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   AG Siegburg, 31.07.1998 - 18 Cs 461/98   

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https://dejure.org/1998,16637
AG Siegburg, 31.07.1998 - 18 Cs 461/98 (https://dejure.org/1998,16637)
AG Siegburg, Entscheidung vom 31.07.1998 - 18 Cs 461/98 (https://dejure.org/1998,16637)
AG Siegburg, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - 18 Cs 461/98 (https://dejure.org/1998,16637)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 15.10.2008 - 2 Ws 484/06

    Unzulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund Begehung

    Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn, die durch Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn vom 10.3.2004 bewilligte Aussetzung der Restfreiheitsstrafen aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 9.7.2003 (Az. 22 Ls 39/01), aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 7.9.1998 (18 Ds 227/98) und aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) zur Bewährung zu widerrufen, wird zurückgewiesen.

    Die Restfreiheitsstrafen aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 9.7.2003 (Az. 22 Ls 39/01), aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 7.9.1998 (18 Ds 227/98) und aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) werden erlassen.

    Des weiteren ist gegen den Verurteilten durch Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) wegen Hehlerei in 3 Fällen eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten verhängt worden.

  • OLG Köln, 15.10.2008 - 2 Ws 484/08

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aus Gründen des Vertrauensschutzes

    Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn, die durch Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn vom 10.3.2004 bewilligte Aussetzung der Restfreiheitsstrafen aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 9.7.2003 (Az. 22 Ls 39/01), aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 7.9.1998 (18 Ds 227/98) und aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) zur Bewährung zu widerrufen, wird zurückgewiesen.

    Die Restfreiheitsstrafen aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 9.7.2003 (Az. 22 Ls 39/01), aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 7.9.1998 (18 Ds 227/98) und aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) werden erlassen.

    Des weiteren ist gegen den Verurteilten durch Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) wegen Hehlerei in 3 Fällen eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten verhängt worden.

  • OLG Köln, 15.10.2008 - 2 Ws 485/08

    Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Widerrufs der Strafaussetzung zur

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  • OLG Köln, 15.10.2008 - 2 Ws 486/08

    Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Widerrufs der Strafaussetzung zur

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