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   OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09   

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OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09 (https://dejure.org/2009,3789)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.11.2009 - 17 WF 131/09 (https://dejure.org/2009,3789)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. November 2009 - 17 WF 131/09 (https://dejure.org/2009,3789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    FamFG § 78 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1008
  • NJW 2010, 6
  • FamRZ 2010, 582
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 18 WF 12/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren über das Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09
    Deshalb ist - wie schon bisher - in der Regel die Beiordnung eines Anwalts geboten, wenn das Umgangsrecht insgesamt oder zumindest wesentliche Elemente seiner Ausgestaltung im Streit sind (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2004, Bumiller/Harders, § 78 Rn. 4. Musielak/Borth, § 78 Rn. 4. Keidel/Zimmermann, § 78 Rn. 12. aA Horndasch/Viefhues/Götsche, § 78 Rn. 34 Stichwort: Umgangsrechtsverfahren).
  • OLG Brandenburg, 08.08.2001 - 9 UF 28/01

    Zu den Voraussetzungen von Einschränkungen oder Ausschluß des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09
    Für die Frage, ob der Umgang im konkreten Fall durch das Alter des Kindes (vgl. dazu OLG Celle FamRZ 1990, 1026. OLG Brandenburg FamRZ 2002, 414. Johannsen/Henrich/Jäger Eherecht, 4. Aufl., § 1684, Rn. 29. Büte, Das Umgangsrecht bei Kindern getrennt lebender oder geschiedener Eltern, 2. Aufl., Rn. 207) das Kindeswohl nicht gefährdet, bedarf es einer Darlegung der Belastbarkeit des Kindes, der Intensität der Beziehungen zum Umgangsberechtigten, wie zu den Beziehungen der Eltern untereinander pp.
  • OLG Celle, 12.02.1990 - 10 UF 197/89
    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09
    Für die Frage, ob der Umgang im konkreten Fall durch das Alter des Kindes (vgl. dazu OLG Celle FamRZ 1990, 1026. OLG Brandenburg FamRZ 2002, 414. Johannsen/Henrich/Jäger Eherecht, 4. Aufl., § 1684, Rn. 29. Büte, Das Umgangsrecht bei Kindern getrennt lebender oder geschiedener Eltern, 2. Aufl., Rn. 207) das Kindeswohl nicht gefährdet, bedarf es einer Darlegung der Belastbarkeit des Kindes, der Intensität der Beziehungen zum Umgangsberechtigten, wie zu den Beziehungen der Eltern untereinander pp.
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

    Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09
    Darüber hinaus handelt es sich bei der Regelung des Umgangsrechts häufig auch deshalb um eine schwierige Rechtsfrage, weil die Kosten des Umgangsrechts bei der Berechnung eines eventuellen Unterhaltsanspruches von Bedeutung sein können (vgl. dazu Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht, 2. Aufl., § 1581, Rn. 20, § 1603 Rn. 59. BGH NJW 2005, 1493.2007, 511.2008, 1377).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09
    Vielmehr sind grundsätzlich auch subjektive Kriterien zu berücksichtigen, weil nur so dem aus dem Sozialstaats und Rechtsstaatsprinzip folgenden Gebot der Gleichstellung von Bemittelten und Unbemittelten (vgl. dazu BVerfG NJW 2004, 1789. NJW-RR 2007, 1713. NJW 2008, 1831) zur Verwirklichung eines effektiven Rechtsschutzes genüge getan wird.
  • OLG München, 12.10.2006 - 16 WF 1593/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Anwalts im Rahmen der

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09
    Ergibt allerdings die vorrangige Prüfung, dass durch den beabsichtigten Ausschluss der Reisekosten keine Mehrkosten verursacht werden, was der Fall ist, wenn bei Beauftragung eines im Bezirk niedergelassenen Anwalts Reisekosten in gleicher Höhe entstanden wären (vgl. dazu OLG München FamRZ 2007, 489. vgl. auch noch BGH FamRZ 2004, 1362), ist eine uneingeschränkte Beiordnung geboten.
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09
    Vielmehr sind grundsätzlich auch subjektive Kriterien zu berücksichtigen, weil nur so dem aus dem Sozialstaats und Rechtsstaatsprinzip folgenden Gebot der Gleichstellung von Bemittelten und Unbemittelten (vgl. dazu BVerfG NJW 2004, 1789. NJW-RR 2007, 1713. NJW 2008, 1831) zur Verwirklichung eines effektiven Rechtsschutzes genüge getan wird.
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09
    Ergibt allerdings die vorrangige Prüfung, dass durch den beabsichtigten Ausschluss der Reisekosten keine Mehrkosten verursacht werden, was der Fall ist, wenn bei Beauftragung eines im Bezirk niedergelassenen Anwalts Reisekosten in gleicher Höhe entstanden wären (vgl. dazu OLG München FamRZ 2007, 489. vgl. auch noch BGH FamRZ 2004, 1362), ist eine uneingeschränkte Beiordnung geboten.
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09
    Nicht zulässig ist deshalb die Ablehnung der Beiordnung durch die pauschale Bezugnahme auf den Amtsermittlungsgrundsatz (BVerfG FamRZ 2002, 531).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09
    Vielmehr sind grundsätzlich auch subjektive Kriterien zu berücksichtigen, weil nur so dem aus dem Sozialstaats und Rechtsstaatsprinzip folgenden Gebot der Gleichstellung von Bemittelten und Unbemittelten (vgl. dazu BVerfG NJW 2004, 1789. NJW-RR 2007, 1713. NJW 2008, 1831) zur Verwirklichung eines effektiven Rechtsschutzes genüge getan wird.
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Unter Berücksichtigung des Einzelfalles sei deswegen auch auf der Grundlage der gesetzlichen Neuregelung durch das FamFG von Bedeutung, in wieweit ein Beteiligter subjektiv in der Lage sei, seine Rechte und Interessen im Verfahren durchzusetzen, insbesondere, ob er in der Lage sei, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; OLG Celle FamRZ 2010, 582; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 579, 580; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5 f.; Keidel/Zimmermann FamFG § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 72 ff.; Musielak/Borth FamFG § 78 Rdn. 4).
  • OLG Celle, 24.09.2013 - 17 WF 199/13

    Entscheidung über die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Deshalb ist - unter Beachtung der Grundsätze der Berücksichtigung des Einzelfalles - nach wie vor von Bedeutung, inwieweit ein Beteiligter subjektiv in der Lage ist, seine Rechte und Interessen im Verfahren durchzusetzen (OLG Celle, Beschluss vom 11. November 2009 -17 WF 131/09-, FamRZ 2010, 582, Tz. 4) Darauf geht das Amtsgericht jedoch in seiner Prüfung der Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 FamFG mit keinem Wort ein.
  • OLG Celle, 15.02.2010 - 10 WF 59/10

    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren der weiteren

    Wie die Frage der Anwaltsbeiordnung für Verfahren zu entscheiden ist, in denen es um die erstmalige Regelung eines bislang gar nicht stattfindenden und auch grundsätzlich in Frage gestellten Umganges geht, bedarf hier keiner Entscheidung; insofern gibt auch der zu einer solchen Ausgangslage ergangene und von der Antragstellerin in Berufung genommene Beschluß des 17. Zivilsenates des OLG Celle vom 11. November 2009 - 17 WF 131/09 - für den Streitfall nichts her.
  • OLG Celle, 30.06.2011 - 10 WF 176/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anbringung eines Antrags auf Erlass einer

    Vielmehr kann diesem Aspekt allein dann eine - verstärkende - Bedeutung zukommen, wenn bereits andere Gesichtspunkte erheblich für die Annahme einer Beiordnungsnotwendigkeit streiten (vgl. etwa OLG Celle [17. Zivilsenat] - Beschluß vom 11. November 2009 - 17 WF 131/09 - FamRZ 2010, 582 = NJW 2010, 1008 f. [die Tatsache, daß die im Umgangsverfahren streitenden Kindeseltern "der deutschen Sprache nicht mächtig sind" wird lediglich am Rande erwähnt]; OLG Hamburg - Beschluß vom 2. Juli 2010 - 12 WF 137/10 - FamRZ 2011, 129 = AGS 2011, 241 [" zudem hat der Beteiligte aufgrund seiner chilenischen Abstammung Schwierigkeiten insbesondere mit der chilenischen Abstammung" in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren]; OLG Hamburg - Beschluß vom 23. März 2010 - 10 WF 91/09 - FamRZ 2010, 1459 f. [die Tatsache "mangelnder Sprachkenntnisse" wird lediglich als möglicher Grund für die im Umgangsregelungsverfahren nicht wie erhofft erhaltene Unterstützung durch das Jugendamt erwähnt]; OLG Schleswig - Beschluß vom 10. Dezember 2009 - 10 WF 199/09 - FamRZ 2010, 826 f. ["es kommt als ... beachtliches subjektives Kriterium hinzu, daß ... die Antragstellerin türkischstämmig [ist und] ... nicht davon ausgegangen werden [kann], daß die Antragstellerin in der Lage ... wäre, die gebotenen Schritte zur Wahrnehmung ihrer Rechte eigenständig zu unternehmen und ihr Anliegen dem Gericht ausreichend schriftlich dazulegen"; ob diese Entscheidung, die "grundsätzlich" von einer erforderlichen Anwaltsbeiordnung wegen der existentiellen Bedeutung einer Kindschaftssache ausgeht, nicht ohnehin durch BGHZ 186, 70 - nach dessen Leitsatz 1 eine Herausbildung von Regeln, nach denen für bestimmte Verfahren immer oder grundsätzlich eine Beiordnung zu erfolgen hat, regelmäßig nicht zulässig ist - überholt ist, kann hier dahinstehen]; KG - Beschluß vom 14. Januar 2010 - 19 WF 136/09 - FamRZ 1020, 1460 = NJW-RR 2010, 1157 [wonach persönliche Gründe des Antragstellers - der im Verfahren bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes u.a. auch "bei Aufregung der deutschen Sprache nicht völlig fehlerfrei mächtig" war - eine Beiordnung nicht rechtfertigen können sollen, ist jedenfalls durch BGHZ 186, 70 überholt]).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 65/10

    Anwaltsbeiordnung im Gewaltschutzverfahren: Bedeutung subjektiver Kriterien bei

    Dabei spielten sowohl der Gesichtspunkt der Waffengleichheit, als auch subjektive Kriterien eine Rolle (Hanseatisches Oberlandesgericht, B. v. 07.04.2010, 4 WF 47/10 -juris-; OLG Celle, 17. Zivilsenat, FamRZ 2010, 582; OLG Zweibrücken, FamRZ 2010, 579; OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat, 2 WF 23/10, B. v. 23.04.2010-unveröffentlicht-; offengelassen OLG Karlsruhe, 20. Zivilsenat, 20 WF 26/10 B. v. 12.03.2010).
  • OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09

    Umgangsrechtsverfahren: Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts unter

    Dies entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, nach denen eine mittellose Partei nicht schlechter gestellt werden darf als eine Partei, welche die Kosten des Rechtsstreits selbst aufbringen kann (BVerfG a.a.O.; so auch Senat, Beschluss vom 09. November 2009 - 2 WF 211/09 - und OLG Celle, Beschluss vom 11. November 2009 - 17 WF 131/09 -, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Zimmermann, FamFG, § 78 Rdnr. 4; Musielak/Borth, FamFG, § 78 Rdnr. 4; Bumiller/Haders, FamFG, § 78 Rdnr. 3; a.A. MüKo/Viefhues, FamFG, § 78 Rdnr. 4).
  • KG, 14.01.2010 - 19 WF 136/09

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Anwaltsbeiordnung aus persönlichen

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die Anforderungen in den selbständigen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren erhöht (OLG Düsseldorf Beschluss v. 10.12.2009 - II-8 WF 211/09 - Zöller/ Geimer, 28. Aufl., § 78 FamFG Rn 4 f.; Vogel FPR 2009, 381, 384; Götsche FamRZ 2009, 383, 386; a.A. OLG Zweibrücken Beschluss v. 9.11.2009 - 2 WF 211/09; OLG Celle Beschluss v. 11.11.2009 - 17 WF 131/09).
  • OLG Rostock, 23.12.2009 - 10 WF 248/09

    Verfahrenskostenhilfebewilligung unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass dem aus dem Sozial- und Rechtsstaatsprinzip folgenden Gebot der Gleichstellung von Bemittelten und Unbemittelten bei der Gewährung effektiven Rechtsschutzes genüge getan wird (OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2009, Az.: 17 WF 131/09, Rn. 4 [zitiert nach juris]).
  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 10 WF 78/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Kindschaftssachen

    Deshalb ist - unter Beachtung der Grundsätze der Berücksichtigung des Einzelfalles (BGH FamRZ 2009, 1857 ) - nach wie vor und damit auch im Rahmen des § 78 Abs. 2 FamFG von Bedeutung, inwieweit ein Beteiligter subjektiv in der Lage ist, seine Rechte und Interessen im Verfahren angemessen selbst zu vertreten, insbesondere, ob er in der Lage ist, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (OLG Hamburg, Beschluss v. 23.03.2010 - 10 WF 91/09 - Quelle: Juris; OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2009 - 17 WF 131/09 - m.w.N., Quelle: Juris; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9.11.2009 - 2 WF 211/09 - Quelle: Juris; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 1. Auflage 2009, § 78 Rn 4; Bumiller/Harders, Freiwillige Gerichtsbarkeit FamFG, 9. Auflage 2009, § 78 Rn 2 ff).
  • OLG Hamburg, 27.12.2010 - 10 WF 148/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Sorgerechtsstreitigkeiten

    Der Bundesgerichtshof hat sich in der zitierten Entscheidung vom 23.06.2010 ausdrücklich der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei JURIS; HansOLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; OLG Celle FamRZ 2010, 582 ; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 579, 580; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5 f.; Keidel/Zimmermann FamFG § 78 Rdn. 4; Fam-Verf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 72 ff.; Musielak/Borth FamFG § 78 Rdn. 4) angeschlossen und beurteilt danach die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG nicht allein nach objektiven Kriterien, deren Berücksichtigung schon der Wortlaut des § 78 Abs. 2 FamFG vorschreibe und auf die die Gesetzesbegründung abstelle (BT-Drucks. 16/6308 S. 213 f.), sondern berücksichtigt daneben auch subjektive Umstände wie etwa die Fähigkeit der Beteiligten, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken.
  • OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10

    Beurteilung des Vorliegens einer Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage für

  • OLG Hamburg, 23.03.2010 - 10 WF 91/09

    Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Griechen auf Beiordnung

  • OLG Hamburg, 03.05.2010 - 2 WF 49/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren

  • OLG Nürnberg, 17.06.2010 - 7 WF 308/10

    Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in einem Hauptsacheverfahren zur Entscheidung

  • OLG Frankfurt, 03.01.2011 - 4 WF 195/10
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