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   OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21   

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OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21 (https://dejure.org/2021,41642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.09.2021 - 17 W 13/21 (https://dejure.org/2021,41642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. September 2021 - 17 W 13/21 (https://dejure.org/2021,41642)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130a
    Einfache Signatur

  • rechtsportal.de

    ZPO § 130a
    Anforderungen an die Signatur eines in elektronischer Form übermittelten Schriftsatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz über beA eingereicht: "Rechtsanwalt" ersetzt einfache Signatur nicht!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mindestens einfache Signierung bei über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichtem Schriftsatz erforderlich und grundsätzlich nicht ersetzbar durch andere Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3733
  • MDR 2022, 59
  • MDR 2022, 84
  • WM 2021, 2309
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21
    Die (einfache) Signatur meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes (vgl. BAG, Beschluss vom 14. September - 5 AZB 23/20, NJW 2020, 3476, 3477; Bacher, NJW 2015, 2753; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 130a Rn. 9).

    Die Gesetzesbegründung verweist etwa für die Wiedergabe der Unterschrift der verantwortenden Person auf die Anforderungen für die Telekopie gemäß § 130 Nr. 6 ZPO (BT-Drs. 17/12634, Seite 25), sodass es naheliegt, auch im Übrigen auf die zur Form von Schriftsätzen in Papierform ergangene Rechtsprechung zurückzugreifen (vgl. BAG, Beschluss vom 14. September - 5 AZB 23/20, NJW 2020, 3476, 3477).

    bb) Entscheidend ist mithin im Fall der einfachen Signatur elektronischer Dokumente, ob der Zweck der abschließenden Namensnennung ((1)) auf vergleichbare Weise erfüllt wird, weil aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen zweifelsfrei feststeht, wessen Signatur das Dokument hätte tragen sollen (vgl. BAG, Beschluss vom 14. September - 5 AZB 23/20, NJW 2020, 3476, 3477).

  • OLG Naumburg, 21.07.2014 - 10 W 34/14

    Zwangsgeldantrag zur Erwirkung einer nicht vertretbaren Handlung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21
    Maßgeblich ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG der Wert des Interesses, den die Löschung der Daten bei der SCHUFA Holding AG für den Gläubiger hatte (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 W 34/14, NJOZ 2014, 1943; OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, NJOZ 2005, 2277, 2278).
  • OLG Köln, 24.03.2005 - 25 WF 45/05

    Gegenstandswert des Zwangsgeldverfahrens bei lastenfreier Umschreibung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21
    Maßgeblich ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG der Wert des Interesses, den die Löschung der Daten bei der SCHUFA Holding AG für den Gläubiger hatte (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 10 W 34/14, NJOZ 2014, 1943; OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2005 - 25 WF 45/05, NJOZ 2005, 2277, 2278).
  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18

    Besonders elektronisches Anwaltspostfach; einfache Signatur; elektronische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21
    Für alle Rechtsanwälte muss eine anwaltliche Vertretung sichergestellt sein (§ 53 BRAO), wobei der Vertreter ebenfalls das Briefpapier des vertretenen Rechtsanwalts benutzt (Weyland/Nöker, BRAO, 10. Aufl., § 53 Rn. 45, 45a; zur Vertretung bei der Versendung elektronischer Dokumente vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. April 2019 - 11 U 146/18 -, juris).
  • BGH, 09.12.2010 - IX ZB 60/10

    Berufungsschrift: Erforderlichkeit einer Unterschrift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21
    Dies kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn der in Rede stehende Schriftsatz fest mit einem von dem Rechtsanwalt unterzeichneten Begleitschreiben verbunden war (BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - IX ZB 60/10 -, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

    Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21
    Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass dies gleichwohl unterbleibt, sei es, um die Haftung solcher Rechtsanwälte aus dem Rechtsschein einer Sozietät (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1999 - IX ZR 338/97, NJW 1999, 3040, 3041) zu vermeiden, sei es, weil der Inhaber der Kanzlei aus Gründen der Werbung allein und ohne Nennung "untergeordneter" Rechtsanwälte in Erscheinung treten möchte.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2021 - 17 W 13/21
    Die Beschwerdeschrift ist ein bestimmender Schriftsatz, für den die allgemeinen Vorschriften der §§ 130, 130a ZPO gelten (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - I ZB 64/14, DGVZ 2015, 191, 192).
  • OLG Braunschweig, 09.06.2023 - 1 ORbs 22/23

    Einfache Signatur; elektronischer Rechtsverkehr; Einzelanwalt; Anforderungen an

    Die einfache Signatur (Wiedergabe des Namens am Ende des Textes) ist bei der Übermittlung von Dokumenten gemäß der zweiten Variante des § 32 a Abs. 3 StPO auch dann zu verlangen, wenn im verwendeten Briefkopf der Rechtsanwaltskanzlei nur ein Rechtsanwalt ausgewiesen ist (Anschluss: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. September 2021, 17 W 13/21 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Januar 2023, 13 ME 23/23 ; entgegen: BAG, Beschluss vom 25. August 2022, 2 AZN 234/22 ).

    Die einfache Signatur, also die Wiedergabe des Namens am Ende des Textes ( BAG, Beschluss vom 14. September 2020, 5 AZB 23/20 , juris, Rn. 15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. April 2019, 11 U 146/18 , juris, Rn. 38; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. September 2021, 17 W 13/21 , juris, Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Januar 2023, 13 ME 23/23 , juris, Rn. 5; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. August 2022, 6 Bs 57/22 , juris, Rn. 9; Greger in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 130a, Rn. 9 ), ist gemäß § 32 a Abs. 3 StPO auch dann zu verlangen, wenn im verwendeten Briefkopf nur ein Rechtsanwalt ausgewiesen ist.

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2023 - 13 ME 23/23

    BeA; Beschwerde; besonderes elektronisches Anwaltspostfach; einfache Signatur;

    Zum einen folgt daraus für sich genommen noch nicht zweifelsfrei, dass diese Person als Einzelanwältin tätig ist und keine weiteren Rechtsanwälte in der Kanzlei angestellt sind oder freie Mitarbeiter beschäftigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2021 - 17 W 13/21 -, NJW 2021, 3733 - juris Rn. 24).

    Davon abgesehen kann sich eine Einzelanwältin in Fristsachen unter ihrem eigenen Briefkopf vertreten lassen, um eine anwaltliche Vertretung in Fristsachen sicherzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2021 - 17 W 13/21 -, NJW 2021, 3733 - juris Rn. 25 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 12.08.2022 - 6 Bs 57/22

    Eine einfache Signatur i.S.v. § 55a Abs. 3 Satz 1 VwGO erfordert die Wiedergabe

    Zum einen folgt daraus für sich genommen noch nicht zweifelsfrei, dass diese Person als Einzelanwalt tätig ist und keine weiteren Rechtsanwälte in der Kanzlei angestellt sind oder freie Mitarbeiter beschäftigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2021, 17 W 13/21, NJW 2021, 3733, juris Rn. 24).

    Davon abgesehen kann sich ein Einzelanwalt in Fristsachen unter seinem eigenen Briefkopf vertreten lassen, um eine anwaltliche Vertretung in Fristsachen sicherzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2021, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2023 - 22 U 140/23

    Rechtsanwalt mit Zusatz "Dysfunktionen" ersetzt einfache Signatur nicht!

    Denn ein nach außen hin als Einzelanwalt auftretender Rechtsanwalt kann weitere Rechtsanwälte beschäftigen oder einen anderen Rechtsanwalt mit der Fertigung der Berufungsschrift beauftragt haben (Anschluss an BGH, IBR 2023, 106, und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2021 - 17 W 13/21, IBRRS 2021, 3572 = IMRRS 2021, 1340; entgegen BAG, IBR 2023, 46).

    Denn ein nach außen hin als Einzelanwalt auftretender Rechtsanwalt kann weitere Rechtsanwälte beschäftigen oder einen anderen Rechtsanwalt mit der Fertigung der Berufungsschrift beauftragt haben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.09.2021 - 17 W 13/21, NJW 2021, 3733).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2023 - 22 U 140/23

    Rechtsanwalt mit Zusatz "Dysfunktionen" ersetzt einfache Signatur nicht!

    Denn ein nach außen hin als Einzelanwalt auftretender Rechtsanwalt kann weitere Rechtsanwälte beschäftigen oder einen anderen Rechtsanwalt mit der Fertigung der Berufungsschrift beauftragt haben (Anschluss an BGH, IBR 2023, 106, und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2021 - 17 W 13/21, IBRRS 2021, 3572 = IMRRS 2021, 1340; entgegen BAG, IBR 2023, 46).

    Es geht gerade darum, den verantwortenden Rechtsanwalt ohne Beweisaufnahme oder sonstiges Sonderwissen zu identifizieren (BGH, Beschl. v. 07.09.2022 - XII ZB 215/22, NJW 2022, 3512 Rn. 11; OLG Braunschweig, Beschl. v. 09.06.2023 - 1 ORbs 22/23; NStZ 2023, 639; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.09.2021 - 17 W 13/21, NJW 2021, 3733).

  • OLG Hamm, 28.04.2022 - 30 U 32/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist

    Denn eine einfache Signatur i.S.v. § 130a Abs. 3 S. 1 2. Alt. ZPO meint die Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift (vgl. BAG, Beschluss vom 14.09.2020 - 5 AZB 23/20, NJW 2020, 3476; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2021 - 17 W 13/21 - Rn. 13 f.).
  • VG Sigmaringen, 07.03.2023 - 8 K 268/23

    Qualifizierte elektronische Signatur; einfache Signatur; sicherer

    Zum einen folgt daraus für sich genommen noch nicht zweifelsfrei, dass diese Person als Einzelanwalt tätig ist und keine weiteren Rechtsanwälte in der Kanzlei angestellt sind oder freien Mitarbeiter beschäftigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2021 - 17 W 13/21 -, juris Rn. 24 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.08.2022 - 6 Bs 57/22 -, juris Rn. 13 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.01.2023 - 13 ME 23/23 -, juris Rn. 9).

    Davon abgesehen kann sich ein Einzelanwalt in Fristsachen unter seinem eigenen Briefkopf vertreten lassen, um eine anwaltliche Vertretung in Fristsachen sicherzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2021 - 17 W 13/21 -, juris Rn. 25 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.08.2022 - 6 Bs 57/22 -, juris Rn. 13 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.01.2023 - 13 ME 23/23 -, juris Rn. 9).

  • OLG Dresden, 15.02.2024 - 4 W 80/24

    Streitwertbeschwerde ohne Signatur und Unterschriftenzeile ist unwirksam!

    Davon abgesehen kann sich ein Einzelanwalt in Fristsachen unter seinem eigenen Briefkopf vertreten lassen, um eine anwaltliche Vertretung sicherzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2021 - 17 W 13/21 -, NJW 2021, 3733 - juris Rn. 25 m.w.N; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Januar 2023 - 13 ME 23/23 -, Rn. 9, juris).
  • OLG München, 16.05.2023 - 9 U 1801/21

    Muss ein Tragwerksplaner den Prüfbericht des Prüfingenieurs prüfen?

    Aufgrund der dargelegten besonderen Umstände des Einzelfalls unterscheidet sich die hiesige Fallkonstellation von den Sachverhalten, über die das OLG Hamm (Beschluss vom 28. April 2022 - I-30 U 32/22) und das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 6. September 2021 - 17 W 13/21) zu entscheiden hatten.
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