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   OLG Stuttgart, 22.10.2001 - 17 WF 385/01   

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https://dejure.org/2001,7354
OLG Stuttgart, 22.10.2001 - 17 WF 385/01 (https://dejure.org/2001,7354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.10.2001 - 17 WF 385/01 (https://dejure.org/2001,7354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 17 WF 385/01 (https://dejure.org/2001,7354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindesentführung; HKiEntÜ; Rückgabe eines Kindes; Vollstreckung von Entscheidung; Rückführung eines Kindes

  • Judicialis

    FGG § 33; ; FGG § 19; ; ... FGG § 33 Abs. 1; ; FGG § 33 Abs. 2 S. 1; ; FGG § 33 Abs. 2 S. 2; ; FGG § 33 Abs. 2; ; FGG § 16; ; FGG § 33 Abs. 3 S. 6; ; KostO § 131 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; KostO § 131 Abs. 1 S. 2; ; KostO § 131 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Rückgabe eines Kindes im HKiEntÜVollstreckung von Entscheidungen nach dem HKiEntÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1138
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2001 - 17 WF 385/01
    Es fehlt schon an der für eine Auslieferung kennzeichnende Verbringung in die Hoheitsgewalt eines anderen Staates auf dessen Ersuchen (BVerfG-K, NJW 1996, 3145).
  • BayObLG, 18.04.1985 - BReg. 1 Z 9/85

    Ablehnung eines Kindes von Eltern mit türkischer Staatsangehörigkeit gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2001 - 17 WF 385/01
    Weder aus einzelnen noch aus der Gesamtschau aller vorgetragener Gründe ergibt sich, dass bei der Vollstreckung der Rückgabeverpflichtung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1985, 737).
  • BGH, 25.10.1976 - IV ZB 38/76

    Gerichtliche Zuständigkeit für Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2001 - 17 WF 385/01
    Inzwischen kann der Vollzug der gerichtlichen Anordnung nur durch Gewaltanwendung im Sinne unmittelbarer Gewalt, der den entgegenstehenden Willen der Antragsgegnerin bricht und als äußerstes Mittel der Vollstreckung anzusehen ist, gesichert werden (BGH NJW 1977, 150; Keidel/Kuntze/Winkler a.a.O. § 33 Rdnr. 43 m.w.N.; Schüler DGVZ 1980, 100).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2021 - 17 UF 282/21

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kleinkindes nach Italien bei

    Angesichts fehlender Bemühungen kann sie sich nicht auf das Nichtvorliegen der Erlaubnis berufen (vgl. Senat, FamRZ 2002, 1138 ff. Rn. 24).
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