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   EuGH, 06.05.1969 - 17/68   

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EuGH, 06.05.1969 - 17/68 (https://dejure.org/1969,692)
EuGH, Entscheidung vom 06.05.1969 - 17/68 (https://dejure.org/1969,692)
EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 1969 - 17/68 (https://dejure.org/1969,692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Reinarz / Kommission

    STATUT DER BEAMTEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, ARTIKEL 7, 27
    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - KRITERIEN - DIENSTLICHES INTERESSE UND GEOGRAPHISCHES GLEICHGEWICHT - HARMONISIERUNG DIESER ERFORDERNISSE - STAATSANGEHÖRIGKEIT ALS VORRANGIGES KRITERIUM BEI GLEICHWERTIGKEIT DER BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

  • EU-Kommission

    Reinarz / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz gegen die Europäische Gemeinschaft; Anspruch eines Gemeinschaftsbeamten auf Wiedereinstellung

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 7; ; Verordnung 259/ 68 Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - KRITERIEN - DIENSTLICHES INTERESSE UND GEOGRAPHISCHES GLEICHGEWICHT - HARMONISIERUNG DIESER ERFORDERNISSE - STAATSANGEHÖRIGKEIT ALS VORRANGIGES KRITERIUM BEI GLEICHWERTIGKEIT DER BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1969, 660
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • EuGH, 11.05.1978 - 34/77

    Oslizlok / Kommission

    Verletzung von Artikel 25 des Beamtenstatuts, weil die Entscheidung über die Stellenenthebung nicht begründet worden sei - insoweit beruft sich der Kläger auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes im Fall Reinarz (Urteil vom 6. Mai 1969, Rechtssache 17/68 - Slg. S. 61); 3. Verletzung von Artikel 50 des Beamtenstatuts, und Ermessensmißbrauch, weil die Stellenenthebung und erst recht die Entlassung des Klägers aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich gewesen seien.

    Was den Mangel der Begründung anbelange, auf den sich der Kläger berufe, so sei es seit dem Urteil vom 6. Mai 1969 (Rechtssache 17/68, Reinarz - Slg. S. 61/ ständige Rechtsprechung, daß Entscheidungen über die Anwendung von Artikel 50 nicht begründet zu werden brauchen.

    Es könne kein Zwang zur Begründung hinsichtlich der materiellen Erwägungen bestehen, soweit es also um mehr gehe als "die Anführung der für die Entscheidungen geltenden gesetzlichen Grundlagen und die Schilderung des Verfahrens zu ihrer Vorbereitung" (Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache 17/68, Slg. 1969, 81).

    Dem Urteil in der Rechtssache Reinan (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 1969, Rechtssache 17/68 - Slg. S. 61), auf das sich die Kommission beruft, hält der Kläger das Urteil vom 2. Juli 1969 (Renckens, Rechtssache 27/68 - Slg. S. 255) entgegen; zu einer Maßnahme des Ausscheidens aus dem Dienst habe der Gerichtshof dort den im Hinblick auf Artikel 25 des Statuts aufgestellten Grundsatz bestätigt, daß jede beschwerende Maßnahme begründet werden müsse.

  • EuGH, 30.06.1983 - 85/82

    Schloh / Rat

    Das Organ bringt diese Erfordernisse miteinander in Einklang - wie der Gerichtshof unter anderem im Urteil vom 6. Mai 1969 (Rechtssache 17/68, Reinarz, Slg. S. 61) festgestellt hat - wenn es bei weitgehend gleichwertigen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1988 - 114/86

    Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gegen Kommission der

    Gerade wenn dies richtig ist, hätte sich ein offener Hinweis auf einen Nationalitätenproporz vielleicht rechtfertigen lassen, 21 - Urteil vom 4. Mänt 1964 in der Rechtssache 15/63, Claude Lassalle/Europäisches Parlament, Slg. 1964, 61, Urteil vom 6. Mai 1969 in der Rechtssache 17/68, Andreas Reinarz/ Kommission, Slg. 1969, 61, Urteil vom 21. April 1983 in der Rechtssache 282/81, Ragusa/Kommission, Slg. 1983, 1245, und Urteil vom 30. Juni 1983 in der Rechtssache 85/82, Schloh/Rat, Slg. 1983, 2105.
  • EuG, 24.06.1993 - T-69/92

    Willy Seghers gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Modalitäten

    30 Hierzu ist festzustellen, daß eine Maßnahme zur anderweitigen Verwendung eines Beamten grundsätzlich unter die Befugnis zur Organisation des Dienstes fällt und nur aus besonderen Rechtfertigungsgründen mit einer Klage anfechtbar ist (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 1969 in der Rechtssache 17/68, Reinarz/Kommission, Slg. 1969, 61, und Urteil des Gerichts vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache T-50/92, Fiorani/Parlament, Slg. 1993, II-555).
  • EuG, 12.07.1990 - T-108/89

    Hans Scheuer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    24 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß die vorgesetzte Dienstbehörde zwar für die Organisation der Dienststellen allein verantwortlich ist, die sie nach den dienstlichen Erfordernissen gestalten und ändern können muß; wird einem Beamten aber ein Teil der ihm unterstellten Dienststellen entzogen, so kann dies unter Umständen seine Rechte aus dem Statut beeinträchtigen und daher eine beschwerende Maßnahme darstellen ( siehe Urteile vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 16/67, Labeyrie/Kommission, Slg. 1968, 436, 450, und vom 6. Mai 1969 in der Rechtssache 17/68, Reinarz/Kommission, Slg. 1969, 61, 69 ).
  • EuGH, 12.05.1971 - 55/70

    Reinarz / Kommission

    Der Kläger erhob hiergegen am 29. Juli 1968 Klage, auf die hin der Gerichtshof mit Urteil vom 6. Mai 1969 (EuGH 17/68 - Slg. 1969, 61) die Verfügung vom 20. März 1968 über die Einweisung des Klägers in den Dienstposten eines Hauptberaters und die Entlassungsverfügung vom 26. Juni 1968 aufhob.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1983 - 285/81

    Jean-Jacques Geist gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Das Klagebegehren wird durch die Klageschrift bestimmt, und eine in einem späteren Verfahrensstadium vorgenommene wesentliche Änderung wie die Hinzufügung eines neuen Antrags ist unzulässig (siehe z.B. Rechtssache 17/68 Reinarz/ Kommission, Slg. 1969, 61, Randnummern 46 und 47 der Entscheidungsgründe).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1978 - 25/77

    Lucienne De Roubaix, geb. De Leye gegen Kommission der Europäischen

    Auch wenn man davon ausgeht, daß die in Rede stehende Entscheidung von der Kommission in Ausübung der Ermessensbefugnis, auf die sie sich beruft, getroffen wurde, so ist die Klägerin nach meiner Auffassung dennoch dann, wenn diese Entscheidung einen sie beschwerenden Verstoß gegen eine Bestimmung des Beamtenstatuts oder einen Ermessensmißbrauch darstellt, berechtigt, die Stellenausschreibung als Ausdruck dieser Entscheidung aufheben zu lassen (vgl. die verbundenen Rechtssachen 18 und 35/65, Gutmann/ Kommission, Slg. 1966, 153, und die Rechtssache 17/68, Reinarz/Kommission, Slg. 1969, 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1975 - 81/74

    Giuliano Marenco und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    In einer Anzahl von Rechtssachen hat der Gerichtshof aufgezeigt, wie der Widerspruch im Wege der Auslegung der Artikel 7 und 27 zu lösen ist (vgl. Lassalle/Parlament, 15/63 - Slg. 1964, 63; Serio/Kommission, 62/65 - Slg. 1966, 844; Reinarz/Kommission, 17/68 - Slg. 1969, 61; Küster/Parlament 79/74 - Slg. 1975, 725).
  • EuGH, 30.06.1971 - 19/70

    Almini / Kommission

    Ein solches Vorgehen habe der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 6. Mai 1969 in der Rechtssache 17/68 (Reinarz, Slg. 1969, 61) beanstandet.
  • EuGH, 13.05.1970 - 46/69

    Reinarz / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1978 - 34/77

    Jozef Oslizlok gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.1970 - 17/68   

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EuGH, 21.01.1970 - 17/68 (https://dejure.org/1970,5251)
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EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 1970 - 17/68 (https://dejure.org/1970,5251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 29.09.1983 - 206/81

    Alvarez / Parlament

    VOM 22. SEPTEMBER 1983 ' 1. Prozessuale Aspekte des Artikels 102 der Verfahrensordnung Außer in der vorliegenden Rechtssache sind Anträge auf Auslegung von Urteilen - in einem Fall handelt es sich um einen Beschluß - gemäß Artikel 102 der Verfahrensordnung erst in neun Fällen gestellt worden (Rechtssachen 5/55, Assider, Slg. 1954-1955, 275; 70/63a, Colotti, Slg. 1965, 374; 110/63a, V/illame, Slg. 1966, 619; 13/67, Kurt Becher, Slg. 1968, 281; 17/68, Reinarz, Slg. 1970, 1; 24/66 bis, Getreidehandel, Slg. 1973, 1599; 41/73, 43/73 und 44/73, SA Generale Sucrière, Slg. 1977, 445; 40/70, Sirena, Slg. 1971, 69, und 9/81, Williams, Beschluß vom 29.9.1983, Slg. 1982, 3301).
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   EuGH, 22.01.1970 - 17/68   

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   FG Nürnberg, 14.05.1969 - V 17/68   

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FG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - V 17/68 (https://dejure.org/1969,11945)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1969 - 17/68   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Andreas Reinarz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EU-Kommission

    Andreas Reinarz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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