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   OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08   

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OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08 (https://dejure.org/2008,3649)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.10.2008 - 17 UF 97/08 (https://dejure.org/2008,3649)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 17 UF 97/08 (https://dejure.org/2008,3649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachehelichenunterhalt: Herabsetzung und Befristung von Krankheitsunterhalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1572 BGB; § 1579 Nr. 4 BGB; § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB; § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 43 Abs. 2 SGB VI
    Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt bei voller Erwerbsunfähigkeit des Berechtigten und Beziehen einer Rente wegen Erwerbsminderung durch den Anspruchsberechtigten; Voraussetzungen eines Betreuungsbonus eines Unterhaltspflichtigen; Auswirkungen des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt bei voller Erwerbsunfähigkeit des Berechtigten und Beziehen einer Rente wegen Erwerbsminderung durch den Anspruchsberechtigten; Voraussetzungen eines Betreuungsbonus eines Unterhaltspflichtigen; Auswirkungen des ...

  • Judicialis

    BGB § 1572; ; BGB § 1578; ; BGB § 1578 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572; BGB § 1578; BGB § 1578b
    Umfang des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt; Herabsetzung und Befristung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente durch den Unterhaltsberechtigten; Voraussetzungen eines Betreuungsbonus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 521
  • FamRZ 2009, 56
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Celle, 02.06.2008 - 17 WF 66/08

    Begrenzung des Aufstockungsunterhalts nach neuem Unterhaltsrecht; Voraussetzung

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
    Als weitere Abwägungskriterien für die konkrete Bestimmung einer Übergangsfrist werden daneben insbesondere das Alter des Unterhaltsberechtigten, die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen, die Länge des Zeitraums, in dem bereits Trennungsunterhalt gezahlt wird sowie die beiderseitigen Vermögensverhältnisse in Betracht kommen (Senatsbeschluss vom 2. Juni 2008 - 17 WF 66/08 - NJW 2008, 2449, 2450 = OLGR Celle 2008, 740).

    aa) Nach einer verbreiteten Auffassung in Schrifttum und Literatur wird eine über den Ablauf der Übergangsfrist hinausgehende Fortzahlung eines nachehelichen Unterhalts dann in Betracht gezogen, wenn der Unterhaltsberechtigte mit den Eigeneinkünften voraussichtlich nicht einmal seinen eigenen eheangemessenen Selbstbehalt von derzeit 1.000 EUR nachhaltig decken könnte und es deshalb angesichts der Ehedauer und der sonstigen Umstände des Einzelfalls - insbesondere des Alters des Unterhaltsberechtigten - geboten erscheint, das Einkommen des Unterhaltsberechtigten dauerhaft zumindest auf den eheangemessenen Selbstbehalt aufzustocken (vgl. dazu OLGR Bremen 2008, 442, 443 m.w.N.. vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Juni 2008 aaO S. 2450).

  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 183/92

    Herabsetzung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs wegen unerkannter

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
    es gehöre typischerweise zum Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft und der daraus folgenden nachehelichen Solidarität, dass schicksalhafte Entwicklungen auch über den Zeitpunkt der Scheidung hinaus grundsätzlich gemeinsam getragen werden müssten (BGH Urteil vom 9. Februar 1994 - XII ZR 183/92 - FamRZ 1994, 566).
  • BGH, 25.06.2008 - XII ZR 109/07

    Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Ausgleich einer

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
    Der Bundesgerichtshof hat zum neuen Unterhaltsrecht mehrfach betont, dass die rentenrechtlichen Auswirkungen einer vorübergehenden Unterbrechung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit beide Ehegatten nach Durchführung des Versorgungsausgleichs regelmäßig in gleichem Umfang belasten und deshalb keine ehebedingten Nachteile im Sinne von § 1578b BGB begründen können (BGH Urteile vom 16. April 2008 - XII ZR 107/06 - FamRZ 2008, 1325, 1329 und vom 25. Juni 2008 - XII ZR 109/07 - FamRZ 2008, 1508, 1510).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
    Der Bundesgerichtshof hat zum neuen Unterhaltsrecht mehrfach betont, dass die rentenrechtlichen Auswirkungen einer vorübergehenden Unterbrechung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit beide Ehegatten nach Durchführung des Versorgungsausgleichs regelmäßig in gleichem Umfang belasten und deshalb keine ehebedingten Nachteile im Sinne von § 1578b BGB begründen können (BGH Urteile vom 16. April 2008 - XII ZR 107/06 - FamRZ 2008, 1325, 1329 und vom 25. Juni 2008 - XII ZR 109/07 - FamRZ 2008, 1508, 1510).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2008 - 3 UF 347/06

    Nachehelichenunterhalt: Beschränkung und Befristung von Krankheitsunterhalt bei

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
    Im Rahmen dieser Abwägung wird zugunsten der Ehefrau auch zu berücksichtigen sein, dass sie - ließe man die krankheitsbedingte Erwerbsminderung und den Eintritt in den Rentenbezug außer Betracht - durchaus ehebedingte Nachteile erlitten hätte, die ansonsten von dem Ehemann im Anschluss an die Übergangsfrist hätten ersetzt werden müssen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Frankfurt Urteil vom 19. August 2008 - 3 UF 347/06 - veröffentlicht bei juris, Rn. 66).
  • OLG Bremen, 10.04.2008 - 4 UF 6/08

    Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts auf den angemessenen Unterhalt -

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
    aa) Nach einer verbreiteten Auffassung in Schrifttum und Literatur wird eine über den Ablauf der Übergangsfrist hinausgehende Fortzahlung eines nachehelichen Unterhalts dann in Betracht gezogen, wenn der Unterhaltsberechtigte mit den Eigeneinkünften voraussichtlich nicht einmal seinen eigenen eheangemessenen Selbstbehalt von derzeit 1.000 EUR nachhaltig decken könnte und es deshalb angesichts der Ehedauer und der sonstigen Umstände des Einzelfalls - insbesondere des Alters des Unterhaltsberechtigten - geboten erscheint, das Einkommen des Unterhaltsberechtigten dauerhaft zumindest auf den eheangemessenen Selbstbehalt aufzustocken (vgl. dazu OLGR Bremen 2008, 442, 443 m.w.N.. vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Juni 2008 aaO S. 2450).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
    dies lässt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht pauschal und schematisch - und insbesondere nicht durch den vom Ehemann erstrebten (doppelten) Abzug des Tabellenunterhalts - beurteilen (BGH Urteile vom 13. April 2005 - XII ZR 273/02 - FamRZ 2005, 1154, 1156 und vom 15. Dezember 2004 - XII ZR 121/03 - FamRZ 2005, 442, 444. FAFamR/Gerhardt 6. Kap. Rn. 80).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
    bb) Das Amtsgericht hat ferner auch die Zinseinkünfte aus dem Zugewinnausgleich zu Recht als prägende Einkünfte im Rahmen der Differenzmethode berücksichtigt (vgl. auch BGH Urteil vom 4. Juli 2007 - XII ZR 141/05 - FamRZ 2007, 1532, 1537).
  • OLG Hamm, 11.07.1991 - 3 WF 201/91

    Berücksichtigungsfähigkeit von Unterhaltsleistungen, die ein Dritter dem

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
    Auf die Unterhaltszahlungen des Ehemannes an die Ehefrau kommt es bei dieser Beurteilung nicht an, weil diese nicht zu den für den Kindesunterhalt relevanten Einkünften gehören, wenn der Unterhaltsbedarf - wie hier - bereits unter Vorwegabzug des vollen Kindesunterhalts bemessen worden ist (OLG Hamm FamRZ 1992, 91, 92. Wendl/Dose aaO § 1 Rn. 479).
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZB 50/95

    Zulässigkeit der Klageerweiterung in der Berufungsinstanz; Pflicht des

    Auszug aus OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
    Zwar käme ohne die Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des in erster Instanz erhobenen und dort erfolglos gebliebenen Klageanspruchs in zweiter Instanz keine Klageerweiterung in Betracht, weil dies eine zulässige Berufung voraussetzt (BGH Beschluss vom 12. April 1995 - XII ZB 50/95 - NJW-RR 1995, 839).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

  • OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03

    Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsbemessung nach Erwerb einer im hälftigen

  • OLG München, 10.12.2002 - 16 UF 1404/02

    Begrenzung des Ehegattenunterhalts

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 85/87

    Unterhaltsanspruch - Wegfall - Rentenanspruch - Versorgungsausgleich -

  • OLG Nürnberg, 02.12.1991 - 10 UF 789/91

    Prägende Wirkung des auf der Durchführung des Versorgungsausgleichs beruhenden

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

    bb) Wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt, nähert sich die Einkommensdifferenz einer Grenze, an der es unter gewöhnlichen Umständen der Billigkeit entsprechen kann, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen (vgl. Wendl/Klinkhammer 8. Aufl. § 2 Rn. 434; Botur in Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1603 BGB Rn. 99; vgl. zuletzt auch OLG Naumburg FamRZ 2013, 796; OLG Brandenburg JAmt 2012, 710, 711 f.; OLG Celle NJW 2009, 521, 523).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2015 - 7 UF 224/14

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei fehlerhafter Abweisung eines

    Wenn der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache der unterhaltsrelevanten Nettoeinkünfte des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt, nähert sich die Einkommensdifferenz einer Grenze, an der es unter gewöhnlichen Umständen der Billigkeit entsprechen kann, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe aufbringen zu lassen (vgl. Wendl/Klinkhammer 8. Aufl. § 2 Rn. 434; Botur in Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1603 BGB Rn. 99; vgl. zuletzt auch OLG Naumburg FamRZ 2013, 796; OLG Brandenburg JAmt 2012, 710, 711 f.; OLG Celle NJW 2009, 521, 523).
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 17 UF 210/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils; Pflicht des

    Im vorliegenden Fall könnte der Beklagten angesichts einer lediglich rund siebenjährigen Ehedauer - die sich nach dem Zeitraum zwischen Eheschließung und Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages bemisst (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 2008 - 17 UF 97/08 - FamRZ 2009, 56 [Tz. 34]. OLG Köln FamRZ 2009, 122 [Tz. 41]. OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1160 [Tz. 17]) - siebeneinhalb Jahre nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe und anderthalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformgesetzes grundsätzlich zugemutet werden, auf eine weitere Teilhabe an dem aus dem Einkommen des Klägers abgeleiteten Lebensstandard zu verzichten und sich mit der Lebensstellung einzurichten, den sie auch ohne die Ehe erreicht hätte.
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2009 - 2 UF 200/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts bei langer Ehedauer

    Hinsichtlich der Ehedauer ist dabei der Zeitraum von Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrags zu Grunde zu legen (OLG Köln, FamRZ 2009, 122, 123; OLG Celle, FamRZ 2009, 56, 57; Palandt/Brudermüller, BGB , 68. Aufl., § 1578b Rdn. 10).
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09

    Krankenvorsorgeunterhalt; Kosten einer privaten Krankenversicherung als

    Auf Grund der gesundheitlichen Verfassung der Klägerin kann von ihr eine Erwerbstätigkeit auch im teilschichtigen Bereich nicht länger erwartet werden (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2008, Az.: XII ZR 131/07, FamRZ 2009, 406, Juris, Rdnr. 20; OLG Celle, Urteil vom 02.10.2008, Az.: 17 UF 97/08, FamRZ 2009, 56, Juris Rdnr. 11).
  • OLG Hamm, 19.08.2009 - 8 UF 33/09

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten gem. § 1578 b

    Die für den Aufstockungsunterhaltsanspruch zugrunde gelegte Betrachtung dürfte nunmehr auch für den Krankenunterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB entsprechende Geltung beanspruchen (vgl. BGH, FamRZ 2009, 406 f.; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 999 ff; OLG München, FamRZ 2008, 1959 ff; OLG Celle, FamRZ 2009, 56 f; OLG Köln, OLGR 2009, 474).

    Der Nachteil in der Versorgungsbilanz ist dann in gleichem Umfang von beiden Ehegatten zu tragen und damit in der Regel vollständig ausgeglichen, was einen zusätzlichen unterhaltsrechtlichen Ausgleich ausschließt (BGH FamRZ 2008, 1325 ff; BGH, FamRZ 2008, 1508, 1511, BGH, NSW BGB § 1572 (BGH-intern); OLG Hamm, FF 2009, 28 ff; OLG Celle, FamRZ 2009, 56 ff).

  • OLG Celle, 11.03.2010 - 17 UF 154/09

    Erwebsobliegenheit der geschiedenen Ehefrau eines Zahnarztes; Berücksichtigung

    Der Anspruch auf Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 BGB geht bei einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit auf den vollen Unterhalt, so dass daneben auch für einen Teilanspruch aus § 1573 Abs. 2 BGB kein Raum mehr ist (BGH Urteil vom 26. November 2008 - XII ZR 131/07 - FamRZ 2009, 406 [Tz. 20 ff.]; Senatsurteil vom 2. Oktober 2008 - 17 UF 97/08 - NJW 2009, 521).
  • OLG Hamm, 31.08.2009 - 8 UF 64/09

    Befristung nachehelichen Unterhalts

    Der Nachteil in der Versorgungsbilanz ist dann in gleichem Umfang von beiden Ehegatten zu tragen und damit in der Regel vollständig ausgeglichen, was einen zusätzlichen unterhaltsrechtlichen Ausgleich ausschließt (BGH FamRZ 2008, 1325 ff; BGH, FamRZ 2008, 1508, 1511, BGH, NSW BGB § 1572 (BGH-intern); OLG Hamm, FF 2009, 28 ff; OLG Celle, FamRZ 2009, 56 ff).
  • AG Uelzen, 27.11.2015 - 3b F 1299/11

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Abänderung Unterhaltsvergleich

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe für den Berechtigten Erwerbsnachteile eingetreten sind, wobei sich solche Nachteile - aber nicht ausschließlich - aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbtätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben (siehe Urteil des OLG Celle vom 02.10.2008, 17 UF 97/08, Rdn. 30f).
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