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   OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14   

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https://dejure.org/2015,1353
OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14 (https://dejure.org/2015,1353)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2015 - 17 W 135/14 (https://dejure.org/2015,1353)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 17 W 135/14 (https://dejure.org/2015,1353)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14
    Aber auch bei der vom Bundesgerichtshof (BGHZ 153, 235 ff. = juris Rn 13; 192, 140 ff. = juris Rn 12 f.; NJW 2013, 1823 f. = juris Rn 8) als maßgeblich angesehenen ex-ante-Sicht durfte die Beklagte zu 2 die Einholung dieses Gutachtens nicht als sachdienlich ansehen.

    Den dadurch entstehenden Aufwand hat sie mithin grundsätzlich selbst zu tragen (BGH, aaO unter Hinweis auf BGHZ 153, 235, 236 f.).

  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 1597 f. = juris Rn 10) bedarf es deshalb in derartigen Fällen hinreichender Anhaltspunkte für einen bevorstehenden Versuch eines Versicherungsbetrugs und der Besorgnis, dass ohne die zeitnahe Einschaltung eines Privatsachverständigen Beweismittel für einen späteren Prozess verloren gehen oder ihre Benutzung erschwert wird.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14
    Aber auch bei der vom Bundesgerichtshof (BGHZ 153, 235 ff. = juris Rn 13; 192, 140 ff. = juris Rn 12 f.; NJW 2013, 1823 f. = juris Rn 8) als maßgeblich angesehenen ex-ante-Sicht durfte die Beklagte zu 2 die Einholung dieses Gutachtens nicht als sachdienlich ansehen.
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14
    Aber auch bei der vom Bundesgerichtshof (BGHZ 153, 235 ff. = juris Rn 13; 192, 140 ff. = juris Rn 12 f.; NJW 2013, 1823 f. = juris Rn 8) als maßgeblich angesehenen ex-ante-Sicht durfte die Beklagte zu 2 die Einholung dieses Gutachtens nicht als sachdienlich ansehen.
  • OLG Köln, 30.12.2014 - 17 W 152/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14
    Da die Klageverteidigung der Versicherung allein aus anderen Gründen Erfolg hatte, die nicht auf ihrem sich auf die Feststellungen des Privatgutachtens stützenden Vortrag beruhen, sondern dieser sogar durch das eingeholte Privatgutachten selbst widerlegt worden ist, sind die entstandenen Kosten für die Einholung des Privatgutachtens nach Auffassung des Senats nicht erstattungsfähig (vgl. Beschluss vom 30.12.2014 (17 W 152/14).
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