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   OLG Köln, 09.08.2007 - 17 W 109/07   

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https://dejure.org/2007,10640
OLG Köln, 09.08.2007 - 17 W 109/07 (https://dejure.org/2007,10640)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2007 - 17 W 109/07 (https://dejure.org/2007,10640)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2007 - 17 W 109/07 (https://dejure.org/2007,10640)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine anwaltsgebührenrechtliche Einigungsgebühr und Erledigungsgebühr in Abgrenzung zu einer Geschäftsgebühr; Gebührenrechtliche Bedeutung der bloßen Mitwirkung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der allgemeinen Verfahrensförderung

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 6; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 546; ; BRAGO § 24

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1002, Nr. 2508
    Erledigungsgebühr nur bei besonderen erledigungsförderlichen Bemühungen des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2006 - L 5 KR 79/05

    Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2007 - 17 W 109/07
    Deshalb reicht die bloße Kausalität der anwaltlichen Mitwirkung nicht aus (BVerwG JB 1986, 215, 216; 1994, 118, 119; LSG Nordrhein-Westfalen RVGreport 2006, 264; LSG Baden-Württemberg JB 2006, 422; LG Frankfurt JB 1986, 886; LG Koblenz JB 1996, 378; LG Osnabrück JB 1996, 378 f.; SG Dortmund MedR 2006, 345; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG 17. Aufl., Nr. 1002 Rdn. 17 ff. m. w. N.; Hansens JB 1989, 289, 291; Hansens/Braun/Schneider, Praxis des Vergütungsrechts, 2. Aufl., Teil 6, Rdn. 72 m. w. N.; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Nr. 1002 RVG Rdn. 9 m. w. N.; Wolf, in: Schneider/Wolf, RVG, 3. Aufl., Nr. 1002 Rdn. 18 ff. m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 140/15

    Anfall einer Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 RVG-VV

    Mit der Einigungsgebühr soll im Sinne einer Erfolgsgebühr eine besondere Tätigkeit des Rechtsanwaltes honoriert werden, die zu einer abschließenden Streitbeilegung zwischen den Parteien führt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.08.2007, Az.17 W 109/07, zitiert nach juris Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15

    Anfall einer Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 RVG-VV

    Wie auch das Landgericht in seinem sorgfältig begründeten Beschluss zutreffend ausgeführt hat, soll mit der Einigungsgebühr im Sinne einer Erfolgsgebühr eine besondere Tätigkeit des Rechtsanwaltes honoriert werden, die zu einer abschließenden Streitbeilegung zwischen den Parteien führt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.08.2007, Az.17 W 109/07, zitiert nach juris Rn. 6).
  • LG Hanau, 19.01.2015 - 3 T 8/15

    Rechtsanwaltsvergütung im Beratungshilfeverfahren

    Die Einigungsgebühr ist eine zusätzliche Erfolgsgebühr, mit der ein wirtschaftlicher Anreiz für jede Form der einvernehmlichen Streitbeilegung gesetzt werden soll, das anwaltliche Streben, Streitigkeiten möglichst ohne Anrufung des Gerichts beizulegen, soll belohnt werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.08.2007 - 17 W 109/07).
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