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   OLG Frankfurt, 10.03.2014 - 17 W 11/14   

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OLG Frankfurt, 10.03.2014 - 17 W 11/14 (https://dejure.org/2014,20227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2014 - 17 W 11/14 (https://dejure.org/2014,20227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2014 - 17 W 11/14 (https://dejure.org/2014,20227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355; BGB § 495 Abs. 1
    Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen

  • rechtsportal.de

    BGB § 355 ; BGB § 495 Abs. 1
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausübung eines Widerrufsrechts durch den Darlehensnehmer kann im Einzelfall treuwidrig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausübung eines Widerrufsrechts durch den Darlehensnehmer kann im Einzelfall treuwidrig sein

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2014 - 17 W 11/14
    Abgesehen davon, dass dem Schreiben des Antragstellers jedenfalls ohne ergänzende Erklärung nicht die Bedeutung einer außerordentlichen Kündigung beigemessen werden kann, steht die Kündigung eines Vertrages einem späteren Widerruf jedenfalls dann nicht generell entgegen, wenn der Darlehensnehmer sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerruf bereits mangels ausreichender Belehrung über sein Widerrufsrecht nicht sachgerecht ausüben konnte (BGH, Urteil vom 16.10.2013 - IV ZR 52/12, zitiert nach Juris, Rn. 24).

    Jedenfalls schließt die vorherige Kündigung des Darlehensvertrages oder eine näher liegende wirksame einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrages das bestehende Widerrufsrecht nicht automatisch aus (BGH, Urteil vom 16.10.2013 - IV ZR 52/12, zitiert nach Juris, Rn. 24 m. w. N.).

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2014 - 17 W 11/14
    Der insoweit im vorliegenden Fall beim Landgericht zu Recht angenommene Gesichtspunkt der Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längerer Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre und der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde, sodass die verspätete Geltendmachung gegen den Grundsatz von Treu und Glaube verstößt (OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012 - I - 13 U 30/13, zitiert nach Juris, Rn. 22; BGH, Urteil vom 18.10.2004, II ZR 352/02, zitiert nach Juris, Rn. 23 m. w. N.).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2014 - 17 W 11/14
    Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Regelung, weshalb bei einer unzureichenden Belehrung die Widerrufsfrist überhaupt nicht erst zu laufen beginnt (OLG Köln, Urteil vom 25.01.2011 - I - 13 U 30/11, zitiert nach Juris, Rn. 20 f).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Der Verbraucher ist entweder ordnungsgemäß belehrt oder nicht (vgl. schon EuGH, Slg. 2008, I-2383 Rn. 35; außerdem Bülow, WM 2015, 1829, 1830; Müggenborg/Horbach, NJW 2015, 2145, 2148; aA Braunschmidt, NJW 2014, 1558, 1560; Domke, BB 2005, 1582, 1585; Duchstein, NJW 2015, 1409, 1413; Edelmann/Hölldampf, KSzW 2015, 148, 149 f.; Habersack/Schürnbrand, ZIP 2014, 749, 754 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2014, 1599; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10. März 2014 - 17 W 11/14, juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, WM 2012, 1532, 1534).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16

    Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung

    Die wohl herrschende Auffassung und die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung geht von einer Anwendbarkeit des Widerrufsrechts auch auf einvernehmlich abgelöste oder gekündigte Verbraucherdarlehensverträge aus, wenn der Verbraucher bei der Ablösung in Unkenntnis seines fortbestehenden Widerrufsrechts handelte (OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2015, 31 U 64/15, Juris Rn. 24; OLG Hamm, Urteil vom 25.03.2015, I-31 U 155/14, Juris Rn. 15; OLG Zweibrücken, Hinweisbeschluss vom 10.05.2012, 7 U 84/09, Juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2014, 17 W 11/14, Juris Rn. 13; BeckOK-BGB/Müller-Christmann, 38. Ed. 2015, Rn. 13; ganz allgemein für die Anwendung beim gekündigten Vertrag Palandt/Grüneberg, 75. Aufl. 2016, § 355 BGB, Rn. 2; jurisPK-BGB/Hönninger, 7. Aufl. 2014, § 355 BGB, Rn. 10).

    Hierzu hat er ausgeführt, der Verbraucher sei entweder ordnungsgemäß belehrt oder nicht (BGH, Urteil vom 12.07.2016- XI ZR 564/15 - vgl. schon EuGH, Slg. 2008, I-2383 Rn. 35; außerdem Bülow, WM 2015, 1829, 1830; Müggenborg/Horbach, NJW 2015, 2145, 2148; aA Braunschmidt, NJW 2014, 1558, 1560; Domke, BB 2005, 1582, 1585; Duchstein, NJW 2015, 1409, 1413; Edelmann/Hölldampf, KSzW 2015, 148, 149 f.; Habersack/Schürnbrand, ZIP 2014, 749, 754 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2014, 1599; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10. März 2014 - 17 W 11/14, juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, WM 2012, 1532, 1534).

  • OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 23 U 188/15

    Zur Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag

    In dem Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 19.11.2014, Az.: 19 U 74/14 (Anlage B2) wie auch in dem Beschluss vom 10.03.2014, Az.: 17 W 11/14, stelle das OLG hinsichtlich des Umstandsmoments auf den abgeschlossenen Lebenssachverhalt einer vollständigen und beanstandungsfreien Vertragsabwicklung ab.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 16 U 109/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines

    Die wohl herrschende Auffassung und die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung geht von einer Anwendbarkeit des Widerrufsrechts auch auf einvernehmlich abgelöste oder gekündigte Verbraucherdarlehensverträge aus, wenn der Verbraucher bei der Ablösung in Unkenntnis seines fortbestehenden Widerrufsrechts handelte (OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2015, 31 U 64/15, Juris Rn. 24; OLG Hamm, Urteil vom 25.03.2015, I-31 U 155/14, Juris Rn. 15; OLG Zweibrücken, Hinweisbeschluss vom 10.05.2012, 7 U 84/09, Juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2014, 17 W 11/14, Juris Rn. 13; BeckOK-BGB/Müller-Christmann, 38. Ed. 2015, Rn. 13; ganz allgemein für die Anwendung beim gekündigten Vertrag Palandt/Grüneberg, 75. Aufl. 2016, § 355 BGB, Rn. 2; jurisPK-BGB/Hönninger, 7. Aufl. 2014, § 355 BGB, Rn. 10).

    8 ½ Jahre nach Erhalt einer - möglicherweise - fehlerhaften Widerrufsbelehrung müsse die Darlehensgeberin nicht mehr mit einem Widerruf rechnen, wenn der Lebenssachverhalt wegen vollständiger Erfüllung der beiderseitigen Vertragspflichten (seit ca. ½ Jahr) sich als abgeschlossen darstelle, wobei der unmissverständliche Wortlaut der Widerrufsbelehrung ("innerhalb von zwei Wochen") bei vernünftiger Betrachtung nicht geeignet war, den Kläger von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2014, 19 U 74/14, Juris Rn. 45 ff.; ähnlich OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2014, 17 W 11/14, Juris Rn. 14 ff.).

  • OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 23 U 46/16

    Keine Verwirkung bei Widerruf erst fünf Jahre nach Darlehensvertrag

    Die vorzeitige Ablösung eines Darlehens durch den Verbraucher mit der Folge eines gesetzlichen Anspruchs des Darlehensgebers auf Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 490 Abs. 3 S.3 BGB steht dem späteren Widerruf mit der Folge der Rückabwicklung jedenfalls nicht generell entgegen, wenn der Darlehensnehmer sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerruf bereits mangels ausreichender Belehrung über sein Widerrufsrecht - wie hier - gerade nicht sachgerecht ausüben konnte (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 02.09.2015 - 23 U 24/15, OLG Frankfurt, Beschl.v. 10.03.2014 - 17 W 11/14, unter Verweis auf BGH NJW 2013, 3776 [BGH 16.10.2013 - IV ZR 52/12] [zu einem Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VVG a.F.], vgl. auch BGH NJW 2014, 2646 [BGH 07.05.2014 - IV ZR 76/11] ).
  • OLG Nürnberg, 08.02.2016 - 14 U 895/15

    Wirksamer Widerruf eines Darlehensvertrags

    Auch mit Blick auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Urteil vom 09.01.2014 - 14 U 55/13, juris Rn. 20), Frankfurt (Beschluss vom 10.03.2014- 17 W 11/14, juris Rn. 14) und Köln (Urteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11, juris Rn. 24) ist eine Entscheidung des Berufungsgerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, die auch die Zulassung der Revision nach § 543 II Nr. 2 ZPO nach sich ziehen würde, nicht geboten.
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2015 - 6 O 9499/14

    Streitwert, Widerruf, Immobiliardarlehensvertrag, Vermutung, Außerordentlich

    Der Differenzierung des OLG Frankfurt in dessen Beschluss vom 10.03.2014 (Az.: 17 W 11/14 = BeckRS 2015, 05107; zustimmend LG Siegen BKR 2015, 116) ist entgegenzutreten.
  • LG Frankfurt/Main, 09.12.2014 - 2 O 104/13
    Zwar wird in der Rechtsprechung auch vertreten, dass, sofern der Inhalt einer Widerrufsbelehrung grundsätzlich geeignet ist, einen durchschnittlichen Verbraucher über das Bestehen eines befristeten Widerrufsrechts aufzuklären, der Verpflichtete auf den dauernden Bestand des Vertrages vertrauen darf (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2014, 17 W 11/14).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2015 - 23 U 24/15

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühr nach Widerruf

    Es dürfte sich allerdings eher so verhalten, dass auch eine eigene Kündigung des Verbrauchers (mit der Folge eines gesetzlichen Anspruchs des Darlehensgebers auf Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 490 Abs. 3 S.3 BGB) dem späteren Widerruf mit der Folge der Rückabwicklung jedenfalls nicht generell entgegen steht, wenn der Darlehensnehmer sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerruf bereits mangels ausreichender Belehrung über sein Widerrufsrecht - wie hier - gerade nicht sachgerecht ausüben konnte (OLG Frankfurt, Beschl.v. 10.03.2014 - 17 W 11/14, unter Verweis auf BGH NJW 2013, 3776 [BGH 16.10.2013 - IV ZR 52/12] [zu einem Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VVG a.F.], vgl. auch BGH NJW 2014, 2646 [BGH 07.05.2014 - IV ZR 76/11] ).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2016 - 17 U 46/16

    Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

    Auch der Senat hat bereits entschieden, dass die Erklärung eines Widerrufs zwei Monate nach Rückführung des Darlehens und Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich sei (Senat, Urteil vom 27. Januar 2016 - 17 U 16/15, Juris Rn. 31 ff.; Beschluss vom 10. März 2014 - 17 W 11/14, Juris Rn. 13).
  • OLG Bremen, 26.02.2016 - 2 U 92/15

    Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Darlehensvertrag; Darlehensvertrag;

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2015 - 6 O 7468/14

    Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf des

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.11.2014 - 6 O 4120/14

    Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag: Anforderungen an eine Belehrung über den

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2014 - 6 O 2273/14

    Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf des

  • OLG Frankfurt, 21.09.2016 - 17 U 27/16

    Keine Verwirkung des Widerrufsrechts allein aufgrund jahrelanger Durchführung des

  • OLG Frankfurt, 17.10.2016 - 23 U 202/15

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer

  • LG München I, 13.05.2015 - 22 O 21729/14

    Verwirkung eines infolge nicht ordnungsgemäßer Belehrung unbefristeten

  • LG Frankfurt/Main, 09.12.2016 - 2 O 68/16
  • KG, 29.11.2018 - 8 U 31/17

    Feststellungsklage nach Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen:

  • LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14

    Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung in Verbraucherdarlehnsvertrag

  • LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14

    Widerruf eines Darlehensvertrags im Altfall: Widerrufsrecht bei nicht

  • LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17

    Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen

  • LG Köln, 16.06.2016 - 30 O 191/15

    Anforderungen an die Wirksamkeit des Widerrufes eines Verbraucherdarlehens

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2015 - 6 O 7468/14

    Widerrufsrecht, Darlehensverträge

  • OLG Bamberg, 27.01.2016 - 3 U 234/15

    Unbegründeter Rückerstattungsanspruch eines in eine Unternehmensbeteiligung

  • AG Gießen, 22.10.2015 - 41 C 231/15

    Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen nach Widerruf eines

  • LG Dortmund, 19.05.2016 - 7 O 236/15

    Voraussetzungen die Feststellung eines wirksamen Widerrufs von zwei

  • LG Frankfurt/Main, 08.07.2016 - 18 O 421/15
  • LG Gießen, 24.07.2015 - 3 O 175/15

    Genossenschaftsbanken

  • LG Berlin, 27.04.2015 - 37 O 283/14
  • AG Düsseldorf, 02.04.2015 - 47 C 13251/14

    Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf des Darlehensvertrages

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.03.2013 - 17 W 11/14   

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