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   OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08   

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OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08 (https://dejure.org/2008,11018)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.2008 - 17 W 211/08 (https://dejure.org/2008,11018)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 17 W 211/08 (https://dejure.org/2008,11018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 32; ; ZPO § 35; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs.; ; ZPO § 104 Abs. 3 S. 1; ; UWG § 14; ; RpflG § 11 Abs. 1; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 35; ZPO § 91 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen einer ausländischen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamburg, 12.01.1999 - 8 W 3/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung von Korrespondenzanwaltskosten

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
    Für das Erstattungsrecht schließt die ganz herrschende Meinung (OLG München JurBüro 1994, 477; OLG Hamburg MDR 1999, 638; KG MDR 2008, 653; Senat, Beschluss vom 21.10.1991 - 17 W 342/91 - = Rpfleger 1992, 222; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 35 Rdn. 5; Zöller/Vollkommer, § 35 Rdn. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 239; a.A.: Zöller/Herget, § 91 Rdn. 13 "Wahlgerichtsstand") hieraus, dass die Reisekosten des auswärtigen Anwaltes nicht alleine deshalb zu kürzen sind, weil der Kläger auch am Sitz des Rechtsanwaltes hätte klagen können.
  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
    In einer neueren Entscheidung des VII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 22. Februar 2007 - VII ZB 93/06 - = AGS 2008, 260) wird das in anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes relativierte Grundprinzip in den Vordergrund gestellt, wonach sich jede Partei kostenbewusst zu verhalten habe (s. hierzu: Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rdn. 12 m.w.N.).
  • OLG München, 24.01.1994 - 11 W 2972/93
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
    Für das Erstattungsrecht schließt die ganz herrschende Meinung (OLG München JurBüro 1994, 477; OLG Hamburg MDR 1999, 638; KG MDR 2008, 653; Senat, Beschluss vom 21.10.1991 - 17 W 342/91 - = Rpfleger 1992, 222; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 35 Rdn. 5; Zöller/Vollkommer, § 35 Rdn. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 239; a.A.: Zöller/Herget, § 91 Rdn. 13 "Wahlgerichtsstand") hieraus, dass die Reisekosten des auswärtigen Anwaltes nicht alleine deshalb zu kürzen sind, weil der Kläger auch am Sitz des Rechtsanwaltes hätte klagen können.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2003 - 20 W 80/02

    Festsetzung von Reisekosten nebst Abwesenheitsgeld eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
    Ähnlich verhalten sich die Entscheidungen des OLG Düsseldorf (JurBüro 2003, 427) und des LG Hanau (JurBüro 2004, 36).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
    Angesichts des aus Sicht des Senats bestehenden Widerspruchs in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die auch nicht mit einer "gebotenen typisierenden Betrachtungsweise" (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06 - = AGS 2007, 430 = BGHReport 2007, 427) aufzulösen ist, sieht sich der erkennende Senat kaum in der Lage, die Einschaltung von C.-er Rechtsanwälten durch eine in T. residierende Partei zwecks Führung eines Prozesses vor dem Landgericht M. gegen eine im Bezirk des Landgerichts L. residierende Partei hinsichtlich der Frage der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten unter Beachtung des § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. ZPO nach sicheren Kriterien zu beurteilen, da die bisher geltenden Grundprinzipien des Kostenerstattungsrechtes und die Rechtsprechung einzelner Senate des Bundesgerichtshofes nicht mehr in Einklang zu bringen sind.
  • OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten des Verkehrsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
    Das OLG Stuttgart (FamRZ 2003, 1400) hat entschieden, eine ausländische Partei dürfe in der Regel ihren Vertrauensanwalt an jedem beliebigen Ort in Deutschland mandatieren, ohne kostenrechtliche Einbußen hinnehmen zu müssen.
  • OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02

    Vaterschaftsanfechtung: Gerichtliches Verwertungsverbot einer privaten

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
    Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (FamRZ 2003, 944) ist eine holländische Partei, die in Karlsruhe klagt, verpflichtet, einen Rechtsanwalt in der Nähe der deutsch-niederländischen Grenze zu mandatieren, falls sie keine Nachteile bei der Frage der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten ihres Anwaltes erleiden wolle.
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
    Hiervon weicht der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04 - = NJW 2008, 2122 = AGS 2008, 368 = MDR 2008, 829) in grundlegenden Bereichen ab.
  • OLG Köln, 15.07.2002 - 17 W 6/02

    Erstattungsfähigkeit von Fahrradkurier-, Dolmetscher-, Patentanwalts- und

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
    Der erkennende Senat (Beschluss vom 15. Juli 2002 - 17 W 6/02 - = JurBüro 2002, 591) hat einer in Mailand ansässigen und in Köln prozessierenden Partei die Kosten für die Fahrt ihres in München residierenden Rechtsanwaltes nach Köln zuerkannt mit der Begründung, dass die Kosten einer Informationsreise von Mailand nach Köln höher gewesen wären als die Reisekosten München - Köln .
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
    Eine Ausnahme war des Weiteren bei einfach gelagerten Rechtsstreitigkeiten zu machen, die keinen umfangreichen Sachverhalt aufwiesen (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - = NJW 2003, 898 = AGS 2003, 97 = MDR 2003, 233).
  • OLG Köln, 21.10.1991 - 17 W 342/91
  • KG, 19.09.2007 - 2 W 160/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13

    Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter

    Für eine ausländische Partei ist es grundsätzlich unzumutbar, zunächst das für den Fall örtlich zuständige Gericht zu ermitteln und hiernach ihren deutschen Rechtsanwalt auszusuchen (OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 18).

    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Für eine ausländische Partei ist es grundsätzlich unzumutbar, zunächst das für den Fall örtlich zuständige Gericht zu ermitteln und hiernach ihren deutschen Rechtsanwalt auszusuchen (OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 18).

    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris-Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).

  • OLG Köln, 20.04.2010 - 17 W 51/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des "Hausanwalts" einer ausländischen Partei

    Der Rechtspfleger hat sich hierbei zwar ersichtlich sehr eingehend mit dem Senatsbeschluss vom 01.12.2008 - 17 W 211/08 (abrufbar bei juris) befasst; die von ihm auf dieser Grundlage getroffene Entscheidung beruht aber zum einen offenbar auf einem Missverständnis der Entscheidungsgründe und es bleiben zum anderen auch weitere wesentliche Gesichtspunkte, die in die kostenrechtliche Betrachtung hätten einfließen müssen, unberücksichtigt:.

    Für die ausländische Partei ist es insbesondere grundsätzlich unzumutbar, zunächst das für ihren Fall örtlich zuständige deutsche Gericht zu ermitteln und hiernach ihren deutschen Rechtsanwalt auszusuchen (vgl. Senatsbeschluss vom 01.12.2008 - 17 W 211/08, juris).

    Soweit im vorbezeichneten Senatsbeschluss vom 01.12.2008 - 17 W 211/08 - des weiteren ausgeführt ist, im seinerzeit zu entscheidenden Falle seien die Kosten der Reise des Berliner Anwalts nach Köln dem Grunde nach erstattungsfähig, weil Berlin von Köln annähernd gleich weit entfernt liege wie Salzburg, nämlich jeweils ungefähr 600 km, und deshalb keine höheren Kosten zu erstatten seien, als wenn die erstattungsberechtigte Partei in Deutschland ansässig (gewesen) wäre, etwa in Rosenheim, und dort ihren Anwalt des Vertrauens für die Terminswahrnehmung in Köln mandatiert hätte, dürfen diese Ausführungen nicht in dem Sinne (miss-)verstanden werden, dass eine Erstattung von Reisekosten des Rechtsanwalts der ausländischen Partei allein unter diesen Voraussetzungen in Betracht kommt.

    So hat der erkennende Senat bereits in seinem - in dem vom Rechtspfleger herangezogenen Beschluss vom 01.12.2008 (17 W 211/08) wiedergegebenen - früheren Beschluss vom 15.07.2002 (17 W 6/02, JurBüro 2002, 591) einer in Mailand ansässigen und in Köln prozessierenden ausländischen Partei die Kosten für die Fahrt ihres in München residierenden Prozessbevollmächtigten nach Köln mit der Begründung zuerkannt, die Kosten einer (fiktiven) Informationsreise von Mailand nach Köln seien höher als die tatsächlichen angefallenen Reisekosten München - Köln.

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Für eine ausländische Partei ist es grundsätzlich unzumutbar, zunächst das für den Fall örtlich zuständige Gericht zu ermitteln und hiernach ihren deutschen Rechtsanwalt auszusuchen (OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 18).

    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).

  • LG München I, 22.03.2013 - 13 T 20183/12

    Reisekostenerstattung bei missbräuchlicher Ausnutzung des fliegenden

    Entgegen der Auffassung des OLG Köln (Beschluss vom 01.12.2008, Az. 17 W 211/08; s. auch Schneider, AGS 2008, 625) steht die Annahme eines freien Wahlrechts unter verschiedenen Gerichtsständen gemäß § 35 ZPO dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • LAG Hamburg, 09.10.2009 - 1 Ta 10/09

    Erstattung von Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts in Höhe der ersparten

    Von mehreren Möglichkeiten ist deshalb die kostengünstigste zu wählen (OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008, 17 W 211/08).
  • OLG Koblenz, 16.01.2014 - 14 W 28/14

    Kostenerstattung bei unterschiedlichem Obsiegen und Unterliegen von

    Bei der Ermittlung der notwendigen Kosten beider Beklagten (§ 91 ZPO ) ist zu berücksichtigen, dass diese grundsätzlich berechtigt gewesen wären (OLG München vom 16.02.2011 in 11 W 224/11; OLG Köln vom 01.12.2008 in 17 W 211/08 und KG Berlin vom 27.08.2009 in 2 W 262/08, sämtlich zitiert nach [...]), entweder die Kosten für einen Verkehrsanwalt in Paris und einen Hauptbevollmächtigten in Trier oder die für einen Hauptbevollmächtigten in Trier und für zwei (Partei-) Informationsreisen nach Trier anzumelden (Vorbereitung der Klageerwiderung und Stellungnahme zum Hinweisbeschluss.
  • OLG Köln, 30.12.2010 - 17 W 308/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einschaltung eines italienischen

    Für die ausländische Partei ist es insbesondere grundsätzlich unzumutbar, zunächst das für ihren Fall örtlich zuständige deutsche Gericht zu ermitteln und hiernach ihren deutschen Rechtsanwalt auszusuchen (Senat, Beschluss vom 01. Dezember 2008 - 17 W 211/08 -).
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   OLG Köln, 21.10.1991 - 17 W 211/08   

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OLG Köln, 21.10.1991 - 17 W 211/08 (https://dejure.org/1991,23069)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.1991 - 17 W 211/08 (https://dejure.org/1991,23069)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 17 W 211/08 (https://dejure.org/1991,23069)
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