Rechtsprechung
   AG Heinsberg, 04.09.2020 - 18 C 161/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27914
AG Heinsberg, 04.09.2020 - 18 C 161/20 (https://dejure.org/2020,27914)
AG Heinsberg, Entscheidung vom 04.09.2020 - 18 C 161/20 (https://dejure.org/2020,27914)
AG Heinsberg, Entscheidung vom 04. September 2020 - 18 C 161/20 (https://dejure.org/2020,27914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Coronapandemie - Fahrzeugdesinfektionskosten nach Fahrzeugreparatur

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Corona: Fahrzeugdesinfektionskosten nach Unfall

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: Fahrzeugdesinfektion nach Unfallreparatur, Kostenerstattung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schadensersatz für Corona-Desinfektion im Fahrzeuginnenraum nach Reparatur

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrzeugdesinfektionskosten wegen der Corona-Pandemie nach Fahrzeugreparatur - Corona-Virus

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Sind die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion in Zeiten der Corona Pandemie von der Haftpflichtversicherung nach einem Unfall zu ersetzen?

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (36)

  • LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 10/21

    Ersatzpflicht bei Beschädigung eines Leasingfahrzeuges - Ersatzfähigkeit von

    Der Kunde kann erwarten, dass er ein sauberes, infektionsfreies Fahrzeug zurückerhält, sodass in diesen Zeiten eine Desinfektion nötig ist (AG Heinsberg BeckRS 2020, 25146).
  • AG Köln, 14.01.2021 - 261 C 157/20
    Das erkennende Gericht sieht auch Desinfektionskosten in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung als ersatzfähig an (so auch AG Heinsberg, Urteil vom 4.9.2020, Az: 18 C 161/20).
  • AG Wolfratshausen, 15.12.2020 - 1 C 687/20

    Unfallschadensregulierung, Werkstattkosten, Schutzmaßnahmen wegen des Coronavirus

    Bei den Desinfektionskosten, die vor Rückgabe des Kfz anfallen, handelt es sich um Kosten, die aufgrund der derzeitigen Lage und der daraus resultierenden Notwendigkeit der gründlichen Desinfektion bei der Werkstatt für die vom Geschädigten beauftragte und vom Schädiger verursachte Reparatur anfallen (vgl. AG Heinsberg COVuR 2020, 699, 700).
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