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   OLG Celle, 19.05.2003 - 17 W 40/03   

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https://dejure.org/2003,6409
OLG Celle, 19.05.2003 - 17 W 40/03 (https://dejure.org/2003,6409)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.05.2003 - 17 W 40/03 (https://dejure.org/2003,6409)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 17 W 40/03 (https://dejure.org/2003,6409)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abänderbarkeit einer Entscheidung in Freiheitsentziehungssachen; Verlängerung der Abschiebungshaft bei unveränderter Sachlage; Formelle Rechtskraft der Entscheidungen in Freiheitsentziehungssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderbarkeit einer Entscheidung in Freiheitsentziehungssachen; Verlängerung der Abschiebungshaft bei unveränderter Sachlage; Formelle Rechtskraft der Entscheidungen in Freiheitsentziehungssachen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 57
    D (A), Abschiebungshaft, Haftverlängerung, Passersatzpapiere, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Abschiebungshindernis, Vertretenmüssen, Ausländerbehörde, Beschleunigungsgebot, Sofortige weitere Beschwerde

  • Judicialis

    AuslG § 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57
    Zur Abänderbarkeit einer Entscheidung über Verlängerung der Abschiebungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2003 - 17 W 40/03
    Für die Zulässigkeit der hier in Rede stehenden Haftfortdauer kommt es entscheidend darauf an, ob und in welchem Maß die Verzögerung auch auf Gründen beruht, die der Betroffenen nicht selbst zu vertreten hat (BGH NJW 1996, 2796, 2797).
  • BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 31/06

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG bei Ablehnung eines Feststellungsantrags im

    Durch Verfassungsrecht ist nicht festgelegt, ob die Prüfung auch hinsichtlich aller während des gesamten Haftzeitraums neu eingetretener Umstände innerhalb des Rechtsmittelverfahrens gegen die Haftanordnung zu erfolgen hat oder ob sie auf mehrere gerichtliche Verfahren verteilt, etwa auch in Anknüpfung an einen späteren Haftaufhebungsantrag, stattfinden kann (vgl. zu diesem Problemkreis KG, OLGZ 1977, 161 ; OLG Stuttgart, FGPrax 1996, S. 40; LG Lüneburg, InfAuslR 2001, S. 294 ; Brandenburgisches OLG, FGPrax 2002, S. 278; OLG Celle, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 17 W 40/03; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. April 2005 - 20 W 139/05 -, juris).
  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 15 Wx 254/08

    Anfechtbarkeit der Ablehnung einer Haftaufhebung mit der sofortigen Beschwerde

    Verfahrensgegenstand der Entscheidung über einen Haftaufhebungsantrag nach § 10 Abs. 2 FEVG ist deshalb nach zutreffender Auffassung die Rechtmäßigkeit des Fortbestandes der Haftanordnung für die Zukunft, wobei die zu treffende Sachentscheidung sowohl die bisherige Sachlage als auch neu hinzugetretene Tatsachen zu berücksichtigen hat (BayObLG a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.04.2005 - 20 W 139/05 - zitiert nach juris; OLG Celle InfAuslR 2003, 392).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 20 W 139/05

    Abschiebehaft: Gegenstand des Aufhebungsverfahrens und Anforderungen an die

    Weil Entscheidungen in Freiheitsentziehungssachen zwar der formellen, nicht aber der materiellen Rechtskraft fähig sind, bedeutet dies zugleich, dass die Aufhebung sowohl auf eine unveränderte Sachlage als auch auf neue Tatsachen gestützt werden kann (vgl. dazu BayOblG a.a.O.; OLG Celle Beschluss vom 19. Mai 2003 in der Sache 17 W 40/03 - dokumentiert bei Melchior; Beschluss des OLG Stuttgart vom 27. November 1995 in der Sache 8 W 614/95 = FGPrax 1996, 40; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 31 Rn. 22).
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