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   OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03   

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https://dejure.org/2003,15246
OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03 (https://dejure.org/2003,15246)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09.09.2003 - 17 Verg 3/03 (https://dejure.org/2003,15246)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09. September 2003 - 17 Verg 3/03 (https://dejure.org/2003,15246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Anforderungen an die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattungsfähigkeit der Kosten der Beigeladenen (keine Interessenidentität zwischen Auftraggeber und Beigeladener)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 567
  • VergabeR 2004, 125
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2003 - 2 VK 14/02
    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03
    2 VK 14/02.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 11.03.2003 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2003 - 2 VK 14/02 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Mitteilung der Vergabestelle nach § 13 VgV, es sei beabsichtigt, den Zuschlag der Bietergemeinschaft ... zu erteilen, leiteten sie ein Nachprüfungsverfahren vor der 2. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg Vorpommern - 2 VK 14/02 - ein mit dem Ziel, selbst den Zuschlag zu erhalten.

  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03
    Auch im Falle der Beendigung des Nachprüfungsverfahrens durch Antragsrücknahme hängt die Erstattung der einem Beigeladenen entstandenen Kosten von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab (so u.a. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Düsseldorf, NZBau 2001, S. 165 ff.; BayObLG, IBR 2003, 219 m.w.N.).

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, entspricht es regelmäßig der Billigkeit, der unterlegenen Partei die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich die unterlegene Partei in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (vgl. OLG Celle v. 27.05.2003 - 13 Verg 11/03 -, OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayObLG, IBR 2003, 219).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03
    Auch im Falle der Beendigung des Nachprüfungsverfahrens durch Antragsrücknahme hängt die Erstattung der einem Beigeladenen entstandenen Kosten von einer Billigkeitsprüfung in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO ab (so u.a. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Düsseldorf, NZBau 2001, S. 165 ff.; BayObLG, IBR 2003, 219 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03
    Der weitgefasste Wortlaut dieser Bestimmung ("Entscheidungen der Vergabekammer") erfasst auch Kostenentscheidungen der Vergabekammer (vgl. Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Rdnr. 769; OLG Düsseldorf VergabeR 2003, 111 ff.).
  • OLG Celle, 27.05.2003 - 13 Verg 11/03

    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des Beigeladenen im Verfahren vor

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, entspricht es regelmäßig der Billigkeit, der unterlegenen Partei die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn sich die unterlegene Partei in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (vgl. OLG Celle v. 27.05.2003 - 13 Verg 11/03 -, OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayObLG, IBR 2003, 219).
  • OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abänderbarkeit einer Kostenentscheidung durch die

    Die Vergabekammer hat ihre Kostenentscheidung demgemäß auf eine Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO gestützt (S. 5 d. Beschl.-Abdr.; ebenso: OLG Rostock, Beschl. v. 09.09.2003, 17 Verg 3/03).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • VK Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - VK-SH 5/04

    Wann dürfen die §§ 21, 25 VOB/A teleologisch reduziert werden?

    Die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen (dazu zuletzt OLG Rostock, Beschluss vom 09.09.2003-17 Verg 3/03 m.w.Nachw.) liegen vor.
  • VK Schleswig-Holstein, 05.03.2004 - VK-SH 4/04

    Unklarheiten über Nachunternehmer nicht nachverhandelbar!

    Die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Bg (dazu zuletzt OLG Rostock, Beschluss vom 09.09.2003, Az. 17 Verg 3/03, m.w.N.) liegen nicht vor.
  • VK Schleswig-Holstein, 05.03.2004 - VK-SH 3/04

    Vergabeverstoß ist vor Angebotsabgabe zu rügen!

    Die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Bg (dazu zuletzt OLG Rostock, Beschluss vom 09.09.2003, Az. 17 Verg 3/03, m.w.N.) liegen vor.
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