Rechtsprechung
ArbG Köln, 24.11.2010 - 18 Ca 5199/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 24.11.2010 - 18 Ca 5199/10
- LAG Köln, 30.05.2011 - 2 Sa 209/11
- BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11
Abordnungsvertretung - "gedankliche Zuordnung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24. November 2010 - 18 Ca 5199/10 - wird zurückgewiesen.Daraufhin schlossen die Parteien am 27. Dezember 2010 einen "Prozessarbeitsvertrag", aufgrund dessen der Kläger "für die Zeit ab 27.12.2010 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Arbeitsrechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Köln - AZ 18 Ca 5199/10 - als Vollzeitbeschäftigter vorübergehend zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt" wurde.
hilfsweise festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristung vom 27. Dezember 2010 durch den rechtskräftigen Abschluss des Arbeitsrechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Köln - Az. 18 Ca 5199/10 - endet.
- LAG Köln, 30.05.2011 - 2 Sa 209/11
Befristung zur Vertretung bei befristeter Betrauung des Vertretenen mit …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.11.2010 - 18 Ca 5199/10 - abgeändert:.Mit der Berufung beantragt die Beklagte, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.11.2010 - Az.: 18 Ca 5199/10 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
"Herr G N wird für die Zeit ab 27.12.2010 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Arbeitsrechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Köln - Az.: 18 Ca 5199/10 - als Vollzeitbeschäftigter vorübergehend zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt.".
Mit der Anschlussberufung beantragt der Kläger, hilfsweise festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien aufgrund der Befristung vom 27.12.2010 nicht mit rechtskräftigem Abschluss des Arbeitsrechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Köln - Az.: 18 Ca 5199/10 - endet.