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OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung herangezogenen Sachverständigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.04.2014 - 24 O 350/12
- OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Kosten des Privatgutachters
Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14
Aber auch bei der vom Bundesgerichtshof (BGHZ 153, 235 ff. = juris Rn 13; 192, 140 ff. = juris Rn 12 f.; NJW 2013, 1823 f. = juris Rn 8) als maßgeblich angesehenen ex-ante-Sicht durfte die Beklagte zu 2 die Einholung dieses Gutachtens nicht als sachdienlich ansehen.Den dadurch entstehenden Aufwand hat sie mithin grundsätzlich selbst zu tragen (BGH, aaO unter Hinweis auf BGHZ 153, 235, 236 f.).
- BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06
Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess
Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 1597 f. = juris Rn 10) bedarf es deshalb in derartigen Fällen hinreichender Anhaltspunkte für einen bevorstehenden Versuch eines Versicherungsbetrugs und der Besorgnis, dass ohne die zeitnahe Einschaltung eines Privatsachverständigen Beweismittel für einen späteren Prozess verloren gehen oder ihre Benutzung erschwert wird. - BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit …
Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14
Aber auch bei der vom Bundesgerichtshof (BGHZ 153, 235 ff. = juris Rn 13; 192, 140 ff. = juris Rn 12 f.; NJW 2013, 1823 f. = juris Rn 8) als maßgeblich angesehenen ex-ante-Sicht durfte die Beklagte zu 2 die Einholung dieses Gutachtens nicht als sachdienlich ansehen. - BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14
Aber auch bei der vom Bundesgerichtshof (BGHZ 153, 235 ff. = juris Rn 13; 192, 140 ff. = juris Rn 12 f.; NJW 2013, 1823 f. = juris Rn 8) als maßgeblich angesehenen ex-ante-Sicht durfte die Beklagte zu 2 die Einholung dieses Gutachtens nicht als sachdienlich ansehen. - OLG Köln, 30.12.2014 - 17 W 152/14
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens
Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 17 W 135/14
Da die Klageverteidigung der Versicherung allein aus anderen Gründen Erfolg hatte, die nicht auf ihrem sich auf die Feststellungen des Privatgutachtens stützenden Vortrag beruhen, sondern dieser sogar durch das eingeholte Privatgutachten selbst widerlegt worden ist, sind die entstandenen Kosten für die Einholung des Privatgutachtens nach Auffassung des Senats nicht erstattungsfähig (vgl. Beschluss vom 30.12.2014 (17 W 152/14).
- LG Düsseldorf, 09.04.2019 - 19 T 18/19 Hinzu kommt, dass der Antragsteller aufgrund seines gutachterlich gestützten Vortrags obsiegt hat (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss v. 29.01.2015 - 17 W 135/14, BeckRS 10249; Beschluss v. 20.01.2014 - 17 W 204/13, NJW 2014, 2130).