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   FG Düsseldorf, 16.12.1992 - 17 V 7248/92 A (H, U)   

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FG Düsseldorf, 16.12.1992 - 17 V 7248/92 A (H, U) (https://dejure.org/1992,32020)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.1992 - 17 V 7248/92 A (H, U) (https://dejure.org/1992,32020)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 17 V 7248/92 A (H, U) (https://dejure.org/1992,32020)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 13.10.1999 - I S 4/99

    Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Diese Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die so in die Lage versetzt werden sollen, nach Möglichkeit innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren zu entscheiden (FG Düsseldorf, Beschluß vom 16. Dezember 1992 17 V 7248/92 A (H,U), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1993, 395).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII S 1/04

    Statthaftigkeit eines erneuten Antrags aus AdV

    Diese Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die so in die Lage versetzt werden sollen, nach Möglichkeit innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren zu entscheiden (FG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 1992 17 V 7248/92 A (H,U), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1993, 395; BFH-Beschluss in BFHE 190, 34, BStBl II 2000, 86).
  • FG Hamburg, 11.01.2006 - I 250/05

    Finanzgerichtsordnung: Erneuter AdV-Antrag gemäß § 69 Abs. 3 FGO nach Abweisung

    Diese Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die so in die Lage versetzt werden sollen, nach Möglichkeit innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 24. August 2004 - Az: VIII S 1/04 - juris unter Hinweis auf FG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 17 V 7248/92 A (H,U) - EFG 1993, 395 sowie BFH-Beschluss vom 13. Oktober 1999 - I S 4/99 - BStBl II 2000, 86 ).
  • FG Berlin, 29.07.2003 - 9 B 8337/02

    Aufhebung oder Änderung einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der

    Diese Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die so in die Lage versetzt werden sollen, nach Möglichkeit innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren zu entscheiden (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Oktober 1999 1 S 4/99, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFHE - 190, 34, BStBl 2000, 86, FG Düsseldorf,rkr. Beschluss vom 16. Dezember 1992 17 V 7248/92 A (H,U), Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 395).
  • FG München, 15.01.2003 - 13 V 5015/02

    Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch das Gericht nach Ergehen der

    Die Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die dadurch in der Regel innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren entscheiden können (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.1992 17 V 7248/92 A (HU), EFG 1993, 395).
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