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   OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 4/2000, 17 W 4/00   

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https://dejure.org/2000,5039
OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 4/2000, 17 W 4/00 (https://dejure.org/2000,5039)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.05.2000 - 17 W 4/2000, 17 W 4/00 (https://dejure.org/2000,5039)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 17 W 4/2000, 17 W 4/00 (https://dejure.org/2000,5039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rüge nur in Bezug auf "eigene" Rechtsverletzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Anspruch auf Zuschlagsunterlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff des offenbaren Missverhältnisses; Zulässigkeit eines vorbeugenden Antrags auf Unterlassung der Aufhebung einer Ausschreibung; Gerichtliche Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 18 (Ls.)
  • NZBau 2001, 285
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 26.06.1996 - 6 U 395/96

    Zulässigkeit von sogenannten Befriedigungsverfügungen im einstweiligen

    Auszug aus OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 4/00
    kann er solche Ansprüche auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen (vgl. OLG Rostock MDR 1996, 1183 f).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 111/83

    Anspruch eines Bieters auf Erstattung der Angebotskosten bei Mängeln des

    Auszug aus OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 4/00
    Eine Verletzung des § 26 Nr. 1 VOL/A, also eine rechtswidrige Aufhebung der Ausschreibung, kann zwar einen Anspruch aus dem Rechtsinstitut des Verschuldens bei Vertragsschluss auslösen (vgl. BGH BauR 1984, 631; Daub/Eberstein a. a. O. Rdn. 38 ff.).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 4/00
    Danach soll der Unternehmer (Antragsteller) einen Anspruch darauf haben, dass die seinen Schutz bezweckenden Vergabevorschriften von den Vergabestellen eingehalten werden (BT-Dr. 13/9340, S. 14; vgl. auch EuGH NVwZ 1996, 367, 368, Tz 19).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2000 - 1 VK 16/99

    Einsammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen

    Auszug aus OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 4/00
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg- Vorpommern vom 08.02.2000 - Az.: 1 VK 16/99 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39;

    Auf das Gesamtangebot ist abzustellen, weil einzelne Unterdeckungen sich durch die Kalkulation anderer Positionen wieder ausgleichen können (BGH, BauR 1977, 52, 53; vgl. auch OLG Rostock, NZBau 2001, 285, 286 und NZBau 2001, 286, 288).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - Verg 36/01

    Ausnahme vom grundsätzlich beim Bieter liegenden Übermittlungsrisiko

    Indem die Antragsgegnerinnen das oder eins der optimierten Angebote der BG ibb/DGT dem Angebot der Antragstellerin für den beabsichtigten Zuschlag - vergabefehlerhaft, olgdue36-01 wie die Antragstellerin meint - bevorzugen, droht der Antragstellerin kein Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB, also keine wirkliche Verschlechterung ihrer Zuschlagschancen (vgl. zu dieser Auslegung des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB: Senat, NZBau 2001, 106, 111 und 2001, 155, 157; BayObLG NZBau 2000, 481, 485; OLG Frankfurt a. M. NZBau 2001, 101, 104; OLG Koblenz NZBau 2000, 534, 537; OLG Rostock NZBau 2001, 285), wie auch die Vergabekammer zu Recht ausgeführt hat.
  • OLG Schleswig, 26.07.2007 - 1 Verg 3/07

    Ableitung eines offenbaren Mißverhältnisses im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A

    Wenngleich im Rahmen des § 25 Nr. 2 Abs. 2 S. 1 VOL/A "Einzelposten" überprüft werden können, kann das "offenbare Missverhältnis" i. S. d. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A nicht aus einem Vergleich zwischen den in einzelnen Angeboten bepreisten Einzelposten oder (allein) der Personalkostenkalkulation verschiedener Angebote abgeleitet werden, sondern erst aus einer Gesamtbetrachtung der Angebotspreise oder der Preise für einzelne, (sachlich) in sich abgeschlossene Teile der ausgeschriebenen Leistung (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 10.05.2000, 17 W 4/00, NZBau 2001, 285 (Ls. 1); Kulartz, in: Daub/Eberstein, VOL/A, 2000, § 25 Rn. 41).
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