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   OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08   

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OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08 (https://dejure.org/2008,1776)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.09.2008 - 17 W 21/08 (https://dejure.org/2008,1776)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. September 2008 - 17 W 21/08 (https://dejure.org/2008,1776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bankenhaftung in sog. Schrottimmobilien-Fällen: Prüfungsumfang der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren; Auslegung einer Vermittlererklärung über eine Mietpoolausschüttung; verjährungsrelevante Anlegerkenntnis bei Aufklärungshaftung aus einem Wissensvorsprung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens durch abschließende Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen zur Risikoaufklärungspflicht einer Finanzierungsbank im Prozesskostenhilfeverfahren; Auslegung der Angabe eines Vermittlers in einem so genannten Besuchsbericht betreffend ...

  • Judicialis

    ZPO § 114 Satz 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Entscheidung schwieriger Rechtsfragen zur Risikoaufklärungspflicht einer Finanzierungsbank im PKH-Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Risikoaufklärungspflicht der Finanzierungsbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Weiterer Etappensieg im Streit zwischen Anlegern und Badenia um "Schrottimmobilien"

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schrottimmobilien: Verjährungsfrist beginnt Ende 2004

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    OLG Karlsruhe gewährt Prozesskostenhilfe für Schadenersatzklage gegen Badenia

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Karlsruhe bejaht Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia bejaht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08
    Das ergibt sich aus dem nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil des BGH vom 27.5.2008 (XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Tz. 33 f).

    Dieses Auslegungsergebnis hat der XI. Zivilsenat nicht nur für vertretbar, sondern für überzeugend gehalten (BGH, WM 2008, 1260 Tz. 23).

    Dieser Stichtag ist jedoch für den Beginn der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB nicht allein maßgeblich, weil zusätzlich noch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen müssen (BGHZ 171, 1, 8 Tz. 23 ff; BGH, Urt. v. 27.5.2008 - XI ZR 132/07, Tz. 30 m.w.N.; Senat ZIP 2006, 1855).

    Für die Frage, wann der Gläubiger die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners besitzt, kann weitgehend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 Abs. 1 BGB a.F. zurückgegriffen werden (BGH, WM 2008, 1260 Tz. 32 m.w.N.).

    Hierzu gehört in Fällen unzureichender Aufklärung auch die Kenntnis der Umstände einschließlich der wirtschaftlichen Zusammenhänge, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (BGH, WM 2008, 1260 Tz. 32 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Antragsgegnerin aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung gegenüber dem Antragsteller setzt die Verjährung der hieraus folgenden Ersatzansprüche nicht nur voraus, dass der Antragsteller bereits vor dem 1.1.2004 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat, aus denen sich ergab, dass er im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden war, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Antragsgegnerin zuließen (BGH, WM 2008, 1260 Tz. 34 m.w.N.; Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 318/06 Tz. 28).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08
    Dieser Stichtag ist jedoch für den Beginn der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB nicht allein maßgeblich, weil zusätzlich noch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen müssen (BGHZ 171, 1, 8 Tz. 23 ff; BGH, Urt. v. 27.5.2008 - XI ZR 132/07, Tz. 30 m.w.N.; Senat ZIP 2006, 1855).

    Die zur Frage der Verjährung darlegungs- und beweisbelastete Antragsgegnerin (BGHZ 171, 1 11 Tz. 32) hat im Streitfall auch nicht vorgetragen, dass vor dem 1.1.2004 dem Antragsteller selbst oder seinem Prozessbevollmächtigten, dessen Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis er sich gem. 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste, bereits Umstände bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben waren, die eine Aufklärungspflicht der Antragsgegnerin unter dem Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung des Antragstellers durch die Vertriebsbeauftragte begründeten.

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 318/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08
    Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Antragsgegnerin aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung gegenüber dem Antragsteller setzt die Verjährung der hieraus folgenden Ersatzansprüche nicht nur voraus, dass der Antragsteller bereits vor dem 1.1.2004 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat, aus denen sich ergab, dass er im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden war, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Antragsgegnerin zuließen (BGH, WM 2008, 1260 Tz. 34 m.w.N.; Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 318/06 Tz. 28).

    Keinesfalls genügte entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin für den Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist die aufgrund der Mietpoolabrechnungen gewonnene Kenntnis des Anlegers von der Unrichtigkeit der in Aussicht gestellten Mieteinnahmen und der wirtschaftlich schwachen Ertragslage des Mietpools (BGH, Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 318/06 Tz. 30).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08
    Der Haftungsgrund folgt aus dem Umstand, dass die Vertriebsgesellschaft den Antragsteller und seine geschiedene Ehefrau durch unrichtige Angaben zu der tatsächlich verfügbaren Nettomiete getäuscht und die Anleger auf diese Weise zu ihrem Anlageentschluss bestimmt hat, wovon die Antragsgegnerin - wie zugunsten des Antragstellers zumindest vermutet wird (BGHZ 168, 1, 22 ff., Tz. 50 ff.) - Kenntnis hatte.

    Vielmehr scheidet der geltend gemachte Rückabwicklungsanspruch des Antragstellers nicht wegen fehlender Kausalität der Aufklärungspflichtverletzung der Antragsgegnerin für einen den Anlegern im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft entstandenen Schaden aus (vgl. bereits BGHZ 168, 1 Tz. 61).

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08
    Die für den Lauf der Verjährungsfrist maßgebliche Kenntnis des Antragstellers kann daher grundsätzlich nicht vor Ende des Jahres 2004 angesetzt werden, als das von dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Auftrag gegebene Gutachten vom 27.11.2001 namentlich im Zusammenhang mit dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.11.2004 (15 U 4/01) allgemein bekannt geworden ist.
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08
    Sie hätten sogar einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag aus mehreren Gründen beseitigen können (vgl. bereits BGH WM 2007, 114 Tz. 22).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08
    Vielmehr genügt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit im Grundsatz die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGHZ 170, 260, 271 Tz. 28).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08
    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung, die von der Antragsgegnerin bisher nicht widerlegt ist, ist davon auszugehen, dass die Anleger bei entsprechenden Hinweisen auf die Unrichtigkeit der Berechnung des erforderlichen Eigenaufwands für den Erwerb die Eigentumswohnung mangels Rentabilität nicht erworben und daher weder das Vorausdarlehen noch die beiden Bausparverträge bei der Antragsgegnerin abgeschlossen hätten (vgl. BGH WM 2004, 422 juris Tz. 28; BGHZ 169, 1, 26, Tz. 61).
  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08
    Die verjährungsrechtliche Verselbstständigung der einzelnen Pflichtverletzungen hat zur Folge, dass die kenntnisabhängige Regelverjährungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn der Gläubiger die Umstände, insbesondere die wirtschaftlichen Zusammenhänge kennt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht kennt, aus denen sich der jeweilige Aufklärungstatbestand ergibt (BGH, Urteil vom 1.4.2003 - XI ZR 318/02, BKR 2003, 431 = ZIP 2003, 1782, 1783).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2008 - 17 W 21/08
    aa) Die regelmäßige Verjährungsfrist für einen Anspruch aus Aufklärungspflichtverletzung einer kreditgewährenden Bank bzw. Bausparkasse beginnt bei mehreren in Rede stehenden Pflichtverstößen gesondert für jede Aufklärungspflichtverletzung zu laufen (vgl. BGH WM 2008, 89 Tz. 15 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 320/05

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

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