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   VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12   

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https://dejure.org/2012,40163
VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12 (https://dejure.org/2012,40163)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2012 - 17-VI-12 (https://dejure.org/2012,40163)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 17-VI-12 (https://dejure.org/2012,40163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Anspruchs auf Berücksichtigung des gegnerischen Vorbringens aus dem Recht auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 73-VI-10

    Sondernutzungserlaubnis für Freisitzfläche

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.4.1999 = VerfGH 52, 29/31; VerfGH vom 16.5.2011 Vf. 73-VI-10).

    VerfGH vom 16.5.2011 Vf. 73-VI-10) .

  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör hat eine zweifache Ausprägung: Zum einen untersagt es dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 = VerfGH 46, 293/296; VerfGH vom 6.4.2001 = VerfGH 54, 29/31; VerfGH vom 22.3.2012).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12
    Wird vom Gericht keine Frist zur Stellungnahme gesetzt, muss zwar auf eine erwartete oder angekündigte Stellungnahme eine angemessene Zeit gewartet werden (BVerfG vom 21.4.1982 = BVerfGE 60, 313/317; Schmahl in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 12. Aufl. 2011, RdNr. 18 zu Art. 103).
  • VGH Bayern, 30.12.2011 - 8 ZB 11.2978

    Anhörungsrüge; Antrag auf Zulassung der Berufung; keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2011 Az. 8 ZB 11.594, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil abgelehnt wurde, und den auf die Anhörungsrüge der Beschwerdeführer hin ergangenen Beschluss vom 30. Dezember 2011 Az. 8 ZB 11.2978.
  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594

    Wasserrechtliche Plangenehmigung; Fischereirecht; Aufklärungspflicht; Beweiswert

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2011 Az. 8 ZB 11.594, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil abgelehnt wurde, und den auf die Anhörungsrüge der Beschwerdeführer hin ergangenen Beschluss vom 30. Dezember 2011 Az. 8 ZB 11.2978.
  • VerfGH Bayern, 26.09.2011 - 47-VI-11

    Teilweise wegen unzureichender Substantiierung bzw fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29; VerfGH vom 26.09.2011 Vf. 47-VI-11).
  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das - wie das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/29; VerfGH vom 26.09.2011 Vf. 47-VI-11).
  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 86 Abs 1 S 2 Verf BY)

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12
    Das Recht auf rechtliches Gehör gewährt jedoch keinen Anspruch darauf, dass gegnerisches Vorbringen berücksichtigt wird (VerfGH vom 13.7.2010 Vf. 98-VI-09).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und eindeutig ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66;.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Soweit sich der Senat mit einzelnen, teilweise sehr breit ausgeführten Darlegungen der Klägerseite in dieser Entscheidung - auch zugunsten von Lesbarkeit und Verständlichkeit - nicht ausdrücklich oder in einer knappen Form auseinandersetzt, hält er das diesbezügliche Vorbringen von vornherein nicht für geeignet, rechtserhebliche Fehler des Planfeststellungsbeschlusses aufzuzeigen (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2009 - 7 B 45/08 - NVwZ 2009, 521 Rn. 40; BayVerfGH, E.v. 4.12.2012 - Vf. 17-VI-12 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809

    Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts

    Die hiergegen zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos (Entscheidung vom 4.12.2012, Az. Vf. 17-VI-12).
  • VG München, 28.10.2014 - M 2 K 14.1423

    Wasserrecht; Fischzuchtanlage; nachträgliche Inhalts- oder Nebenbestimmungen;

    Die gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erhobene Verfassungsbeschwerde wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof (E. v. 4.12.2012 - Vf. 17-VI-12 - juris) zurück.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
    Soweit sich der Senat mit einzelnen, teilweise sehr breit ausgeführten Darlegungen der Klägerseite in dieser Entscheidung - auch zugunsten von Lesbarkeit und Verständlichkeit - nicht ausdrücklich oder in einer knappen Form auseinandersetzt, hält er das diesbezügliche Vorbringen von vornherein nicht für geeignet, rechtserhebliche Fehler des Planfeststellungsbeschlusses aufzuzeigen (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2009 - 7 B 45/08 - NVwZ 2009, 521 Rn. 40 ; BayVerfGH, E.v. 4.12.2012 - Vf. 17-VI-12 - juris Rn. 26).
  • VG Ansbach, 22.04.2015 - AN 9 K 14.00265

    Baugenehmigung für Kleinwindkraftanlage im Außenbereich

    Soweit sich die Kammer mit einzelnen Darlegungen des Klägervertreters in dieser Entscheidung nicht ausdrücklich oder nur kurz auseinandersetzt, ist sie der Auffassung, dieses Vorbringen ist nicht geeignet, rechtserhebliche Fehler des streitgegenständlichen Bescheids aufzuzeigen (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2009 - 7 B 45/08 - NVwZ 2009, 521 Rn. 40; BayVerfGH, E.v. 4.12.2012 - Vf. 17-VI-12 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 13a ZB 16.30466

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Insbesondere gewährt das Recht auf rechtliches Gehör keinen Anspruch darauf, dass gegnerisches Vorbringen berücksichtigt wird (BayVerfGH, E. v. 4.12.2012 - Vf. 17-VI-12 - VerfGH 65, 262).
  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397

    Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags; rechtliches

    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG vom 5.4.2012 NJW 2012, 2262; BVerwG vom 17.6.2011 Az. 8 C 3/11 u.a. ; VerfGH vom 4.12.2012 Az. Vf. 17-VI-12 mit weiteren Nachweisen).
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