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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1991 - 18 B 1443/91   

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https://dejure.org/1991,14974
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1991 - 18 B 1443/91 (https://dejure.org/1991,14974)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.06.1991 - 18 B 1443/91 (https://dejure.org/1991,14974)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Juni 1991 - 18 B 1443/91 (https://dejure.org/1991,14974)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufenthaltsbewilligung; Verlängerung; Durchführung eines Studiums; Nicht ausreichende Deutschkenntnisse

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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 18 B 1483/11

    Vorliegen einer zeitlichen Obergrenze für den Aufenthalt eines Ausländers zum

    vgl. ebenso den vom Antragsgegner zitierten Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 19. März 2003 - 13 S 2578/02 -, juris, unter Hinweis auf Nr. 28.5.0.3 Satz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz - AuslG -VwV - vgl. insoweit auch Senatsbeschluss vom 7. Juni 1991 - 18 B 1443/91 -, juris, zu § 28 AuslG.
  • OVG Hamburg, 01.08.2002 - 3 Bs 174/02

    Aufenthaltsdauer von Ausländern zur Erreichun g des Aufenthaltszweckes

    Dem Verwaltungsgericht ist darin zu folgen, dass für die Beantwortung der Frage, ob der Aufenthaltszweck in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann, entscheidend mit darauf abzustellen ist, wie viel Zeit bisher bereits für die Erreichung des Aufenthaltszwecks aufgewendet worden ist (so bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 26.1.1995 - OVG Bs VII 1/95; ebenso Jakober/Welte, AktAR, § 28 Rdnr. 21; OVG Bremen, Beschl. v. 13.10.1994 - Az: 2 B 221/94 -, Juris; ebenso wohl auch BVerwG, Beschl. v. 2.3.1994, Buchholz 402.240 § 28 AuslG 1990 Nr. 2; OVG Münster, Beschl. v. 7.6.1991 - 18 B 1443/91 -, Juris; a.A. OVG Münster, Beschl. v. 21.8.1998, EZAR 014 Nr. 10; VGH Kassel, Beschl. v. 4.9.1991, ebd. Nr. 2; VG Aachen, Beschl. v. 22.2.2001, InfAuslR 2001 S. 221).
  • VG München, 24.07.2008 - M 24 K 08.2913

    Aufenthaltserlaubnis; studienvorbereitende Maßnahmen; Studium; Aufenthaltsdauer;

    Der Fall des Klägers unterscheidet sich demnach wesentlich von den in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen anderer ausländischer Studienbewerber, denen es nach zweieinhalb Jahren noch nicht gelungen war, für ein Studium ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (so im Fall des OVG Münster, Beschl. v. 7.6.1991, 18 B 1443/91, Juris; VGH Kassel, a.a.O.; VG München, Beschl. v. 12.3.2004, M 24 S 04.945: Noch keine Aufnahme des Fachstudiums trotz ca. dreieinhalbjähriger Dauer studienvorbereitender Maßnahmen).
  • VG München, 05.06.2008 - M 24 K 08.680

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; studienvorbereitende Maßnahmen;

    Der Kläger befindet sich damit im Zeitpunkt dieses Urteils jedenfalls nicht in einer Situation, in der er den in den Vorläufigen Anwendungshinweisen vorgesehenen zweijährigen Regelzeitraum für die Aufnahme des Studiums bereits hinter sich gebracht hätte (so aber im Fall des OVG Münster, Beschl. v. 7.6.1991, 18 B 1443/91, in dem es dem Ausländer nach 2 ½ Jahren noch nicht gelungen war, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen; ebenso: VGH Kassel, Beschl. v. 4.9.1991, a.a.O.; VG München, Beschl. v. 12.3.2004, M 24 S 04.945: noch keine Aufnahme des Fachstudiums nach ca. 3 ½- jähriger Dauer studienvorbereitender Maßnahmen).
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