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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 18 B 2801/04   

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https://dejure.org/2005,2856
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 18 B 2801/04 (https://dejure.org/2005,2856)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.01.2005 - 18 B 2801/04 (https://dejure.org/2005,2856)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - 18 B 2801/04 (https://dejure.org/2005,2856)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abschiebungsandrohung Aussetzung der Abschiebung Duldung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123; VwGO § 80 Abs. 5; GG Art. 6; AuslG § 50 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 59 Abs. 3 S. 1
    D (A), Duldung, Aussetzung der Abschiebung, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Beschwerde, Zulässigkeit, Schutz von Ehe und Familie, Familienangehörige, Ehefrau, Kinder, Psychische Erkrankung, Reisefähigkeit, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstreckung von § 59 Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auf eine vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung; Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung; Vorliegen von Abschiebungsverboten; Gewährung von Aufenthaltsrechten an Ausreisepflichtige

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 8 L 1366/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 18 B 2801/04

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 430
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2018 - 8 L 1240/18

    Zeitlicher Ablauf der gerichtlichen Verfahren um die Abschiebung eines als

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Januar 2005 - 18 B 2801/04 -, juris Rn. 7, auch für die Anwendbarkeit des § 60a AufenthG im Rahmen des § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09

    Abschiebungsschutz für Ausländer wegen der bevorstehenden Geburt seines

    Der bei Erlass der Abschiebungsandrohung vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Antragsteller, dessen später gestellter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3, Abs. 4 AufenthG nicht ausgelöst hat, macht in Bezug auf die Abschiebungsandrohung in der Sache lediglich Duldungsgründe im Sinne von § 60 a Abs. 2 AufenthG geltend, die kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot darstellen und daher die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung nicht berühren, § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 6. Januar 2005, InfAuslR 2005, 146; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 165; Wenger, in: Storr u.a., Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl., § 59 Rn 7).
  • VG Düsseldorf, 07.01.2022 - 22 L 2222/21

    Gewöhnlicher Aufenthalt, Verteilungsverfahren

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2013 - OVG 12 S 25.13 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 6. Januar 2005 - 18 B 2801/04 -, juris Rn. 7.
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