Rechtsprechung
EuGH, 13.05.1986 - 170/84, C-170/84 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- EU-Kommission
Bilka / Weber von Hartz
1 . SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - GLEICHES ENTGELT - ENTGELT - BEGRIFF - VERTRAGLICH VEREINBARTE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG , DIE ALLEIN VOM ARBEITGEBER FINANZIERT WIRD - ENTGELTCHARAKTER BEJAHT
- EU-Kommission
Bilka / Weber von Hartz
- Wolters Kluwer
Ausschluss von einer betrieblichen Altersversorgung ; Voraussetzungen für die Gewährung einer Betriebsrente ; Anspruch auf ein betriebliches Altersruhegeld
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Gleichbehandlung
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 119
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
EWGV Art. 119
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB §§ 611 ff.
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Bilka - Kaufhaus GmbH gegen Karin Weber von Hartz.
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.01.1978 - 6 Ca 368/77
- LAG Hessen, 13.10.1978 - 8 Sa 269/78
- LAG Hessen, 10.11.1978 - 8 Sa 269/78
- BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79
- LAG Hessen, 05.11.1982 - 6 Sa 664/82
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84, C-170/84
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83
- BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87
Papierfundstellen
- NJW 1986, 3020
- ZIP 1986, 726
- NZA 1986, 599
- VersR 1986, 1133
- BB 1986, 1509
- DB 1886, 1525
- DB 1986, 1525
Wird zitiert von ... (234) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 16.02.1982 - 19/81
Burton / British Railways Board
Auszug aus EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Die Regierung des Vereinigten Königreichs verweist ferner auf das Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 19/81 (Burton, Slg. 1982, 555), in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß eine gerügte Diskriminierung durch die Festsetzung unterschiedlicher Altersgrenzen für Männer und Frauen für Leistungen bei freiwilligem Ausscheiden nicht unter Artikel 119, sondern unter die Richtlinie. - EuGH, 25.05.1971 - 80/70
Defrenne / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 13.05.1986 - 170/84
In seinem Urteil vom 25. Mai 1971 in der Rechtssache 80/70 (Defrenne, Slg. 1971, 445) hat der Gerichtshof die Frage geprüft, ob eine im Rahmen eines gesetzlichen Sozialversicherungssystems gewährte Altersrente eine Vergütung darstellt, die der Arbeitgeber im Sinne des Artikels 119 Absatz 2 aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer mittelbar zahlt. - EuGH, 15.06.1978 - 149/77
Defrenne / Sabena
Auszug aus EuGH, 13.05.1986 - 170/84
1 Sie leitet dies aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77 (Defrenne, Slg. 1978, 1365) her, in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß Artikel 119 eine auf das Problem der Lohndiskriminierungen zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern beschränkte Sonderbestimmung darstelle und daß der Anwendungsbereich dieses Artikels nicht auf andere Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses erstreckt werden könne, selbst wenn diese für die Betroffenen finanzielle Auswirkungen haben könnten. - EuGH, 11.03.1981 - 69/80
Worringham und Humphreys / Lloyds Bank
Auszug aus EuGH, 13.05.1986 - 170/84
1 4 Die Kommission vertritt dagegen die Auffassung, daß die von dem vorlegenden Gericht bezeichnete betriebliche Altersversorgung unter den Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 falle, und beruft sich zur Begründung ihrer Auffassung auf das Urteil vom 11. März 1981 in der Rechtssache 69/80 (Worringham, Slg. 1981, 767). - EuGH, 31.03.1981 - 96/80
Jenkins / Kingsgate
Auszug aus EuGH, 13.05.1986 - 170/84
25 Diese Frage ist unter Bezugnahme auf das Urteil vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80 (Jenkins, Slg. 1981, 911) zu beantworten.
- BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
Dies kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in verschiedenen Situationen in Betracht kommen, so ua. wenn einem Entgeltsystem jede Durchschaubarkeit fehlt (vgl. etwa EuGH 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 16) , wenn zwischen den Beschäftigten nach ihrer Arbeitszeit unterschieden wird und dies tatsächlich mehr Personen des einen oder anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. etwa EuGH 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 15; 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 16; 13. Mai 1986 - 170/84 - [Bilka] Rn. 31; zusammenfassend EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 14) oder wenn es um die Frage der Diskriminierung bei unterschiedlicher, jedoch gleichwertiger Arbeit geht; hier kann ggf. die Darlegung aussagekräftiger statistischer Angaben ausreichend sein (vgl. etwa EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 16) .aa) Danach hat der Arbeitgeber zur Widerlegung der Vermutung vorzutragen und ggf. zu beweisen, dass die festgestellte unterschiedliche Vergütung durch objektive Faktoren, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, zu erklären ist und dass die Ungleichbehandlung auch tatsächlich ausschließlich auf anderen Gründen als dem unterschiedlichen Geschlecht der Arbeitnehmer, also auf einem geschlechtsunabhängigen Unterschied beruht (…vgl. etwa EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20, 39; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 61 f.; 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 43; 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 13 und 16; 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 22 und 23; in diesem Sinne auch EuGH 13. Mai 1986 - 170/84 - [Bilka] Rn. 29 ff., 36 f.) .
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1994 - C-57/93
Anna Adriaantje Vroege gegen NCIV Instituut voor Volkshuisvesting BV und …
Der in der Rechtssache Vröge behandelte Ausschluß von Arbeitnehmern, die zu weniger als 80 % tätig sind, kann dagegen nur dann als eine unzulässige mittelbare Diskriminierung angesehen werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen aus dem Urteil Bilka erfuellt sind, nämlich viel grössere Auswirkungen der Maßnahme auf Frauen als auf Männer und das Fehlen einer objektiven Rechtfertigung.Insbesondere im letztgenannten Punkt kann man deshalb nicht ° wie es die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen zu tun geneigt ist ° ohne weiteres auf eine Verletzung von Artikel 119 EG-Vertrag schließen, ist es doch nach dem Urteil Bilka Sache des vorlegenden Gerichts,.
Frau Vröge, Frau Fisscher und die Kommission machen geltend, daß die zeitliche Beschränkung des Urteils Barber keinen Bezug zur vorliegenden Problematik habe und daß das Urteil Bilka in vollem Umfang gelte; da die zeitliche Wirkung dieses Urteils nicht beschränkt worden sei, habe dies zur Folge, daß die streitige Rentenregelung vom 8. April 1976, dem Tag des Erlasses des Urteils Defrenne II, bis zum 1. Januar 1991, dem Zeitpunkt ihrer Änderung, gegen Artikel 119 EG-Vertrag verstossen habe.
Da seit dem Urteil Bilka ausser Zweifel stehe, daß die Nichtzulassung bestimmter Arbeitnehmer zu Betriebsrentensystemen gegen Artikel 119 verstosse, und das Gemeinschaftsrecht einen solchen Ausschluß nirgends gestatte, hätten die Arbeitgeber und die Rentenfonds über die genaue Tragweite des Grundsatzes des gleichen Entgelts nicht im unklaren sein können.
Drittens weist die belgische Regierung darauf hin, daß das Urteil Barber durch seinen viel allgemeineren Wortlaut eine grössere Tragweite habe als das Urteil Bilka, so daß die zeitliche Beschränkung der Durchführung des erstgenannten Urteils auch für die vorliegenden Rechtssachen gelten müsse.
Die Beklagten des Ausgangsverfahrens fügen hinzu, wenn es zutreffe, daß das Urteil Bilka für alle Betriebsrentensysteme gelte, dann sei die vom Gerichtshof im Urteil Barber zur Rechtfertigung der zeitlichen Beschränkung des Urteils gegebene Begründung mit berechtigtem Vertrauen und Treu und Glauben unzutreffend.
"Im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607), das ebenfalls ein deutsches betriebliches System betraf, hat der Gerichtshof festgestellt, daß dieses System zwar entsprechend den vom nationalen Gesetzgeber erlassenen Bestimmungen ausgestaltet wurde, gleichwohl aber auf einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Vertretern seiner Arbeitnehmer beruht, das gesetzliche System der sozialen Sicherheit ergänzt und keinerlei Finanzierung durch die öffentliche Hand genießt.
Auf der einen Seite wurde die Frage, ob ein ° (in jenem Fall) ergänzendes oder (wie sich später ergab) an die Stelle des gesetzlichen Systems tretendes ° Betriebsrentensystem unter bestimmten Voraussetzungen in den Anwendungsbereich von Artikel 119 fällt, schon im Urteil Bilka bejaht, und zwar anhand von Kriterien zur Abgrenzung des Begriffs "Entgelt" gegenüber Maßnahmen der sozialen Sicherheit, die seit dem Urteil Defrenne I bekannt waren(19).
Im Urteil Bilka wurde klargestellt, daß Leistungen aufgrund eines Betriebsrentensystems, sofern die Kriterien des Urteils Defrenne I erfuellt sind, als Entgelt im Sinne von Artikel 119 EG-Vertrag anzusehen sind und daß der Ausschluß Teilzeitbeschäftigter von einem solchen Betriebsrentensystem unter bestimmten Voraussetzungen gegen diese Bestimmung verstossen kann (siehe oben, Nrn. 9 und 10).
Da das Urteil Bilka sowohl im erstgenannten Punkt (daß Leistungen ein Entgelt bilden) als auch im zweiten Punkt (daß ein Ausschluß unter Umständen eine unzulässige Diskriminierung sein kann) auf früherer Rechtsprechung aufbaute, hielt es der Gerichtshof nicht für erforderlich, insoweit eine zeitliche Beschränkung vorzunehmen.
Seit dem Urteil Bilka konnte ausserdem kein Zweifel mehr daran bestehen, daß die im Urteil Defrenne I entwickelten Kriterien auf (insbesondere ergänzende) Betriebsrentensysteme vertraglichen Ursprungs anwendbar sind.
Im Urteil Bilka verfeinerte der Gerichtshof dieses Kriterium (siehe oben, Nrn. 10 und 12), um anschließend in ständiger Rechtsprechung davon Gebrauch zu machen(28).
Eine solche Stellungnahme lässt den im Urteil Bilka festgelegten "gemeinschaftlichen Besitzstand"(49) und damit die für die vorliegenden Rechtssachen vertretene Unanwendbarkeit der zeitlichen Beschränkung des Urteils Barber in vollem Umfang bestehen; die Richtlinie 86/378 enthält wie gesagt (Nr. 17) keine Ausnahmen in bezug auf den Ausschluß Teilzeitbeschäftigter oder verheirateter Frauen von Rentensystemen.
(5) ° Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Slg. 1986, 1607).
(6) ° Urteil Bilka, Randnr. 22, bestätigt durch das Urteil Barber, Randnr. 27.
(7) ° Urteil Bilka, Randnr. 31 und Nr. 1 des Tenors.
(12) ° Urteil Bilka, Randnr. 36.
(28) ° Vgl. Urteil Bilka, Randnrn.
- VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18
Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl der …
Daher sind insbesondere auch mittelbare strukturelle Benachteiligungen von Frauen, die etwa an Teilzeitarbeit anknüpfen, mitzubedenken (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs. C-170/84 - Bilka -, juris Rn. 32 ff.).
- EuGH, 28.09.1994 - C-57/93
Vroege / NCIV
Dazu gehört nicht die Diskriminierung beim Anschluß an Betriebsrentensysteme, deren Unzulässigkeit im Hinblick auf Artikel 119 EWG-Vertrag im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, bestätigt wurde, das keine zeitliche Beschränkung seiner Wirkungen enthält.Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, aus dem sich ergibt, daß ein Unternehmen, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt, gegen Artikel 119 EWG-Vertrag verstösst.
12 Der Gerichtshof hat schon im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607) festgestellt, daß es sich bei einer betrieblichen Altersversorgung, die zwar entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften ausgestaltet wurde, ihren Ursprung aber in einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern findet, und an deren Finanzierung die öffentliche Hand nicht beteiligt ist, um ein nicht unmittelbar durch Gesetz geregeltes und deshalb nicht unter Artikel 119 fallendes Sozialversicherungssystem handelt und daß die den Beschäftigten aufgrund dieses Systems gewährten Leistungen eine Vergütung darstellen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß Artikel 119 Absatz 2 aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt (Randnrn. 20 und 22).
15 Aus dem Urteil Bilka ergibt sich überdies, daß in den Anwendungsbereich von Artikel 119 nicht nur der Anspruch auf die von einem Betriebsrentensystem erbrachten Leistungen fällt, sondern auch der Anspruch auf Anschluß an dieses System.
Da eine solche Rente nämlich unter den Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 fällt, ist das gesamte Entgelt, das der Arbeitgeber den Vollzeitbeschäftigten zahlt, bei gleicher Anzahl der Arbeitsstunden höher als dasjenige, das er den Teilzeitbeschäftigten zahlt (Urteil Bilka, Randnr. 27).
Wenn der Ausschluß Teilzeitbeschäftigte betrifft, ist diese Bestimmung nur dann verletzt, wenn er wesentlich mehr Frauen als Männer trifft, es sei denn, der Arbeitgeber legt dar, daß er auf Faktoren beruht, die objektiv gerechtfertigt sind und nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. Urteil Bilka, a. a. O.).
Wenn der Gerichtshof es für erforderlich gehalten hätte, den Grundsatz, daß der Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem unter Artikel 119 fällt, zeitlich zu beschränken, hätte er dies folglich im Urteil Bilka tun müssen.
42 Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil Bilka, mit dem die Verletzung von Artikel 119 EWG-Vertrag durch ein Unternehmen festgestellt wird, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß im Urteil Bilka die Wirkungen der mit diesem Urteil vorgenommenen Auslegung des Artikels 119 EWG-Vertrag nicht zeitlich beschränkt wurden.
43 Auf die vierte Frage ist daher zu antworten, daß das Protokoll Nr. 2 keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem hat, der sich weiterhin nach dem Urteil Bilka richtet.
3) Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem, der sich weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) richtet.
- EuGH, 06.12.2007 - C-300/06
DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE …
Der Grundsatz des gleichen Entgelts steht nicht nur der Anwendung von Vorschriften entgegen, die unmittelbare Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts enthalten, sondern auch der Anwendung von Vorschriften, die Ungleichbehandlungen von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern aufgrund von Kriterien aufrechterhalten, die nicht auf dem Geschlecht beruhen, sofern sich diese Ungleichbehandlungen nicht mit objektiv gerechtfertigten Faktoren erklären lassen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteile vom 13. Mai 1986, Bilka-Kaufhaus, 170/84, Slg. 1986, 1607, Randnrn. 29 und 30, vom 15. Dezember 1994, Helmig u. a., C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93, Slg. 1994, I-5727, Randnr. 20, sowie vom 27. Mai 2004, Elsner-Lakeberg, C-285/02, Slg. 2004, I-5861, Randnr. 12). - BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 401/18
Wechselseitige Interessen zwischen Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und …
bb) Zieht man hiernach zur Sicherstellung der einheitlichen Auslegung des Begriffs des "sachlichen Grundes" grundsätzlich eine Vorlage in Betracht, ist diese vorliegend entbehrlich, da in der Rechtsprechung des Gerichtshofs anerkannt ist (acte éclairé), dass Wirtschaftlichkeitserwägungen eines Unternehmens bei der Prüfung eines sachlichen Grundes zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung - vorliegend im Sinne von § 20 Abs. 1 AGG - berücksichtigt werden können; wirtschaftliche Gründe stellen ein legitimes Ziel dar (…vgl. EuGH, Slg. 1981, 911 Rn. 12; Slg. 1986, 1607 Rn. 35 f.;… vgl. auch BAGE 157, 296 Rn. 38). - Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-246/96
Mary Teresa Magorrian und Irene Patricia Cunningham gegen Eastern Health and …
Im Urteil Bilka(2), das im Urteil Barber(3) und im Urteil Ten Över(4) bestätigt worden ist, hat der Gerichtshof festgestellt, daß Artikel 119 sowohl das Recht auf Anschluß an betriebliche Altersversorgungssysteme als auch den Anspruch auf Leistungen im Rahmen solcher Systeme erfasst.Das Protokoll Nr. 2 enthält im wesentlichen dieselbe Auslegung des Urteils Barber wie das Urteil Ten Över und erstreckt diese auf sämtliche Leistungen aufgrund eines betrieblichen Systems der sozialen Sicherheit und macht sie zum Bestandteil des Vertrages, geht aber ebensowenig wie das Urteil Barber auf die Voraussetzungen für den Anschluß an diese betrieblichen Systeme ein und regelt diese folglich auch nicht." Weiter hat der Gerichtshof klargestellt, daß der Anschluß sich weiterhin nach dem Urteil Bilka richtet, in dem die Geltung der in diesem Urteil vorgenommenen Auslegung des Artikels 119 des Vertrages nicht zeitlich beschränkt wurde(8).
24 Da die erste Frage Teilzeitbeschäftigte ohne Anspruch auf die vorgesehenen Zusatzleistungen betrifft, beschäftigt das nationale Gericht daher das Problem, ob es im vorliegenden Rechtsstreit um den Zugang zu einem Altersversorgungssystem geht und damit gemäß dem Urteil Bilka(19) die vom Gerichtshof im Urteil Barber festgelegte und vom Protokoll Nr. 2 übernommene zeitliche Beschränkung nicht gilt oder ob es um im Rahmen dieses Systems gewährte Leistungen geht, so daß die zeitliche Beschränkung gilt.
28 Im Urteil Bilka(21) hat der Gerichtshof entschieden, daß ein Unternehmen, das Teilzeitbeschäftigte von der betrieblichen Altersversorgung ausschließt, Artikel 119 des Vertrages verletzt, wenn diese Maßnahme wesentlich mehr Frauen als Männer trifft und das Unternehmen nicht darlegt, daß die Maßnahme auf Faktoren beruht, die objektiv gerechtfertigt sind und nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben(22).
Der Gerichtshof hat ferner entschieden, daß "die zeitliche Beschränkung der Wirkungen des Urteils Barber nicht für den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem gilt"(32), weil das Urteil Bilka insoweit keine Beschränkung vorsieht.
38 Ich komme nun zur Prüfung der Frage, ob der vorliegende Rechtsstreit den Zugang zu einem Altersversorgungssystem betrifft und daher gemäß dem Urteil Bilka(34) die vom Gerichtshof im Urteil Barber festgelegte und im Protokoll Nr. 2 übernommene zeitliche Beschränkung nicht gilt oder ob der Rechtsstreit die Berechnung von Leistungen aufgrund eines solchen Systems betrifft, so daß die zeitliche Beschränkung gilt.
Daher wird man die im Urteil Bilka für den Anspruch auf Anschluß an ein betriebliches Altersversorgungssystem gewählte Lösung anwenden und die Möglichkeit einer zeitlichen Beschränkung gemäß dem Urteil Barber ausschließen müssen(35).
(2) - Urteil des Gerichtshofes vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607).
(22) - Urteil Bilka (zitiert in Fußnote 2, Nr. 1 des Tenors).
Da eine solche Rente nämlich unter den Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 fällt, ist das gesamte Entgelt, das der Arbeitgeber den Vollzeitbeschäftigten zahlt, bei gleicher Anzahl der Arbeitsstunden höher als dasjenige, das er den Teilzeitbeschäftigten zahlt (Urteil Bilka, Randnr. 27).".
- EuGH, 28.09.1994 - C-128/93
Fisscher / Voorhuis Hengelo und Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de …
Dazu gehört nicht die Diskriminierung beim Anschluß an Betriebsrentensysteme, deren Unzulässigkeit im Hinblick auf Artikel 119 EWG-Vertrag im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, bestätigt wurde, das keine zeitliche Beschränkung seiner Wirkungen enthält.Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, aus dem sich ergibt, daß ein Unternehmen, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt, gegen Artikel 119 EWG-Vertrag verstösst.
9 Der Gerichtshof hat schon im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607) festgestellt, daß es sich bei einer betrieblichen Altersversorgung, die zwar entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften ausgestaltet wurde, ihren Ursprung aber in einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern findet, und an deren Finanzierung die öffentliche Hand nicht beteiligt ist, um ein nicht unmittelbar durch Gesetz geregeltes und deshalb nicht unter Artikel 119 fallendes Sozialversicherungssystem handelt und daß die den Beschäftigten aufgrund dieses Systems gewährten Leistungen eine Vergütung darstellen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß Artikel 119 Absatz 2 aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt (Randnrn. 20 und 22).
12 Aus dem Urteil Bilka ergibt sich überdies, daß in den Anwendungsbereich von Artikel 119 nicht nur der Anspruch auf die von einem Betriebsrentensystem erbrachten Leistungen fällt, sondern auch der Anspruch auf Anschluß an dieses System.
Da eine solche Rente nämlich unter den Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 fällt, ist das gesamte Entgelt, das der Arbeitgeber den Vollzeitbeschäftigten zahlt, bei gleicher Anzahl der Arbeitsstunden höher als dasjenige, das er den Teilzeitbeschäftigten zahlt (Urteil Bilka, Randnr. 27).
50 Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil Bilka, mit dem die Verletzung von Artikel 119 EWG-Vertrag durch ein Unternehmen festgestellt wird, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß im Urteil Bilka die Wirkungen der mit diesem Urteil vorgenommenen Auslegung des Artikels 119 EWG-Vertrag nicht zeitlich beschränkt wurden.
51 Auf die sechste Frage ist daher zu antworten, daß das Protokoll Nr. 2 keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem hat, der sich weiterhin nach dem Urteil Bilka richtet.
6) Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem, der sich weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) richtet.
- EuGH, 24.10.1996 - C-435/93
Dietz / Stichting Thuiszorg Rotterdam
Hierzu zählen jedoch weder die Diskriminierung beim Anschluß an Betriebsrentensysteme, deren Unzulässigkeit nach Artikel 119 des Vertrages im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) bestätigt worden ist, dessen Wirkungen selbst nicht zeitlich beschränkt worden sind, noch die Diskriminierungen bei der Gewährung von Leistungen aufgrund eines solchen Systems, die, wie dieses Urteil deutlich gemacht hat, mit der erstgenannten Diskriminierung untrennbar verbunden sind.Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrages hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem oder auf den Anspruch auf Zahlung einer Altersrente im Fall eines Arbeitnehmers, der unter Verstoß gegen Artikel 119 des Vertrages vom Anschluß an ein Betriebsrentensystem ausgeschlossen worden ist; für diese Ansprüche ist weiterhin das Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) maßgebend.
Denn seit dem Erlaß des Urteils vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607) steht eindeutig fest, daß ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei der Zuerkennung dieses Anspruchs unter Artikel 119 fällt (Urteile Vröge, Randnrn.
24 Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Bilka ausgeführt, daß die den Arbeitnehmern aufgrund eines Betriebsrentensystems gewährten Leistungen eine Vergütung darstellen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß Artikel 119 Absatz 2 aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt (Randnr. 22), woraus er hergeleitet hat, daß Diskriminierungen in bezug auf den Anschluß an dieses System ebenfalls unter Artikel 119 fallen (Randnrn. 27 und 31).
25 Daher steht zumindest seit dem Urteil Bilka eindeutig fest, daß Artikel 119 Diskriminierungen bei der Gewährung von Leistungen aufgrund eines Betriebsrentensystems verbietet, die sich aus Diskriminierungen in bezug auf den Anspruch auf Anschluß an dieses System ergeben, und daß somit die Arbeitgeber und die Rentensysteme solche Diskriminierungen vernünftigerweise nicht als zulässig ansehen konnten.
40 Zum Protokoll Nr. 2 hat der Gerichtshof in den Urteilen Vröge und Fisscher entschieden, daß es keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem hat, für den weiterhin das Urteil Bilka maßgebend ist.
42 Somit ist auf die sechste Frage zu antworten, daß das Protokoll Nr. 2 keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem oder auf den Anspruch auf Zahlung einer Altersrente im Fall eines Arbeitnehmers hat, der unter Verstoß gegen Artikel 119 des Vertrages vom Anschluß an ein Betriebsrentensystem ausgeschlossen worden ist; für diese Ansprüche ist weiterhin das Urteil Bilka maßgebend.
Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem oder auf den Anspruch auf Zahlung einer Altersrente im Fall eines Arbeitnehmers, der unter Verstoß gegen Artikel 119 des Vertrages vom Anschluß an ein Betriebsrentensystem ausgeschlossen worden ist; für diese Ansprüche ist weiterhin das Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) maßgebend.
- BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während …
Die Rechtfertigung einer faktischen Benachteiligung kann indes - ungeachtet weiterer Voraussetzungen - allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die diskriminierende Regelung auf hinreichenden sachlichen Gründen beruht (…vgl. hierzu Art. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, ABlEG Nr. L 373 vom 21. Dezember 2004, S. 37 ;… Art. 2 der Richtlinie 76/207/EWG in der Fassung der Richtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, ABlEG Nr. L 269 vom 5. Oktober 2002, S. 15 ; EuGHE 1986, S. 1607 ; BAGE 83, 327 ). - EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für …
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
- BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06
Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit
- BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
- EuGH, 17.10.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, …
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
- BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92
Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08
Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-400/93
Specialarbejderforbundet i Danmark gegen Dansk Industri, vormals Industriens …
- EuGH, 27.10.1993 - C-127/92
Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health
- EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.
- BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung
- EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
- BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 733/15
Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz - Vereinbarkeit mit Unionsrecht
- EuGH, 24.04.2008 - C-55/07
Michaeler und Subito - Richtlinie 97/81/EG - Gleichbehandlung von Teilzeit- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-127/92
Dr. Pamela Mary Enderby gegen Frenchay Health Authority und Secretary of State …
- EuGH, 28.09.1994 - C-7/93
Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds / Beune
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-234/96
Deutsche Telekom
- EuGH, 28.02.2013 - C-427/11
Kenny u.a. - Art. 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer …
- EuGH, 26.06.2001 - C-381/99
Brunnhofer
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1999 - C-78/98
Preston u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-50/96
Deutsche Telekom
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-270/97
Deutsche Post
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1998 - C-167/97
Regina gegen Secretary of State for Employment, ex parte Nicole Seymour-Smith und …
- EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1998 - C-50/96
Deutsche Telekom AG gegen Lilli Schröder.
- LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an …
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-235/96
Deutsche Telekom
- BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-271/97
Deutsche Post
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97
Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
- EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
Allonby
- EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1990 - C-184/89
Helga Nimz gegen Freie und Hansestadt Hamburg. - Aufstieg in eine höhere …
- EuGH, 10.06.2010 - C-395/08
Bruno und Pettini - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit …
- BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08
Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - …
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 210/11
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des …
- LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15
Altersfreizeit nach dem Manteltarifvertrag der chemischen Industrie für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1994 - C-408/92
Constance Christina Ellen Smith und andere gegen Avdel Systems Ltd. - Gleiches …
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05
Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem …
- BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 506/04
Betriebliche Altersversorgung: gesetzliche Mindestaltersgrenze für die …
- EuGH, 10.02.2000 - C-50/96
TEILZEITBESCHÄFTIGTE FRAUEN BEI DER DEUTSCHEN BUNDESPOST HABEN ANSPRUCH AUF …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-166/99
Defreyn
- BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06
Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente
- EuGH, 01.07.1986 - 237/85
Rummler / Dato-Druck
- VG Frankfurt/Main, 02.02.1998 - 9 E 991/97
Anspruch auf Festsetzung eines Ruhegehaltssatzes; Versorgungsabschlag bei …
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
Menauer
- EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Gerster / Freistaat Bayern
- EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
- BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 631/97
Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot
- LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92
Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten
- EuGH, 10.02.2000 - C-270/97
Deutsche Post
- EuGH, 31.05.1995 - C-400/93
Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
Mittelbare Frauendiskriminierung
- BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg
- BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 31/21 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber - …
- LAG Hamm, 22.10.1992 - 17 Sa 1035/92
Vorlagebeschluß an den EuGH - Überstundenvergütung von Teilzeitkräften
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1994 - C-7/93
Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds gegen G. A. Beune.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1996 - C-1/95
Hellen Gerster gegen Freistaat Bayern. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen …
- LAG Köln, 13.09.2018 - 6 Sa 150/18
Schwerbehinderung; Sozialplan; Pauschalierung; Benachteiligung; Rechtfertigung; …
- EuGH, 06.02.1996 - C-457/93
Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96
Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen
- BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 10.98
Teilweiser Ausschluß von Teilzeitarbeit bei Weiterbildung zur praktischen Ärztin …
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 695/92
Mittelbare Diskriminierung bei Direktversicherung
- ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88
Lohnfortzahlung; Lohngleichheitsgebot
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
Hill und Stapleton
- BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
- EuGH, 28.09.1994 - C-200/91
Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94
Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst
- BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und …
- BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es …
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
Eingruppierung einer Erzieherin - Mitttelbare Diskriminierung wegen des …
- BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
Zusatzversorgung im Rahmen der Refinanzierung
- BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- EuGH, 11.12.1997 - C-246/96
SOZIALPOLITIK
- BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92
Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt
- EuGH, 10.02.2000 - C-234/96
Deutsche Telekom
- EuGH, 04.06.1992 - C-360/90
Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 427/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- EuGH, 29.11.2001 - C-366/99
DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN …
- BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92
Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
Maria Kowalska gegen Freie und Hansestadt Hamburg.
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2000 - 11 Sa 936/00
Anspruch auf Zusatzurlaub; Überwiegende Arbeit mit infektiösem Material i.S.d. § …
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 424/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91
Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03
Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des …
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 510/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
Anpassung der Betriebsrenten
- BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 530/06
Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags nur für Männer nach dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-196/02
Nikoloudi
- BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-184/22
KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation - Vorlage zur …
- VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
- EuGH, 14.12.1993 - C-110/91
Moroni / Collo
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1995 - C-317/93
INGE NOLTE GEGEN LANDESVERSICHERUNGSANSTALT HANNOVER.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06
Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2003 - C-256/01
KEINE BERUFUNG AUF DEN GLEICHHEITSSATZ, WENN SICH UNTERSCHIEDE BEIM ENTGELT VON …
- BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 18.94
Gewährung einer Jubiläumszuwendung - Beginn einer zu berücksichtigenden …
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93
Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-435/93
Francina Johanna Maria Dietz gegen Stichting Thuiszorg Rotterdam. - Gleiches …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96
Albany
- EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
SOZIALPOLITIK
- BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 225/91
Mittelbare Frauendiskriminierung im Arbeitsrecht - Anspruch einer Arbeitnehmerin …
- BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 7.01
Voraussetzungen des Qualifikationsgrades einer Praktischen Ärztin - Versagung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
Stadt Lengerich gegen Angelika Helmig und Waltraud Schmidt gegen Deutsche …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1992 - C-360/90
Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin e.V. gegen Monika Bötel. - Gleiches Entgelt - …
- ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16
Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-381/99
Brunnhofer
- Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
Kathleen Hill und Ann Stapleton gegen The Revenue Commissioners und Department of …
- VGH Hessen, 14.09.2010 - 2 A 1337/10
Höherer Fahrpreis für Bahntickets bei Schalterverkauf
- OVG Niedersachsen, 11.09.1998 - 2 L 2640/98
Beamtenrecht; Zuschuß; Freiwillige Weiterversicherung ; Behinderter; …
- BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 204/91
- BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85
Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig
- LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Auswirkungen von Mutterschutzzeiten auf den Anspruch auf ein ergebnisbezogenes …
- EuGH, 10.02.2000 - C-271/97
Deutsche Post - Sozialpolitik
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 617/92
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall/ Arbeitsunfähigkeit für …
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 627/92
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheistfall für geringfügig Beschäftigte - …
- EuGH, 10.02.2000 - C-235/96
Deutsche Telekom - Sozialpolitik
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-249/97
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER FÜHREN DIE ÖSTERREICHISCHEN …
- BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93
Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 609/92
- BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88
Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation - …
- LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 17 Sa 306/97
Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot
- BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
Tarifliche Sonderzahlung - Erziehungsurlaub
- BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 625/93
Tarifliche Jahresleistung bei Erziehungsurlaub - Jahresleistungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1990 - C-229/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09
Benachteiligung wegen des Alters durch Beschränkung von Versorgungsleistungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-457/93
Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. gegen Johanna Lewark. - …
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 205/91
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-300/06
Voß - Sozialpolitik - Gleichheit zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern …
- LAG Hessen, 07.11.2002 - 9 Sa 462/02
Elternteilzeit; Mehrarbeit; Mehrflugstunden; Ungleichbehandlung
- EuGH, 12.09.2002 - C-351/00
Niemi
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 171/88
Ingrid Rinner-Kühn gegen FWW Spezial-Gebäudereinigung GmbH & Co. KG.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-313/02
Wippel
- LAG Düsseldorf, 10.02.1999 - 17 Sa 809/98
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss geringfügig Beschäftigter - …
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
Ausschluß der Teilzeitbeschäftigten von der betrieblichen Altersversorgung als …
- LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
Vorliegen einer mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung
- LAG Hamburg, 19.01.2010 - 4 Sa 40/09
Betriebliche Altersversorgung; Vereinbarkeit der gesetzlichen Mindestaltersgrenze …
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 4 S 3419/95
Zur Rechtmäßigkeit der Regelung einer Altersermäßigung für Lehrer in einer …
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 335/95
- VG Berlin, 02.02.2005 - 7 A 192.01
Überstunden von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen müssen voll bezahlt werden
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02
Hlozek
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15
Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04
Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 12 A 179/00
Voraussetzungen des Vorliegens eines zusatzversorgungsrechtlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1996 - C-245/94
Ingrid Hoever und Iris Zachow gegen Land Nordrhein-Westfalen.
- BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92
Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer - Berechnung der …
- ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen …
- EuGH, 25.05.2000 - C-50/99
Podesta
- BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 592/97
Anrechnung eigenen Arbeitsentgelts auf Hinterbliebenenrente
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-25/02
Rinke
- LAG Niedersachsen, 05.11.2002 - 9 Sa 1612/00
Beschäftigungssicherung für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung in einem …
- BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 106/94
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-476/11
HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG …
- LAG Hamm, 27.01.2011 - 17 Sa 1365/10
Teilnahmepflicht des teilzeitbeschäftigten Musiklehrers an Konferenzen einer …
- LAG Niedersachsen, 05.11.2002 - 9 Sa 1854/00
Beschäftigungssicherung für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung in einem …
- BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 110/01
Anspruch einer medizinisch-technischen Assistentin auf Zusatzurlaub bei Arbeiten …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-66/96
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark handelnd für Berit Høj …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1993 - C-343/92
M. A. Roks, verheiratete De Weerd und andere gegen Bestuur van de …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-17/05
Cadman - Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer - Anwendung …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03
Mayer
- VG Sigmaringen, 10.12.2001 - 7 K 1991/99
Altersteilzeit
- LAG Hessen, 15.08.2000 - 9 Sa 1887/99
Tarifautonomie: Besondere Lohngruppe für geringfügig Beschäftigte im …
- BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 275/94
Überstundenzuschläge nach tarifvertraglichen Bestimmungen - Leistung von …
- LAG Düsseldorf, 23.02.1995 - 5 Sa 1794/94
Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter, nicht examinierter Pflegehelferinnen
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91
Sonia Jackson und Patricia Cresswell gegen Chief Adjudication Officer. - …
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 257/83
Mittelbare Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter durch Ausschluss von einer …
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1624/01
Anspruch auf Mehrflugstundenvergütung des Cockpitpersonals
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2001 - C-206/00
Mouflin
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-322/98
Kachelmann
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-236/98
JämO
- LAG Bremen, 09.02.1994 - 2 Sa 263/93
Gebotener Umfang des Rentenanspruchs einer bei öffentlichem Arbeitgeber …
- LAG Nürnberg, 11.01.1994 - 2 Sa 522/92
Teilzeit; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis; Betriebliche Altersversorgung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1992 - C-189/91
Petra Kirsammer-Hack gegen Nurhan Sidal. - Nationale Kündigungsschutzregelung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-476/12
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2003 - C-117/01
NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS RUIZ-JARABO VERSTÖSST EINE NATIONALE REGELUNG, …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-351/00
Niemi
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-333/97
Lewen
- BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 16/89
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
- LAG Niedersachsen, 05.11.2002 - 9 Sa 1855/00
Beschäftigungssicherung für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung in einem …
- BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 558/96
Rechtmäßigkeit von Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte - …
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 350/93
Öffentlicher Dienst; Überstundenvergütung für Teilzeitbeschäftigte
- BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 285/94
Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation während Zeiten des Mutterschutzes / …
- LAG Niedersachsen, 15.11.2002 - 10 Sa 2077/99
Reichweite des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes; Verletzung des Gebots gleichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99
Griesmar
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-50/99
Podesta
- ArbG Bremen, 12.05.1993 - 7 Ca 7023/93
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
Douglas Harvey Barber gegen Guardian Royal Exchange Assurance Group. - Gleiches …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2001 - C-379/99
Menauer
- BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
- LAG Hessen, 24.02.1998 - 9 Sa 1442/97
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 645/93
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1995 - C-396/93
Helmut Henrichs gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel …
- BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung - Verdoppelung der Bewährungszeit …
- LG Frankfurt/Main, 26.09.2001 - 4 O 14/01
Versorgungsbeitrag und Teilzeitbeschäftigung
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99
Schnorbus
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 453/94
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 420/93
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-132/92
Birds Eye Walls Ltd. gegen Friedel M. Roberts. - Gleiches Entgelt für Männer und …
- LAG Hamm, 19.12.1989 - 6 Sa 115/89
Gleichbehandlungsgebot; Anwartschaft; Frauendiskriminierung
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1989 - 102/88
M. L. Ruzius-Wilbrink gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1992 - C-173/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
Streitigkeit über das Bestehen einer betrieblichen Erwerbsunfähigkeitsrente - …
- ArbG Bonn, 22.04.1999 - 3 Ca 3045/98
Verstoß gegen das europarechtliche Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen …
- LG Karlsruhe, 09.10.1998 - 6 S 7/97
Berechnung der Versorgungsrente ; Altersruhegeld aus gesetzlicher …
- LAG Hessen, 17.07.1997 - 3 Sa 627/96
Gerichtliche Überprüfung der Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1987 - 126/86
Fernando Roberto Giménez Zaera gegen Instituto Nacional de la Seguridad Social …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund I Danmark gegen Dansk …
- VG Halle, 25.08.2010 - 5 A 209/09
Ausgleichszulage für Beamtin nach Elternzeit
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Bilka - Kaufhaus GmbH gegen Karin Weber von Hartz.
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Teilzeitarbeitnehmer - Ausschluss von der betrieblichen Altersversorgung
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.01.1978 - 6 Ca 368/77
- LAG Hessen, 13.10.1978 - 8 Sa 269/78
- LAG Hessen, 10.11.1978 - 8 Sa 269/78
- BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79
- LAG Hessen, 05.11.1982 - 6 Sa 664/82
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83
- BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 11.03.1981 - 69/80
Worringham und Humphreys / Lloyds Bank
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
4. Nach seiner Auffassung ergibt sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1981 in der Rechtssache 69/80 (Worringham und Humphreys/Lloyd Bank Ltd, Slg. 1981, 767), daß Versorgungsleistungen als Entgelt im Sinne des Artikels 119 Absatz 2 EWG-Vertrag anzusehen sind.Zwar handele es sich im vorliegenden Fall nicht wie in der Rechtssache 69/80 um einen "Beitrag zu einem Altersversorgungssystem, den ein Arbeitgeber im Namen der Arbeitnehmer in Form eines Zuschlags zum Bruttolohn zahlt und der daher die Höhe dieses Lohns mitbestimmt [und somit] ein ,Entgelt' im Sinne des Artikels 119 Absatz 2 EWG-Vertrag darstellt" (Randnr. 17).
Randnr. 10 der Entscheidungsgründe) und in der Rechtssache Worringham und Humphreys (Slg. 1981, 767, Randnr. 23 der Entscheidungsgründe).
- EuGH, 27.03.1980 - 129/79
Macarthys / Smith
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
Dies wird bestätigt durch die Urteile vom 27. März 1980 in der Rechtssache 129/79 (Macarthys, Slg. 1980, 1275, insbes.Arbeit und gleiches Entgelt allein feststellen" kann (Defrenne II, a. a. O., Randnr. 18 der Entscheidungsgründe), "ohne daß nähere Durchführungsmaßnahmen der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten erforderlich wären" (Macarthys, Randnr. 10 der Entscheidungsgründe).
- EuGH, 31.03.1981 - 96/80
Jenkins / Kingsgate
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
Diese Rechtssache wird Sie vor allem veranlassen, die Tragweite Ihres Urteils vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80 (Jenkins/Kingsgate, Slg. 1981, 911) zu verdeutlichen, das die Teilzeitarbeit betraf und auf das das vorlegende Gericht und alle Verfahrensbeteiligten ausführlich eingegangen sind.Wie Generalanwalt Warner in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache Jenkins ausgeführt hat, ist das Kriterium der Zuständigkeit dasjenige der unmittelbaren Wirkung des Artikels 119. Diese Wirkung bestehe nicht in dem Fall, in dem "ein Gericht seine Vorschriften nicht unter Bezugnahme auf die einfachen Kriterien anwenden kann, die in diesen Vorschriften selbst festgelegt sind, und in dem infolgedessen entweder gemeinschaftsrechtliche oder innerstaatliche Ausführungsvorschriften erforderlich sind, um die entscheidungserheblichen Kriterien festzulegen" (Slg. 1981, 911, 938).
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der zweiten Rechtssache Defrenne (Rechtssache 43/75, Defrenne/ Sabena, Sig.Sie haben in Randnummer 18 der Entscheidungsgründe Ihres Urteils in der zweiten Rechtssache Defrènne (Slg. 1976, 455) ausgeführt:.
- EuGH, 25.05.1971 - 80/70
Defrenne / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
Diese Auffassung entspreche auch dem Geist Ihres Urteils vom 25. Mai 1971 in der ersten Rechtssache Defrenne (Rechtssache 80/70, Defrenne/Belgischer Staat, Slg. 1971, 445).Generalanwalt Dutheillet de Lamothe hat in seinen Schlußanträgen in dieser Rechtssache ausgeführt, seiner Meinung nach liege einer der Gründe für die Anwendbarkeit des Artikels 119 auf derartige Zusatzrenten in dem "Band, das nach Artikel 119 die Vergütung, den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer und das Dienstverhältnis" miteinander verknüpfen müsse (Slg. 1971, 445, 460).
- EuGH, 16.02.1982 - 19/81
Burton / British Railways Board
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
Der Gerichtshof habe diese Rechtsprechung durch das Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 19/81 (Burton, Slg. 1982, 555) bestätigt. - EuGH, 15.06.1978 - 149/77
Defrenne / Sabena
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
Ihr Urteil vom 15. Juni 1978 in der dritten Rechtssache Defrenne (Rechtssache 149/77, Slg. 1978, 1365) bestätige die Auffassung der Regierung des Vereinigten Königreichs, die die Randnummern 19 bis 22 wörtlich zitiert.