 21.07.2008 - 5 UF 74/08, FamRZ 2009, 134; KG, Beschl. v. 10.01.2011 - 17 UF 225/10, FamRZ 2011, 825; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 23.01.2013 - 6 UF 20/13, NJW-RR 2013, 452).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 9 UF 168/18

    Umgangsregelung bei zerstrittenen, weit voneinander entfernt lebenden Eltern

    Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil entsprechen in der Regel dem Kindeswohl (OLG Saarbrücken v. 20. März 2017 - 9 UF 87/16; OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 452; vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 105 und 1078; 2005, 871; KG FamRZ 2011, 825; OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 134).
  • KG, 30.01.2019 - 13 UF 161/18

    Beschwerdeberechtigung eines Elternteils gegen Auflage über Kursteilnahme

    Tatsächlich ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG in Fällen von unterdurchschnittlicher Bedeutung, von deutlich geringerem Arbeitsaufwand oder wenn nur ein untergeordneter Aspekt des Umgangs im Streit steht, zu reduzieren ist (vgl. etwa KG, Beschl. v. 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10, FamRZ 2011, 825 [Kürzung des Regelwertes um ein Drittel, wenn sich der Streit im Umgangsverfahren allein auf die Übernachtungsregelung bezieht]; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2. Oktober 2012 - 18 WF 264/12, ZKJ 2013, 80 [Halbierung des Regelwertes, wenn es lediglich um die Einhaltung der Umgangszeiten geht]; OLG Brandenburg, Beschl. v. 3. Mai 2012 - 9 WF 138/12, FamRZ 2013, 724 [Herabsetzung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge - Vermögenssorge - streitgegenständlich ist]; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Mai 2018 - 4 UF 154/17, FamRZ 2018, 1669 [bei juris Rz. 32] [Absenkung des Regelwertes auf 1.000 EUR, wenn mit der Wahl des Kindergartens lediglich ein Teilbereich der elterlichen Sorge betroffen ist]).
  • KG, 03.06.2014 - 13 WF 116/14

    Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls: Kriterien für die Heraufsetzung des

    a) In grundsätzlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass eine Abweichung vom Regelwert in Betracht kommen, wenn der zu entscheidende Fall von einer durchschnittlichen Konstellation wesentlich abweicht; beispielsweise, weil der Arbeitsaufwand des Familiengerichts aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles das in durchschnittlichen Kindesgefährdungssachen übliche Maß deutlich übersteigt, etwa, weil sich die Sachverhaltsaufklärung besonders (arbeits- oder zeit-) aufwändig gestaltet, oder weil ein umfangreiches Sachverständigengutachten einzuholen und mehrere Anhörungstermine erforderlich sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2011 - 6 WF 307/11 -, FuR 2011, 72 [bei juris Rz. 3]; OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 -, NJW 2011, 1373 [bei juris Rz. 8]), weil das Verfahren aufgrund eines außergewöhnlichen Konfliktpotentials der Beteiligten für das Familiengericht nur mit einem deutlichen Mehraufwand an Zeit-, Arbeits- und Ressourceneinsatz bewältigt werden kann oder schließlich, weil das Verfahren mehrere Kinder betrifft, deren persönlichen Verhältnisse sich erheblich voneinander unterscheiden, weil etwa die Kinder auf unterschiedliche Pflegestellen bzw. Heime verteilt sind und auch keine anderweitigen Gesichtspunkte vorhanden sind, die dazu beitragen können, eine ansonsten gebotene Heraufsetzung des Wertes wieder zu relativieren wie beispielsweise, dass die Akte gleichwohl insgesamt einen eher geringen Umfang aufweist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 2012 - 2 WF 64/12 -, FamRZ 2012, 1971 [bei juris Rz. 6]: Aktenumfang von 168 Blatt, Einholung eines Sachverständigengutachtens und Durchführung von zwei Anhörungsterminen rechtfertigt nicht stets eine Anhebung des Regelwerts) oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten Zurückhaltung gebieten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - 5 WF 6/11 -, RVG Report 2011, 347 [bei juris Rz. 5]; Kammergericht, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10 -, FamRZ 2011, 825 [bei juris Rz. 8]) oder schließlich, weil die Sache aus sonstigen Gründen nur geringe Bedeutung hat (vgl. zum Ganzen ausführlich Kammergericht, Beschluss vom 25. September 2012 - 17 WF 268/12 -, FamRZ 2013, 723 [bei juris Rz. 4] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht [6. Aufl. 2014], § 10 Rn. 44; Meyer, GKG/FamGKG [14. Aufl. 2014], § 45 FamGKG Rn. 3f. [beide jeweils unter Bezugnahme auf KG, Beschluss vom 25. September 2012, a.a.O.]).

    Im Übrigen findet sich in einschlägigen Entscheidungen vielfach ein Hinweis auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten (bzw. auch nur eines Beteiligten), die Anlass zur Zurückhaltung bei der Frage einer Heraufsetzung des Verfahrenswertes über den Regelwert hinaus geben würden (vgl. KG, Beschluss vom 25. September 2012 - 17 WF 268/12 -, FamRZ 2013, 723 [bei juris Rz. 5]; OLG Celle, Beschluss vom 7. November 2011 - 10 WF 338/11 -, FamRZ 2012, 1747 [bei juris Rz. 10]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - 5 WF 6/11 -, RVG Report 2011, 347 [bei juris Rz. 5]; KG, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10 -, FamRZ 2011, 825 [bei juris LS 2 und Rz. 8: Herabsetzung des Regelwertes in einer Umgangssache u.a. aufgrund wirtschaftlich beengter Verhältnisse beider Beteiligter, die jeweils staatliche Transferleistungen bezogen haben]).

  • KG, 06.04.2023 - 16 UF 34/23

    Familiengerichtliche Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme: Abgrenzung zwischen

    Zudem gebieten die wirtschaftlichen beengten Verhältnisse der Mutter eine zusätzliche Zurückhaltung (vgl. KG, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10, FamRZ 2011, 825 [Rz. 8]).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2012 - 6 UF 33/12
    Demzufolge entsprechen Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil in der Regel dem Kindeswohl und ein Ausschluss von Übernachtungen bedarf einer besonderen Rechtfertigung (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105 ; KG, FamRZ 2011, 825 ; Palandt/Diederichsen, BGB , 71. Aufl. § 1684 , Rz. 22).
  • KG, 25.09.2012 - 17 WF 268/12

    Kindschaftssache: Heraufsetzung des Verfahrenswertes

  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 9 WF 138/12

    Festsetzung des Verfahrenswerts i.R.d. elterlichen Sorgerechtsverfahrens

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