Rechtsprechung
EuGH, 26.06.1979 - 177/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Pigs und Bacon Commission
1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - SCHWEINEFLEISCH - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES ÜBER DIE STAATLICHEN BEIHILFEN - ANWENDBARKEIT - VORAUSSETZUNGEN
- EU-Kommission
Pigs und Bacon Commission
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art 38 Abs. 2; ; Vertrag über staatliche Beihilfen Art 92; ; Vertrag über staatliche Beihilfen Art 93; ; Vertrag und der Verordnung Nr. 2759/75 ... des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch Art. 40; ; Abschaffung der mengenmäßigen Ausfuhrbeschränkungen Art. 34
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - SCHWEINEFLEISCH - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES ÜBER DIE STAATLICHEN BEIHILFEN - ANWENDBARKEIT - VORAUSSETZUNGEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 92 BIS 94 - VERORDNUNG NR. 2759/75 DES RATES , ARTIKEL 21]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
- EuGH, 26.06.1979 - 177/78
Papierfundstellen
- NJW 1980, 511
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 12.07.1973 - 2/73
Geddo / Ente Nazionale Risi
Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) ergebe sich jedoch eindeutig, daß der Vertrag eine innerstaatliche Abgabe nicht verbiete, die allein auf inländische Erzeugnisse erhoben werde und dazu bestimmt sei, einen Hilfsfonds für die heimische Erzeugung zu speisen.g) Zur fünften Frage sei festzustellen, daß das streitige System unter das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen falle, wie diese in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) definiert worden seien.
- EuGH, 23.01.1975 - 51/74
Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen
Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
Selbst wenn die Abgabe getrennt von der Bonusregelung zu beurteilen wäre, führe eine entsprechende Anwendung des Urteils des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79) zu der Feststellung, daß sie gleichwohl eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie ein Ausfuhrzoll darstelle.Die tiefgreifende Unvereinbarkeit zwischen dem bloßen Bestehen einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art mit der gemeinsamen Marktorganisation werde bestätigt durch die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in den Rechtssachen 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47) und 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79), vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73 (Van Haaster, Slg. 1974, 1123) und vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1976, 515).
- EuGH, 30.10.1974 - 190/73
Van Haaster
Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
Die tiefgreifende Unvereinbarkeit zwischen dem bloßen Bestehen einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art mit der gemeinsamen Marktorganisation werde bestätigt durch die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in den Rechtssachen 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47) und 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79), vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73 (Van Haaster, Slg. 1974, 1123) und vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1976, 515).
- EuGH, 26.02.1975 - 63/74
Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero
Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
f) Die Frage 4 betreffend Artikel 16 EWG-Vertrag sei anhand des vom Gerichtshof im Urteil vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281) aufgestellten Kriteriums zu prüfen. - EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
g) Zur fünften Frage sei festzustellen, daß das streitige System unter das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen falle, wie diese in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) definiert worden seien. - EuGH, 29.11.1978 - 83/78
Redmond
Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
Insoweit ist die im Verfahren vor dem High Court bestehende Lage derjenigen nicht unähnlich, die dem Urteil des Gerichtshofes vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board (Northern Ireland)/Redmond, Slg. 1978, 2347) zugrunde liegt; dort hatte das vorlegende Gericht dem Gerichtshof die Vorfrage unterbreitet, welche Vorschriften des Gemeinschaftsrechts für einen Rechtsstreit einschlägig seien, wenn die Beteiligten einander widersprechende rechtliche Einordnungen desselben Sachverhalts vornähmen. - EuGH, 20.05.1976 - 104/75
De Peijper
Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
g) Zur fünften Frage sei festzustellen, daß das streitige System unter das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen falle, wie diese in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) definiert worden seien. - EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
Jedenfalls müsse sich das innerstaatliche Gericht im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere der Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike, Slg. 1977, 595) und vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthai, Slg. 1978, 629) der Anwendung eines möglicherweise Artikel 92 zuwiderlaufenden Gesetzes so lange enthalten, wie es nicht von dessen Vereinbarkeit überzeugt sei. - EuGH, 16.03.1977 - 68/76
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
Die tiefgreifende Unvereinbarkeit zwischen dem bloßen Bestehen einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art mit der gemeinsamen Marktorganisation werde bestätigt durch die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in den Rechtssachen 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47) und 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79), vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73 (Van Haaster, Slg. 1974, 1123) und vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1976, 515). - EuGH, 22.03.1977 - 78/76
Steinike & Weinlig
Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
Jedenfalls müsse sich das innerstaatliche Gericht im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere der Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike, Slg. 1977, 595) und vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthai, Slg. 1978, 629) der Anwendung eines möglicherweise Artikel 92 zuwiderlaufenden Gesetzes so lange enthalten, wie es nicht von dessen Vereinbarkeit überzeugt sei. - EuGH, 22.03.1977 - 74/76
Ianelli / Meroni
- EuGH, 23.01.1975 - 31/74
Galli
- EuGH, 19.06.1973 - 77/72
Capolongo / Azienda Agricola Maya
- EuGH, 27.03.1980 - 61/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana
Ein solcher Rückgriff würde jedoch zu unterschiedlichen Lösungen führen, zumal - wie das Urteil vom 26. Juni 1979 (Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission/Mc Carren, noch nicht veröffentlicht) zeige - die Möglichkeit einer Rückforderung durch das einzelstaatliche Recht sogar völlig ausgeschlossen sein könne. - EuGH, 26.05.2005 - C-283/03
Kuipers - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung …
32 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass in einem Rechtsstreit, der einen von einer gemeinsamen Marktorganisation erfassten Agrarsektor betrifft, vorrangig das sich unter diesem Blickwinkel stellende Problem zu prüfen ist, da Artikel 38 Absatz 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 32 Absatz 2 EG) den Vorrang der im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik erlassenen besonderen Bestimmungen vor den allgemeinen Vertragsbestimmungen über die Errichtung des Gemeinsamen Marktes sicherstellt (Urteil vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78, Mc Carren, Slg. 1979, 2161, Randnr. 9).33 Angewandt auf die vorliegende Rechtssache, bedeutet dieser Grundsatz, dass zunächst die erste und die zweite Frage zu prüfen sind, die das mit der Verordnung Nr. 804/68 errichtete gemeinsame Preissystem sowie Artikel 24 Absätze 1 und 2 dieser Verordnung betreffen, die alle Bestandteil der mit dieser Verordnung geschaffenen gemeinsamen Marktorganisation sind (vgl. analog Urteil Mc Carren, Randnr. 10).
Mit anderen Worten, ein Mitgliedstaat kann sich auf die genannten Artikel 92 bis 94 über die Beihilfen nicht vorrangig gegenüber den Bestimmungen der Verordnung über die Marktorganisation für den betreffenden Sektor berufen (vgl. analog Urteil Mc Carren, Randnr. 11).
- EuGH, 23.02.1988 - 68/86
Vereinigtes Königreich / Rat
Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 ( Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg . 1979, 2161 ) entschieden hat, stellt Artikel 38 Absatz 2 EWG-Vertrag den Vorrang der besonderen Bestimmungen des Agrarbereichs vor den allgemeinen Bestimmungen über die Errichtung des Gemeinsamen Marktes sicher .
- EuGH, 13.12.1983 - 222/82
Apple und Pear Development Council
Hinsichtlich der Abgabe trägt der Council, gestützt auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) und die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache 177/78 (Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg. 1979, 2195 [2209 f.]), vor, diese könne keine "Maßnahme gleicher Wirkung" darstellen, da finanzielle Handelshindernisse, wie sich aus diesen Rechtssachen ergäben, nach den Artikeln 12 bis 16 EWG-Vertrag zu beurteilen seien.In diesem Zusammenhang berufe sich der Council weiter auf das Urteil vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 (Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg. 1979, 2161), in dem der Gerichtshof stillschweigend anerkannt habe, daß die reinen Werbezwecke, für die die dort streitige Abgabe von der nationalen Behörde u. a. verwendet worden sei, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar seien, wie dies auch vom Generalanwalt in dieser Rechtssache vertreten worden sei (vgl. S. 2214).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-311/94
IJssel-Vliet Combinatie BV gegen Minister van Economische Zaken. - Staatliche …
( 16 ) Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973) und Urteil vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 (Pigs and Bacon, Sig. 1979, 2161).( 27 ) Vgl. Rechtssache 177/78 (zitiert in Fußnote 16), Rnndnrn.
( 29 ) Vgl. Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung Nr. 4028/86. Zur vorrangigen Berücksichtigung von Bestimmungen einer gemeinsamen Marktorganisation im Rahmen der Artikel 92 Bis 94 des Vertrages; vgl. Rechtssache 177/78 (Pigs and Bacon, zitiert in Fußnote 16, Randnr. 11).
- EuGH, 13.05.1981 - 66/80
International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato
Sie verweist insoweit auf die Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989), vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli, Slg. 1977, 477) und vom 26. Juni 1976 in der Rechtssache 177/78 Pigs and Bacon Commission, Slg. 1979, 2161). - Generalanwalt beim EuGH, 14.10.1987 - 68/86
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen …
Es stellt der Artikel 38 Absatz 2 *- wie es im Urteil der Rechtssache 177/78 12 12 - Urteil vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission/McCarren and Company Limiten, Slg. 1979, 2161, 2186, Randnr. 9.und 177/78 19 getroffenen Feststellungen, die Bestimmungen des Vertrags über die Beseitigung von Behinderungen des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs seien "als Bestandteil der Gemeinsamen Marktorganisation anzusehen", und ich erinnere daran, daß in dem zuletzt genannten Urteil zu der durch die Verordnung Nr. 2759/75 eingeführten Marktregelung erklärt wurde, sie solle die Freiheit des Handelsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft durch die Ausräumung der Handelshindernisse wie auch aller Verzerrungen im innergemeinschaftlichen Handel sicherstellen.
- Slg. 1979, 2161, 2188, Randnr. 14.20 - Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 28/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1988, 3097.
- EuGH, 12.12.2002 - C-456/00
Frankreich / Kommission
Die Kommission trägt vor, aus der Rechtsprechung ergebe sich, dass im Zusammenhang mit einer staatlichen Beihilfe im Bereich der Landwirtschaft die Bezugnahme auf die Artikel 87 EG bis 89 EG durch einen Mitgliedstaat nicht den Vorschriften der betreffenden gemeinsamen Marktorganisation vorgehen könne (Urteil des Gerichtshofes vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission, Slg. 1979, 2161).Die Berufung eines Mitgliedstaats auf die Artikel 87 EG bis 89 EG kann also mit anderen Worten nicht Vorrang gegenüber den Bestimmungen der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation haben (vgl. Urteil Pigs and Bacon Commission, Randnr. 11).
- EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi
Ein solcher Rückgriff würde jedoch zu unterschiedlichen Lösungen führen, zumal - wie das Urteil vom 26. Juni 1979 (Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission/ McCarren, noch nicht veröffentlicht) zeige - die Möglichkeit einer Rückforderung durch das einzelstaatliche Recht sogar völlig ausgeschlossen sein könne. - EuGH, 23.02.1988 - 131/86
Vereinigtes Königreich / Rat
Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 ( Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg . 1979, 2161 ) entschieden hat, stellt Artikel 38 Absatz 2 EWG-Vertrag den Vorrang der besonderen Bestimmungen des Agrarbereichs vor den allgemeinen Bestimmungen über die Errichtung des Gemeinsamen Marktes sicher . - Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2002 - C-462/01
Hammarsten
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-415/20
Gräfendorfer Geflügel - und Tiefkühlkost - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 21.05.1980 - 73/79
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1979 - 68/79
Hans Just I/S gegen Ministerium für das Steuerwesen. - Besteuerung von …
- EuGH, 19.09.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
- EuGH, 06.09.2011 - C-398/09
Lady & Kid u.a. - Nichterstattung einer rechtsgrundlos entrichteten Abgabe - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2002 - C-456/00
Frankreich / Kommission
- EuGH, 27.02.1985 - 56/83
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2004 - C-173/02
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1980 - 61/79
Amministrazione delle finanze dello Stato gegen Denkavit italiana Srl. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1983 - 237/82
Jongeneel Kaas BV und andere gegen Niederländischer Staat und Stichting Centraal …
- EuGH, 19.09.2002 - C-114/00
Spanien / Kommission
- EuGH, 16.01.2003 - C-462/01
Hammarsten
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1984 - 55/83
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-671/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl können landwirtschaftliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-346/03
Atzeni u.a. - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der von der Region …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09
Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-266/96
Corsica Ferries France
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-137/00
'Milk Marque und National Farmers'' Union'
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1995 - C-122/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-279/96
Ansaldo Energia SpA gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato, …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-283/03
Kuipers
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-114/00
Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-88/99
Roquette Frères
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-231/96
Edilizia Industriale Siderurgica Srl (Edis) gegen Ministero delle Finanze. - …
- EuGH, 27.02.1985 - 55/83
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1988 - 166/86
Irish Cement Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beihilfe …
- EuGH, 14.10.2004 - C-173/02
Spanien / Kommission - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - Gemeinsame …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-261/01
van Calster und Cleeren
- EuGH, 19.11.1991 - C-235/90
Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1984 - 47/83
Berufungsverfahren eingeleitet gegen eine Ordnungsmaßnahme von der …
- EuGH, 24.04.1980 - 72/79
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1980 - 72/79
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- EuGH, 04.02.1988 - 255/86
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1980 - 36/80
Irish Creamery Milk Suppliers Association und andere gegen irische Regierung und …
- EuGH, 25.06.1986 - 130/85
Wulro
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1989 - 281/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1987 - 255/86
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
Rechtsprechung
AG Wunsiedel, 12.02.1979 - F 177/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
FG Hamburg, 01.11.1979 - V 177/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Pigs and Bacon Commission gegen Mc Carren and Company Limited.
Gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
- EuGH, 26.06.1979 - 177/78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (19)
- EuGH, 12.07.1973 - 2/73
Geddo / Ente Nazionale Risi
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
In diesem Punkt hat sich die PBC weitgehend auf das Urteil in der Rechtssache 2/73 (Geddo/Ente Nazionale Rist, Slg. 1973, 865) gestützt.Nach dem Urteil in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) ist dies nicht möglich (vgl. Randnr. 7 der Entscheidungsgründe); wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 74/76 (Iannelli, Slg. 1977, 557) festgestellt hat, "unterliegen die in den Artikeln 9 bis 16 und 95 des Vertrages bezeichneten Beeinträchtigungen fiskalischer Art oder Beeinträchtigungen gleicher Wirkung nicht dem Verbot des Artikels 30".
Ich möchte jedoch sogleich betonen, daß nach meinem Dafürhalten die sonstigen Tätigkeiten der PBC, ihre werbenden Tätigkeiten, das Rationalisierungsprogramm (über das wir sehr wenig gehört haben) und ihre Tätigkeit als gemeinsame Ausfuhrstelle, sofern deren Inanspruchnahme vollkommen freiwillig ist, mit der gemeinsamen Marktorganisation nicht unvereinbar sind, wenn sie auch möglicherweise Gegenstand einer Prüfung durch die Kommission nach den Artikeln 92 und 93 sein könnten (vgl. Urteil in der Rechtssache 2/73, Geddo, Slg. 1973, 865).
Die PBC, die irische Regierung und die Kommission haben diese Frage kurz mit dem Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) beantwortet, wonach "Artikel 86 ... nicht anwendbar [ist] auf eine Abgabe, die zur Finanzierung innerstaatlicher Beihilfen bestimmt ist".
- EuGH, 22.03.1977 - 74/76
Ianelli / Meroni
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
Die PBC stützt ihr Hauptvorbringen auf das Urteil in der Rechtssache 74/76 (Iannelli/Meroni, Slg. 1977, 557).Nach dem Urteil in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) ist dies nicht möglich (vgl. Randnr. 7 der Entscheidungsgründe); wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 74/76 (Iannelli, Slg. 1977, 557) festgestellt hat, "unterliegen die in den Artikeln 9 bis 16 und 95 des Vertrages bezeichneten Beeinträchtigungen fiskalischer Art oder Beeinträchtigungen gleicher Wirkung nicht dem Verbot des Artikels 30".
Nach dem innerstaatlichen Recht beantworten sich somit die Fragen, ob die Klagefrist für das Rückzahlungsbegehren verstrichen ist (siehe die Rechtssachen Rewe und Comet), ob gegebenenfalls zurückzugewährende Beträge zu verzinsen sind (siehe das Urteil in der Rechtssache 6/60, Humblet/Belgien, Slg. 1960, 1163, und vergleiche das Urteil in der Rechtssache 26/74, Roquette/Kommission, Slg. 1976, 677) und ob für den Fall, daß eine Abgabe gegen Artikel 95 des Vertrages verstößt, die betroffene Person Anspruch auf Rückzahlung der gesamten von ihr entrichteten Abgabe oder lediglich des rechtswidrig zuviel verlangten Betrags hat (siehe das Urteil in der Rechtssache 74/76, Iannelli, Slg. 1977, 557, sowie die früheren Entscheidungen, auf die ich in meinen Schlußanträgen in jener Rechtssache, Slg. 1977, 594, verwiesen habe).
- EuGH, 22.03.1977 - 78/76
Steinike & Weinlig
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
Des weiteren heißt es in dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 78/76 (Steimke & Weinlig/Deutschland, Slg. 1977, 595, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe):.Dieser Grundsatz ist im Urteil in der Rechtssache 78/76 (Steimke & Weinlig/Deutschland, Slg. 1977, 595, Randnrn. 5 bis 15 der Entscheidungsgründe) näher erläutert worden.
8 und 9 der Entscheidungsgründe, sowie in der Rechtssache 78/76, Steimke & Weinlig/Deutschland Slg. 1977, 595, Randnr. 29 der Entscheidungsgründe).
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
Denn wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in der Rechtssache 33/76 (Rewe/Landwirtschaftskammer Saarland, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe) und in der Rechtssache 45/76 (Comet/Produktschap voor Siergewassen, Slg. 1976, 2043, Randnr. 16 der Entscheidungsgründe) festgestellt hat, dürfen es die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts dem einzelnen nicht unmöglich machen, die ihm durch das Gemeinschaftsrecht gewährten Rechte, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, zu verfolgen; wie Generalanwalt Reischl in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 77/76 (Cucchi/Avez, Slg. 1977, 987, 1021, 1022) ausgeführt hat, ist eine Abgabe, die unter Verletzung von Gemeinschaftsrecht erhoben worden ist, in der Regel zurückzuzahlen.Im Urteil in der Rechtssache Rewe (Slg. 1976, 1989, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe) hat der Gerichtshof festgestellt: "Die Aufgabe, den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts ergibt, obliegt entsprechend dem in Artikel 5 EWG-Vertrag ausgesprochenen Grundsatz der Mitwirkungspflicht den innerstaatlichen Gerichten.
- EuGH, 02.07.1974 - 173/73
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnrn. 26 und 27 der Entscheidungsgründe) ausgeführt: "Artikel 92 soll verhindern, daß der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch von staatlichen Stellen gewährte Vergünstigungen beeinträchtigt wird, die in verschiedenartiger Weise durch die Bevorzugung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen.Wie ich in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 723) darzulegen versucht habe und wie im übrigen im Urteil des Gerichtshofes in dieser Rechtssache stillschweigend festgestellt worden ist, kann einer derartigen Entscheidung der Kommission keinerlei rückwirkende oder deklaratorische Wirkung zukommen.
- EuGH, 16.12.1976 - 45/76
Comet BV /Produktschap voor Siergewassen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
Denn wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in der Rechtssache 33/76 (Rewe/Landwirtschaftskammer Saarland, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe) und in der Rechtssache 45/76 (Comet/Produktschap voor Siergewassen, Slg. 1976, 2043, Randnr. 16 der Entscheidungsgründe) festgestellt hat, dürfen es die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts dem einzelnen nicht unmöglich machen, die ihm durch das Gemeinschaftsrecht gewährten Rechte, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, zu verfolgen; wie Generalanwalt Reischl in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 77/76 (Cucchi/Avez, Slg. 1977, 987, 1021, 1022) ausgeführt hat, ist eine Abgabe, die unter Verletzung von Gemeinschaftsrecht erhoben worden ist, in der Regel zurückzuzahlen. - EuGH, 26.02.1975 - 63/74
Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
Der Gerichtshof hat eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll, sei es auf Einfuhren oder Ausfuhren, immer wieder als eine Abgabe definiert, die auf Erzeugnisse "wegen des Überschreitens einer Grenze" erhoben wird (siehe zum Beispiel die Urteile in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnrn. - EuGH, 12.07.1973 - 70/72
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
(Im Urteil in der Rechtssache 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, Randnr. 13 der Entscheidungsgründe, hat der Gerichtshof die Möglichkeit für die Kommission angedeutet, eine rückwirkende Entscheidung nach Artikel 93 Absatz 2 zu erlassen; dies bezog sich jedoch auf eine Beihilfe, die unter Vorstoß gegen den Vertrag eingeführt bzw. beibehalten worden war.) Demgemäß bin ich der Ansicht, Sie sollten die zweite Frage des vorlegenden Richters wie folgt beantworten: Soweit die Artikel 92 und 93 berührt sind, bleibt eine von einem Mitgliedstaat in anderer Weise als unter Verletzung. - EuGH, 03.02.1976 - 59/75
Manghera u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
Die Beklagte hat sich auf das Urteil in der Rechtssache 59/75 (Manghera, Slg. 1976, 91) gestützt, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß das ausschließliche Recht eines staatlichen Handelsmonopols zur Einfuhr eine durch Artikel 37 Absatz 1 verbotene Diskriminierung darstellt, da es den freien Verkehr mit aus anderen Mitgliedstaaten kommenden Waren behindert und somit die Exporteure dieser Staaten diskriminiert. - EuGH, 21.03.1972 - 82/71
S.A.I.L.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
Hierzu hat sich die Kommission auf das Urteil in der Rechtssache 82/71 (SAIL, Slg. 1972, 119) und auf die Rechtssache Redmond berufen; in seinem Urteil in der letztgenannten Rechtssache hat der Gerichtshof in dem von mir vorhin zitierten Abschnitt der Entscheidungsgründe zunächst ausgeführt, daß gemäß Artikel 38 Absatz 2 des Vertrages die Bestimmungen über die gemeinsame Agrarpolitik den sonstigen Vorschriften für die Errichtung des Gemeinsamen Marktes im Falle eines Widerspruchs vorgehen; des weiteren hat er dort festgestellt: "Daher haben die besonderen Bestimmungen über die Schaffung einer gemeinsamen Marktorganisation in dem hier fraglichen Bereich den Vorrang gegenüber der in Artikel 37 zugunsten der staatlichen Handelsmonopole vorgesehenen Regelung. - EuGH, 13.03.1979 - 91/78
Hansen
- EuGH, 18.05.1977 - 111/76
Officier van justitie / Beert van den Hazel
- EuGH, 21.05.1976 - 26/74
Roquette Frères / Kommission
- EuGH, 25.05.1977 - 77/76
Cucchi / Avez
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
- EuGH, 05.02.1976 - 87/75
Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato
- EuGH, 29.11.1978 - 83/78
Redmond
- EuGH, 19.06.1973 - 77/72
Capolongo / Azienda Agricola Maya
- EuGH, 25.06.1970 - 47/69
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16
Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV - …
Verschiedene Generalanwälte haben zu der Frage, wann eine Änderung bestehender Beihilfen vorliegt, Stellung genommen: vgl. Schlussanträge der Generalanwälte Trabucchi in der Rechtssache Van der Hulst (51/74, EU:C:1974:134, auf S. 105), Warner in der Rechtssache McCarren (177/78, EU:C:1979:127, auf S. 2204), Rozès in der Rechtssache Apple and Pear Development Council (222/82, EU:C:1983:229, auf S. 4134), Mancini in der Rechtssache Heineken Brouwerijen (91/83 und 127/83, EU:C:1984:235, Nr. 5), und Fennelly in der Rechtssache Italien und Sardegna Lines/Kommission (C-15/98 und C-105/99, EU:C:2000:203, Nrn. 62 bis 65).