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   EuGH, 26.06.1979 - 177/78   

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EuGH, 26.06.1979 - 177/78 (https://dejure.org/1979,285)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.1979 - 177/78 (https://dejure.org/1979,285)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1979 - 177/78 (https://dejure.org/1979,285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Pigs und Bacon Commission

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - SCHWEINEFLEISCH - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES ÜBER DIE STAATLICHEN BEIHILFEN - ANWENDBARKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Pigs und Bacon Commission

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art 38 Abs. 2; ; Vertrag über staatliche Beihilfen Art 92; ; Vertrag über staatliche Beihilfen Art 93; ; Vertrag und der Verordnung Nr. 2759/75 ... des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch Art. 40; ; Abschaffung der mengenmäßigen Ausfuhrbeschränkungen Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - SCHWEINEFLEISCH - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES ÜBER DIE STAATLICHEN BEIHILFEN - ANWENDBARKEIT - VORAUSSETZUNGEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 92 BIS 94 - VERORDNUNG NR. 2759/75 DES RATES , ARTIKEL 21]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 511
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.07.1973 - 2/73

    Geddo / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) ergebe sich jedoch eindeutig, daß der Vertrag eine innerstaatliche Abgabe nicht verbiete, die allein auf inländische Erzeugnisse erhoben werde und dazu bestimmt sei, einen Hilfsfonds für die heimische Erzeugung zu speisen.

    g) Zur fünften Frage sei festzustellen, daß das streitige System unter das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen falle, wie diese in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) definiert worden seien.

  • EuGH, 23.01.1975 - 51/74

    Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Selbst wenn die Abgabe getrennt von der Bonusregelung zu beurteilen wäre, führe eine entsprechende Anwendung des Urteils des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79) zu der Feststellung, daß sie gleichwohl eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie ein Ausfuhrzoll darstelle.

    Die tiefgreifende Unvereinbarkeit zwischen dem bloßen Bestehen einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art mit der gemeinsamen Marktorganisation werde bestätigt durch die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in den Rechtssachen 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47) und 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79), vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73 (Van Haaster, Slg. 1974, 1123) und vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1976, 515).

  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Die tiefgreifende Unvereinbarkeit zwischen dem bloßen Bestehen einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art mit der gemeinsamen Marktorganisation werde bestätigt durch die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in den Rechtssachen 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47) und 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79), vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73 (Van Haaster, Slg. 1974, 1123) und vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1976, 515).
  • EuGH, 26.02.1975 - 63/74

    Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    f) Die Frage 4 betreffend Artikel 16 EWG-Vertrag sei anhand des vom Gerichtshof im Urteil vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281) aufgestellten Kriteriums zu prüfen.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    g) Zur fünften Frage sei festzustellen, daß das streitige System unter das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen falle, wie diese in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) definiert worden seien.
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Insoweit ist die im Verfahren vor dem High Court bestehende Lage derjenigen nicht unähnlich, die dem Urteil des Gerichtshofes vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board (Northern Ireland)/Redmond, Slg. 1978, 2347) zugrunde liegt; dort hatte das vorlegende Gericht dem Gerichtshof die Vorfrage unterbreitet, welche Vorschriften des Gemeinschaftsrechts für einen Rechtsstreit einschlägig seien, wenn die Beteiligten einander widersprechende rechtliche Einordnungen desselben Sachverhalts vornähmen.
  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    g) Zur fünften Frage sei festzustellen, daß das streitige System unter das Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen falle, wie diese in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613) und vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) definiert worden seien.
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Jedenfalls müsse sich das innerstaatliche Gericht im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere der Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike, Slg. 1977, 595) und vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthai, Slg. 1978, 629) der Anwendung eines möglicherweise Artikel 92 zuwiderlaufenden Gesetzes so lange enthalten, wie es nicht von dessen Vereinbarkeit überzeugt sei.
  • EuGH, 16.03.1977 - 68/76

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Die tiefgreifende Unvereinbarkeit zwischen dem bloßen Bestehen einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art mit der gemeinsamen Marktorganisation werde bestätigt durch die Urteile des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in den Rechtssachen 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47) und 51/74 (Van der Hulst, Slg. 1975, 79), vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73 (Van Haaster, Slg. 1974, 1123) und vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1976, 515).
  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus EuGH, 26.06.1979 - 177/78
    Jedenfalls müsse sich das innerstaatliche Gericht im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere der Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike, Slg. 1977, 595) und vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthai, Slg. 1978, 629) der Anwendung eines möglicherweise Artikel 92 zuwiderlaufenden Gesetzes so lange enthalten, wie es nicht von dessen Vereinbarkeit überzeugt sei.
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

  • EuGH, 23.01.1975 - 31/74

    Galli

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Ein solcher Rückgriff würde jedoch zu unterschiedlichen Lösungen führen, zumal - wie das Urteil vom 26. Juni 1979 (Rechtssache 177/78, Pigs and Bacon Commission/Mc Carren, noch nicht veröffentlicht) zeige - die Möglichkeit einer Rückforderung durch das einzelstaatliche Recht sogar völlig ausgeschlossen sein könne.
  • EuGH, 26.05.2005 - C-283/03

    Kuipers - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung

    32 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass in einem Rechtsstreit, der einen von einer gemeinsamen Marktorganisation erfassten Agrarsektor betrifft, vorrangig das sich unter diesem Blickwinkel stellende Problem zu prüfen ist, da Artikel 38 Absatz 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 32 Absatz 2 EG) den Vorrang der im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik erlassenen besonderen Bestimmungen vor den allgemeinen Vertragsbestimmungen über die Errichtung des Gemeinsamen Marktes sicherstellt (Urteil vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78, Mc Carren, Slg. 1979, 2161, Randnr. 9).

    33 Angewandt auf die vorliegende Rechtssache, bedeutet dieser Grundsatz, dass zunächst die erste und die zweite Frage zu prüfen sind, die das mit der Verordnung Nr. 804/68 errichtete gemeinsame Preissystem sowie Artikel 24 Absätze 1 und 2 dieser Verordnung betreffen, die alle Bestandteil der mit dieser Verordnung geschaffenen gemeinsamen Marktorganisation sind (vgl. analog Urteil Mc Carren, Randnr. 10).

    Mit anderen Worten, ein Mitgliedstaat kann sich auf die genannten Artikel 92 bis 94 über die Beihilfen nicht vorrangig gegenüber den Bestimmungen der Verordnung über die Marktorganisation für den betreffenden Sektor berufen (vgl. analog Urteil Mc Carren, Randnr. 11).

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 ( Pigs and Bacon Commission/McCarren, Slg . 1979, 2161 ) entschieden hat, stellt Artikel 38 Absatz 2 EWG-Vertrag den Vorrang der besonderen Bestimmungen des Agrarbereichs vor den allgemeinen Bestimmungen über die Errichtung des Gemeinsamen Marktes sicher .
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Rechtsprechung
   AG Wunsiedel, 12.02.1979 - F 177/78   

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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   FG Hamburg, 01.11.1979 - V 177/78   

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FG Hamburg, 01.11.1979 - V 177/78 (https://dejure.org/1979,17779)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.1979 - V 177/78 (https://dejure.org/1979,17779)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 1979 - V 177/78 (https://dejure.org/1979,17779)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78 (https://dejure.org/1979,4451)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.05.1979 - 177/78 (https://dejure.org/1979,4451)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 1979 - 177/78 (https://dejure.org/1979,4451)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Pigs and Bacon Commission gegen Mc Carren and Company Limited.

    Gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 12.07.1973 - 2/73

    Geddo / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
    In diesem Punkt hat sich die PBC weitgehend auf das Urteil in der Rechtssache 2/73 (Geddo/Ente Nazionale Rist, Slg. 1973, 865) gestützt.

    Nach dem Urteil in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) ist dies nicht möglich (vgl. Randnr. 7 der Entscheidungsgründe); wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 74/76 (Iannelli, Slg. 1977, 557) festgestellt hat, "unterliegen die in den Artikeln 9 bis 16 und 95 des Vertrages bezeichneten Beeinträchtigungen fiskalischer Art oder Beeinträchtigungen gleicher Wirkung nicht dem Verbot des Artikels 30".

    Ich möchte jedoch sogleich betonen, daß nach meinem Dafürhalten die sonstigen Tätigkeiten der PBC, ihre werbenden Tätigkeiten, das Rationalisierungsprogramm (über das wir sehr wenig gehört haben) und ihre Tätigkeit als gemeinsame Ausfuhrstelle, sofern deren Inanspruchnahme vollkommen freiwillig ist, mit der gemeinsamen Marktorganisation nicht unvereinbar sind, wenn sie auch möglicherweise Gegenstand einer Prüfung durch die Kommission nach den Artikeln 92 und 93 sein könnten (vgl. Urteil in der Rechtssache 2/73, Geddo, Slg. 1973, 865).

    Die PBC, die irische Regierung und die Kommission haben diese Frage kurz mit dem Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) beantwortet, wonach "Artikel 86 ... nicht anwendbar [ist] auf eine Abgabe, die zur Finanzierung innerstaatlicher Beihilfen bestimmt ist".

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
    Die PBC stützt ihr Hauptvorbringen auf das Urteil in der Rechtssache 74/76 (Iannelli/Meroni, Slg. 1977, 557).

    Nach dem Urteil in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) ist dies nicht möglich (vgl. Randnr. 7 der Entscheidungsgründe); wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 74/76 (Iannelli, Slg. 1977, 557) festgestellt hat, "unterliegen die in den Artikeln 9 bis 16 und 95 des Vertrages bezeichneten Beeinträchtigungen fiskalischer Art oder Beeinträchtigungen gleicher Wirkung nicht dem Verbot des Artikels 30".

    Nach dem innerstaatlichen Recht beantworten sich somit die Fragen, ob die Klagefrist für das Rückzahlungsbegehren verstrichen ist (siehe die Rechtssachen Rewe und Comet), ob gegebenenfalls zurückzugewährende Beträge zu verzinsen sind (siehe das Urteil in der Rechtssache 6/60, Humblet/Belgien, Slg. 1960, 1163, und vergleiche das Urteil in der Rechtssache 26/74, Roquette/Kommission, Slg. 1976, 677) und ob für den Fall, daß eine Abgabe gegen Artikel 95 des Vertrages verstößt, die betroffene Person Anspruch auf Rückzahlung der gesamten von ihr entrichteten Abgabe oder lediglich des rechtswidrig zuviel verlangten Betrags hat (siehe das Urteil in der Rechtssache 74/76, Iannelli, Slg. 1977, 557, sowie die früheren Entscheidungen, auf die ich in meinen Schlußanträgen in jener Rechtssache, Slg. 1977, 594, verwiesen habe).

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
    Des weiteren heißt es in dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 78/76 (Steimke & Weinlig/Deutschland, Slg. 1977, 595, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe):.

    Dieser Grundsatz ist im Urteil in der Rechtssache 78/76 (Steimke & Weinlig/Deutschland, Slg. 1977, 595, Randnrn. 5 bis 15 der Entscheidungsgründe) näher erläutert worden.

    8 und 9 der Entscheidungsgründe, sowie in der Rechtssache 78/76, Steimke & Weinlig/Deutschland Slg. 1977, 595, Randnr. 29 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
    Denn wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in der Rechtssache 33/76 (Rewe/Landwirtschaftskammer Saarland, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe) und in der Rechtssache 45/76 (Comet/Produktschap voor Siergewassen, Slg. 1976, 2043, Randnr. 16 der Entscheidungsgründe) festgestellt hat, dürfen es die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts dem einzelnen nicht unmöglich machen, die ihm durch das Gemeinschaftsrecht gewährten Rechte, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, zu verfolgen; wie Generalanwalt Reischl in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 77/76 (Cucchi/Avez, Slg. 1977, 987, 1021, 1022) ausgeführt hat, ist eine Abgabe, die unter Verletzung von Gemeinschaftsrecht erhoben worden ist, in der Regel zurückzuzahlen.

    Im Urteil in der Rechtssache Rewe (Slg. 1976, 1989, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe) hat der Gerichtshof festgestellt: "Die Aufgabe, den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts ergibt, obliegt entsprechend dem in Artikel 5 EWG-Vertrag ausgesprochenen Grundsatz der Mitwirkungspflicht den innerstaatlichen Gerichten.

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnrn. 26 und 27 der Entscheidungsgründe) ausgeführt: "Artikel 92 soll verhindern, daß der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch von staatlichen Stellen gewährte Vergünstigungen beeinträchtigt wird, die in verschiedenartiger Weise durch die Bevorzugung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen.

    Wie ich in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 723) darzulegen versucht habe und wie im übrigen im Urteil des Gerichtshofes in dieser Rechtssache stillschweigend festgestellt worden ist, kann einer derartigen Entscheidung der Kommission keinerlei rückwirkende oder deklaratorische Wirkung zukommen.

  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
    Denn wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in der Rechtssache 33/76 (Rewe/Landwirtschaftskammer Saarland, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe) und in der Rechtssache 45/76 (Comet/Produktschap voor Siergewassen, Slg. 1976, 2043, Randnr. 16 der Entscheidungsgründe) festgestellt hat, dürfen es die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts dem einzelnen nicht unmöglich machen, die ihm durch das Gemeinschaftsrecht gewährten Rechte, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, zu verfolgen; wie Generalanwalt Reischl in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 77/76 (Cucchi/Avez, Slg. 1977, 987, 1021, 1022) ausgeführt hat, ist eine Abgabe, die unter Verletzung von Gemeinschaftsrecht erhoben worden ist, in der Regel zurückzuzahlen.
  • EuGH, 26.02.1975 - 63/74

    Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
    Der Gerichtshof hat eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll, sei es auf Einfuhren oder Ausfuhren, immer wieder als eine Abgabe definiert, die auf Erzeugnisse "wegen des Überschreitens einer Grenze" erhoben wird (siehe zum Beispiel die Urteile in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
    (Im Urteil in der Rechtssache 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, Randnr. 13 der Entscheidungsgründe, hat der Gerichtshof die Möglichkeit für die Kommission angedeutet, eine rückwirkende Entscheidung nach Artikel 93 Absatz 2 zu erlassen; dies bezog sich jedoch auf eine Beihilfe, die unter Vorstoß gegen den Vertrag eingeführt bzw. beibehalten worden war.) Demgemäß bin ich der Ansicht, Sie sollten die zweite Frage des vorlegenden Richters wie folgt beantworten: Soweit die Artikel 92 und 93 berührt sind, bleibt eine von einem Mitgliedstaat in anderer Weise als unter Verletzung.
  • EuGH, 03.02.1976 - 59/75

    Manghera u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
    Die Beklagte hat sich auf das Urteil in der Rechtssache 59/75 (Manghera, Slg. 1976, 91) gestützt, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß das ausschließliche Recht eines staatlichen Handelsmonopols zur Einfuhr eine durch Artikel 37 Absatz 1 verbotene Diskriminierung darstellt, da es den freien Verkehr mit aus anderen Mitgliedstaaten kommenden Waren behindert und somit die Exporteure dieser Staaten diskriminiert.
  • EuGH, 21.03.1972 - 82/71

    S.A.I.L.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1979 - 177/78
    Hierzu hat sich die Kommission auf das Urteil in der Rechtssache 82/71 (SAIL, Slg. 1972, 119) und auf die Rechtssache Redmond berufen; in seinem Urteil in der letztgenannten Rechtssache hat der Gerichtshof in dem von mir vorhin zitierten Abschnitt der Entscheidungsgründe zunächst ausgeführt, daß gemäß Artikel 38 Absatz 2 des Vertrages die Bestimmungen über die gemeinsame Agrarpolitik den sonstigen Vorschriften für die Errichtung des Gemeinsamen Marktes im Falle eines Widerspruchs vorgehen; des weiteren hat er dort festgestellt: "Daher haben die besonderen Bestimmungen über die Schaffung einer gemeinsamen Marktorganisation in dem hier fraglichen Bereich den Vorrang gegenüber der in Artikel 37 zugunsten der staatlichen Handelsmonopole vorgesehenen Regelung.
  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

  • EuGH, 18.05.1977 - 111/76

    Officier van justitie / Beert van den Hazel

  • EuGH, 21.05.1976 - 26/74

    Roquette Frères / Kommission

  • EuGH, 25.05.1977 - 77/76

    Cucchi / Avez

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV -

    Verschiedene Generalanwälte haben zu der Frage, wann eine Änderung bestehender Beihilfen vorliegt, Stellung genommen: vgl. Schlussanträge der Generalanwälte Trabucchi in der Rechtssache Van der Hulst (51/74, EU:C:1974:134, auf S. 105), Warner in der Rechtssache McCarren (177/78, EU:C:1979:127, auf S. 2204), Rozès in der Rechtssache Apple and Pear Development Council (222/82, EU:C:1983:229, auf S. 4134), Mancini in der Rechtssache Heineken Brouwerijen (91/83 und 127/83, EU:C:1984:235, Nr. 5), und Fennelly in der Rechtssache Italien und Sardegna Lines/Kommission (C-15/98 und C-105/99, EU:C:2000:203, Nrn. 62 bis 65).
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