Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95, 1 BvL 17/95, 1 BvL 16/97   

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https://dejure.org/2002,372
BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95, 1 BvL 17/95, 1 BvL 16/97 (https://dejure.org/2002,372)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2002 - 1 BvL 16/95, 1 BvL 17/95, 1 BvL 16/97 (https://dejure.org/2002,372)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 1 BvL 16/95, 1 BvL 17/95, 1 BvL 16/97 (https://dejure.org/2002,372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des Bundeskindergeldgesetzes - Gewährung von Kindergeld

  • Judicialis

    BKGG § 3 Abs. 1; ; BKGG § ... 3 Abs. 2; ; BKGG § 3 Abs. 2 Satz 1; ; BKGG § 3 Abs. 2 Satz 2; ; BKGG § 3 Abs. 2 Satz 3; ; BKGG § 3 Abs. 3; ; BKGG § 3 Abs. 3 Satz 1; ; BKGG § 3 Abs. 3 Satz 2; ; BKGG § 3 Abs. 4 Satz 2; ; BKGG § 10; ; BKGG § 10 Abs. 1; ; BKGG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; BKGG § 10 Abs. 2; ; BKGG § 10 Abs. 3; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 5; ; GG Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKGG § 3 Abs. 3 S. 1
    Freie Bestimmung des Kindgeldberechtigten unter nicht verheirateten Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Familienformen im Kindergeldrecht in den Jahren 1994 und 1995

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Familienformen im Kindergeldrecht in den Jahren 1994 und 1995

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Ungleiche Behandlung bei Kindergeld war verfassungswidrig

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 166
  • NJ 2003, 136
  • FamRZ 2003, 151
  • DVBl 2003, 286 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG - 1 BvL 16/97 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    - 1 BvL 16/95 - - 1 BvL 17/95 - - 1 BvL 16/97 -.

    - 1 BvL 16/97 -.

    Der Kläger des Ausgangsverfahrens im Normenkontrollverfahren 1 BvL 16/97 lebte mit der Mutter seines Sohnes M. in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.

    Umgekehrt ging der Zählkindervorteil anderen Eltern selbst dann verloren, wenn - wie im Ausgangsfall zum Verfahren 1 BvL 16/97 - Kinder aus der früheren Verbindung in den Haushalt aufgenommen waren und Personensorge für sie bestand.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Er hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ).

    Demgemäß lässt sich aus der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Dem Gesetzgeber steht Gestaltungsfreiheit bei der Entscheidung darüber zu, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 82, 60 ).

    Er hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Für ihn ergeben sich aber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ).

    Bei einer Ungleichbehandlung von unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG stehenden Familien, zu denen auch nicht verheiratete Eltern mit ihren Kindern gehören, ist daher zu prüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 88, 87 ).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Er hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ).

    Demgemäß lässt sich aus der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    e) Dieses Ergebnis lässt sich auch nicht mit der Befugnis des Gesetzgebers zur Pauschalisierung bei Massenerscheinungen (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 101, 297 ) rechtfertigen.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Dabei kommt dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 99, 165 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    e) Dieses Ergebnis lässt sich auch nicht mit der Befugnis des Gesetzgebers zur Pauschalisierung bei Massenerscheinungen (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 101, 297 ) rechtfertigen.
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Dem Gesetzgeber steht Gestaltungsfreiheit bei der Entscheidung darüber zu, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 82, 60 ).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
    Die Ausgangsverfahren bleiben ausgesetzt, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Norm durch eine mit der Verfassung vereinbare Regelung ersetzt hat (vgl. BVerfGE 28, 324 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 22/95

    Aufhebung der Kindergeldbewilligung - Berechtigtenbestimmung für den Erhalt von

  • SG Magdeburg, 31.05.1995 - S 5 Kg 33/94
  • SG Magdeburg, 31.05.1995 - S 5 Kg 31/94
  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur

    Gleiches gilt, wenn sich eine gesetzliche Regelung innerhalb der Gruppe der Familien zu Lasten bestimmter Familienkonstellationen nachteilig auswirkt (vgl. BVerfGE 106, 166 ; 127, 263 ).
  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

    Dem Gesetzgeber ist bei der Wahrnehmung einer Schutzpflicht regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 174 ; 88, 203 ; 106, 166 ; 121, 317 ; 156, 224 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 48 ff.).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Soweit eine Privilegierung der Ehe darauf beruht, dass aus ihr Kinder hervorgehen, ist die verfassungsrechtlich zulässige und geforderte Förderung von Eltern im Übrigen in erster Linie Gegenstand des Grundrechtsschutzes der Familie und als solche nicht auf verheiratete Eltern beschränkt (vgl. BVerfGE 106, 166 ; 112, 50 ; 118, 45 ).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 09.05.1996 - V 17/95   

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https://dejure.org/1996,15741
FG Niedersachsen, 09.05.1996 - V 17/95 (https://dejure.org/1996,15741)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.05.1996 - V 17/95 (https://dejure.org/1996,15741)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - V 17/95 (https://dejure.org/1996,15741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Umsatzsteuerbefreiung bei heilberuflicher Tätigkeit; Bindungswirkung an die ertragssteuerliche Qualifizierung der Einkünfte für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerbefreiung bei heilberuflicher Tätigkeit; Bindungswirkung an die ertragssteuerliche Qualifizierung der Einkünfte für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.07.1994 - XI R 90/92

    Umsatzsteuer bei Heilberufen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 09.05.1996 - V 17/95
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wie sie im BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 XI R 90/92, BStBl II 1995, 84 zum Ausdruck kommt.
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 3 K 4/98

    Qualifizierte faktische Konzernhaftung des Besitzunternehmers für Steuerschulden

    Dies lehnte der Senat mit Beschluss vom 21. Juni 1996 3 V 17/95 ab, der den Prozessbevollmächtigten der V.W. GmbH am 28. Juni 1996 zugestellt wurde.

    Beigezogen wurden die Gerichtsakten des Verfahrens 3 V 17/95 wegen des Antrags der V.W. GmbH auf Aussetzung der Vollziehung sowie die Akten des Amtsgerichts ... wegen des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der V.W. GmbH.

    Deshalb nimmt der Senat hier nicht weiter zur Rechtmäßigkeit der (vermutlich bestandskräftigen) Steuerfestsetzungen Stellung, sondern verweist nur auf seinen Beschluss vom 21. Juni 1996 3 V 17/95.

  • BFH, 22.02.2006 - V B 30/05

    USt: Schönheitschirurgie keine "Tätigkeit als Arzt" i. S. von § 4 Nr. 14 UStG

    Im Dezember 1996 beantragte die Steuerpflichtige unter Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 9. Mai 1996 V 17/95 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 1244), die Umsatzsteuerfestsetzungen 1991 bis 1994 sowie die Voranmeldungen für Januar bis Oktober 1996 aufzuheben und die Umsätze in der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Umsatzsteuerfestsetzung für 1995 als steuerfrei zu behandeln.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2004 - 2 K 2588/04

    Vorliegen einer Steuerbefreiung bei Durchführung von ärztlichen Leistungen

    Mit Schreiben vom 12. Dezember 1996 (Bl. 6 USt-Akten 1996) beantragte die Rechtsvorgängerin unter Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 09. Mai 1996, V 17/95, die Umsatzsteuerfestsetzungen 1991 bis 1994 sowie die Voranmeldungen für Januar bis Oktober 1996 aufzuheben und die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte Veranlagung zur Umsatzsteuer 1995 entsprechend diesem Urteil durchzuführen.
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Rechtsprechung
   FG Thüringen, 18.04.1995 - I 17/95 V   

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https://dejure.org/1995,9519
FG Thüringen, 18.04.1995 - I 17/95 V (https://dejure.org/1995,9519)
FG Thüringen, Entscheidung vom 18.04.1995 - I 17/95 V (https://dejure.org/1995,9519)
FG Thüringen, Entscheidung vom 18. April 1995 - I 17/95 V (https://dejure.org/1995,9519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschüttungen aus dem Reservefonds einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) als Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 666
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Die Begründung für diese Rechtsauffassung entspricht im wesentlichen derjenigen im Beschluß des Thüringer FG vom 18. April 1995 I 17/95 V (Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 666).
  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 55/95

    Steuerpflichtigkeit von zugeflossenen Ausschüttungen aus dem Reservefonds einer

    Das Finanzgericht (FG) hat dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach dessen Ablehnung durch das FA mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 666 veröffentlichten Beschluß vom 18. April 1995 I 17/95 V stattgegeben.

    den Beschluß des Thüringer FG vom 18. April 1995 I 17/95 V aufzuheben und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheides vom 19. Oktober 1994 abzulehnen.

  • OLG Köln, 22.08.2008 - AuslA 4/07

    Unzulässigkeit der Auslieferung wegen drohender politischer Verfolgung im

    Ein Auslieferungshindernis kann bestehen, wenn damit gerechnet werden muss, dass die Verfolgte nach einer Auslieferung einem Strafverfahren unterzogen werden wird, das rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht genügt, bzw. einer unmenschlichen Behandlung im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft wie auch (bei etwaiger Verurteilung) späterer Strafvollstreckung ausgesetzt sein wird (vgl. OLG Frankfurt, B. v. 24.02.1999 - 2 Ausl I 17/95, StV 1999, 264; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Auflage 2006, § 73 IRG Rz. 67 ff.).
  • OLG Köln, 21.06.2010 - AuslA 106/08

    Zulässigkeit der Auslieferung eines 68 Jahre alten Verfolgten zur Vollstreckung

    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn damit gerechnet werden muss, dass der Verfolgte nach einer Auslieferung einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt sein wird (BVerfG, 2 BvR 685/03, vom 24.6.2003; StV im Rahmen der Strafvollstreckung 2004, 440; OLG Köln NStZ-RR 2009, 141; OLG Frankfurt, B. v. 24.02.1999 - 2 Ausl I 17/95, StV 1999, 264; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Auflage 2006, § 73 IRG Rz. 67 ff).
  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 62/95

    Einkommensteuerveranlagung von Ausschüttungen aus dem Reservefonds einer

    Die Begründung entspricht im wesentlichen dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 666 veröffentlichten Beschluß des Thüringer FG vom 18. April 1995 I 17/95 V.
  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 63/95

    Einkommensteuerveranlagung von Ausschüttungen aus dem Reservefonds einer

    Die Begründung entspricht im wesentlichen dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 666 veröffentlichten Beschluß des Thüringer FG vom 18. April 1995 I 17/95 V.
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