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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1996 - 18 B 1095/95   

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https://dejure.org/1996,11520
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1996 - 18 B 1095/95 (https://dejure.org/1996,11520)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.06.1996 - 18 B 1095/95 (https://dejure.org/1996,11520)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - 18 B 1095/95 (https://dejure.org/1996,11520)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzinteresse; Aussetzungsverfahren; Ausweisung; Ausreise; Ausländer; Sperrwirkung; Wiedereinreise

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1994 - 18 B 744/93

    Sofort vollziehbare Ausweisungsverfügung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1996 - 18 B 1095/95
    (In Fortführung des Senatsbeschlusses vom 15.06.1994 - 18 B 744/93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 18 B 2533/06

    Abschiebung Sperrwirkung Wiedereinreise Folgenbeseitigung Befristung

    etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 11.6.1996 - 18 B 1095/95 -, vom 8.9.1999 - 18 B 2347/98 -, vom 25.3.2003 - 18 B 564/03 -, vom 1.6.2004 - 18 B 600/04 -, vom 5.4.2005 - 18 B 443/05 - und vom 28.9.2006 - 18 B 1845/06 - Thür.

    Diesen Maßgaben schließt sich der Senat an und gibt seine bisherige abweichende Rechtsprechung, vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 11.6.1996 - 18 B 1095/95 -, vom 8.9.1999 - 18 B 2347/98 -, vom 25.3.2003 - 18 B 564/03 - und vom 5.4.2005 - 18 B 443/05 -, teilweise auf.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Für eine Wiedereinreise ohne vorgeschaltetes Verfahren nach § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AuslG oder nach § 9 Abs. 3 AuslG bietet in derartigen Fällen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Versagung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis keine Grundlage (die Zulässigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO im Fall der freiwilligen Ausreise des Ausländers ebenfalls verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -, AuAS 1995, 50 und vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115; SächsOVG, Beschluss vom 7.3.2001, a.a.O.; für den Fall der freiwilligen Ausreise nach sofort vollziehbarer Ausweisung: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.6.1996 - 18 B 1095/95 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 15.12.1998 - 3 ZEO 538/98 -, ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 15.12.1998 - 3 ZEO 538/98

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausweisung; Eilverfahren; Rechtsschutzbedürfnis;

    Reist der betroffene Ausländer freiwillig aus dem Bundesgebiet aus, ist eine Aussetzung der Vollziehung insoweit nicht mehr möglich, so daß es an einem schützenswerten Interesse für ein entsprechendes Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz fehlt (i. A. an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11. Juni 1996 - 18 B 1095/95 -, zitiert nach juris und VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 15. November 1994 - 11 S 2677/94 - in AuAS 95, 50).

    Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht mehr möglich und damit fehlt es an einem schützenswerten Interesse für ein entsprechendes Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 11. Juni 1996 - 18 B 1095/95 -;.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2022 - 18 B 814/22
    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1984 - 1 C 19.81 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 11. Juni 1996- 18 B 1095/95 - Hailbronner, AuslR, Kommentar, Stand: Juni 2022, AufenthG, § 59 Rn. 105; a. A. wohl Haedicke, in: HTK-AuslR, AufenthG, § 59, Rechtsschutz/Abschiebungsandrohung/Erledigung, Rn. 32, u. a. unter Verweis auf VGH Hessen, Urteil vom 17. Februar 1997 - 12 UE 1739/95 -, juris, Rn. 25, wobei unklar bleibt, ob sich die maßgeblichen Passagen der Entscheidung zu einer freiwilligen Ausreise oder einer Abschiebung verhalten; differenzierend Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Lfg.
  • VG Saarlouis, 30.11.2011 - 10 K 549/11

    Erledigung der Abschiebungsandrohung während des Widerspruchsverfahrens durch

    Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: September 2011, § 59 Rdnr. 70, unter Hinweisen auf BVerwG, Beschluss vom 20.06.1990, 1 B 80/89, NVwZ 1991, 273, VGH Baden-Württemberg, Entscheidungen vom 20.02.1989, VBlBW 1989, 352, vom 15.11.1994, AuAS 1995, 50, sowie vom 15.02.1995, NVwZ-RR 1996, 115; OVG Nordrhein-Westfahlen, Entscheidung vom 11.06.1996, 18 B 1095/95 sowie OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.12.1998, ThürVwBl 1999, 88; siehe auch VG Freiburg, Beschluss vom 03.06.2011, 4 K 728/11, zitiert nach juris.
  • VG Dessau, 27.11.2003 - A 3 B 154/03
    Da die Sperrwirkung der Ausweisung einer Wiedereinreise ungeachtet einer gerichtlichen Entscheidung, mit der die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt wird, entgegenstünde (vgl. § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG), hätte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch insoweit keinerlei Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Ausländers (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 1998 - 3 ZEO 538/98 - DÖV 1999, S. 614; OVG NRW, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 18 B 1095/95 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Band 1, Stand: Mai 2003, § 45 AuslG, RdNr. 84 a).
  • VG Stuttgart, 26.02.2003 - 11 K 5344/02

    Keine Ausweisung eines Busfahrers wegen geringfügiger Verkehrsverstöße

    Auf Grund des Umstandes, dass nach dem Gesetzeswortlaut die Wirkung dieses Einreiseverbotes unbeschadet einer etwaigen aufschiebenden Wirkung eines gegen die Ausweisungsverfügung eingelegten Rechtsbehelfs besteht, wurde in der Rechtsprechung verschiedentlich angenommen, ein Ausländer, der nach Erlass einer Ausweisungsverfügung freiwillig das Bundesgebiet verlassen hat, habe nun kein Rechtsschutzbedürfnis mehr auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, da das ihn treffende (Wieder-)Einreiseverbot in jedem Fall bestehen bleibe (OVG Münster, Beschl. v. 11.06.1996 - 18 B 1095/95 - OVG Weimar, Beschl. v. 15.12.1998 - 3 ZEO 538/98 - , ThürVBl. 1999, 88; OVG Bautzen, Beschl. v. 11.09.1998 - 3 S 167/98 - ).
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