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   OLG Celle, 18.12.2012 - 17 WF 165/12   

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https://dejure.org/2012,49112
OLG Celle, 18.12.2012 - 17 WF 165/12 (https://dejure.org/2012,49112)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.2012 - 17 WF 165/12 (https://dejure.org/2012,49112)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 17 WF 165/12 (https://dejure.org/2012,49112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 3104 RVG-VV; § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG
    Rechtsanwaltliche Vergütung im familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltliche Vergütung im familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104; FamFG § 68 Abs. 3 S. 2
    Erfallen der Terminsgebühr im familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absehen von der mündlichen Verhandlung - und die Terminsgebühr

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.2012 - XI ZB 15/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Terminsgebühr im

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2012 - 17 WF 165/12
    Das Erfordernis einer vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung, wie es im Gebührentatbestand der Nr. 3104 VVRVG genannt ist, ist mithin nicht erfüllt (BGH vom 28.2.2012 -XI ZB 15/11-, FamRZ 2012, 708, Tz 9 [juris], Kammergericht, NJW-Spezial 2012, 61, Tz 3 [juris], Senatsbeschluss vom 5. Juli 2012, 17 WF 90/12).
  • KG, 14.11.2011 - 19 WF 232/11

    Rechtsanwaltsvergütung in Familienstreitsachen: Anfall einer Terminsgebühr bei

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2012 - 17 WF 165/12
    Das Erfordernis einer vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung, wie es im Gebührentatbestand der Nr. 3104 VVRVG genannt ist, ist mithin nicht erfüllt (BGH vom 28.2.2012 -XI ZB 15/11-, FamRZ 2012, 708, Tz 9 [juris], Kammergericht, NJW-Spezial 2012, 61, Tz 3 [juris], Senatsbeschluss vom 5. Juli 2012, 17 WF 90/12).
  • OLG Bremen, 03.09.2012 - 5 WF 112/12

    Erfallen der Terminsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2012 - 17 WF 165/12
    Damit steht die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im pflichtgemäßen Ermessen des Senats (Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 68, Rn 57, so auch OLG Bremen MDR 2012, 1315, Tz.7 [juris] zur Anhörung im Verfahren über den Versorgungsausgleich nach § 221 FamFG); es kommt danach weder eine direkte noch eine analoge Anwendung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG in Betracht (vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV 3104 Rdn. 20).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2017 - 8 WF 106/17

    Rechtsanwaltskosten: Entstehen einer Terminsgebühr in einer zweitinstanzlichen

    Hieraus wird der Schluss gezogen, dass eine Terminsgebühr gem. Anm. I Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG nicht anfalle, da die Durchführung der mündlichen Verhandlung im pflichtgemäßen Ermessen des Beschwerdegerichts stehe (OLG Celle FF 2013, 168; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., VV 3104, Rn. 23 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts in FamRZ 2012, 812, bei der die Terminsgebühr gem. Anm. I Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG aber schon deswegen nicht anzusetzen war, weil weder im Einverständnis mit den Parteien noch auf Grundlage von § 307 ZPO oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde).
  • OLG Hamburg, 27.08.2019 - 2 WF 83/19

    Rechtsanwaltsgebühr im Beschwerdeverfahren einer Scheidungsfolgesache: Entstehung

    Dieser Fall ist von Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG nicht umfasst; es kommt in diesem Fall weder eine direkte noch eine analoge Anwendung in Betracht (so auch OLG Celle Beschl. v. 18.12.2012 - 17 WF 165/12, m.w.N. - über beck-online; KG Berlin FamRZ 2012, 812; Schneider, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2022 - 7 WF 176/21

    Terminsgebühr nach Nr. 3202 RVG-VV auch bei Entscheidung ohne mündliche

    Aus diesen Gründen kommt es auf den Meinungsstreit dazu, ob die Terminsgebühr bei einer Entscheidung nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG anfällt (vgl. OLG Celle FF 2013, 168; KG FamRZ 2012, 812; OLG Stuttgart FamRZ 2017, 1960; OLG Hamburg FamRZ 2021, 455; OLG Köln FamRZ 2021, 539), nicht an.
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