Weitere Entscheidung unten: EuGH, 30.09.1986

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   EuGH, 04.07.1985 - 176/83   

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https://dejure.org/1985,2474
EuGH, 04.07.1985 - 176/83 (https://dejure.org/1985,2474)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.1985 - 176/83 (https://dejure.org/1985,2474)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 1985 - 176/83 (https://dejure.org/1985,2474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Allo / Kommission

    1 . BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - BEGRIFF - GEHALTSABRECHNUNG , MIT DER DIE GELTENDE REGELUNG ÜBER DIENSTBEZUEGE ANGEWANDT WIRD

  • EU-Kommission

    Allo / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Zinsen auf Nachzahlungen von Gehalt ; Eine Gehaltsabrechnung eines Beamten als Gegenstand einer Beschwerde oder Klage; Durchführung eines Vorverfahrens als Voraussetzung der Zulässigkeit einer beamtenrechtlichen Klage

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - BESCHWERENDE MASSNAHME - BEGRIFF - GEHALTSABRECHNUNG , MIT DER DIE GELTENDE REGELUNG ÜBER DIENSTBEZUEGE ANGEWANDT WIRD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.10.1975 - 9/75

    Meyer-Burckhardt / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 176/83
    is Wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75 (Meyer-Burckhardt/Kommission, Slg. 1975, 1171) entschieden hat, liegt jedoch auch" ein im Dienstverhältnis wurzelnder Schadensersatzprozeß zwischen einem Beamten und dem Organ, dem er angehört, im Rahmen des Artikels 179 EWG- Vertrag sowie der Artikel 90 und 91 Beamtenstatut.
  • EuGH, 04.10.1979 - 48/79

    Ooms / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 176/83
    Die Kommission habe selbst gegen eine Klage auf Nichtigerklärung einer Ratsverordnung eine Einrede - der Unzulässigkeit erhoben, der der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 48/79 (Ooms/Kommission, Slg. 1979, 3121) und vom 10. November 1981 in den Rechtssachen 532/79 u. a. (Amesz u. a./Kommission und Rat, Slg. 1981, 2569) stattgegeben habe.
  • EuGH, 21.02.1974 - 15/73

    Kortner u.a. / Rat u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 176/83
    Im übrigen habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Februar 1974 in den Rechtssachen 15 bis 33/73 u. a. (R. Kortner, Slg. 1974, 177) die Klage gegen Gehaltsabrechnungen für zulässig erklärt.
  • EuGH, 06.10.1982 - 59/81

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 176/83
    4 Die Kommission erhob am 16. März 1981 Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 187/81 sowie der Artikel 1 Buchstabe a, 2 Buchstaben a und b und 11 Absatz 1 der Verordnung Nr. 397/81.5 Durch sein Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/ Rat, Slg. 1982, 3329) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 187/81 und die vorerwähnten Bestimmungen der Verordnung Nr. 397/81 für nichtig.
  • EuGH, 19.01.1984 - 262/80

    Andersen u.a. / Parlament

    Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 176/83
    1 3 Wie der Gerichtshof mehrfach, zuletzt in seinem Urteil vom 19. Januar 1984 in der Rechtssache 262/80 (Andersen u. a./Parlament, Slg. 1984, 195), ausgeführt hat, ist die Gehaltsabrechnung eine beschwerende Maßnahmen, die folglich Gegenstand einer Klage sein kann.
  • EuGH, 10.11.1981 - 532/79

    Amesz u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 176/83
    Die Kommission habe selbst gegen eine Klage auf Nichtigerklärung einer Ratsverordnung eine Einrede - der Unzulässigkeit erhoben, der der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 48/79 (Ooms/Kommission, Slg. 1979, 3121) und vom 10. November 1981 in den Rechtssachen 532/79 u. a. (Amesz u. a./Kommission und Rat, Slg. 1981, 2569) stattgegeben habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-336/13

    Kommission / IPK International - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, mit

    13 - Urteile Roumengous Carpentier/Kommission (158/79, EU:C:1985:2, Rn. 8 bis 14), Amesz u. a./Kommission (532/79, EU:C:1985:3, Rn. 11 bis 17), Battaglia/Kommission (737/79, EU:C:1985:4, Rn. 6 bis 13), Amman u. a./Rat (174/83, EU:C:1985:288, Rn. 13), Culmsee u. a./WSA (175/83, EU:C:1985:289, Rn. 13) und Allo u. a./Kommission (176/83, EU:C:1985:290, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Haftung der

    24 - Vgl. Urteile vom 22. Oktober 1975, Meyer-Burckhardt/Kommission (9/75, Slg. 1975, 1171, Randnr. 7), vom 17. Februar 1977, Reinarz/Rat und Kommission (48/76, Slg. 1977, 291, Randnr. 10), vom 4. Juli 1985, Allo u. a./Kommission (176/83, Slg. 1985, 2155, Randnr. 18), und vom 7. Oktober 1987, Schina/Kommission (401/85, Slg. 1987, 3911, Randnr. 9).
  • EuGH, 10.06.1987 - 317/85

    Pomar / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 9/75, Meyer-Burckhardt/Kommission, Slg. 1975, 1171, und Urteil vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 176/83, Allo/Kommission, Slg. 1985, 2155) liegt ein Rechtsstreit zwischen einem Beamten und dem Organ, dem er angehört, auch wenn es sich um einen Schadensersatzprozeß handelt, soweit er im Dienstverhältnis wurzelt, im Rahmen des Artikels 179 EWG-Vertrag (oder Artikel 152 EAG- Vertrag) sowie der Artikel 90 und 91 des Statuts; er fällt insbesondere hinsichtlich seiner Zulässigkeit nicht in den Anwendungsbereich der Artikel der Gründungsverträge über die allgemeine Regelung der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaften sowie der Vorschriften der Satzungen des Gerichtshofes (der EGKS, der EWG und der EAG), die für die Verjährung der Ansprüche eine FünfJahresfrist festsetzen.
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Rechtsprechung
   EuGH, 30.09.1986 - 176/83   

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https://dejure.org/1986,5612
EuGH, 30.09.1986 - 176/83 (https://dejure.org/1986,5612)
EuGH, Entscheidung vom 30.09.1986 - 176/83 (https://dejure.org/1986,5612)
EuGH, Entscheidung vom 30. September 1986 - 176/83 (https://dejure.org/1986,5612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Allo / Kommission

    BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - JÄHRLICHE ANGLEICHUNG - GEHALTSNACHZAHLUNGEN - VERZUGSZINSEN - KEIN ANSPRUCH MANGELS EINER BESTIMMTEN ODER BESTIMMBAREN FORDERUNG

  • EU-Kommission

    Allo / Kommission

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    53 Hierzu geht aus den Urteilen vom 30. September 1986 in der Rechtssache 174/83 (Amman u. a./Rat, Slg. 1986, 2647, Randnrn. 19 und 20), in der Rechtssache 175/83 (Culmsee u. a./WSA, Slg. 1986, 2667, Randnrn. 19 und 20), in der Rechtssache 176/83 (Allo u. a./Kommission, Slg. 1986, 2687, Randnrn. 19 und 20), in der Rechtssache 233/83 (Agostini u. a./Kommission, Slg. 1986, 2709, Randnrn. 19 und 20), in der Rechtssache 247/83 (Ambrosetti u. a./Kommission, Slg. 1986, 2729, Randnrn. 19 und 20) und in der Rechtssache 264/83 (Delhez u. a./Kommission, Slg. 1986, 2749, Randnrn. 20 und 21) hervor, daß eine Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen nur dann in Betracht kommen kann, wenn die Höhe der Hauptforderung bestimmt oder zumindest anhand feststehender objektiver Faktoren bestimmbar ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-336/13

    Kommission / IPK International - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, mit

    37 - Vgl. Urteile Amman u. a./Rat (174/83, EU:C:1986:339, Rn. 19 und 20), Culmsee u. a./WSA (175/83, EU:C:1986:340, Rn. 19 und 20), Allo u. a./Kommission (176/83, EU:C:1986:341, Rn. 19 und 20), Agostini u. a./Kommission (233/83, EU:C:1986:342, Rn. 19 und 20), Ambrosetti u. a./Kommission (247/83, EU:C:1986:343, Rn. 19 und 20) und Delhez u. a./Kommission (264/83, EU:C:1986:344, Rn. 20 und 21), die Anträge von Beamten der Gemeinschaft auf Zahlung von Verzugszinsen auf geschuldete Gehaltsnachzahlungen im Anschluss an den in Durchführung eines Urteils des Gerichtshofs, mit dem eine vorhergehende Verordnung für nichtig erklärt worden war, erfolgten Erlass einer Verordnung zur rückwirkenden Angleichung der Dienstbezüge und der Berichtigungskoeffizienten betrafen; der Gerichtshof führt aus, dass eine bestimmte oder bestimmbare Forderung erst durch das Inkrafttreten der letztgenannten Verordnung begründet worden sei, da der Rat über einen Ermessensspielraum verfüge, so dass keine Gewissheit über die Höhe der Angleichungen bestehe, solange er seine Befugnisse nicht ausgeübt habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86

    Euridiki Samara gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Dies ist nach meinem Verständnis die ratio decidendi der Urteile des Gerichtshofes vom 30. September 1986, zu denen das Urteil in der Rechtssache 176/83 (Alio u. a./Kommission) gehört.
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