Rechtsprechung
OLG Köln, 19.08.1998 - 17 W 84/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses wegen einer vom Rechtspfleger versäumten Festsetzung der Entschädigung für Zeitversäumnis durch die Terminswahrnehmungen eines Geschäftsführers
- rewis.io
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.01.1997 - 4 O 15/94
- OLG Köln, 19.08.1998 - 17 W 84/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 20 U 178/94
Stahlrohrstuhl von Mart Stam
Auszug aus OLG Köln, 19.08.1998 - 17 W 84/97
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Köln vom 8. Januar 1997 - 4 O 15/94 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die aufgrund des am 15. Dezember 1995 verkündeten Urteils des Oberlandesgerichts Köln - 20 U 178/94 - von den Beklagten der Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf DM 197, 20 nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Januar 1996 festgesetzt. - OLG Hamm, 25.01.1996 - 23 W 348/95
Auszug aus OLG Köln, 19.08.1998 - 17 W 84/97
Fällt ihre Arbeitskraft zeitweise aus, weil sie für die von ihnen vertretene Gesellschaft an Gerichtsterminen teilnehmen müssen, dann stellt sich dies bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise für die juristische Person in der Regel als Nachteil dar, für den nach Maßgabe des § 2 ZSEG eine Entschädigung zuzubilligen ist (OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15; OLG Hamm Beschluß vom 25. Januar 1996 - 23 W 348/95; OLG Hamburg JurBüro 1991, 1089 mwN.). - BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65
Preisbindung für Schallplatten
Auszug aus OLG Köln, 19.08.1998 - 17 W 84/97
Gegenstand der Auslegung muß der im Gesetz objektivierte Wille des Gesetzgebers sein, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Zusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299 und 50, 117, BGHZ 46, 74). - BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus OLG Köln, 19.08.1998 - 17 W 84/97
Gegenstand der Auslegung muß der im Gesetz objektivierte Wille des Gesetzgebers sein, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Zusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299 und 50, 117, BGHZ 46, 74).
- OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99
Kostenfestsetzungsbeschluß; Sofortige Beschwerde; Erinnerung; Abänderung; …
Entgegen seiner früher vertretenen Rechtsauffassung (vgl. JurBüro 1986, 1708) hält der Senat nicht mehr uneingeschränkt daran fest, die Regelungen in § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO und § 2 ZSEG seien ausschließlich auf natürliche Personen zugeschnitten, weil juristische Personen selbst nicht reisen und keine Zeitversäumnis erleiden könnten (vgl. bereits Beschluß des Senats vom 19.8.1998 - 17 W 84/97 -). - OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98
Kostengrundentscheidung Beweisverfahren Hauptsacheprozess
Auch wird die geänderte Rechtsprechung des erkennenden Senates zur Erstattungsfähigkeit der Terminskosten des Vertreters einer als Prozeßpartei eingebundenen GmbH zu berücksichtigen sein; insoweit wird auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 19. August 1998 - 17 W 84/97 - Bezug genommen.