Rechtsprechung
| LG Hannover, 01.12.2009 - 18 O 52/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Preisklauseln eines Gasversorgungsunternehmens für Tarifsonderkundenvertrag: Tarifinformationsbroschüre als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Inhaltskontrolle für eine Preisanpassungsklausel
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Preisklauseln eines Gasversorgungsunternehmens für Tarifsonderkundenvertrag: Tarifinformationsbroschüre als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Inhaltskontrolle für eine Preisanpassungsklausel
- Bund der Energieverbraucher
Das Landgericht Hannover erklärte Gaspreiserhöhungen im ErdgasClassic der E.ON Avacon für unwirksam. Geklagt hatten mehr als 50 Kunden. .
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien - Unwirksame Gaspreiserhöhung, Klauselkontrolle bei Sondertarif
Verfahrensgang
- LG Hannover, 01.12.2009 - 18 O 52/07
- OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
Zeitschriftenfundstellen
- ZMR 2010, 448
Wird zitiert von ... (6)
- LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 89/10
Gasversorgungsvertrag: Preiserhöhungsrecht auf Grund ergänzender …
Insofern kann im Wege des Erst-recht-Schlusses von der Unwirksamkeit der hier in Rede stehenden Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden ausgegangen werden (…so auch LG xxx, Urt. v. 27.10.2009 - 301 O 32/05 im Hinblick auf eine gleichlautende Klausel; nachgehend (13 U 211/09) Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 12.10.2010 und vom 09.12.2010 (im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Klausel);… LG Dortmund, 19.8.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach juris]; LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009 - 18 O 52/07, Rn. 61 [zitiert nach juris]).Unabhängig von der Frage, ob in der weiteren Entgegennahme der Leistung allein überhaupt eine Annahmeerklärung durch die Beklagten gesehen werden könnte (dagegen LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009, aaO, Rn. 74 [zitiert nach juris];… LG Bonn, Urt. v. 03.11.2010 - 5 S 3/10), käme dies jedenfalls nur in Betracht, wenn die Kunden nach einer einseitig erklärten Preiserhöhung ihren Gasbezug über einen Zeitraum widerspruchslos fortsetzen, in dem mit einem Widerspruch zu rechnen gewesen wäre, oder wenn sie durch widerspruchslose Zahlung erhöhter Abschläge oder Nachforderungsbeträge die Preiserhöhung anerkennen.
Diese Rechtsprechung findet grundsätzlich lediglich auf Tarifkunden Anwendung, bzgl. derer dem Gasversorger ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht in § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV eingeräumt ist (so auch LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009, aaO, Rn. 73 [zitiert nach juris]).
Das gilt bereits, weil diese lediglich auf Tarifkunden, nicht jedoch auf Normsonderkunden Anwendung finden (…BGH, Urt. v. 13.01.2010, aaO, Rn. 25 [zitiert nach juris];… BGH, Urt. v. 28.10.2009, aaO, Rn. 39 [zitiert nach juris];… BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07, aaO, Rn. 12 [zitiert nach juris].; dem BGH folgend: LG Hannover, 01.12.2009 - 18 O 52/07, ZMR 2010, 448 ff., Rn. 45 [zitiert nach juris]).
Eine unzumutbare Belastung der Klägerin lag daher nicht vor (…vgl. LG Bonn, Urt. v. 08.12.2010 - 5 S 11/10, Rn. 42 [zitiert nach juris]; LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009, aaO, Rn. 64 [zitiert nach juris]).Eine unzumutbare Belastung der Klägerin läge vor, wenn sie infolge der Unwirksamkeit der Preisänderungsklausel dauerhaft an die von ihr bei Vertragsbeginn erklärten Preise gebunden wäre und mithin langfristig Preissteigerungen nicht weitergeben könnte und ggf. unter ihrem eigenen Einstandspreis liefern müsste.
- LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 83/10
Zu Unwirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Preisanpassungsklausel
Insofern kann im Wege des Erst-recht-Schlusses von der Unwirksamkeit der hier in Rede stehenden Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden ausgegangen werden (…so auch LG Hamburg, Urt. v. 27.10.2009 - 301 O 32/05 im Hinblick auf eine gleichlautende Klausel; nachgehend Hanseatisches Oberlandesgericht (13 U 211/09), Beschl. v. 12.10.2010 und vom 09.12.2010 (im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Klausel);… LG Dortmund, 19.8.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach juris]; LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009- 18 O 52/07, Rn. 61 [zitiert nach juris]).Denn unabhängig von der Frage, ob in der weiteren Entgegennahme der Leistung allein überhaupt eine Annahmeerklärung durch den Beklagten gesehen werden könnte (dagegen LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009, aaO, Rn. 74 [zitiert nach juris];… LG Bonn, Urt. v. 03.11.2010 - 5 S 3/10), käme dies jedenfalls nur in Betracht, wenn dieser nach einer einseitig erklärten Preiserhöhung den Gasbezug über einen Zeitraum widerspruchslos fortgesetzt hätte, in dem mit einem Widerspruch zu rechnen gewesen wäre.
Daher findet diese Rechtsprechung grundsätzlich lediglich auf Tarifkunden Anwendung, bzgl. derer dem Gasversarger ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht in§ 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV eingeräumt ist (so auch LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009, aaO, Rn. 73 [zitiert nach juris]).
Denn diese finden lediglich auf Tarifkunden, nicht jedoch auf Normsonderkunden Anwendung (…BGH, Urt. v. 13.01.2010, aaO, Rn. 25 [zitiert nach juris];… BGH, Urt. v. 28.10.2009, aaO, Rn. 39 [zitiert nach juris];… BGH, 15.07.2009- VIII ZR 225/07, aaO, Rn. 12 [zitiert nach juris]; dem BGH folgend: LG Hannover, 01.12.2009- 18 0 52/07, ZMR 2010, 448 ff., Rn. 45 [zitiert nach juris]).
Sofern sich der Versarger in derartigen Konstellationen von dem - für ihn unter Umständen ungünstigen - Vertrag lösen kann, kann nicht ohne Weiteres von einer unzumutbaren Belastung ausgegangen werden (…vgl. LG Bonn, Urt. v. 08.12.2010 - 5 S 11/10, Rn. 42 [zitiert nach juris]; LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009, aaO, Rn. 64 [zitiert nach juris]).
- OLG Celle, 19.05.2011 - 13 U 6/10
Mietrecht - Zum Gaspreiserhöhungsrecht gegenüber Sonderkunden
das am 1. Dezember 2009 verkündete Urteil des LG Hannover (Az.: 18 O 52/07) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- AG Berlin-Mitte, 10.03.2010 - 17 C 464/09 Danach gilt auch hier der Grundsatz, dass dem Schweigen oder widerspruchslosen Hinnahme und sogar Begleichung von Rechnungen kein darüber hinausgehender Erklärungswille zu entnehmen ist (LG Hannover, Urteil vom 01. Dezember 2009, 18 O 52/07, zu Rdnr. 74f., zitiert nach juris).
- AG Berlin-Mitte, 26.04.2010 - 20 C 537/09 Danach gilt auch hier der Grundsatz, dass dem Schweigen oder widerspruchslosen Hinnahme und sogar Begleichung von Rechnungen kein darüber hinausgehender Erklärungswille zu entnehmen ist (LG Hannover, Urteil vom 01. Dezember 2009, 18 O 52/07, zu Rz. 74f nach juris).
- AG Lüneburg, 15.06.2010 - 39 C 325/09 Preiserhöhungen unter unmittelbarer Anwendung der Regelungen der AVBGasV und der GasGW sind bereits aus diesem Grunde ausgeschlossen (vgl. auch LG Hannover, Urteil vom 01.12.2010 - 18 0 52/07),.
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