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   OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15   

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https://dejure.org/2015,28693
OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15 (https://dejure.org/2015,28693)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2015 - 17 W 22/15 (https://dejure.org/2015,28693)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 17 W 22/15 (https://dejure.org/2015,28693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    § 48 GKG
    Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1810
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05

    Streitwertbestimmung für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 11.04.2005 (17 W 21/05 - OLGR Karlsruhe 2005, 353) entschieden hat, bestimmt sich der Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass ein Darlehensvertrag unwirksam ist, nach der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta, im Streitfall mithin nach den noch bestehenden Restverbindlichkeiten in Höhe von unstreitig 272.700 EUR (vgl. zum Parallelfall einer negativen Feststellungklage eines Versicherungsnehmers, dass ein Versicherungsvertrag ab einem bestimmten Zeitpunkt wegen Kündigung nicht mehr besteht auch OLG Karlsruhe, MDR 2011, 1420 Rn. 9 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 15 W 29/04

    Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15
    und Anwaltsgebühren, mit denen der Beschwerdeführer, bezogen auf den festgesetzten und den angestrebten Streitwert, belastet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005 15 W 29/04, JurBüro 2005, 542; Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., § 68 GKG Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1997 - XI ZB 3/97

    Streitwert bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15
    Dass die Kläger daneben möglicherweise auch Interesse daran hatten, aus den Verträgen ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung - die mit den Anträgen freilich nicht geltend gemacht wurde - entlassen zu werden, ändert daran nichts (vgl. zum spiegelbildlichen Fall einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung, bei dem der Wert dem vollen Betrag der von der Kündigung betroffenen Darlehenssumme entspricht bereits BGH, Beschluss vom 25.02.1997 - XI ZB 3/97, WM 1997, 741 sowie zur Beschwer BGH, Beschluss vom 17.03.2009 - XI ZR 142/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 17.03.2009 - XI ZR 142/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15
    Dass die Kläger daneben möglicherweise auch Interesse daran hatten, aus den Verträgen ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung - die mit den Anträgen freilich nicht geltend gemacht wurde - entlassen zu werden, ändert daran nichts (vgl. zum spiegelbildlichen Fall einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung, bei dem der Wert dem vollen Betrag der von der Kündigung betroffenen Darlehenssumme entspricht bereits BGH, Beschluss vom 25.02.1997 - XI ZB 3/97, WM 1997, 741 sowie zur Beschwer BGH, Beschluss vom 17.03.2009 - XI ZR 142/08, juris Rn. 2).
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   OLG Köln, 06.03.2015 - 17 W 22/15   

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https://dejure.org/2015,31753
OLG Köln, 06.03.2015 - 17 W 22/15 (https://dejure.org/2015,31753)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2015 - 17 W 22/15 (https://dejure.org/2015,31753)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2015 - 17 W 22/15 (https://dejure.org/2015,31753)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 22.11.2022 - 17 Wx 2/22

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Amtsrichters im

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 11. März 2014 - 17 W 26/14 - und vom 6. März 2015 - 17 W 22/15 -, NJOZ 2016, 983 f.).
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