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   OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21   

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https://dejure.org/2021,36638
OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21 (https://dejure.org/2021,36638)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.08.2021 - 17 W 16/21 (https://dejure.org/2021,36638)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. August 2021 - 17 W 16/21 (https://dejure.org/2021,36638)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Sachverständiger, Besorgnis der Befangenheit, unsachliche Reaktion

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 406 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen unsachlicher Reaktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 406 ZPO ; § 42 Abs 2 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen unsachlicher Reaktion

  • rechtsportal.de

    § 406 ZPO ; § 42 Abs 2 ZPO
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen unsachlicher Reaktion

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Unmoralisch" macht befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen unsachlicher Reaktion

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 8 W 78/08

    Ablehnung eines Sachverständigen bei unsachlicher Verteidigung gegen Angriffe der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21
    Die Besorgnis der Befangenheit kann sich zudem daraus ergeben, dass der Sachverständige auf die gegen sein Gutachten gerichtete sachliche Kritik mit abwertenden Äußerungen über die Partei, ihre Prozessbevollmächtigten oder einen Privatgutachter reagiert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 8 W 78/08 -, Rn. 8 , juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2010 - I-1 W 85/09 -, Rn. 4 ff., juris; KG, Beschluss vom 6. September 2007 - 12 W 52/07 -, Rn. 4 ff., juris; OLG Köln, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 16 W 26/01 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 108/80

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21
    In diesem Zusammenhang können Negativäußerungen über eine Prozesspartei die Voreingenommenheit begründen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1981 - IVa ZR 108/80 -, Rn. 19, juris); ebenso können einzelfallbezogen das Überschreiten des Gutachtenauftrags oder eine parteilastige Beweiswürdigung und das Nichtoffenbaren herangezogener Beweisunterlagen zu einer Voreingenommenheit beitragen (vgl. i. E. Scheuch in: BeckOK ZPO, Stand 1. März 2021, Rn. 24.2 ff.,.
  • OLG München, 04.07.2005 - 1 W 1010/05

    Besorgnis der Befangenheit bei Gesamtschau mehrerer Kleinigkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21
    Es ist allein maßgeblich, ob für die das Ablehnungsgesuch stellende Partei der Anschein einer nicht vollständigen Unvoreingenommenheit und Objektivität besteht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - X ZR 100/05 -, Rn. 5, juris), wobei mehrere Gründe, die für sich genommen eine Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen vermögen, in ihrer Gesamtheit die notwendige Überzeugung vermitteln können (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 1 W 1010/05 -, Rn. 11, juris; Huber: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl., Rn. 4, § 406 ZPO).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21
    Das Ablehnungsgesuch ist rechtzeitig gemäß § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO innerhalb der Frist zur Stellungnahme zu dem Ergänzungsgutachten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 12, juris) gestellt.
  • OLG Hamm, 20.01.2010 - 1 W 85/09

    Abwertende Äußerungen des Sachverständigen = Befangen!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21
    Die Besorgnis der Befangenheit kann sich zudem daraus ergeben, dass der Sachverständige auf die gegen sein Gutachten gerichtete sachliche Kritik mit abwertenden Äußerungen über die Partei, ihre Prozessbevollmächtigten oder einen Privatgutachter reagiert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 8 W 78/08 -, Rn. 8 , juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2010 - I-1 W 85/09 -, Rn. 4 ff., juris; KG, Beschluss vom 6. September 2007 - 12 W 52/07 -, Rn. 4 ff., juris; OLG Köln, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 16 W 26/01 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 26/01

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund von Äußerungen in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21
    Die Besorgnis der Befangenheit kann sich zudem daraus ergeben, dass der Sachverständige auf die gegen sein Gutachten gerichtete sachliche Kritik mit abwertenden Äußerungen über die Partei, ihre Prozessbevollmächtigten oder einen Privatgutachter reagiert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 8 W 78/08 -, Rn. 8 , juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2010 - I-1 W 85/09 -, Rn. 4 ff., juris; KG, Beschluss vom 6. September 2007 - 12 W 52/07 -, Rn. 4 ff., juris; OLG Köln, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 16 W 26/01 -, Rn. 5, juris).
  • KG, 06.09.2007 - 12 W 52/07

    Befangenheit des Sachverständigen: Unsachliche Reaktion auf einen Vorhalt des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21
    Die Besorgnis der Befangenheit kann sich zudem daraus ergeben, dass der Sachverständige auf die gegen sein Gutachten gerichtete sachliche Kritik mit abwertenden Äußerungen über die Partei, ihre Prozessbevollmächtigten oder einen Privatgutachter reagiert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 8 W 78/08 -, Rn. 8 , juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2010 - I-1 W 85/09 -, Rn. 4 ff., juris; KG, Beschluss vom 6. September 2007 - 12 W 52/07 -, Rn. 4 ff., juris; OLG Köln, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 16 W 26/01 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2021 - 17 W 16/21
    Es ist allein maßgeblich, ob für die das Ablehnungsgesuch stellende Partei der Anschein einer nicht vollständigen Unvoreingenommenheit und Objektivität besteht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - X ZR 100/05 -, Rn. 5, juris), wobei mehrere Gründe, die für sich genommen eine Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen vermögen, in ihrer Gesamtheit die notwendige Überzeugung vermitteln können (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 1 W 1010/05 -, Rn. 11, juris; Huber: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl., Rn. 4, § 406 ZPO).
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