Rechtsprechung
| EuGH, 13.05.1986 - 170/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Bilka / Weber von Hartz
1 . SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - GLEICHES ENTGELT - ENTGELT - BEGRIFF - VERTRAGLICH VEREINBARTE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG , DIE ALLEIN VOM ARBEITGEBER FINANZIERT WIRD - ENTGELTCHARAKTER BEJAHT
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Europäischer Gerichtshof zur Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Frauen in der betrieblichen Altersversorgung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten Frauen bei deren Ausschluß von betrieblicher Altersversorgung ohne objektiv gerechtfertigte wirtschaftliche Gründe
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Europäische Vorgaben für Unisex-Tarife im Betriebsrentenrecht" von PD Dr. Jacob Joussen, original erschienen in: ZESAR 2004, 315 - 322.
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.01.1978 - 6 Ca 368/77
- LAG Hessen, 10.11.1978 - 8 Sa 269/78
- BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79
- LAG Hessen, 05.11.1982 - 6 Sa 664/82
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83
- BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1986, 1607
- ZIP 1986, 726
- VersR 1986, 1133
- BB 1986, 1509
- DB 1886, 1525
- DB 1986, 1525
- NZA 1986, 599
Wird zitiert von ... (155)
- EuGH, 28.09.1994 - C-57/93
Vroege / NCIV
Dazu gehört nicht die Diskriminierung beim Anschluß an Betriebsrentensysteme, deren Unzulässigkeit im Hinblick auf Artikel 119 EWG-Vertrag im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, bestätigt wurde, das keine zeitliche Beschränkung seiner Wirkungen enthält.Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, aus dem sich ergibt, daß ein Unternehmen, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt, gegen Artikel 119 EWG-Vertrag verstösst.
12 Der Gerichtshof hat schon im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607) festgestellt, daß es sich bei einer betrieblichen Altersversorgung, die zwar entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften ausgestaltet wurde, ihren Ursprung aber in einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern findet, und an deren Finanzierung die öffentliche Hand nicht beteiligt ist, um ein nicht unmittelbar durch Gesetz geregeltes und deshalb nicht unter Artikel 119 fallendes Sozialversicherungssystem handelt und daß die den Beschäftigten aufgrund dieses Systems gewährten Leistungen eine Vergütung darstellen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß Artikel 119 Absatz 2 aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt (Randnrn. 20 und 22).
15 Aus dem Urteil Bilka ergibt sich überdies, daß in den Anwendungsbereich von Artikel 119 nicht nur der Anspruch auf die von einem Betriebsrentensystem erbrachten Leistungen fällt, sondern auch der Anspruch auf Anschluß an dieses System.
Da eine solche Rente nämlich unter den Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 fällt, ist das gesamte Entgelt, das der Arbeitgeber den Vollzeitbeschäftigten zahlt, bei gleicher Anzahl der Arbeitsstunden höher als dasjenige, das er den Teilzeitbeschäftigten zahlt (Urteil Bilka, Randnr. 27).
Wenn der Ausschluß Teilzeitbeschäftigte betrifft, ist diese Bestimmung nur dann verletzt, wenn er wesentlich mehr Frauen als Männer trifft, es sei denn, der Arbeitgeber legt dar, daß er auf Faktoren beruht, die objektiv gerechtfertigt sind und nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. Urteil Bilka, a. a. O.).
Wenn der Gerichtshof es für erforderlich gehalten hätte, den Grundsatz, daß der Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem unter Artikel 119 fällt, zeitlich zu beschränken, hätte er dies folglich im Urteil Bilka tun müssen.
42 Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil Bilka, mit dem die Verletzung von Artikel 119 EWG-Vertrag durch ein Unternehmen festgestellt wird, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß im Urteil Bilka die Wirkungen der mit diesem Urteil vorgenommenen Auslegung des Artikels 119 EWG-Vertrag nicht zeitlich beschränkt wurden.
43 Auf die vierte Frage ist daher zu antworten, daß das Protokoll Nr. 2 keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem hat, der sich weiterhin nach dem Urteil Bilka richtet.
3) Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem, der sich weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) richtet.
- EuGH, 28.09.1994 - C-128/93
Fisscher / Voorhuis Hengelo und Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de …
Dazu gehört nicht die Diskriminierung beim Anschluß an Betriebsrentensysteme, deren Unzulässigkeit im Hinblick auf Artikel 119 EWG-Vertrag im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, bestätigt wurde, das keine zeitliche Beschränkung seiner Wirkungen enthält.Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, aus dem sich ergibt, daß ein Unternehmen, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt, gegen Artikel 119 EWG-Vertrag verstösst.
9 Der Gerichtshof hat schon im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607) festgestellt, daß es sich bei einer betrieblichen Altersversorgung, die zwar entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften ausgestaltet wurde, ihren Ursprung aber in einer Vereinbarung mit den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern findet, und an deren Finanzierung die öffentliche Hand nicht beteiligt ist, um ein nicht unmittelbar durch Gesetz geregeltes und deshalb nicht unter Artikel 119 fallendes Sozialversicherungssystem handelt und daß die den Beschäftigten aufgrund dieses Systems gewährten Leistungen eine Vergütung darstellen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß Artikel 119 Absatz 2 aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt (Randnrn. 20 und 22).
12 Aus dem Urteil Bilka ergibt sich überdies, daß in den Anwendungsbereich von Artikel 119 nicht nur der Anspruch auf die von einem Betriebsrentensystem erbrachten Leistungen fällt, sondern auch der Anspruch auf Anschluß an dieses System.
Da eine solche Rente nämlich unter den Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 fällt, ist das gesamte Entgelt, das der Arbeitgeber den Vollzeitbeschäftigten zahlt, bei gleicher Anzahl der Arbeitsstunden höher als dasjenige, das er den Teilzeitbeschäftigten zahlt (Urteil Bilka, Randnr. 27).
50 Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil Bilka, mit dem die Verletzung von Artikel 119 EWG-Vertrag durch ein Unternehmen festgestellt wird, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß im Urteil Bilka die Wirkungen der mit diesem Urteil vorgenommenen Auslegung des Artikels 119 EWG-Vertrag nicht zeitlich beschränkt wurden.
51 Auf die sechste Frage ist daher zu antworten, daß das Protokoll Nr. 2 keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem hat, der sich weiterhin nach dem Urteil Bilka richtet.
6) Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem, der sich weiterhin nach dem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) richtet.
- EuGH, 24.10.1996 - C-435/93
Dietz / Stichting Thuiszorg Rotterdam
Hierzu zählen jedoch weder die Diskriminierung beim Anschluß an Betriebsrentensysteme, deren Unzulässigkeit nach Artikel 119 des Vertrages im Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) bestätigt worden ist, dessen Wirkungen selbst nicht zeitlich beschränkt worden sind, noch die Diskriminierungen bei der Gewährung von Leistungen aufgrund eines solchen Systems, die, wie dieses Urteil deutlich gemacht hat, mit der erstgenannten Diskriminierung untrennbar verbunden sind.Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrages hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem oder auf den Anspruch auf Zahlung einer Altersrente im Fall eines Arbeitnehmers, der unter Verstoß gegen Artikel 119 des Vertrages vom Anschluß an ein Betriebsrentensystem ausgeschlossen worden ist; für diese Ansprüche ist weiterhin das Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) maßgebend.
Denn seit dem Erlaß des Urteils vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607) steht eindeutig fest, daß ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei der Zuerkennung dieses Anspruchs unter Artikel 119 fällt (Urteile Vröge, Randnrn. 28 und 29, und Fisscher, Randnrn. 26 und 26).
24 Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Bilka ausgeführt, daß die den Arbeitnehmern aufgrund eines Betriebsrentensystems gewährten Leistungen eine Vergütung darstellen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß Artikel 119 Absatz 2 aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt (Randnr. 22), woraus er hergeleitet hat, daß Diskriminierungen in bezug auf den Anschluß an dieses System ebenfalls unter Artikel 119 fallen (Randnrn. 27 und 31).
25 Daher steht zumindest seit dem Urteil Bilka eindeutig fest, daß Artikel 119 Diskriminierungen bei der Gewährung von Leistungen aufgrund eines Betriebsrentensystems verbietet, die sich aus Diskriminierungen in bezug auf den Anspruch auf Anschluß an dieses System ergeben, und daß somit die Arbeitgeber und die Rentensysteme solche Diskriminierungen vernünftigerweise nicht als zulässig ansehen konnten.
40 Zum Protokoll Nr. 2 hat der Gerichtshof in den Urteilen Vröge und Fisscher entschieden, daß es keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem hat, für den weiterhin das Urteil Bilka maßgebend ist.
42 Somit ist auf die sechste Frage zu antworten, daß das Protokoll Nr. 2 keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem oder auf den Anspruch auf Zahlung einer Altersrente im Fall eines Arbeitnehmers hat, der unter Verstoß gegen Artikel 119 des Vertrages vom Anschluß an ein Betriebsrentensystem ausgeschlossen worden ist; für diese Ansprüche ist weiterhin das Urteil Bilka maßgebend.
Das dem Vertrag über die Europäische Union beigefügte Protokoll Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem oder auf den Anspruch auf Zahlung einer Altersrente im Fall eines Arbeitnehmers, der unter Verstoß gegen Artikel 119 des Vertrages vom Anschluß an ein Betriebsrentensystem ausgeschlossen worden ist; für diese Ansprüche ist weiterhin das Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka) maßgebend.
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
Sie stellen eine auf dem Arbeitsverhältnis beruhende Vergütung im weiteren Sinne und damit auch im Sinne Art. 119 Abs. 2 EWG-Vertrag dar (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - Bilka - EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).Auf Anfrage des Senats vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 70 = AP Nr. 3 zu Art. 119 EWG-Vertrag) hat der Europäische Gerichtshof das Verbot mittelbarer Diskriminierung wie folgt konkretisiert: Ein Kaufhausunternehmen, das Teilzeitbeschäftigte von der betrieblichen Altersversorgung ausschließt, verletzt Art. 119 EWG-Vertrag, wenn diese Maßnahme wesentlich mehr Frauen als Männer trifft und die nachteiligen Folgen auf dem Geschlecht oder der Geschlechtsrolle beruhen, es sei denn, das Unternehmen legt dar, daß diese Maßnahme auf Faktoren beruht, die objektiv gerechtfertigt sind und nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - Bilka - EuGHE 1986, 1607 = AP, a.a.O.).
Die bei der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten maßgeblichen Entscheidungsmerkmale hat der Europäische Gerichtshof entwickelt (Urteil vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - Jenkins - EuGHE 1981, 1. Teil, S. 911 und Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - Bilka - EuGHE 1986, 1607 = AP, a.a.O.).
d) Der Europäische Gerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 13. Mai 1986 (- Rs 170/84 - Bilka - EuGHE 1986, 1607 = AP, a.a.O.) auf Anfrage des Senats (…Beschluß vom 5. Juni 1984 - BAGE 46, 70 = AP, a.a.O.) damit befaßt, ob die vorliegende Fallkonstellation eine mittelbare Diskriminierung darstellt und gegen Art. 119 EWG-Vertrag verstößt.
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92
Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung
b) Art. 119 EWG-Vertrag erfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht nur die unmittelbare, sondern auch die mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts (z.B. Urteil vom 13. Mai 1986 - 170/84 - EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag;… zuletzt Urteil vom 4. Juni 1992 - C-360/90 -, aaO.).aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist es Sache des für die Beurteilung des Sachverhalts allein zuständigen nationalen Gerichts, festzustellen, ob und inwieweit eine mittelbar diskriminierende Regelung durch objektive Gründe, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (Urteile vom 13. Mai 1986 - 170/84 - EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag;… vom 13. Juli 1989 - 171/88 -, aaO.;… vom 27. Juni 1990 C-33/89 -, aaO.;… vom 7. Februar 1991 - C-184/89 -, aaO.).
So hat der Europäische Gerichtshof von einer für ein Unternehmen getroffenen Regelung gefordert, daß sie einem "wirklichen Bedürfnis" des Unternehmens dienen müsse (Urteil vom 13. Mai 1986, aaO.).
- BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während …
Die Rechtfertigung einer faktischen Benachteiligung kann indes - ungeachtet weiterer Voraussetzungen - allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die diskriminierende Regelung auf hinreichenden sachlichen Gründen beruht (…vgl. hierzu Art. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, ABlEG Nr. L 373 vom 21. Dezember 2004, S. 37 ;… Art. 2 der Richtlinie 76/207/EWG in der Fassung der Richtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, ABlEG Nr. L 269 vom 5. Oktober 2002, S. 15 ; EuGHE 1986, S. 1607 ; BAGE 83, 327 ). - EuGH, 28.09.1994 - C-7/93
Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds / Beune
21 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607;… Urteil Barber, a. a. O., Randnr. 12; Urteil vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-109/91, Ten Över, Slg. 1993, I-4879, Randnr. 8) schließt der Umstand, daß bestimmte Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden, nicht aus, daß sie den Charakter eines Entgelts im Sinne von Artikel 119 haben.So hat der Gerichtshof im Urteil Bilka (…a. a. O., Randnrn. 20 bis 22) festgestellt, daß ein Rentensystem, das seinen Ursprung in einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat findet und das die Sozialleistungen, die nach den allgemein geltenden Rechtsvorschriften gewährt werden, durch Leistungen ergänzt, die allein vom Arbeitgeber finanziert werden, selbst wenn es in Übereinstimmung mit Gesetzesbestimmungen ausgestaltet wurde, kein System der sozialen Sicherheit ist, und daß die aufgrund dieses Systems gewährten Leistungen eine Vergütung darstellen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß Artikel 119 Absatz 2 aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt.
62 Die Frage des Anschlusses richtet sich somit weiterhin nach dem Urteil Bilka, mit dem die Verletzung von Artikel 119 des Vertrages durch ein Unternehmen festgestellt wird, das ohne objektive Rechtfertigung, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun hat, Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt, daß es eine Gruppe von Beschäftigten von einer betrieblichen Altersversorgung ausschließt.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß im Urteil Bilka die Wirkungen der mit diesem Urteil vorgenommenen Auslegung des Artikels 119 des Vertrages nicht zeitlich beschränkt wurden.
- BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse
Hierzu zählen auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (EuGH 13. Mai 1986 - Rs. 170/84 - Bilka - EuGHE Zweiter Teil 1986, 1607 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 10). - BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93
Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann dies der Fall sein, wenn der Arbeitgeber darlegt, daß die unterschiedliche Behandlung einem wirklichen Bedürfnis des Unternehmens dient und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - Bilka - AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 170/84 - Bilka - AP, aaO.) die Prüfung der angegriffenen Regelung auf ihren Anwendungsbereich beschränkt.
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung über …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-270/97
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Teilzeitbeschäftigte - Zeitliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-234/96
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Teilzeitbeschäftigte - Zeitliche …
- EuGH, 10.02.2000 - C-50/96
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-50/96
- BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05
Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem …
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08
Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg
- LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
Unterschiedliche Arbeitsvergütung für Männer und Frauen
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90
Mittelbare Frauendiskriminierung
- EuGH, 06.12.2007 - C-300/06
Art. 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - …
- BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93
Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub
- BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97
Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 506/04
Betriebliche Altersversorgung: gesetzliche Mindestaltersgrenze für die …
- EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und …
- BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06
Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente
- EuGH, 10.02.2000 - C-270/97
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 …
- EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
- BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92
Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg
- EuGH, 11.12.1997 - C-246/96
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag - Protokoll Nr. 2 …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-166/99
- EuGH, 27.10.1993 - C-127/92
Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health
- BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und …
- EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
- BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92
Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96
Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen
- BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00
Zusatzversorgung im Rahmen der Refinanzierung
- EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 695/92
Mittelbare Diskriminierung bei Direktversicherung
- EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
- BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie
- BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 631/97
Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot
- EuGH, 26.06.2001 - C-381/99
Gleiche Tarifstufe bringt nicht unbedingt gleiches Geld // EuGH zu …
- BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92
Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt
- BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie
- EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.
- EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Teilzeitbeschäftigung - …
- BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08
Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - …
- BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
- LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92
Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94
Teilzeitbeschäftigung - Teilzeitbeschäftigung in der Apotheke: Ihre Rechte und …
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- EuGH, 28.09.1994 - C-200/91
Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.
- BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 530/06
Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags nur für Männer nach dem …
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92
Anpassung der Betriebsrenten
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
- EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Arbeitsplatzteilungsregelung - …
- EuGH, 10.02.2000 - C-234/96
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 …
- LAG Hamm, 22.10.1992 - 17 Sa 1035/92
Vorlagebeschluß an den EuGH - Überstundenvergütung von Teilzeitkräften
- EuGH, 31.05.1995 - C-400/93
Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri
- EuGH, 09.10.2001 - C-379/99
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Betriebliche Altersversorgung - …
- EuGH, 29.11.2001 - C-366/99
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Anwendbarkeit des …
- BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93
- EuGH, 10.06.2010 - C-395/08
Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung …
- BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 225/91
- BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93
Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung
- BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 10.98
Teilweiser Ausschluß von Teilzeitarbeit bei Weiterbildung zur praktischen Ärztin …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2000 - 11 Sa 936/00
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-196/02
Nikoloudi - Sozialvorschriften
- BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 18.94
EGV Art. 119 Abs. 1, Art. 177 Abs. 3; GG Art. 3; JubV § 3 Abs. 1 Satz …
- EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Teilzeitbeschäftigung - …
- EuGH, 14.12.1993 - C-110/91
Moroni / Collo
- BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
Tarifliche Sonderzahlung - Erziehungsurlaub
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1995 - C-317/93
INGE NOLTE GEGEN LANDESVERSICHERUNGSANSTALT HANNOVER.
- OVG Niedersachsen, 11.09.1998 - 2 L 2640/98
Beihilfeleistungen bei behinderten Beamten
- EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Unmittelbare Wirkung - …
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 204/91
EWG -Vertrag Art. 119, 177; GG Art. 3; LFZG § 1 Abs. 1 S. 1, § 1 Abs. 3 Nr. …
- EuGH, 04.06.1992 - C-360/90
Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 617/92
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 627/92
- EuGH, 06.02.1996 - C-457/93
Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-249/97
- EuGH, 12.09.2002 - C-351/00
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Anwendbarkeit des …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2003 - C-256/01
Debra Allonby gegen Accrington & Rossendale College, Education Lecturing …
- EuGH, 17.10.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03
RuStAÄndG 1974 Art. 3 Abs. 1
- VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 510/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
- VGH Hessen, 14.09.2010 - 2 A 1337/10
Höherer Fahrpreis für Bahntickets bei Schalterverkauf
- BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 205/91
- BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 609/92
- EuGH, 24.04.2008 - C-55/07
Richtlinie 97/81/EG - Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten - …
- BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92
BeschFG § 2 Abs. 1; BetrVG § 75, § 112; GG Art. 3 Abs. 1
- LAG Düsseldorf, 10.02.1999 - 17 Sa 809/98
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss geringfügig Beschäftigter - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-381/99
- BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 7.01
- LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Tarifauslegung - ergebnisorientiertes Entgelt - Berücksichtigung von …
- EuGH, 25.05.2000 - C-50/99
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen …
- BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 592/97
Anrechnung eigenen Arbeitsentgelts auf Hinterbliebenenrente
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06
Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen Pflichtversorgungssystem - …
- BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 793/87
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 106/94
- LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 17 Sa 306/97
Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 12 A 179/00
- BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 110/01
- LAG Niedersachsen, 05.11.2002 - 9 Sa 1854/00
Absenkung der Vergütung aus Gründen der Beschäftigungssicherung
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02
Viktor Hlozek gegen Roche Austria Gesellschaft mbH - Sozialvorschriften
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-313/02
Nicole Wippel gegen Peek & Cloppenburg GmbH & Co. KG - Sozialvorschriften
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen - …
- BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 16/89
Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 275/94
- BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 558/96
- LAG Hessen, 15.08.2000 - 9 Sa 1887/99
Tarifautonomie: Besondere Lohngruppe für geringfügig Beschäftigte im …
- LAG Niedersachsen, 05.11.2002 - 9 Sa 1612/00
Absenkung der Vergütung aus Gründen der Beschäftigungssicherung
- LAG Niedersachsen, 05.11.2002 - 9 Sa 1855/00
Beschäftigungssicherung für Arbeitnehmer/innen ohne abgeschlossene Ausbildung in …
- LAG Hessen, 07.11.2002 - 9 Sa 462/02
Elternteilzeit; Mehrarbeit; Mehrflugstunden; Ungleichbehandlung
- LAG Niedersachsen, 15.11.2002 - 10 Sa 2077/99
Vergütungssekung in Wirtschaftsbereichen der Diakonie
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 257/83
- BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88
- BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 285/94
- LAG Hessen, 24.02.1998 - 9 Sa 1442/97
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-333/97
- LAG Hamburg, 19.01.2010 - 4 Sa 40/09
Betriebliche Altersversorgung; Vereinbarkeit der gesetzlichen Mindestaltersgrenze …
- BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 625/93
- LAG Düsseldorf, 23.02.1995 - 5 Sa 1794/94
Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter, nicht examinierter Pflegehelferinnen
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 335/95
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99
- LAG Niedersachsen, 21.09.2001 - 3 Sa 1018/00
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1624/01
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2003 - C-117/01
Transsexuelle sollen gegen Diskriminierung geschützt werden // Streit um …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03
Elisabeth Mayer gegen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-300/06
Sozialpolitik - Gleichheit zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern - …
- LAG Hamm, 27.01.2011 - 17 Sa 1365/10
Teilnahmepflicht des teilzeitbeschäftigten Musiklehrers an Konferenzen einer …
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 645/93
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 420/93
- BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 453/94
- EuGH, 24.04.2008 - C-56/07
Sozialpolitik: Richtlinie 97/81/EG - Gleichbehandlung von Teilzeit- und …
- ArbG Bremen, 12.05.1993 - 7 Ca 7023/93
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-322/98
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99
- VG Sigmaringen, 10.12.2001 - 7 K 1991/99
Altersteilzeit
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-17/05
Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer - Anwendung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-236/98
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-50/99
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2001 - C-379/99
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2001 - C-206/00
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-351/00
- LAG Nürnberg, 11.01.1994 - 2 Sa 522/92
- ArbG Bonn, 22.04.1999 - 3 Ca 3045/98
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
Bilka - Kaufhaus GmbH gegen Karin Weber von Hartz.
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Teilzeitarbeitnehmer - Ausschluss von der betrieblichen Altersversorgung
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.01.1978 - 6 Ca 368/77
- LAG Hessen, 10.11.1978 - 8 Sa 269/78
- BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79
- LAG Hessen, 05.11.1982 - 6 Sa 664/82
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 66/83
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1985 - 170/84
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83
- BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87
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