Rechtsprechung
AG Siegburg, 31.07.1998 - 18 Cs 461/98 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 15.10.2008 - 2 Ws 484/06
Unzulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund Begehung …
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn, die durch Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn vom 10.3.2004 bewilligte Aussetzung der Restfreiheitsstrafen aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 9.7.2003 (Az. 22 Ls 39/01), aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 7.9.1998 (18 Ds 227/98) und aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) zur Bewährung zu widerrufen, wird zurückgewiesen.Die Restfreiheitsstrafen aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 9.7.2003 (Az. 22 Ls 39/01), aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 7.9.1998 (18 Ds 227/98) und aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) werden erlassen.
Des weiteren ist gegen den Verurteilten durch Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) wegen Hehlerei in 3 Fällen eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten verhängt worden.
- OLG Köln, 15.10.2008 - 2 Ws 484/08
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aus Gründen des Vertrauensschutzes
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn, die durch Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn vom 10.3.2004 bewilligte Aussetzung der Restfreiheitsstrafen aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 9.7.2003 (Az. 22 Ls 39/01), aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 7.9.1998 (18 Ds 227/98) und aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) zur Bewährung zu widerrufen, wird zurückgewiesen.Die Restfreiheitsstrafen aus dem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 9.7.2003 (Az. 22 Ls 39/01), aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 7.9.1998 (18 Ds 227/98) und aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) werden erlassen.
Des weiteren ist gegen den Verurteilten durch Strafbefehl des Amtsgerichts Siegburg vom 31.7.1998 (Az. 18 Cs 461/98) wegen Hehlerei in 3 Fällen eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten verhängt worden.
- OLG Köln, 15.10.2008 - 2 Ws 485/08
Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Widerrufs der Strafaussetzung zur …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 15.10.2008 - 2 Ws 486/08
Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Widerrufs der Strafaussetzung zur …
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