Rechtsprechung
AG Peine, 15.09.2004 - 18 C 234/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- LawCommunity.de
Unterlassung einer unwahren eBay-Bewertung
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ebaybewertung - Unterlassungsanspruch - Beweislast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkäuferbewertung wahrheitswidrig - eBay-Recht
- uni-muenster.de (Rechtsprechungsübersicht)
Bewertungen bei eBay - eine kritische Rechtsprechungsübersicht zur Suche nach angemessenen rechtlichen Bewertungen (Dr. Thomas Hoeren, Münster; CR 2005, 498)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 275
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Düsseldorf, 18.02.2004 - 12 O 6/04
Dem Verkäufer steht kein Unterlassungsanspruch gegen wahre Tatsachenbehauptungen …
Auszug aus AG Peine, 15.09.2004 - 18 C 234/04
Verlangt der Verkäufer die Unterlassung einer in der Bewertung des Käufers enthaltenen Tatsachenbehauptung mit der Begründung, diese Behauptung enthalte - entgegen den Richtlinien der Firma eBay für die Benutzung ihres Bewertungssystems - wahrheitswidrige Angaben, muss der Verkäufer für die Unwahrheit der von dem Käufer in die Bewertung eingestellten Tatsachenbehauptung den vollen Beweis führen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 18.02.2004 - 12 O 6/04, MMR 2004, 496).
- LG Köln, 16.06.2005 - 28 O 304/05
Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch i.R.d. eBay-Bewertungssystems; …
Selbst wenn man eine vertragsrechtliche Einkleidung im Kern für konstruierbar hält, muss es in der Sache letztlich zumindest bei den allgemeinen äußerungsrechtlichen Grundsätzen bleiben (so wohl auch AG Peine, Urteil vom 15.9. 2004 - 18 C 234/04, NJW-RR 2005, 275 für Beweislastfragen etc.). - AG Hamm, 13.09.2007 - 17 C 353/07
Einstweilige Verfügung; Vorwegnahme der Hauptsache; Bewertungsrücknahme; ebay
Die Bewertungen sind nur unter besonderen Voraussetzungen rücknehmbar, nämlich durch übereinstimmendes Handeln der Vertragspartner entweder online (dann bleibt die Bewertung mit einem ergänzenden Hinweis auf die Rücknahme sichtbar) oder durch Einreichung eines von beiden Parteien eigenhändig unterschriebenen Einigungsformulars per Post (dann erfolgt eine vollständige Löschung der Bewertung) (vgl. AG Peine, NJW-RR 05, 275).