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   OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08   

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OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08 (https://dejure.org/2009,6202)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2009 - 17 WF 192/08 (https://dejure.org/2009,6202)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 17 WF 192/08 (https://dejure.org/2009,6202)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vergütungsfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei einem beigeordneten Rechtsanwalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 311 VV RVG; Nr. 2300 VV RVG; Vorbem. 3 Abs. 4 zu ; Nr. 3100 VV RVG
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    VV-RVG Teil 3 Vollstreckung 3 Abs. 4; ; VV-RVG Nr. 2300; ; VV-RVG Nr. 311

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 13 OA 190/08

    Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08
    vgl. auch OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 13 OA 190/08 - und vom 8. Oktober 2008 - 4 OA 510/07 - beide bei juris.

    Denn es geht nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen oder Zahlungen, sondern darum, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstanden sind (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 27. November 2008 aaO, OLGR Braunschweig aaO. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2008 aaO).

    Da sie die Geschäftsgebühr eines Wahlanwalts nach VV-RVG Nr. 2300 aber nicht nach der Tabelle zu § 49 RVG, sondern nach § 13 RVG richtet, spricht einiges dafür, die anzurechnende hälftige Geschäftsgebühr nach § 13 RVG zu ermitteln (OLG Koblenz Beschluss vom 14. November 2008 aaO. OLGR Braunschweig aaO. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. November 2008 aaO), was bei hohen Streitwerten sogar dazu führen kann, dass die aus der Staatskasse zu erstattende Verfahrensgebühr nach § 49 RVG durch die anzurechnende hälftige Geschäftsgebühr nach § 13 RVG vollständig aufgezehrt wird.

  • LAG Düsseldorf, 07.08.2008 - 13 Ta 185/08

    Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren; Anrechnung einer

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08
    LAG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2008 - 13 Ta 185/08 - bei juris).

    Dies entspricht einer verbreiteten Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Celle [10. Zivilsenat], Beschluss vom 13. November 2008 aaO. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2008 aaO), begegnet nach Ansicht des Senats allerdings einigen Bedenken.

  • OVG Hamburg, 05.11.2008 - 4 So 134/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Vorverfahren bei einem im

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08
    OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2008 - 4 So 134/08 - bei juris.

    Denn es geht nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen oder Zahlungen, sondern darum, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstanden sind (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 27. November 2008 aaO, OLGR Braunschweig aaO. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2008 aaO).

  • OLG Koblenz, 14.11.2008 - 9 WF 728/08

    Vergütungsanspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der Geschäfts-

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08
    OLG Koblenz, Beschluss vom 14. November 2008 - 9 WF 728/08 - bei juris.

    Da sie die Geschäftsgebühr eines Wahlanwalts nach VV-RVG Nr. 2300 aber nicht nach der Tabelle zu § 49 RVG, sondern nach § 13 RVG richtet, spricht einiges dafür, die anzurechnende hälftige Geschäftsgebühr nach § 13 RVG zu ermitteln (OLG Koblenz Beschluss vom 14. November 2008 aaO. OLGR Braunschweig aaO. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. November 2008 aaO), was bei hohen Streitwerten sogar dazu führen kann, dass die aus der Staatskasse zu erstattende Verfahrensgebühr nach § 49 RVG durch die anzurechnende hälftige Geschäftsgebühr nach § 13 RVG vollständig aufgezehrt wird.

  • OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 4 OA 510/07

    Anrechnung einer für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandenen

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08
    vgl. auch OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 13 OA 190/08 - und vom 8. Oktober 2008 - 4 OA 510/07 - beide bei juris.

    Voraussetzung für das Entstehen der Beratungshilfegebühr nach VV-RVG Nr. 2503 anstelle der Geschäftsgebühr nach VV-RVG Nr. 2300 ist auch bei nachträglicher Bewilligung von Beratungshilfe nicht allein, dass ein Anspruch des Hilfesuchenden auf Beratungshilfe für die anwaltliche Vertretung dem Grunde nach bestanden hat, sondern vielmehr, dass wirklich ein Direktzugang des Hilfesuchenden zum Rechtsanwalt nach § 7 BerHG vorgelegen hat und die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes danach tatsächlich im Rahmen der Beratungshilfe erfolgte (OVG Lüneburg Beschluss vom 8. Oktober 2008 aaO. vgl. auch Gerold/Schmidt/Madert RVG 18. Aufl. § 44 Rn. 3 f.), so dass aus diesem Grunde eine Gebühr nach VV-RVG Nr. 2300 von vornherein nicht zur Entstehung gelangt ist.

  • OLG Celle, 13.11.2008 - 10 WF 312/08

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Vergütung des beigeordneten

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08
    OLG Celle [10. Zivilsenat], Beschluss vom 13. November 2008 - 10 WF 312/08 - bei juris.

    Dies entspricht einer verbreiteten Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Celle [10. Zivilsenat], Beschluss vom 13. November 2008 aaO. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2008 aaO), begegnet nach Ansicht des Senats allerdings einigen Bedenken.

  • OLG Braunschweig, 12.09.2008 - 2 W 358/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08
    OLGR Braunschweig 2008, 837 ff.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 10 Ta 114/08

    Vergütungsfestsetzung - Berücksichtigung sozialrechtlicher Folgen im

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08
    Eine Beschwerdeentscheidung zu Lasten der Klägerbevollmächtigten ist indessen ausgeschlossen, da jedenfalls im Rechtsmittelverfahren nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG das Verschlechterungsverbot gilt (vgl. LAG Köln MDR 2000, 670, 671. LAG RheinlandPfalz, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 10 Ta 114/08 - bei juris).
  • BGH, 25.07.2008 - IV ZB 16/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08
    Für die kostenrechtliche Anrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr vom Prozessgegner auf materiellrechtlicher Grundlage zu erstatten, und ob sie insoweit zwischen den Parteien unstreitig geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist (BGH Beschlüsse vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - FamRZ 2008, 878 ff. und vom 20. April 2008 - III ZB 8/08 - FamRZ 2008, 1346 und vom 25. Juli 2008 - IV ZB 16/08 - FamRZ 2008, 2023 f.).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08
    Für die kostenrechtliche Anrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr vom Prozessgegner auf materiellrechtlicher Grundlage zu erstatten, und ob sie insoweit zwischen den Parteien unstreitig geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist (BGH Beschlüsse vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - FamRZ 2008, 878 ff. und vom 20. April 2008 - III ZB 8/08 - FamRZ 2008, 1346 und vom 25. Juli 2008 - IV ZB 16/08 - FamRZ 2008, 2023 f.).
  • LAG Köln, 13.12.1999 - 13 (7) Ta 366/99

    Streitwert; Bescheinigung; Beschwerde; Verschlechterungsverbot

  • OLG Stuttgart, 28.10.2008 - 8 W 438/08

    Prozesskostenhilferechtliches Vergütungsfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer

  • OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 8 WF 211/08

    Vergütungsfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des später im Wege der

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2007 - 13 Ta 181/07

    Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren; Anrechnung einer

  • OLG Oldenburg, 23.06.2008 - 5 W 34/08

    Abzug der vorgerichtlich entstehenden Geschäftsgebühr für Beratungshilfe nach Nr.

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

  • OLG Bamberg, 01.07.2008 - 2 WF 92/08

    Prozesskostenhilfe: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

  • OLG Hamm, 25.09.2009 - 25 W 333/09

    Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts bei Möglichkeit von Beratungshilfe;

    Hieraus erwächst dem Mandanten allenfalls ein Schadensersatzanspruch, den er dem Gebührenanspruch des Anwalts im Wege des Einwands des dolo agit qui petit quod statim redditurus est entgegenhalten oder mit dem er die Aufrechnung erklären kann (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009, AZ. 10 W 120/08, Tz. 10 = AGS 2009, 123-126, Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.01.2009, AZ: 5 W 127/09, Tz. 23, OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2009, AZ. 2 W 203/09, Tz. 19, Beschluss vom 26.01.1009, AZ: 17 WF 192/08, Tz. 12).

    Das ist unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren als Wahlanwalt oder im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneter Anwalt tätig wird (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2009, AZ: 17 WF 192/08, Tz. 8, OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.03.2009, AZ: 18 W 373/08, Tz. 11 = NJW-RR 2009, 1006-1007).

    Die Geschäftsgebühr nach Ziff. 2300 VV zum RVG ist zur Hälfte uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV zum RVG anzurechnen und nicht auf die Differenz zwischen der Vergütung des beigeordneten Anwalts und die Wahlanwaltsvergütung (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27.11.2008, AZ: 10 W 109/08 Tz. 15 = OLGR Düsseldorf 2009, 121-123 und vom 27.01.2009, AZ: 10 W 120/08, Tz. 19, OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2009, AZ: 8 WF 211/08, Tz. 14 = OLGR Stuttgart 2009, 222-224, OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2009, AZ: 17 WF 192/08).

    Bei der Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr geht es nämlich nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen und Zahlungen, sondern darum, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstanden sind (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2009, AZ: 17 WF 192/08, Tz. 9).

    Anzurechnen ist der hälftige Betrag der tatsächlich angefallenen Geschäftsgebühr und nicht lediglich der hälftige Satz einer nach § 49 RVG zu bemessenden Gebühr (vgl. dazu auch OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2009, AZ. 17 WF 192/08, Tz. 16 mit weiteren Nachweisen).

    Der Gebührensatz wird lediglich für die Bestimmung der Höchstgrenze für die Anrechnung erwähnt (vgl. dazu auch OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2009, AZ. 17 WF 192/08, Tz. 16).

  • OLG Celle, 24.07.2009 - 2 W 203/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung für den beigeordneten Rechtsanwalt ist auch dann die Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG auf die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG geboten, wenn der Partei auf Antrag zwar Beratungshilfe hätte gewährt werden können, tatsächlich aber keine Beratungshilfe in Anspruch genommen worden ist (im Anschluss an OLG Celle 17 WF 192/08 - Beschluss vom 26. Januar 2009 und OLG Celle 2 W 71/09 - Beschluss vom 25. März 2009).

    Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, dass die Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung die Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV-RVG ohne Rücksicht darauf erfolge, ob der Partei ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt oder aber Beratungshilfe hätte bewilligt werden können (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 2008, 1765 f.. OLG Braunschweig OLGR 2008, 837 f.. OLG Bamberg RVG-Report 2008, 343. OLG Düsseldorf AGS 2009, 123. LAG Düsseldorf AGS 2009, 235. OLG Celle, Beschluss vom 13. November 2008, Az.: 10 WF 312/08. OLG Celle, Beschluss vom 26. Januar 2009, Az.: 17 WF 192/08.).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 13 OA 130/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.R.d. Festsetzung der

    Diese Auffassung, nach der für die Ermittlung der anzurechnenden Geschäftsgebühr bei der Vergütungsfestsetzung auf die Tabelle in § 13 RVG abzustellen ist, wenn der Rechtsanwalt vorprozessual außerhalb der Beratungshilfe als Wahlanwalt tätig geworden ist, spiegelt sich in der Rechtsprechung diverser Gerichte wider (ohne nähere Begründung Anwendung der Tabelle in § 13 RVG etwa: Bayer. VGH, Beschl. v. 21.10.2009 - 19 C 09.2395 -, juris Rdnr. 2; FG Düsseldorf, Beschl. v. 27.11.2009 - 10 Ko 862/09 KF - juris Rdnrn. 9, 36; mit Begründung etwa: OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.02.2010 - 18 W 3/10 -, juris Rdnrn. 20 ff; OLG Hamm, Beschl v. 25.09.2009 - I-25 W 333/09 u.a. -, juris Rdnrn. 29 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2009 - 17 WF 192/08 -, juris Rdnr. 16; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.11.2008 - 4 So 134/08 -, juris).

    Sie verändert aber weder die Tatbestände zu Entstehung und Höhe der jeweiligen Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.02.2010 - 18 W 3/10 -, juris Rdnr. 19; OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2009 - 17 WF 192/08 -, juris Rdnr. 9).

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2009 - 3 Ta 202/09

    Prozesskostenhilfe, Streitwert, Wertfestsetzung, Geschäftsgebühr,

    Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV-RVG entsteht wegen der in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG Nr. 3100 vorgesehenen Anrechnung eines Teils der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr damit von vornherein nur in gekürzter Höhe (Hessisches LAG vom 26.10.2009, 13 Ta 530/09 - zitiert nach JURIS, Rz. 17; LAG Düsseldorf vom 07.08.2008, 13 Ta 185/08 - zitiert nach JURIS, Rz. 4; OLG Celle vom 26.01.2009, 17 WF 192/08 - zitiert nach JURIS, Rzn. 4 ff.).

    Es geht vielmehr darum, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstanden sind (vgl. OLG Celle vom 26.01.2009 - 17 WF 192/08 - zitiert nach JURIS, Rz, 9 mit einer Vielzahl von Rechtsprechungsnachweisen).

  • OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die von der Staatskasse geschuldeten

    Die Entstehung einer Beratungshilfegebühr (Ziff. 2503 VV RVG) anstelle der Geschäftsgebühr (Ziff. 2300 VV RVG) setzt aber in jedem Falle voraus, dass tatsächlich eine Direktkonsultation im Sinne von § 7 BerHG vorlag und die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts sich aus diesem Grunde als im Rahmen der Beratungshilfe erfolgt darstellt (OLG Celle, Beschluss vom 26.1.2009, Az.: 17 WF 192/08; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.10.2008, Az.:4 OA 510/07 - juris; Gerold/Schmidt - Madert, 17. Aufl., § 44 Rn. 3 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 08.02.2011 - 7 O 2000/10

    Jugendwohlfahrts und Jugendförderungsrecht

    (...) Diese Auffassung, nach der für die Ermittlung der anzurechnenden Geschäftsgebühr bei der Vergütungsfestsetzung auf die Tabelle in § 13 RVG abzustellen ist, wenn der Rechtsanwalt vorprozessual außerhalb der Beratungshilfe als Wahlanwalt tätig geworden ist, spiegelt sich in der Rechtsprechung diverser Gerichte wider (ohne nähere Begründung Anwendung der Tabelle in § 13 RVG etwa: Bayer. VGH, Beschl. v. 21.10.2009 - 19 C 09.2395 -, juris Rdnr. 2; FG Düsseldorf, Beschl. v. 27.11.2009 - 10 Ko 862/09 KF - juris Rdnrn. 9, 36; mit Begründung etwa: OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.02.2010 - 18 W 3/10 -, juris Rdnrn. 20 ff; OLG Hamm, Beschl v. 25.09.2009 - I-25 W 333/09 u.a. -, juris Rdnrn. 29 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2009 - 17 WF 192/08 -, juris Rdnr. 16; OVG B-Stadt, Beschl. v. 04.11.2008 - 4 So 134/08 -, juris).
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