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   OLG Stuttgart, 13.02.2012 - 17 UF 331/11   

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https://dejure.org/2012,2385
OLG Stuttgart, 13.02.2012 - 17 UF 331/11 (https://dejure.org/2012,2385)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.02.2012 - 17 UF 331/11 (https://dejure.org/2012,2385)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 17 UF 331/11 (https://dejure.org/2012,2385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung eu-ausländischer Unterhaltstitel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eu-ausländischer Unterhaltstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2012 - 17 UF 331/11
    Ein Verstoß gegen den ordre public liegt vor, wenn "das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelung und der in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es für uns für untragbar gehalten wird" (BGHZ 50, 370).
  • OLG München, 12.01.2012 - 12 UF 48/12

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2012 - 17 UF 331/11
    Für Unterhaltsansprüche, die nach dem 18.06.2011 entstanden sind oder noch entstehen werden, ist eine Vollstreckungsklausel entbehrlich, so dass wegen der nach diesem Zeitpunkt liegenden Unterhaltsansprüche aus dem Titel unmittelbar vollstreckt werden kann (OLG München Beschluss vom 12.01.2012 - 12 UF 48/12 -).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2012 - 17 UF 331/11
    Hat die Mutter des Kindes angegeben, in der gesetzlichen Empfängniszeit ausschließlich mit dem vermeintlichen Vater Verkehr gehabt zu haben und scheitert die Erhebung eines Abstammungsgutachtens an der Mitwirkung des vermeintlichen Vaters, kann nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung das Ergebnis der Beweisaufnahme dahin fingiert werden, dass keine schwerwiegenden Zweifel an der Vaterschaft bestehen (BGH FamRZ 1993, 691; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2002, 203).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 1 UF 309/99

    Vaterschaftstest verweigert

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2012 - 17 UF 331/11
    Hat die Mutter des Kindes angegeben, in der gesetzlichen Empfängniszeit ausschließlich mit dem vermeintlichen Vater Verkehr gehabt zu haben und scheitert die Erhebung eines Abstammungsgutachtens an der Mitwirkung des vermeintlichen Vaters, kann nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung das Ergebnis der Beweisaufnahme dahin fingiert werden, dass keine schwerwiegenden Zweifel an der Vaterschaft bestehen (BGH FamRZ 1993, 691; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2002, 203).
  • OLG Koblenz, 27.08.2012 - 13 UF 431/12

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Rechtsvernichtende Einwendungen im Verfahren

    Insoweit stellt sich die Frage, ob der Titel insoweit überhaupt für vollstreckbar erklärt werden muss oder ob er nicht ohne Weiteres nach Art. 17 der Verordnung vollstreckbar ist (so OLG München, Beschluss vom 13.02.2012, - 12 UF 48/12 - juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012, 17 UF 331/11 -juris).
  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 279/11

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltstitels

    Für Unterhaltsansprüche, die nach dem 18.06.2011 entstanden sind oder noch entstehen werden, ist eine Vollstreckungsklausel entbehrlich, so dass wegen der nach diesem Zeitpunkt liegenden Unterhaltsansprüche aus dem Titel unmittelbar vollstreckt werden kann (OLG München Beschluss vom 12.01.2012 - 12 UF 48/12 - OLG Stuttgart Beschluss vom 13.02.2012 - 17 UF 331/11).
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   OLG Stuttgart, 14.02.2012 - 17 UF 331/11   

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OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.02.2012 - 17 UF 331/11 (https://dejure.org/2012,35515)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 17 UF 331/11 (https://dejure.org/2012,35515)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1510
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 10.07.2014 - 7 UF 694/14

    Exequaturverfahren: Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung polnischer

    Das Haager Protokoll von 2007 ist entgegen dem Wortlaut von Art. 22 HUP aufgrund der Erklärung in Art. 5 des Ratsbeschlusses vom 30. November 2009 unabhängig vom Zeitraum, für den Unterhalt begehrt wird, für alle Unterhaltsverfahren, die ab dem 18. Juni 2011 eingeleitet wurden, anzuwenden (OLG Bremen FamRZ 13, 224; OLG Celle FamRZ 12, 1501; Hausmann, Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht, 1. Aufl., C Rn 679ff., K Rn 328; a.A. OLG Nbg IPRax 12.551, die aufgegeben wird; OLG München FamRZ 2012, 1512; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 1510).
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